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Pilotstudie jugend@work.net - KWB - Koordinierungsstelle ...

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geord<strong>net</strong>. Das Arbeitsamt Hamburg ist derzeit in vier Abteilungen gegliedert und hat in<br />

allen Bezirken regionale Geschäftsstellen.<br />

Die regionalen Strukturen erfassen vorrangig Arbeitsvermittlung und -beratung, Berufsberatung<br />

und Ausbildungsvermittlung sowie die Gewährung von finanziellen Leistungen,<br />

z. B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Leistungen zur beruflichen Weiterbildung.<br />

Die Steuerung und Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der Benachteiligtenförderung<br />

sowie der Berufsvorbereitung nach SGB III erfolgen weiterhin zentral.<br />

Das sind zum einen berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen wie z. B. Grundausbildungslehrgänge,<br />

Förderlehrgänge, Lehrgänge zur Verbesserung beruflicher Bildungs-<br />

und Eingliederungschancen (BBE) einschließlich QUAS und „testen, informieren,<br />

probieren“ (tip) sowie zum anderen die Förderung von Jugendlichen mit schlechten<br />

Startchancen im Rahmen der Benachteiligtenförderung durch ausbildungsbegleitende<br />

Hilfen (abH) und außerbetriebliche Berufausbildung (BAE). Die Vermittlung in alle Maßnahmen<br />

erfolgt durch die Berufsberatung dezentral in den bezirklichen Arbeitsämtern.<br />

(3) Bezirks- und Ortsteilebene<br />

Grundsätzlich erfolgt die administrative Steuerung auf der Bezirksebene über die<br />

Bezirksämter. In den Bezirken werden die verschiedenen Aufgabenbereiche von Fachämtern<br />

wahrgenommen, z. B. Wirtschafts- und Ordnungsamt, Standesamt, Liegenschafts-<br />

und Bauamt, Amt für Stadtplanung, Gartenbauamt, Umweltamt, Jugendamt<br />

und Sozialamt.<br />

Zu dem Jugendamt gehören der Allgemeine Soziale Dienst, die offene Kinder- und<br />

Jugendarbeit, die Kindertagesbetreuung sowie Amtsvormundschaften, Beistandschaften<br />

und Unterhaltsvorschuss. Diese Abteilungen sind regional organisiert und zuständig<br />

für individuelle Hilfeleistungen und Bewilligungen, z. B. werden Hilfen zur Erziehung<br />

nach Hilfekonferenzen im Allgemeinen Sozialen Dienst bewilligt. Angebote der Jugendhilfe,<br />

z. B. Häuser der Jugend, Projekte der Jugendsozialarbeit, werden regional koordiniert,<br />

der Bezirk erhält finanzielle Rahmenzuweisungen für die Jugendhilfe, verbunden<br />

mit fachlichen Globalrichtlinien. Die Jugendhilfeplanung im Jugendamt wird im<br />

Rahmen einer Stabsfunktion nach sozialräumlichen Kriterien vorgenommen.<br />

Die Programme der Stadtentwicklungsbehörde sind z. B. im Bezirk Eimsbüttel im<br />

Jugendamt angebunden. Aus den Programmmitteln der „sozialen Stadtteilentwicklung“<br />

werden Stadtteil- bzw. Quartiersentwicklerinnen und -entwickler finanziert,<br />

die koordinierende Tätigkeiten im Bezirk übernehmen und in regionalen Bezügen (z. B.<br />

Stadtteilkonferenzen) mitarbeiten. In Arbeitskreisen, z. B. Bürgerforen, sind Bewohnerinnen<br />

und Bewohner, Firmen, Träger, Kirchen, Parteien sowie Vertreterinnen und Vertreter<br />

des Bezirks und der Stadtentwicklungsbehörde tätig. Im Senatsprogramm zur<br />

„sozialen Stadtteilentwicklung“ sollen auf der Quartiersebene eigenverantwortliches<br />

Handeln und fachübergreifende Handlungsansätze gefördert werden. Die Quartiere<br />

sind nicht zwingend identisch mit den Ortsteilen, sondern nach sozialräumlichen Kriterien<br />

ausgewählt. Ziel des Quartiersmanagements ist es, über Stadtteilkoordination und<br />

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