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13.02.2013 Aufrufe

128 Sekretariat für Kooperationsentwicklung Hamburger Hamburger Initiative Initiative für für Arbeit Arbeit & Ausbildung Ausbildung Lenkungsgruppen Lenkungsgruppen --Arbeitsgruppe Arbeitsgruppe Jugend Jugend in in Arbeit Arbeit und und Ausbildung Ausbildung Arbeitskreise Arbeitskreise auf auf Bezirksebene Bezirksebene Arbeitskreise Arbeitskreise auf auf Ortsteilebene Ortsteilebene Abbildung 24: Aufbau eines Kooperationsmodells für die Freie und Hansestadt Hamburg im Bereich der beruflichen Integration von jungen Menschen Die eigentliche Gesamtsteuerung einschließlich der Abstimmung der Angebote der jeweiligen Institutionen kann auf der Grundlage der beschlossenen Leitlinien von der AG Jugend in Arbeit und Ausbildung als Lenkungsgruppe übernommen werden. Unter Gesamtsteuerung werden dabei die Entscheidungen über die Politikformulierung – insbesondere Zielbildung und Planung – und die daraus folgende Politikdurchführung – vor allem Ressourcenbereitstellung und -verteilung – verstanden. Zur Erreichung einer größtmöglichen Effektivität und Effizienz der Steuerung wäre zu überprüfen, ob alle Organisationen und Institutionen, die wichtige Beiträge zur Erreichung des angestrebten Ziels einer Entwicklung von auf den individuellen Bedarf zielenden, kohärenten, flexiblen und betriebsnahen Förderangeboten leisten können, in diesem Gremium vertreten sind. 27 Bestimmte Aufgaben der AG Jugend in Arbeit und Ausbildung, insbesondere die Feinabstimmung zwischen den Behörden und dem Arbeitsamt, können gegebenenfalls an die AG Zusammenarbeit BSJB, BAGS und Arbeitsamt delegiert werden, deren Zusammensetzung im Zusammenhang mit der hier angesprochenen Ziel- und Aufgabenbestimmung ebenfalls überprüft werden müsste. 27 So sind beispielsweise gegenwärtig die Schulen, die präventiv tätig werden können, ebenso wenig vertreten wie die Stadtentwicklungsbehörde, die im Rahmen des Quartiersmanagements auch Fragen der beruflichen Integration berücksichtigt.

