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ElbuferInvest-Alpha2-Prospekt

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Elbufer Invest ALPHA_2<br />

Zweitmarktfonds<br />

Investment in 4 Schifffahrtsmärkte.


Am Anfang steht ein gutes Zeichen:<br />

Ein großes Plus<br />

2 Einleitung<br />

Globalisierung und weltweite Arbeitsteilung – ohne leistungsfähige Transportmittel, die unter ökonomischen Rahmen -<br />

bedingungen zuverlässig aus aller Welt in alle Welt liefern: nicht vorstellbar. Die Schifffahrt hat längst eine im wahrsten<br />

Sinne des Wortes tragende Rolle im weltweiten Wirtschaftsgefüge übernommen. Als wichtigster Bestandteil in einem aus gefeilten<br />

Logistiknetz verbindet sie fahrplanmäßig die Schauplätze unserer neuen Weltordnung, die dynamischen Wachstums -<br />

zentren. Zwischen Herstellung und Verbrauch, zwischen Angebot und Nachfrage, zwischen Produktion und Konsum, liegen<br />

Seewege. Auch wenn die Chartereinnahmen im Zuge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise stark zurückgegangen<br />

sind, so sind selektiv günstig eingekaufte Handelsschiffsanteile nach Ansicht des Anbieters gerade jetzt Investitionsgüter<br />

erster Ord nung, die mittelfristig wieder gute Chancen haben exzellent zu verdienen. Und damit zunehmend auch das Geld<br />

privater Investoren verdienen – Ihr Geld.


Elbufer Invest 3


Ein besonderes Beteiligungsangebot –<br />

alle guten Dinge sind Vier<br />

Vier Schifffahrtssegmente stellen in den letzten Jahren den überwiegenden Teil der internationalen<br />

seeseitigen Ladungsströme sicher – Containerschiffe, Bulk Carrier, Tanker und<br />

Multipurpose-Heavylift-Schiffe. Aufgrund der Unterschiedlichkeit ihrer jeweiligen Märkte,<br />

verzeichnet jedes dieser Marktsegmente ein eigenes dynamisches Ratenprofil, das sich durch<br />

seine individuelle Entwicklung gegenüber den anderen Schifffahrtsmärkten auszeichnet.<br />

4 Einleitung<br />

Aus dieser Erkenntnis leitet das vorliegende Beteiligungsangebot eine<br />

Investitionsphilosophie ab, aus der sich die Basis für Ertragskraft und<br />

Stabilität gleichermaßen entwickelt:<br />

Elbufer Invest ALPHA_2 ermöglicht privaten Anlegern die Investition<br />

in vier Schifffahrtssegmente innerhalb einer Beteiligung.<br />

Neben diesem Engagement in unterschiedlichen Marktsegmenten, soll zugleich eine breite<br />

Diversifizierung stattfinden: Investiert werden soll in Anteile einer Vielzahl von weltweit<br />

erfolgreichen Schiffsgesellschaften, voraussichtlich in über 100 Handelsschiffe. Bei der Aus -<br />

wahl der Einzelinvestments wird auf eine eigene Bewertungsdatenbank zurückgegriffen,<br />

die eine Qualifizierung der einzelnen Schiffsgesellschaften nach unterschiedlichen Kriterien<br />

ermöglicht. Die Datenbank enthält über 1.100 in Fahrt befindliche Handelsschiffe, die einen<br />

derzeitigen Marktwert von rund 30 Milliarden US-Dollar repräsentieren.<br />

Die Summe aller vorteilhaften Faktoren, nicht zuletzt aber auch die Tatsache, dass die<br />

Geschäftsführer des Emittenten dieses Portfolios über langjährige Erfahrungen im Zweitmarkt<br />

für Schiffsbeteiligungen verfügen, ihn mit geprägt haben und ihre Kompetenz in die vorliegende<br />

Emission einbringen, macht die Attraktivität dieses Beteiligungsangebotes aus.<br />

Elbufer Invest ALPHA_2<br />

Ein Name mit Programm und dem Ziel, eine Führungs position<br />

im Bereich innovativer Schiffsbeteiligungen einzunehmen. Ein<br />

besonderes Beteiligungsangebot, besonders für Sie. Wir freuen<br />

uns über Ihre Beteiligung.


