Pilotstudie jugend@work.net - KWB - Koordinierungsstelle ...
Pilotstudie jugend@work.net - KWB - Koordinierungsstelle ... Pilotstudie jugend@work.net - KWB - Koordinierungsstelle ...
156 Netzwerk betreffen. Vorkehrungen für prozessbegleitende Organisationsentwicklungen sind zu verankern. Abbildung 27: Strukturelle Überlegungen zur Aufbauorganisation in der Region Die zentrale Koordinierungs- und Organisationsentwicklungsstelle könnte aufgrund des gesetzlichen Auftrags gem. § 81 SGB VIII bzw. KJHG beim Jugendamt angesiedelt sein. Von dort aus sollten alle anderen Netzknotenpunkte initiiert und fest installiert werden. Eine andere Möglichkeit könnte auch die Anbindung beim zuständigen Arbeitsamt alleine oder gemeinsam mit dem Jugendamt sein. In Abhängigkeit von Aufgaben und Zielen sind entsprechende Prozesse des Informierens, Abstimmens und Zusammenwirkens zu gestalten. So wird es zur Erstellung von regionalen Berufsbildungsberichten ausreichend sein, wenn die entsprechenden Institutionen Daten ihrer Maßnahmen an das Arbeitsamt weitergeben. Im Gegensatz dazu setzt die Einrichtung niedrigschwelliger Angebote das Zusammenwirken von Einrichtungen der Berufsvorbereitung mit jenen der Jugendhilfe voraus.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen AG 1: Das „Kölner Modell“ – ein Modell für die allgemeinbildenden Schulen in Eimsbüttel? Als Vorteile des Kölner Modells wurden die Nähe zu den allgemeinbildenden Schulen, die klar geregelten Zuständigkeiten, die Funktion der Wegeplaner, der Schulungen der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Fortbildungen als integrale Bestandteile zu den Erfordernissen der Zielgruppe und zur pädagogischen Arbeit mit Jugendlichen, interessante Projekte für die pädagogische Arbeit mit den Jugendlichen (neue Methoden der Sprachentwicklung, Theaterpädagogik, Abenteuerpädagogik) herausgearbeitet. In Köln werden ca. 1.200 Jugendliche in Projekten versorgt. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus dem Europäischen Sozialfonds. Sponsoren sind immer wieder bereit, zusätzlich Gelder zur Verfügung zu stellen. Als zentrales Ergebnis der Arbeit kann festgestellt werden, dass die Schulen untereinander vernetzt sind. Das „Kölner Modell“ verfolgt heute vorrangig die Durchführung von Projekten in Schulen, die Entwicklung einer Kooperationskultur, den Transfer von Erfahrungen aus Schulen in andere Einrichtungen sowie die Koordination des Übergangs von Schule in Ausbildung. Möglichkeiten der Übertragbarkeit: Grundsätzlich ist eine Übertragbarkeit für Hamburg aufgrund der rechtlichen Zuständigkeit der Schule für die Jugendlichen gegeben. Hinsichtlich der finanziellen und organisatorischen Ressourcen bestehen Möglichkeiten, Gelder in Form von Lehrerstunden (für die Wegeplaner) zu nutzen. Fortbildungen können über vorhandene Ressourcen organisiert werden. Grenzen der Übertragbarkeit: Ungeklärt ist vor allem die Frage der Finanzierung der notwendigen Koordination, so dass die Beratung vor Ort sowie die Koordination der Maßnahmen mit den Erwartungen und Bedürfnissen der Jugendlichen, der Betriebe und der Leistungsanbieter auf regionaler Ebenen erreicht werden kann. Besonders wichtig ist es, die Frage der Zuständigkeiten und Verantwortungen so zu klären, dass alle Partner im Netzwerk sich mit dem Anliegen, kohärente Fördermöglichkeiten für Jugendliche mit schlechten Startchancen zu schaffen, identifizieren können und im Netzwerk mitarbeiten. Das Fazit für die Situation in Hamburg ist, dass für die Einführung vernetzter Modelle folgende Koordinationsleistungen nötig sind: • Koordination und Abstimmung der Schulen untereinander, • Koordination der verschiedenen Angebote, • Umsetzung der Koordination auf Stadtteilebene. 157
- Seite 106 und 107: 106 Besonders hervorgehoben wird de
- Seite 108 und 109: 108 zentrale Organisationsstrukture
- Seite 110 und 111: 110 (4) Problemlösungsstrategien z
- Seite 112 und 113: 112 Insgesamt zeigt sich in den Int
- Seite 114 und 115: 114 An dem letzten Zitat zeigt sich
- Seite 116 und 117: 116 Hinzu kommt die Erstellung von
- Seite 118 und 119: 118 und -vertreter aller Parteien.
