Pilotstudie jugend@work.net - KWB - Koordinierungsstelle ...

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13.02.2013 Aufrufe

156 Netzwerk betreffen. Vorkehrungen für prozessbegleitende Organisationsentwicklungen sind zu verankern. Abbildung 27: Strukturelle Überlegungen zur Aufbauorganisation in der Region Die zentrale Koordinierungs- und Organisationsentwicklungsstelle könnte aufgrund des gesetzlichen Auftrags gem. § 81 SGB VIII bzw. KJHG beim Jugendamt angesiedelt sein. Von dort aus sollten alle anderen Netzknotenpunkte initiiert und fest installiert werden. Eine andere Möglichkeit könnte auch die Anbindung beim zuständigen Arbeitsamt alleine oder gemeinsam mit dem Jugendamt sein. In Abhängigkeit von Aufgaben und Zielen sind entsprechende Prozesse des Informierens, Abstimmens und Zusammenwirkens zu gestalten. So wird es zur Erstellung von regionalen Berufsbildungsberichten ausreichend sein, wenn die entsprechenden Institutionen Daten ihrer Maßnahmen an das Arbeitsamt weitergeben. Im Gegensatz dazu setzt die Einrichtung niedrigschwelliger Angebote das Zusammenwirken von Einrichtungen der Berufsvorbereitung mit jenen der Jugendhilfe voraus.

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen AG 1: Das „Kölner Modell“ – ein Modell für die allgemeinbildenden Schulen in Eimsbüttel? Als Vorteile des Kölner Modells wurden die Nähe zu den allgemeinbildenden Schulen, die klar geregelten Zuständigkeiten, die Funktion der Wegeplaner, der Schulungen der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Fortbildungen als integrale Bestandteile zu den Erfordernissen der Zielgruppe und zur pädagogischen Arbeit mit Jugendlichen, interessante Projekte für die pädagogische Arbeit mit den Jugendlichen (neue Methoden der Sprachentwicklung, Theaterpädagogik, Abenteuerpädagogik) herausgearbeitet. In Köln werden ca. 1.200 Jugendliche in Projekten versorgt. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus dem Europäischen Sozialfonds. Sponsoren sind immer wieder bereit, zusätzlich Gelder zur Verfügung zu stellen. Als zentrales Ergebnis der Arbeit kann festgestellt werden, dass die Schulen untereinander vernetzt sind. Das „Kölner Modell“ verfolgt heute vorrangig die Durchführung von Projekten in Schulen, die Entwicklung einer Kooperationskultur, den Transfer von Erfahrungen aus Schulen in andere Einrichtungen sowie die Koordination des Übergangs von Schule in Ausbildung. Möglichkeiten der Übertragbarkeit: Grundsätzlich ist eine Übertragbarkeit für Hamburg aufgrund der rechtlichen Zuständigkeit der Schule für die Jugendlichen gegeben. Hinsichtlich der finanziellen und organisatorischen Ressourcen bestehen Möglichkeiten, Gelder in Form von Lehrerstunden (für die Wegeplaner) zu nutzen. Fortbildungen können über vorhandene Ressourcen organisiert werden. Grenzen der Übertragbarkeit: Ungeklärt ist vor allem die Frage der Finanzierung der notwendigen Koordination, so dass die Beratung vor Ort sowie die Koordination der Maßnahmen mit den Erwartungen und Bedürfnissen der Jugendlichen, der Betriebe und der Leistungsanbieter auf regionaler Ebenen erreicht werden kann. Besonders wichtig ist es, die Frage der Zuständigkeiten und Verantwortungen so zu klären, dass alle Partner im Netzwerk sich mit dem Anliegen, kohärente Fördermöglichkeiten für Jugendliche mit schlechten Startchancen zu schaffen, identifizieren können und im Netzwerk mitarbeiten. Das Fazit für die Situation in Hamburg ist, dass für die Einführung vernetzter Modelle folgende Koordinationsleistungen nötig sind: • Koordination und Abstimmung der Schulen untereinander, • Koordination der verschiedenen Angebote, • Umsetzung der Koordination auf Stadtteilebene. 157

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Netzwerk betreffen. Vorkehrungen für prozessbegleitende Organisationsentwicklungen<br />

sind zu verankern.<br />

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Die zentrale Koordinierungs- und Organisationsentwicklungsstelle könnte aufgrund des<br />

gesetzlichen Auftrags gem. § 81 SGB VIII bzw. KJHG beim Jugendamt angesiedelt<br />

sein. Von dort aus sollten alle anderen Netzknotenpunkte initiiert und fest installiert<br />

werden. Eine andere Möglichkeit könnte auch die Anbindung beim zuständigen<br />

Arbeitsamt alleine oder gemeinsam mit dem Jugendamt sein.<br />

In Abhängigkeit von Aufgaben und Zielen sind entsprechende Prozesse des Informierens,<br />

Abstimmens und Zusammenwirkens zu gestalten. So wird es zur Erstellung von<br />

regionalen Berufsbildungsberichten ausreichend sein, wenn die entsprechenden Institutionen<br />

Daten ihrer Maßnahmen an das Arbeitsamt weitergeben. Im Gegensatz dazu<br />

setzt die Einrichtung niedrigschwelliger Angebote das Zusammenwirken von Einrichtungen<br />

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