Elbufer Invest 5


Vollständigkeitserklärung<br />

Anbieter des vorliegenden Beteiligungsangebotes ist die Elbufer Invest<br />

GmbH & Cie. KG mit Sitz in Hamburg. Er übernimmt die Verant wor -<br />

tung für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes (<strong>Prospekt</strong> ver ant wort li cher).<br />

Alle <strong>Prospekt</strong>angaben, Entwicklungsprognosen und Berechnungen<br />

wurden nach aktuellem Kenntnisstand mit Sorgfalt zusammengestellt.<br />

Der <strong>Prospekt</strong>verantwortliche, vertreten durch dessen Geschäftsführer,<br />

erklärt, dass seines Wissens die Angaben in diesem <strong>Prospekt</strong> richtig und<br />

keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />

Datum der <strong>Prospekt</strong>aufstellung:<br />

Hamburg, den 31. März 2011<br />

Elbufer Invest GmbH & Cie. KG,<br />

vertreten durch die Verwaltung Elbufer Invest GmbH,<br />

vertreten durch den Geschäftsführer:<br />

Eckhart Ruess<br />

6 Inhalt


Inhalt<br />

Teil 1 Fondskonzept 8 Konzept für unsere Kunden: Investment in<br />

4 Schifffahrtsmärkte<br />

10 Eckdaten der Beteiligung<br />

14 Vertragspartner im Überblick<br />

16 Risiken der Vermögensanlage<br />

27 Die vier Schifffahrtsmärkte<br />

48 Bewertung von Handelsschiffen<br />

50 Investitionsstrategie: Portfoliogedanke nach Markowitz<br />

52 Ausgewählte Emissionshäuser und Reedereien<br />

56 Bestehendes Schiffsportfolio<br />

60 Besondere Erfahrungen des Fondsmanagements<br />

Teil 2 Berechnungen 62 Investitions- und Finanzierungsrechnung (Prognose)<br />

64 Ergebnisrechnung (Prognose), Sensitivitätsanalyse<br />

67 Prognostizierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

Teil 3 Recht und Steuern 70 Rechtliche Grundlagen<br />

78 Steuerliche Grundlagen<br />

84 Besondere Angaben nach der VermVerkProspV<br />

86 Vertragspartner<br />

88 Gesellschaftsvertrag Beteiligungsgesellschaft<br />

96 Gesellschaftsvertrag Investitionsgesellschaft<br />

103 Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

106 Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

109 Verbraucherinformation bei Fernabsatzgeschäften<br />

112 Wichtige Hinweise<br />

Anlagen: 114 Planbeispiel inkl. weiterer Beteiligungs gesellschaften<br />

Beitrittserklärung und Widerrufsbelehrung<br />

vom 31. März 2011 (beiliegend)<br />

Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der im <strong>Prospekt</strong> gemachten Angaben ist nicht Gegen stand der Prüfung<br />

des <strong>Prospekt</strong>s durch die Bundes anstalt für Finanzdienst leistungsaufsicht (BaFin).<br />

Elbufer Invest 7


Teil 1 Fondskonzept<br />

8 Fondskonzept


Konzept für unsere Kunden:<br />

Investment in 4 Schifffahrtsmärkte<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot bietet Investoren (im Folgenden auch Anleger genannt) die Möglichkeit,<br />

sich als Gesellschafter an einer Fondsgesellschaft zu beteiligen, die mittelbar in eine Vielzahl von Anteilen an<br />

bestehenden Schiffsgesellschaften investiert. Der so entstehende Zweitmarktfonds hat das Ziel, die nach Ansicht<br />

des Anbieters derzeit günstige Situation zum Einstieg in die verschiedenen Schifffahrtsmärkte zu nutzen.<br />

Sachwerte stehen gerade in heutigen Zeiten wieder hoch im Kurs<br />

auf der Wunschliste der Anleger. Niedrige Ankaufspreise von<br />

Schiffsbeteiligungen sollen bei einem einsetzenden Aufschwung<br />

überdurchschnittliche Ergebnisse ermöglichen, die einer sehr geringen<br />

Pauschalbesteuerung unterliegen. Während im Markt bisher<br />

überwiegend Beteiligungen an neuen Schiffen – vorwiegend an<br />

Einschiffs gesellschaften – angeboten wurden, ermöglicht Elbufer<br />

Invest ALPHA_2 den Aufbau eines diversifizierten Portfolios von<br />

Anteilen an unterschiedlichen Schiffsgesellschaften mit überschaubaren<br />

Mitteln.<br />

Der Anbieter kann auf eine große Erfahrung in der Bewertung von<br />

in Fahrt befindlichen Handelsschiffen zurückgreifen. Eigentümer und<br />

Mitarbeiter der Elbufer Invest GmbH & Cie. KG waren bereits für<br />

führende Häuser im Bereich des Schiffszweitmarktes tätig.<br />

Mit spitzem Bleistift<br />

Bei den Elbufer Invest Fonds liegt das Hauptaugenmerk auf den wirtschaftlichen<br />

