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Pilotstudie jugend@work.net - KWB - Koordinierungsstelle ...

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(3) Berücksichtigung vorhandener Kooperationen<br />

Wie bereits oben angesprochen, haben sich neben den gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Kooperationen – z. B. auf lokaler Ebene der Jugendhilfeausschuss, auf regionaler<br />

Ebene die Berufsbildungsausschüsse der Kammern oder auf Landesebene der<br />

Landesausschuss für berufliche Bildung – vielerorts unterschiedliche Gremien in Form<br />

von Arbeitskreisen, Beiräten oder Arbeitsgruppen bis hin zum Ausbildungskonsens in<br />

Nordrhein-Westfalen oder der „Initiative für Arbeit und Ausbildung“ in Hamburg entwickelt.<br />

Bei dem Aufbau lokaler und regionaler Kooperations<strong>net</strong>ze zur Gewährleistung<br />

individueller, kohärenter, flexibler und betriebsnaher Förderstrukturen sind diese<br />

bestehenden Strukturen insbesondere aus drei Gründen durchgängig zu berücksichtigen:<br />

1) Manche Gremien beruhen auf einer gesetzlichen Verpflichtung zur Erfüllung<br />

gesetzlicher Aufgaben. 2) Vorhandene Kooperationsstrukturen können und sollen zum<br />

Aufbau der angestrebten Kooperations<strong>net</strong>ze genutzt werden. 3) Die Vernachlässigung<br />

vorhandener und historisch gewachsener Kooperationsstrukturen kann zu erheblichen<br />

Akzeptanzproblemen oder – schlimmstenfalls – zu Verweigerungshaltungen bei relevanten<br />

Handelnden führen.<br />

(4) Bereitschaft zum Einsatz von Zeit, Geld und Personal<br />

Kooperationen lassen sich nicht ohne eine zumindest kurzfristige Steigerung des individuellen<br />

Arbeitsaufwands erzielen. Die Zusammenarbeit ist deshalb in vielfacher Weise<br />

vom Engagement der Initiatoren und dem Einsatz der Ressourcen Zeit, Geld und<br />

Personal auf Seiten der Kooperationspartnerinnen und -partner abhängig. Dabei erfordert<br />

die Mitarbeit die aktive inhaltliche Mitwirkung von allen. Die gemeinsamen Aufgaben<br />

sind auf viele Köpfe zu verteilen. Es ist notwendig, anstehende Arbeiten und möglicherweise<br />

entstehende Kosten unter den Beteiligten gerecht zu verteilen. ‚Trittbrettfahrer‘<br />

sind zu einer aktiveren Rolle zu bewegen, denn sie können die Kooperation<br />

gefährden, indem sie anderen zeigen, dass eine Beteiligung an der Zusammenarbeit<br />

auch ohne eigene Aktivitäten möglich ist.<br />

(5) Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Der gesamte Prozess sollte möglichst transparent und öffentlichkeitswirksam ablaufen.<br />

Geheime Nebenabsprachen und heimliche Sitzungen gefährden den Entstehungsprozess<br />

und belasten die spätere Kooperation. Die Netzwerkpartnerinnen und -partner<br />

sind über die Ziele, den Gesamtablauf und die anstehenden einzelnen Schritte umfassend<br />

zu informieren. Es ist deutlich zu begründen, aus welchen Gründen welche<br />

Akteurinnen und Akteure an welchen Aufgaben beteiligt werden. Darüber hinaus ist es<br />

erforderlich, eine breite Öffentlichkeit über die Presse zu erzielen, um für die berufliche<br />

Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit schlechteren Startchancen<br />

und die entstandenen lokalen und regionalen Aktivitäten zu werben und andere, insbesondere<br />

Betriebe, Eltern und Schulen, für dieses Thema zu sensibilisieren.

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