Pilotstudie jugend@work.net - KWB - Koordinierungsstelle ...
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• Zur Entwicklung einer gemeinsamen Arbeitsbasis wird ausdrücklich ein Gremium<br />
gefordert, d. h., „dass man runtergebrochen auf bestimmte Regionen, in denen<br />
man handeln will, ein Gremium benötigt, das eben was anderes ist als die herkömmliche<br />
Stadtteilkonferenz.“ Dieses Gremium sollte die Aufgabe übernehmen,<br />
„die Angebotsqualität etwas zielgerichteter für einen Stadtteil zu gestalten. Entscheidende<br />
Akteure vor Ort und die Fachbehörden müssten dann ihre Zuständigkeiten,<br />
die sie für diesen Bereich haben, delegieren, also nicht auf Dauer abgeben,<br />
sondern delegieren in dieses Gremium.“<br />
(4) Problemlösungsstrategien zum Aufbau erfolgreicher<br />
Kooperations<strong>net</strong>ze aus Sicht der Befragten<br />
Bei der Auswertung dieser Fragen fiel auf, dass die Expertinnen und Experten auf<br />
Landesebene zu den Problemlagen für Kooperationen – wie bereits oben erwähnt – die<br />
subjektiven Faktoren, die sich unmittelbar aus der Funktion und der Einbindung der<br />
Person in ihrer Organisation ergeben, am häufigsten nennen und am ausführlichsten<br />
beschreiben. Im Gegensatz dazu werden zu den Problemlösungsstrategien am<br />
häufigsten strukturelle Faktoren genannt und ausführlich konkretisiert, im Einzelnen:<br />
• Verbesserung der Rechtsgrundlagen: Hier wurden zwei Beispiele genannt: „...<br />
Wunschvorstellung, Teile des Sofortprogramms in das SGB III zu integrieren oder<br />
das Sofortprogramm dauernd sozusagen anzulegen, bis wir nicht mehr so viele<br />
Probleme haben.“ „Das würde bedeuten, dass man neben den individuellen<br />
Rechtsansprüchen bei diesen Transferleistungen (= Transferleistungen, die in<br />
einen Stadtteil fließen aufgrund individueller Rechtsansprüche der dort lebenden<br />
Menschen, wie z. B. Sozialhilfe, Erziehungshilfe, Unterhaltsvorschussgesetz etc.)<br />
auch infrastrukturelle Gewährleistungsverpflichtungen rechtlich verankert und sie<br />
auch quantifiziert, d. h., dass bestimmte Mindestgelder für bestimme Infrastrukturprogramme<br />
zur Verfügung stehen müssen, und die müssen dann im Wesentlichen<br />
durch Umfinanzierung aus der Sozialhilfe und aus dem Arbeitsförderungsgesetz,<br />
aus Jugendhilfeleistungen finanziert werden. Wenn man 10% für den Anfang<br />
der Mittel, die über Individualförderung in einen Stadtteil gehen, wenn man die<br />
bündeln könnte für eine infrastrukturelle Förderung und dann z. B. dort auch<br />
Beschäftigungsangebote gerade für Sozialbenachteiligte schaffen könnte.“<br />
• Gemeinsame Budgets für Kooperationen: „Vor allem sollten aber die Haushaltsmittel<br />
der verschiedenen Bereiche von vornherein in einer bestimmten Höhe festgelegt<br />
werden, die zur Realisierung zur Verfügung stehen. Das ist sehr wichtig,<br />
sonst hat man nachher ein gutes Konzept, und dann stellt man fest, dass auch die<br />
Verknüpfung von Finanzierungsinstrumenten abgestimmt sein muss, also man<br />
braucht eine gemeinsame Haushaltsstrategie. Falls dies nicht möglich ist, muss<br />
man die Dinge, die man verknüpfen will, über den Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft<br />
als Gesamtkonzept, also politisch, durchsetzen.“<br />
• Gemeinsame Verwaltung der Mittel: „... dass nicht Haushaltsleute aus drei<br />
verschiedenen Behörden alle parallel die Mittel verwalten, sondern dass eine Stelle<br />
federführend ein solches Budget verwaltet ... also mit einem Drittel des Arbeits-<br />
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