Pilotstudie jugend@work.net - KWB - Koordinierungsstelle ...

Pilotstudie jugend@work.net - KWB - Koordinierungsstelle ... Pilotstudie jugend@work.net - KWB - Koordinierungsstelle ...

13.02.2013 Aufrufe

20 Das Amt für Jugend innerhalb der BSJB nimmt die Aufgaben der Obersten Landesjugendbehörde, des Landesjugendamtes sowie überbezirkliche Aufgaben der Jugendhilfe wahr. Hier erfolgen die Fachaufsicht über die bezirkliche Jugendhilfe, die Beratung der bezirklichen Dienststellen, die Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung der Jugendhilfeaufgaben, die Planung, Anregung und Förderung von Modellvorhaben und die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen werden in der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS) zusammengeführt. Die BAGS unterteilt sich in die Fachämter Arbeits- und Sozialordnung, Amt für Gesundheit und Amt für Soziales und Rehabilitation. Die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen unterscheiden sich nach verschiedenen Aktionsfeldern, 9 z. B. präventive und krisenintervenierende Arbeitsmarktpolitik (europäische Förderinstrumente, integrationsorientierte Zeitarbeit, Existenzgründungsförderung, Strukturanpassungsmaßnahmen (§272 SGB III) und Leistungen der Hauptfürsorgestelle zur Beschäftigungsförderung Schwerbehinderter). Ein weiteres Feld ist die direkte Arbeitsmarktintegration, z. B. durch die Arbeitsvermittlung von Sozialhilfebeziehenden, Lohnkostenförderprogramme, Transferarbeitsplätze, Eingliederungshilfen für Behinderte, Qualifizierung und Arbeit für Schulabgänger (QUAS). Der dritte Bereich umfasst Beschäftigung auf Zeit mit begleitender Qualifizierung durch europäische Förderinstrumentarien, Tariflohn statt Sozialhilfe (§19 BSHG), Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (§260 SGB III), Eingliederungszuschüsse für ältere Arbeitnehmer (§218 SGB III), LKZ, Transferarbeitsplätze für Frauen etc. Hinzu kommen Maßnahmen zur Heranführung an Erwerbsarbeit für Langzeitarbeitslose und Maßnahmen in Verbindung mit dem Jugendsofortprogramm nach Artikel 9, die ebenfalls zentral auf der Landesebene zusammengeführt werden. Für Bundesprogramme, die sich auf Stadtentwicklung beziehen, ist die Stadtentwicklungsbehörde (STEB) mit den Aufgaben der Landesplanung, Landschaftsplanung, Stadterneuerung und Bodenordnung zuständig. Das Amt für Stadterneuerung und Bodenordnung befasst sich dabei im Rahmen des Programms für Soziale Stadtteilentwicklung primär mit der Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation in bestimmten Stadtteilen. Das beinhaltet die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen, die Sicherung und Förderung kleiner und mittlerer Gewerbebetriebe in den Quartieren, die Verbesserungen bei der Grünversorgung und der Verkehrssituation, die Ergänzung fehlender sozialer Infrastruktur. 10 Hierzu werden Gebiete der sozialen Stadtteilentwicklung durch den Senat festgelegt, in denen verschiedene Fördermaßnahmen in Verbindung mit anderen Programmen umgesetzt werden. Ein wichtiger Akteur in der Arbeitsmarktpolitik ist das Arbeitsamt Hamburg. Es ist eine Dienststelle der Bundesanstalt für Arbeit und ist dem Landesarbeitsamt Nord zu- 9 Dazu die Broschüre „Arbeit in Hamburg“, hrsg. von der BAGS 1999. 10 www.hamburg.de/Behoerden/Steb/sb.htm

geordnet. Das Arbeitsamt Hamburg ist derzeit in vier Abteilungen gegliedert und hat in allen Bezirken regionale Geschäftsstellen. Die regionalen Strukturen erfassen vorrangig Arbeitsvermittlung und -beratung, Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung sowie die Gewährung von finanziellen Leistungen, z. B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Leistungen zur beruflichen Weiterbildung. Die Steuerung und Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der Benachteiligtenförderung sowie der Berufsvorbereitung nach SGB III erfolgen weiterhin zentral. Das sind zum einen berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen wie z. B. Grundausbildungslehrgänge, Förderlehrgänge, Lehrgänge zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen (BBE) einschließlich QUAS und „testen, informieren, probieren“ (tip) sowie zum anderen die Förderung von Jugendlichen mit schlechten Startchancen im Rahmen der Benachteiligtenförderung durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) und außerbetriebliche Berufausbildung (BAE). Die Vermittlung in alle Maßnahmen erfolgt durch die Berufsberatung dezentral in den bezirklichen Arbeitsämtern. (3) Bezirks- und Ortsteilebene Grundsätzlich erfolgt die administrative Steuerung auf der Bezirksebene über die Bezirksämter. In den Bezirken werden die verschiedenen Aufgabenbereiche von Fachämtern wahrgenommen, z. B. Wirtschafts- und Ordnungsamt, Standesamt, Liegenschafts- und Bauamt, Amt für Stadtplanung, Gartenbauamt, Umweltamt, Jugendamt und Sozialamt. Zu dem Jugendamt gehören der Allgemeine Soziale Dienst, die offene Kinder- und Jugendarbeit, die Kindertagesbetreuung sowie Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss. Diese Abteilungen sind regional organisiert und zuständig für individuelle Hilfeleistungen und Bewilligungen, z. B. werden Hilfen zur Erziehung nach Hilfekonferenzen im Allgemeinen Sozialen Dienst bewilligt. Angebote der Jugendhilfe, z. B. Häuser der Jugend, Projekte der Jugendsozialarbeit, werden regional koordiniert, der Bezirk erhält finanzielle Rahmenzuweisungen für die Jugendhilfe, verbunden mit fachlichen Globalrichtlinien. Die Jugendhilfeplanung im Jugendamt wird im Rahmen einer Stabsfunktion nach sozialräumlichen Kriterien vorgenommen. Die Programme der Stadtentwicklungsbehörde sind z. B. im Bezirk Eimsbüttel im Jugendamt angebunden. Aus den Programmmitteln der „sozialen Stadtteilentwicklung“ werden Stadtteil- bzw. Quartiersentwicklerinnen und -entwickler finanziert, die koordinierende Tätigkeiten im Bezirk übernehmen und in regionalen Bezügen (z. B. Stadtteilkonferenzen) mitarbeiten. In Arbeitskreisen, z. B. Bürgerforen, sind Bewohnerinnen und Bewohner, Firmen, Träger, Kirchen, Parteien sowie Vertreterinnen und Vertreter des Bezirks und der Stadtentwicklungsbehörde tätig. Im Senatsprogramm zur „sozialen Stadtteilentwicklung“ sollen auf der Quartiersebene eigenverantwortliches Handeln und fachübergreifende Handlungsansätze gefördert werden. Die Quartiere sind nicht zwingend identisch mit den Ortsteilen, sondern nach sozialräumlichen Kriterien ausgewählt. Ziel des Quartiersmanagements ist es, über Stadtteilkoordination und 21

