Pilotstudie jugend@work.net - KWB - Koordinierungsstelle ...

Pilotstudie jugend@work.net - KWB - Koordinierungsstelle ... Pilotstudie jugend@work.net - KWB - Koordinierungsstelle ...

13.02.2013 Aufrufe

18 die nach der hamburgischen Verfassung auf die jeweiligen Fachbereiche begrenzt ist und nicht die innere Organisation der Bezirksämter einbezieht. 5 (1) Metropolebene Die Ebene der Metropolregion als wirtschaftlicher und überregionaler Verbund mit infrastrukturellen Bedingungen ist eine Besonderheit in Großstadtbereichen. Im Nordverbund der Länder Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein werden seit 1991 die übergreifenden Länderinteressen koordiniert. Ein erster Schritt war die Initiierung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK). Die infrastrukturellen Verbindungen mit Hamburg als Metropole sind gut ausgebaut, der Arbeits- und Ausbildungsmarkt umfasst neben der Landesebene umliegende Gemeinden aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Koordinierungen erfolgen über das Landesarbeitsamt Nord. Über neue interdisziplinäre Kooperationsformen verschiedener Akteurinnen und Akteure der Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-, Sozial- und Stadtentwicklungspolitik werden Maßnahmen und Handlungsansätze gegen soziale Ausgrenzung in der Großstadt und Metropolregion initiiert, um die Konzentration von Problemlagen in bestimmten Stadtteilen zu minimieren. Hierzu gibt es lokale Partnerschaften und ein Quartiersmanagement, die fachübergreifend nach sozialräumlichen Aspekten agieren. Die Überlegungen für den Aufbau eines lokalen bzw. regionalen Kooperationsnetzes für die Großstadtregion Hamburg müssen daher vier unterschiedliche Ebenen der Vernetzung unterscheiden und berücksichtigen: • Metropolregion, • Landesebene als regionale Ebene, • Bezirksebene, • Ortsteil-/Stadtteilebene als lokale Ebenen. (2) Landesebene In Hamburg gibt es 5 Senatsämter und 11 Fachbehörden, die mit Ministerien anderer Bundesländer vergleichbar sind. Die in unserer Studie berücksichtigten Behörden sind: • Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung (BSJB), • Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS), • Stadtentwicklungsbehörde (STEB). Die Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung ist in folgende Fachämter 5 http://www.hamburg.de/StadtPol/Brgschft/html/nav/f_reg.html

untergliedert: das Amt für Schule, das Amt für Jugend und das Amt für Berufliche Bildung und Weiterbildung. Das Amt für Schule ist zuständig für die Erziehung und den Unterricht in den allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen. Es gestaltet das staatliche Schulwesen und beaufsichtigt die pädagogische Arbeit der Schulen. 6 Über das Amt für Schule werden auch regionale Initiativen wie z. B. REBUS (Regionale Beratungs- und Unterstützungsstellen) organisiert. Die Beruflichen Schulen sind an das Amt für Berufliche Bildung und Weiterbildung angegliedert, hier liegt auch die Schulaufsicht. Die hamburgischen Berufsschulen sind ebenfalls nicht kommunal, sondern zentral organisiert. Sie verteilen sich auf mehrere Standorte in Hamburg und sind bewusst nach dem Fachrichtungsprinzip organisiert, die Beschulung erfasst daher Schüler und Schülerinnen aus allen hamburgischen Bezirken. Diese Struktur gilt auch für alle weiteren Angebote der Beruflichen Schulen wie z. B. die Berufsvorbereitungsschule. Dort werden im Rahmen schulischer Berufsvorbereitung Bildungsgänge für Jugendliche ohne Hauptschulabschluss in verschiedenen Formen angeboten, z. B. das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ, ein Jahr in Vollzeit), das Berufsvorbereitungsjahr für Schülerinnen und Schüler mit nicht ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache (BVJ-M, zweijährig), das Vorbereitungsjahr für Jugendliche mit besonderer Aufenthaltsgestattung oder Duldung (VJ-M, zweijährig) oder das QUAS-Angebot, 7 eine Kombination von Arbeit und Lernen für Jugendliche zur Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt. Für Jugendliche mit Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss gibt es Bildungsgänge an Berufsfachschulen (BFS) für den Erwerb einer beruflichen Vollqualifikation in verschiedenen Berufsfeldern. 8 Ergänzend gibt es Berufsfachschulen für den Erwerb einer beruflichen Teilqualifikation, die eine berufliche Grundbildung und Grundzüge einer beruflichen Fachbildung vermitteln, z. B. die Handelsschulen oder Berufsfachschulen in verschiedenen Berufsfeldern. Zusätzlich gibt es besondere Angebote für behinderte Jugendliche. Die Beratung und Verteilung der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Landesebene über das SIZ (Schulinformationszentrum) des Amtes für Schule. Im Amt für Berufliche Bildung und Weiterbildung erfolgt zentral die konzeptionelle Gestaltung und Förderung von Jugendlichen mit schlechten Startchancen. Berufsvorbereitende Maßnahmen, ausbildungsvorbereitende Hilfen (AVH) für Jugendliche ausländischer Herkunft und außerbetriebliche Ausbildung, z. B. über das Hamburger Ausbildungsplatzprogramm und die Jugendberufshilfe, werden über die Landesebene gesteuert. Die Jugendberufshilfe ist hier ebenfalls integriert, auch wenn die Förderung im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verankert ist. 6 http://www.hamburg.de/Behoerden/bsjb/afs.htm 7 QUAS (Qualifizierung und Arbeit für Schulabgängerinnen und Schulabgänger) ist eine Sonderform der Berufsvorbereitung, die sowohl beim BVJ (Berufsvorbereitungsjahr, hier QUAS-B) als auch nach dem SGB III (QUAS-A) systematisch Betriebe als Lernorte einbezieht. 8 Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung (Hrsg.) (2001a): Berufliche Bildungswege in Hamburg. 19