Details, die den Erfolg für die Investoren wesentlich<br />

bestimmen. Details, die in Summe zu einem höheren Ertrag für den<br />

Anleger führen können. Als eines der erfahrenen Analysehäuser<br />

für Schiffs-KGs konnte Elbufer Invest eine Datenbank mit über<br />

1.100 Handelsschiffen aufbauen. Diese Datenbasis mit Ist-Zahlen<br />

ermöglicht sowohl einen genauen Einblick in die Entwicklung von<br />

Betriebs- und Verwaltungskosten dieser Schiffsgesellschaften, als<br />

auch in deren Charterhistorie und die Entwicklung der Second hand -<br />

preise, die für entsprechende Schiffstypen im Markt erzielt wurden.<br />

Breit gestreut<br />

Das andere entscheidende Merkmal eines Zweitmarktfonds aus dem<br />

Hause Elbufer Invest lautet Diversifikation. Die zu investierenden<br />

Mittel sollen auf eine Vielzahl von Schiffsgesellschaften verteilt werden.<br />

Die breite Streuung der Investition soll gegenüber<br />

Einschiffsbeteiligungen eine höhere Ausgewogenheit in Bezug auf<br />

Chartereinnahmen, Betriebskosten und außergewöhnlichen Repara -<br />

tur aufwendungen ermöglichen.<br />

Im Speziellen soll bei der Investition auf eine größtmögliche Ver -<br />

teilung der Mittel auf verschiedene Schifffahrtsmärkte geachtet werden.<br />

Dies ist im Wesentlichen durch ein Engagement in den vier<br />

Schifffahrtsmärkten – Bulk-, Tank- und Containerschifffahrt und im<br />

Bereich der Multipurpose-Schiffe – möglich. Durch die Zugehörigkeit<br />

zu Einnahmepools bei erfahrenen Poolmanagern sollen die Folgen<br />

von Charterausfällen der einzelnen Zielfonds begrenzt werden.<br />

Darüber hinaus sollen die einzelnen Charterverträge möglichst verschiedene<br />

Endzeitpunkte aufweisen. Ebenso soll darauf geachtet werden,<br />

dass die Schiffe von unterschiedlichen und jeweils erfahrenen<br />

Reedern bereedert werden.<br />

Die fortgeschrittene Entschuldung der Zielfonds ist ein weiteres<br />

geplantes Merkmal des Elbufer Invest ALPHA_2 – damit soll dem<br />

Wunsch des Anlegers nach erhöhter Stabilität Rechnung getragen<br />

werden.<br />

Die Beteiligung Elbufer Invest ALPHA_2 soll sich durch eine hohe<br />

Investitionsquote und geringe laufende Fondskosten auszeichnen.<br />

Der relative Anteil der laufenden Fondskosten kann durch ein zu -<br />

künftiges Wachsen des Investitionsvolumens weiter gesenkt werden.<br />

Der Anbieter Elbufer Invest GmbH & Cie. KG erhält in der Investi -<br />

tionsphase eine feste Vergütung und während der Fonds lauf zeit<br />

einen erfolgsabhängigen Vorabgewinn, der sich an den Aus zah lun -<br />

gen an die Anleger bemisst. Damit soll eine Gleichstellung der Inte -<br />

ressen des Anbieters und der Anleger gewährleistet werden.<br />

Die Erträge aus einer Beteiligung am Elbufer Invest ALPHA_2 sind<br />

weitgehend steuerfrei.<br />

Elbufer Invest 9


Eckdaten der Beteiligung<br />

Die Beteiligungsgesellschaft Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG soll Anteile an der Investitionsgesellschaft<br />

Elbufer Invest Alpha GmbH & Co. KG erwerben, die bereits am Zweitmarkt Beteiligungen an geschlossenen<br />

Schiffsfonds erworben hat und mit den Mitteln der Beteiligungsgesellschaft weiterhin erwerben soll. Grundgedanke<br />

des Investitionsprozesses ist dabei die Aufteilung der Mittel auf vier unterschiedliche Schifffahrtsmärkte.<br />

Investorenkreis<br />

Diese Vermögensanlage richtet sich primär an Anleger mit deutschem<br />

Wohnsitz, die als natürliche Person in der Bundesrepublik Deutschland<br />

uneingeschränkt steuerpflichtig sind, sich an einem langfristigen<br />

Invest ment beteiligen möchten und sich der Risiken bewusst sind, die<br />

auf den Seiten 16 bis 26 beschrieben sind.<br />

Beteiligung<br />

Es ist geplant, dass sich die Anleger als Treugeber oder Kommandi -<br />

tisten an der Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG, Hamburg<br />

beteiligen.<br />

Anlageobjekt<br />

Die Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG wird sich an der Elbufer<br />

