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Pilotstudie jugend@work.net - KWB - Koordinierungsstelle ...

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• Zur Entwicklung einer gemeinsamen Arbeitsbasis wird ausdrücklich ein Gremium<br />

gefordert, d. h., „dass man runtergebrochen auf bestimmte Regionen, in denen<br />

man handeln will, ein Gremium benötigt, das eben was anderes ist als die herkömmliche<br />

Stadtteilkonferenz.“ Dieses Gremium sollte die Aufgabe übernehmen,<br />

„die Angebotsqualität etwas zielgerichteter für einen Stadtteil zu gestalten. Entscheidende<br />

Akteure vor Ort und die Fachbehörden müssten dann ihre Zuständigkeiten,<br />

die sie für diesen Bereich haben, delegieren, also nicht auf Dauer abgeben,<br />

sondern delegieren in dieses Gremium.“<br />

(4) Problemlösungsstrategien zum Aufbau erfolgreicher<br />

Kooperations<strong>net</strong>ze aus Sicht der Befragten<br />

Bei der Auswertung dieser Fragen fiel auf, dass die Expertinnen und Experten auf<br />

Landesebene zu den Problemlagen für Kooperationen – wie bereits oben erwähnt – die<br />

subjektiven Faktoren, die sich unmittelbar aus der Funktion und der Einbindung der<br />

Person in ihrer Organisation ergeben, am häufigsten nennen und am ausführlichsten<br />

beschreiben. Im Gegensatz dazu werden zu den Problemlösungsstrategien am<br />

häufigsten strukturelle Faktoren genannt und ausführlich konkretisiert, im Einzelnen:<br />

• Verbesserung der Rechtsgrundlagen: Hier wurden zwei Beispiele genannt: „...<br />

Wunschvorstellung, Teile des Sofortprogramms in das SGB III zu integrieren oder<br />

das Sofortprogramm dauernd sozusagen anzulegen, bis wir nicht mehr so viele<br />

Probleme haben.“ „Das würde bedeuten, dass man neben den individuellen<br />

Rechtsansprüchen bei diesen Transferleistungen (= Transferleistungen, die in<br />

einen Stadtteil fließen aufgrund individueller Rechtsansprüche der dort lebenden<br />

Menschen, wie z. B. Sozialhilfe, Erziehungshilfe, Unterhaltsvorschussgesetz etc.)<br />

auch infrastrukturelle Gewährleistungsverpflichtungen rechtlich verankert und sie<br />

auch quantifiziert, d. h., dass bestimmte Mindestgelder für bestimme Infrastrukturprogramme<br />

zur Verfügung stehen müssen, und die müssen dann im Wesentlichen<br />

durch Umfinanzierung aus der Sozialhilfe und aus dem Arbeitsförderungsgesetz,<br />

aus Jugendhilfeleistungen finanziert werden. Wenn man 10% für den Anfang<br />

der Mittel, die über Individualförderung in einen Stadtteil gehen, wenn man die<br />

bündeln könnte für eine infrastrukturelle Förderung und dann z. B. dort auch<br />

Beschäftigungsangebote gerade für Sozialbenachteiligte schaffen könnte.“<br />

• Gemeinsame Budgets für Kooperationen: „Vor allem sollten aber die Haushaltsmittel<br />

der verschiedenen Bereiche von vornherein in einer bestimmten Höhe festgelegt<br />

werden, die zur Realisierung zur Verfügung stehen. Das ist sehr wichtig,<br />

sonst hat man nachher ein gutes Konzept, und dann stellt man fest, dass auch die<br />

Verknüpfung von Finanzierungsinstrumenten abgestimmt sein muss, also man<br />

braucht eine gemeinsame Haushaltsstrategie. Falls dies nicht möglich ist, muss<br />

man die Dinge, die man verknüpfen will, über den Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft<br />

als Gesamtkonzept, also politisch, durchsetzen.“<br />

• Gemeinsame Verwaltung der Mittel: „... dass nicht Haushaltsleute aus drei<br />

verschiedenen Behörden alle parallel die Mittel verwalten, sondern dass eine Stelle<br />

federführend ein solches Budget verwaltet ... also mit einem Drittel des Arbeits-<br />

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