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26 Erwachsenen zwischen 20 und 29 Jahren ohne einen formalen Berufsabschluss; im Jahre 1998 waren dies rund 1,33 Mio. junge Leute. Mögliche Begründungen für diese bisher eher wenig zufriedenstellenden Erfolge können bundesweit im Wesentlichen über fünf Argumentationsstränge angeführt werden: • Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die zu den „nicht formal Qualifizierten“ gehören, sind keine einheitliche Gruppe. Sie lassen sich allenfalls nach wenig differenzierten Merkmalen in vordergründig homogene Gruppen einteilen. Die Strukturanalyse über die wichtigsten Merkmale von jungen Leuten ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die im Rahmen der BIBB/EMNID-Untersuchung (BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.) 1999a) durchgeführt wurde, verweist jedoch auf die vielfältigen individuellen Problemlagen. Vor diesem Hintergrund müssen die Förderangebote, die bisher eher einer sogenannten „Maßnahmenlogik“ folgen, stärker von den Bedürfnissen und Interessen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgehen. Um sie erfolgreicher an der ersten und zweiten Schwelle zu unterstützen, sollten die einzelnen Förderangebote so konzipiert werden, dass sie auf die individuellen Bedarfe und Lebenslagen abgestimmt sind, anstatt sie im Sinne der „Maßnahmenlogik“ aus institutionellen und förderungsrechtlichen Gründen für nur allgemein bestimmbare Merkmalsgruppen junger Menschen einheitlich zu gestalten. • Aufgrund der inzwischen zahlreich vorhandenen Förderungs- und Bildungsangebote ist ein fast nicht mehr durchschaubarer „Maßnahmendschungel“ 13 entstanden, in dem es nicht nur den jungen Menschen, sondern auch den beteiligten Bildungs- und Förderungsanbietern schwer fällt, sich zu orientieren. Außerdem werden ,unerkannte’ Mehrfachförderungen begünstigt, die unter dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit sozialstaatlicher Leistungen vermieden werden sollten. • Bundesweit sind oftmals in diesem „Maßnahmendschungel“ die örtlichen Angebote durch eine starke Versäulung der verantwortlichen Institutionen und ihrer Aktivitäten gekennzeichnet. Die Angebotsgestaltung orientiert sich an etablierten Finanzierungsstrukturen und Institutionsinteressen, anstatt sich nach den Anforderungen des Arbeitsmarktes und den individuellen Bedürfnissen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszurichten. Es fehlt ein integrierter Handlungsansatz, weil jede Institution nach ihren Eigeninteressen für sich plant und arbeitet. Zum Teil wissen die jeweiligen Akteurinnen und Akteure nichts oder nur ausschnittweise etwas von der Arbeit der jeweils anderen, was ebenfalls Mehrfachförderungen begünstigen kann. 13 Die Veröffentlichung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Hrsg.) (1997): Berufsausbildungsvorbereitung. Reihe: AUSBILDUNG FÜR ALLE, 2. überarbeitete Aufl., Bonn) zeigt z. B., wie viele Maßnahmen zur Berufs- bzw. Ausbildungsvorbereitung angeboten werden. Dort werden die Angebote der schulischen Berufs- bzw. Ausbildungsvorbereitung, die Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit und die Angebote der Jugendhilfe detailliert dargestellt.
• Die oftmals beklagte fehlende Betriebsnähe der zahlreichen Förderangebote kann – neben nicht zu vernachlässigenden wirtschaftlich-konjunkturellen und wirtschaftlich-strukturellen Gründen – auch ihre Begründung darin haben, dass sich die Bildungseinrichtungen zu wenig als „Bildungsdienstleister“ für Betriebe (Holz 2001) verstehen. Als Bildungsleistung verstanden, kann die Berufsbildung von Jugendlichen mit schlechten Startchancen auch als sozialstaatlich unterstütztes Angebot zur Nachwuchs- bzw. Personalentwicklung der Betriebe aufgefasst werden, so dass im Sinne der Personalberatung die individuelle Nachfrage der Betriebe mit den individuellen Bedürfnissen und Interessen der Jugendlichen stärker aufeinander abgestimmt werden könnte. Betriebsnahe Förderkonzepte, die sich in diesem Sinne verstehen, könnten dazu beitragen, die Jugendlichen bereits zu Beginn oder während der Berufsausbildung in Betriebe zu vermitteln, was empirisch nachweisbar die Vermittlungschancen in dauerhafte Beschäftigung deutlich erhöht. • Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass die pädagogische Qualität der Angebote sehr unterschiedlich ist. Die Bundesanstalt für Arbeit hat zwar mit dem Dienstblatt-Runderlass 50/99: „Entscheidungsleitfaden zur fachlichen Qualitätsbeurteilung bei der Vergabe von Maßnahmen in der Benachteiligtenförderung (§§ 235, 240 bis 246 SGB III)“ Qualitätsstandards für die Berufsausbildung definiert, die auch in Kürze auf die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nach dem SGB III angepasst und übertragen werden sollen (vgl. Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen 2000), vergleichbare Standards für alle Förderangebote stehen jedoch noch aus. Außerdem verhindert der oben genannte „Maßnahmendschungel“ mit seiner starken Versäulung institutioneller Zuständigkeiten, dass vorhandene besondere Fach- bzw. Spezialkompetenzen genutzt werden, weil ‚alle alles machen‘ und somit auch können müssen, was nicht immer der Fall sein kann. Zur Lösung dieser fünf skizzierten Problemkomplexe werden auf die individuellen Bedarfe zielende, kohärente, flexible und betriebsnahe Förderangebote benötigt, die sich nicht mehr an Maßnahmenstrukturen und institutionellen Eigeninteressen, sondern an den Bedarfen und Interessen der Jugendlichen unter Berücksichtigung lokaler und regionaler Arbeitsmarktbedingungen orientieren oder – pointierter mit Holz (2001) formuliert: „Von der Standardisierung zur Individualisierung“. Der damit geforderte Paradigmawechsel wird aktuell bereits vorbereitet in der „Entwicklungsinitiative: Neue Förderstruktur für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf“ (INBAS 2001b), die von der Bundesanstalt für Arbeit und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ergriffen und ab Herbst 2001 in einer Modellversuchsreihe pädagogisch und organisatorisch präzisiert und in der Förderpraxis erprobt werden soll. Um den geforderten Paradigmawechsel in der Förderpraxis realisieren zu können, sind aus unserer Sicht allerdings zwei Voraussetzungen zu erfüllen: 1. Die vorhandenen Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und sonstigen normativen Vorgaben sind daraufhin zu überprüfen, inwieweit sie die Entwicklung von auf die individuellen Bedarfe zielenden, kohärenten, flexiblen und betriebsnahen Förderangeboten behindern oder sogar unmöglich machen. 27
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• Die oftmals beklagte fehlende Betriebsnähe der zahlreichen Förderangebote kann<br />
– neben nicht zu vernachlässigenden wirtschaftlich-konjunkturellen und wirtschaftlich-strukturellen<br />
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Jugendlichen mit schlechten Startchancen auch als sozialstaatlich unterstütztes<br />
Angebot zur Nachwuchs- bzw. Personalentwicklung der Betriebe aufgefasst<br />
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sich in diesem Sinne verstehen, könnten dazu beitragen, die Jugendlichen bereits<br />
zu Beginn oder während der Berufsausbildung in Betriebe zu vermitteln, was<br />
empirisch nachweisbar die Vermittlungschancen in dauerhafte Beschäftigung<br />
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• Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass die pädagogische Qualität der Angebote<br />
sehr unterschiedlich ist. Die Bundesanstalt für Arbeit hat zwar mit dem<br />
Dienstblatt-Runderlass 50/99: „Entscheidungsleitfaden zur fachlichen Qualitätsbeurteilung<br />
bei der Vergabe von Maßnahmen in der Benachteiligtenförderung (§§<br />
235, 240 bis 246 SGB III)“ Qualitätsstandards für die Berufsausbildung definiert,<br />
die auch in Kürze auf die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nach dem<br />
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2000), vergleichbare Standards für alle Förderangebote stehen<br />
jedoch noch aus. Außerdem verhindert der oben genannte „Maßnahmendschungel“<br />
mit seiner starken Versäulung institutioneller Zuständigkeiten, dass vorhandene<br />
besondere Fach- bzw. Spezialkompetenzen genutzt werden, weil ‚alle alles<br />
machen‘ und somit auch können müssen, was nicht immer der Fall sein kann.<br />
Zur Lösung dieser fünf skizzierten Problemkomplexe werden auf die individuellen<br />
Bedarfe zielende, kohärente, flexible und betriebsnahe Förderangebote benötigt, die<br />
sich nicht mehr an Maßnahmenstrukturen und institutionellen Eigeninteressen, sondern<br />
an den Bedarfen und Interessen der Jugendlichen unter Berücksichtigung lokaler und<br />
regionaler Arbeitsmarktbedingungen orientieren oder – pointierter mit Holz (2001)<br />
formuliert: „Von der Standardisierung zur Individualisierung“. Der damit geforderte<br />
Paradigmawechsel wird aktuell bereits vorbereitet in der „Entwicklungsinitiative: Neue<br />
Förderstruktur für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf“ (INBAS 2001b), die von<br />
der Bundesanstalt für Arbeit und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />
ergriffen und ab Herbst 2001 in einer Modellversuchsreihe pädagogisch und organisatorisch<br />
präzisiert und in der Förderpraxis erprobt werden soll.<br />
Um den geforderten Paradigmawechsel in der Förderpraxis realisieren zu können, sind<br />
aus unserer Sicht allerdings zwei Voraussetzungen zu erfüllen:<br />
1. Die vorhandenen Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und sonstigen normativen<br />
Vorgaben sind daraufhin zu überprüfen, inwieweit sie die Entwicklung von auf die<br />
individuellen Bedarfe zielenden, kohärenten, flexiblen und betriebsnahen Förderangeboten<br />
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