20<br />

Das Amt für Jugend innerhalb der BSJB nimmt die Aufgaben der Obersten Landesjugendbehörde,<br />

des Landesjugendamtes sowie überbezirkliche Aufgaben der Jugendhilfe<br />

wahr. Hier erfolgen die Fachaufsicht über die bezirkliche Jugendhilfe, die Beratung<br />

der bezirklichen Dienststellen, die Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung der<br />

Jugendhilfeaufgaben, die Planung, Anregung und Förderung von Modellvorhaben und<br />

die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.<br />

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen werden in der Behörde für Arbeit, Gesundheit<br />

und Soziales (BAGS) zusammengeführt. Die BAGS unterteilt sich in die Fachämter<br />

Arbeits- und Sozialordnung, Amt für Gesundheit und Amt für Soziales und Rehabilitation.<br />

Die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen unterscheiden sich nach verschiedenen<br />

Aktionsfeldern, 9 z. B. präventive und krisenintervenierende Arbeitsmarktpolitik (europäische<br />

Förderinstrumente, integrationsorientierte Zeitarbeit, Existenzgründungsförderung,<br />

Strukturanpassungsmaßnahmen (§272 SGB III) und Leistungen der Hauptfürsorgestelle<br />

zur Beschäftigungsförderung Schwerbehinderter). Ein weiteres Feld ist die<br />

direkte Arbeitsmarktintegration, z. B. durch die Arbeitsvermittlung von Sozialhilfebeziehenden,<br />

Lohnkostenförderprogramme, Transferarbeitsplätze, Eingliederungshilfen für<br />

Behinderte, Qualifizierung und Arbeit für Schulabgänger (QUAS). Der dritte Bereich<br />

umfasst Beschäftigung auf Zeit mit begleitender Qualifizierung durch europäische Förderinstrumentarien,<br />

Tariflohn statt Sozialhilfe (§19 BSHG), Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen<br />

(§260 SGB III), Eingliederungszuschüsse für ältere Arbeitnehmer (§218 SGB<br />

III), LKZ, Transferarbeitsplätze für Frauen etc. Hinzu kommen Maßnahmen zur Heranführung<br />

an Erwerbsarbeit für Langzeitarbeitslose und Maßnahmen in Verbindung mit<br />

dem Jugendsofortprogramm nach Artikel 9, die ebenfalls zentral auf der Landesebene<br />

zusammengeführt werden.<br />

Für Bundesprogramme, die sich auf Stadtentwicklung beziehen, ist die Stadtentwicklungsbehörde<br />

(STEB) mit den Aufgaben der Landesplanung, Landschaftsplanung,<br />

Stadterneuerung und Bodenordnung zuständig. Das Amt für Stadterneuerung<br />

und Bodenordnung befasst sich dabei im Rahmen des Programms für Soziale Stadtteilentwicklung<br />

primär mit der Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation in bestimmten<br />

Stadtteilen. Das beinhaltet die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen,<br />

die Sicherung und Förderung kleiner und mittlerer Gewerbebetriebe in den Quartieren,<br />

die Verbesserungen bei der Grünversorgung und der Verkehrssituation, die<br />

Ergänzung fehlender sozialer Infrastruktur. 10 Hierzu werden Gebiete der sozialen Stadtteilentwicklung<br />

durch den Senat festgelegt, in denen verschiedene Fördermaßnahmen<br />

in Verbindung mit anderen Programmen umgesetzt werden.<br />

Ein wichtiger Akteur in der Arbeitsmarktpolitik ist das Arbeitsamt Hamburg. Es ist<br />

eine Dienststelle der Bundesanstalt für Arbeit und ist dem Landesarbeitsamt Nord zu-<br />

9 Dazu die Broschüre „Arbeit in Hamburg“, hrsg. von der BAGS 1999.<br />

10 www.hamburg.de/Behoerden/Steb/sb.htm

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!