- Seite 120 und 121: 120
- Seite 122 und 123: 122 (2) Berücksichtigung vorhanden
- Seite 124 und 125: 124 um deren Detailkenntnisse der j
- Seite 126 und 127: 126 lungskonzepte umsetzen. Es kön
- Seite 128 und 129: 128 Sekretariat für Kooperationsen
- Seite 130 und 131: 130 sondern unterstützt die jeweil
- Seite 132 und 133: 132 weiteren Kooperationsbedarf ode
- Seite 134 und 135: 134 Angebot in Form einer Informati
- Seite 136 und 137: 136 falls durch die Bündelung von
- Seite 138 und 139: 138 dabei aus Schleswig-Holstein. A
- Seite 140 und 141: 140 Regionen im Hinblick auf Kooper
- Seite 142 und 143: 142 Bad Segeberg übernommen und re
- Seite 144 und 145: 144 Phase der Prävention In dieser
- Seite 146 und 147: 146 Zusammenfassung Mit dem Konzept
- Seite 148 und 149: 148 die Ressourcenbeschaffung veran
- Seite 150 und 151: 150 Die Partner des Netzwerkes plan
- Seite 152 und 153: 152 Im Folgenden werden die Beiträ
- Seite 154 und 155: 154 soll einen roten Faden von der
- Seite 158 und 159: 158 AG 2: „Förderung aus einem G
- Seite 160 und 161: 160 Zielstellung der Verbesserung d
- Seite 162 und 163: 162 ANLAGE: ANGEBOTE IN DEN BEZIRKE
- Seite 164 und 165: 164 Angebote von Schulen im Bezirk
- Seite 166 und 167: 166 Angebote der Ausbildungsvorbere
- Seite 168 und 169: 168 Angebote von Schulen im Bezirk
- Seite 170 und 171: 170 Bundesministerium für Bildung,
- Seite 172: 172 Internet http://www.bibb.de/net
156<br />
Netzwerk betreffen. Vorkehrungen für prozessbegleitende Organisationsentwicklungen<br />
sind zu verankern.<br />
Abbildung 27: Strukturelle Überlegungen zur Aufbauorganisation in der Region<br />
Die zentrale Koordinierungs- und Organisationsentwicklungsstelle könnte aufgrund des<br />
gesetzlichen Auftrags gem. § 81 SGB VIII bzw. KJHG beim Jugendamt angesiedelt<br />
sein. Von dort aus sollten alle anderen Netzknotenpunkte initiiert und fest installiert<br />
werden. Eine andere Möglichkeit könnte auch die Anbindung beim zuständigen<br />
Arbeitsamt alleine oder gemeinsam mit dem Jugendamt sein.<br />
In Abhängigkeit von Aufgaben und Zielen sind entsprechende Prozesse des Informierens,<br />
Abstimmens und Zusammenwirkens zu gestalten. So wird es zur Erstellung von<br />
regionalen Berufsbildungsberichten ausreichend sein, wenn die entsprechenden Institutionen<br />
Daten ihrer Maßnahmen an das Arbeitsamt weitergeben. Im Gegensatz dazu<br />
setzt die Einrichtung niedrigschwelliger Angebote das Zusammenwirken von Einrichtungen<br />
der Berufsvorbereitung mit jenen der Jugendhilfe voraus.