Ungeachtet dieser noch zu entscheidenden Fragen sollen folgende ausführlichere Vorschläge, die in der folgenden Abbildung 25 illustriert werden, für die Aufgaben und Beziehungen im Kooperationsmodell für die Freie und Hansestadt Hamburg in die noch anstehenden Diskussionen eingebracht werden. Diese Vorschläge bauen notwendiger- und sinnvollerweise auf den oben gemachten Ausführungen auf. Sekretariat Sekretariat für für Kooperationsentwicklung Kooperationsentwicklung Kooperationsoptimierung Datensammlung Informationsmultiplikation Gewährleistung sozialräumlicher Angebote Konzepterstellung Unterstützung Lokale Lokale Initiativen, Initiativen, z.B. z.B. RegioNet, RegioNet, Quartiersmanager Quartiersmanager Legitimation Finanzierung (?) Unterstützung Beauftragung Unterstützung Beauftragung Hamburger Initiative für Arbeit und Ausbildung Information Legitimation Beauftragung Gewerkschaften Kammern Arbeitgeber BAGS Lenkungsgruppe (z.B. (z.B. AG AG Jugend in in Arbeit Arbeit und und Ausbildung) STEB AG AG ZusammenZusammen- Delegation arbeitarbeit evtl. BSJB Arbeitsamt Information Unterstützung Unterstützung Beteiligung Unterstützung Beteiligung ☺ ☺ ☺ ☺ ☺ ☺ Bezirksebene, ☺ ☺ (z.B. (z.B. JHA) JHA) ☺ ☺ ☺ ☺ ☺ ☺ ☺ Information Abbildung 25: Aufgaben und Beziehungen in einem Kooperationsmodell für die Freie und Hansestadt Hamburg im Bereich der beruflichen Integration von jungen Menschen Legitimation und Leitlinienbestimmung Sicherung der Unterstützung aller Partner Leitlinienbestimmung Steuerung Bedarfserhebung und lokale Steuerung lokale Steuerung Bedarfsermittlung Bedürfnisermittlung Angebotsvorschläge ☺ ☺ ☺ ☺ ☺ ☺ Bedarfserhebung Ortsteilebene, ☺ Bedarfsermittlung ☺ Ortsteilebene, (z.B. (z.B. befristete AGs) AGs) Bedürfnisermittlung ☺ ☺ Angebotsvorschläge ☺ ☺ ☺ ☺ ☺ Die AG Jugend in Arbeit und Ausbildung kann das Sekretariat für Kooperationsentwicklung mit der Durchführung bestimmter Entscheidungen und Aufgaben beauftragen. Dieser Vorschlag soll der Notwendigkeit Rechnung tragen, angesichts der Komplexität des gegenwärtigen Systems zur beruflichen Integration von jungen Menschen und der Fülle der organisationsübergreifenden Arbeitszusammenhänge eine Einrichtung zu schaffen, die – gewissermaßen als operativer Arm der AG Jugend in Arbeit und Ausbildung – gemeinsame Aufgaben spezialisiert und zeitnah erfüllt. Das Sekretariat kann in erster Linie der Erfüllung von Aufgaben dienen, die für die Optimierung der beruflichen Integration von jungen Menschen erforderlich sind, gegenwärtig aber nicht oder nur unzureichend von einzelnen Organisationen oder Institutionen erfüllt werden. Es verfügt dabei nicht über eigene Entscheidungsbefugnisse, 129

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Abbildung 24: Aufbau eines Kooperationsmodells für die Freie und Hansestadt<br />

Hamburg im Bereich der beruflichen Integration von jungen Menschen<br />

Die eigentliche Gesamtsteuerung einschließlich der Abstimmung der Angebote der<br />

jeweiligen Institutionen kann auf der Grundlage der beschlossenen Leitlinien von der<br />

AG Jugend in Arbeit und Ausbildung als Lenkungsgruppe übernommen werden. Unter<br />

Gesamtsteuerung werden dabei die Entscheidungen über die Politikformulierung – insbesondere<br />

Zielbildung und Planung – und die daraus folgende Politikdurchführung –<br />

vor allem Ressourcenbereitstellung und -verteilung – verstanden. Zur Erreichung einer<br />

größtmöglichen Effektivität und Effizienz der Steuerung wäre zu überprüfen, ob alle<br />

Organisationen und Institutionen, die wichtige Beiträge zur Erreichung des angestrebten<br />

Ziels einer Entwicklung von auf den individuellen Bedarf zielenden, kohärenten,<br />

flexiblen und betriebsnahen Förderangeboten leisten können, in diesem Gremium<br />

vertreten sind. 27 Bestimmte Aufgaben der AG Jugend in Arbeit und Ausbildung,<br />

insbesondere die Feinabstimmung zwischen den Behörden und dem Arbeitsamt,<br />

können gegebenenfalls an die AG Zusammenarbeit BSJB, BAGS und Arbeitsamt delegiert<br />

werden, deren Zusammensetzung im Zusammenhang mit der hier angesprochenen<br />

Ziel- und Aufgabenbestimmung ebenfalls überprüft werden müsste.<br />

27 So sind beispielsweise gegenwärtig die Schulen, die präventiv tätig werden können, ebenso wenig<br />

vertreten wie die Stadtentwicklungsbehörde, die im Rahmen des Quartiersmanagements auch Fragen<br />

der beruflichen Integration berücksichtigt.

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