untergliedert: das Amt für Schule, das Amt für Jugend und das Amt für Berufliche<br />

Bildung und Weiterbildung. Das Amt für Schule ist zuständig für die Erziehung und den<br />

Unterricht in den allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen. Es gestaltet<br />

das staatliche Schulwesen und beaufsichtigt die pädagogische Arbeit der Schulen. 6<br />

Über das Amt für Schule werden auch regionale Initiativen wie z. B. REBUS (Regionale<br />

Beratungs- und Unterstützungsstellen) organisiert.<br />

Die Beruflichen Schulen sind an das Amt für Berufliche Bildung und Weiterbildung<br />

angegliedert, hier liegt auch die Schulaufsicht. Die hamburgischen Berufsschulen sind<br />

ebenfalls nicht kommunal, sondern zentral organisiert. Sie verteilen sich auf mehrere<br />

Standorte in Hamburg und sind bewusst nach dem Fachrichtungsprinzip organisiert,<br />

die Beschulung erfasst daher Schüler und Schülerinnen aus allen hamburgischen<br />

Bezirken. Diese Struktur gilt auch für alle weiteren Angebote der Beruflichen Schulen<br />

wie z. B. die Berufsvorbereitungsschule. Dort werden im Rahmen schulischer Berufsvorbereitung<br />

Bildungsgänge für Jugendliche ohne Hauptschulabschluss in verschiedenen<br />

Formen angeboten, z. B. das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ, ein Jahr in Vollzeit),<br />

das Berufsvorbereitungsjahr für Schülerinnen und Schüler mit nicht ausreichenden<br />

Kenntnissen der deutschen Sprache (BVJ-M, zweijährig), das Vorbereitungsjahr für<br />

Jugendliche mit besonderer Aufenthaltsgestattung oder Duldung (VJ-M, zweijährig)<br />

oder das QUAS-Angebot, 7 eine Kombination von Arbeit und Lernen für Jugendliche zur<br />

Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt. Für Jugendliche mit Hauptschulabschluss<br />

oder Realschulabschluss gibt es Bildungsgänge an Berufsfachschulen (BFS) für den<br />

Erwerb einer beruflichen Vollqualifikation in verschiedenen Berufsfeldern. 8 Ergänzend<br />

gibt es Berufsfachschulen für den Erwerb einer beruflichen Teilqualifikation, die eine<br />

berufliche Grundbildung und Grundzüge einer beruflichen Fachbildung vermitteln, z. B.<br />

die Handelsschulen oder Berufsfachschulen in verschiedenen Berufsfeldern. Zusätzlich<br />

gibt es besondere Angebote für behinderte Jugendliche. Die Beratung und Verteilung<br />

der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Landesebene über das SIZ (Schulinformationszentrum)<br />

des Amtes für Schule.<br />

Im Amt für Berufliche Bildung und Weiterbildung erfolgt zentral die konzeptionelle<br />

Gestaltung und Förderung von Jugendlichen mit schlechten Startchancen. Berufsvorbereitende<br />

Maßnahmen, ausbildungsvorbereitende Hilfen (AVH) für Jugendliche ausländischer<br />

Herkunft und außerbetriebliche Ausbildung, z. B. über das Hamburger Ausbildungsplatzprogramm<br />

und die Jugendberufshilfe, werden über die Landesebene<br />

gesteuert. Die Jugendberufshilfe ist hier ebenfalls integriert, auch wenn die Förderung<br />

im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verankert ist.<br />

6 http://www.hamburg.de/Behoerden/bsjb/afs.htm<br />

7 QUAS (Qualifizierung und Arbeit für Schulabgängerinnen und Schulabgänger) ist eine Sonderform der<br />

Berufsvorbereitung, die sowohl beim BVJ (Berufsvorbereitungsjahr, hier QUAS-B) als auch nach dem<br />

SGB III (QUAS-A) systematisch Betriebe als Lernorte einbezieht.<br />

8 Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung (Hrsg.) (2001a): Berufliche Bildungswege in Hamburg.<br />

19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!