Pilotstudie jugend@work.net - KWB - Koordinierungsstelle ...
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geord<strong>net</strong>. Das Arbeitsamt Hamburg ist derzeit in vier Abteilungen gegliedert und hat in<br />
allen Bezirken regionale Geschäftsstellen.<br />
Die regionalen Strukturen erfassen vorrangig Arbeitsvermittlung und -beratung, Berufsberatung<br />
und Ausbildungsvermittlung sowie die Gewährung von finanziellen Leistungen,<br />
z. B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Leistungen zur beruflichen Weiterbildung.<br />
Die Steuerung und Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der Benachteiligtenförderung<br />
sowie der Berufsvorbereitung nach SGB III erfolgen weiterhin zentral.<br />
Das sind zum einen berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen wie z. B. Grundausbildungslehrgänge,<br />
Förderlehrgänge, Lehrgänge zur Verbesserung beruflicher Bildungs-<br />
und Eingliederungschancen (BBE) einschließlich QUAS und „testen, informieren,<br />
probieren“ (tip) sowie zum anderen die Förderung von Jugendlichen mit schlechten<br />
Startchancen im Rahmen der Benachteiligtenförderung durch ausbildungsbegleitende<br />
Hilfen (abH) und außerbetriebliche Berufausbildung (BAE). Die Vermittlung in alle Maßnahmen<br />
erfolgt durch die Berufsberatung dezentral in den bezirklichen Arbeitsämtern.<br />
(3) Bezirks- und Ortsteilebene<br />
Grundsätzlich erfolgt die administrative Steuerung auf der Bezirksebene über die<br />
Bezirksämter. In den Bezirken werden die verschiedenen Aufgabenbereiche von Fachämtern<br />
wahrgenommen, z. B. Wirtschafts- und Ordnungsamt, Standesamt, Liegenschafts-<br />
und Bauamt, Amt für Stadtplanung, Gartenbauamt, Umweltamt, Jugendamt<br />
und Sozialamt.<br />
Zu dem Jugendamt gehören der Allgemeine Soziale Dienst, die offene Kinder- und<br />
Jugendarbeit, die Kindertagesbetreuung sowie Amtsvormundschaften, Beistandschaften<br />
und Unterhaltsvorschuss. Diese Abteilungen sind regional organisiert und zuständig<br />
für individuelle Hilfeleistungen und Bewilligungen, z. B. werden Hilfen zur Erziehung<br />
nach Hilfekonferenzen im Allgemeinen Sozialen Dienst bewilligt. Angebote der Jugendhilfe,<br />
z. B. Häuser der Jugend, Projekte der Jugendsozialarbeit, werden regional koordiniert,<br />
der Bezirk erhält finanzielle Rahmenzuweisungen für die Jugendhilfe, verbunden<br />
mit fachlichen Globalrichtlinien. Die Jugendhilfeplanung im Jugendamt wird im<br />
Rahmen einer Stabsfunktion nach sozialräumlichen Kriterien vorgenommen.<br />
Die Programme der Stadtentwicklungsbehörde sind z. B. im Bezirk Eimsbüttel im<br />
Jugendamt angebunden. Aus den Programmmitteln der „sozialen Stadtteilentwicklung“<br />
werden Stadtteil- bzw. Quartiersentwicklerinnen und -entwickler finanziert,<br />
die koordinierende Tätigkeiten im Bezirk übernehmen und in regionalen Bezügen (z. B.<br />
Stadtteilkonferenzen) mitarbeiten. In Arbeitskreisen, z. B. Bürgerforen, sind Bewohnerinnen<br />
und Bewohner, Firmen, Träger, Kirchen, Parteien sowie Vertreterinnen und Vertreter<br />
des Bezirks und der Stadtentwicklungsbehörde tätig. Im Senatsprogramm zur<br />
„sozialen Stadtteilentwicklung“ sollen auf der Quartiersebene eigenverantwortliches<br />
Handeln und fachübergreifende Handlungsansätze gefördert werden. Die Quartiere<br />
sind nicht zwingend identisch mit den Ortsteilen, sondern nach sozialräumlichen Kriterien<br />
ausgewählt. Ziel des Quartiersmanagements ist es, über Stadtteilkoordination und<br />
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