Invest Alpha GmbH & Co. KG beteiligen, die als Investitionsgesellschaft<br />

fungiert. Diese hat bereits ein breit diversifiziertes Portfolio an Schiffs -<br />

beteiligungen erworben. Mit den Mitteln des ALPHA_2 soll dieses<br />

Portfolio weiter ausgebaut werden.<br />

Rechte aus der Beteiligung<br />

Die mit der Beteiligung an der Anlage verbundenen Rechte, insbe -<br />

sondere Rechte an der Ergebnisverteilung, den Entnahmen sowie den<br />

Stimm- und Kontrollrechten sind im Abschnitt „Rechtliche Grundlagen“<br />

auf den Seiten 70-77 sowie im Gesellschaftsvertrag und im Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag beschrieben.<br />

Geplante Fondslaufzeit<br />

Der Fonds hat eine geplante Laufzeit bis zum 31. Dezember 2015.<br />

Eine erstmalige Kündigung durch die Anleger ist frühestens zum<br />

31. Dezember 2015 möglich.<br />

Haftung<br />

Für die Anleger (Treugeber und Kommanditisten) ist die Haftung nach<br />

Einzahlung auf 10 % der geleisteten Pflichteinlage begrenzt<br />

(Haftsumme).<br />

10 Fondskonzept<br />

Emissionskapital<br />

Es ist vorgesehen, 2,975 Millionen Euro an Emissionskapital einzuwerben.<br />

Bei einer Mindestzeichnungssumme von € 15.000 werden maximal<br />

198 Kommanditanteile begeben. Sollte ein Emissionskapital von<br />

€ 475.000 nicht erreicht werden, ist die persönlich haftende Gesell -<br />

schaf terin berechtigt, die Gesellschaft ohne entsprechenden Gesellschaf -<br />

ter beschluss aufzulösen.<br />

Mindestbeteiligung und Agio<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt € 15.000 zuzüglich Agio gemäß Bei -<br />

tritts erklärung. Vorgesehen sind 3 %. Eine höhere Beteiligung soll<br />

durch 5.000 ohne Rest teilbar sein.<br />

Einzahlungstermin<br />

100 % (zuzüglich Agio gemäß Beitrittserklärung, vorgesehen sind 3 %)<br />

nach Beitritt und Aufforderung durch die Treuhänderin.<br />

Vergütungen und Ergebnisbeteiligung<br />

an den Anbieter<br />

Der Anbieter Elbufer Invest GmbH & Cie. KG erhält von der Beteili -<br />

gungsgesellschaft für die anfängliche Konzeption T€ 29,75 zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer, dies entspricht 1 % des geplanten Emis -<br />

sions kapitals. Für die Bewertung der Zielfonds, deren Ankauf und die<br />

Abwicklung des Erwerbes erhält der Anbieter von der Investitions -<br />

gesellschaft 5 % der Anschaffungskosten der angekauften Schiffs -<br />

beteiligungen inkl. aller Nebenkosten, auch inkl. dieser Vergütung,<br />

prognosegemäß T€ 126. Für die Rechts- und Steuerberatung, für die<br />

Erstellung des Emissionsprospektes inklusive Grafik und Druck sowie<br />

für Gutachten Dritter erhält der Anbieter von der Beteiligungs -<br />

gesellschaft Vergütungen von insgesamt T€ 48 zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Der Anbieter erhält ab dem Jahr 2011 einen jährlichen<br />

erfolgsabhängigen Vorabgewinn in Höhe von 4 % der geleisteten<br />

Auszahlungen an die Kommanditisten der Gesellschaft.


1<br />

platziert<br />

ist<br />

beteiligt<br />

Emissionskosten<br />

ist<br />

beteiligt<br />

97 Schiffsgesellschaften<br />

(bereits angekauft)<br />

Der Anbieter Elbufer Invest GmbH & Cie. KG erhält für den Vertrieb der<br />

Anteile an der Beteiligungsgesellschaft von dieser eine Vergütung in<br />

Höhe von 7 % des platzierten Emissionskapitals zzgl. dem vereinbarten<br />

Agio (vorgesehen sind 3 %). Bei einem ge planten Emissions volu men<br />

von T€ 2.975 beträgt die Gesamt höhe der Provisionen T€ 297,5. Dies<br />

entspricht 9,6 % des Emissions kapitals inklusive Agio.<br />

Weitere Beteiligungsgesellschaften<br />

Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG<br />

(Beteiligungsgesellschaft/Emittentin)<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

soll sch<br />

beteiligen<br />

Es ist vorgesehen neben der bereits platzierten Elbufer Invest Alpha 1<br />

GmbH & Co. KG und der Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG<br />

noch weitere Beteiligungsgesellschaften in der Investitionsgesellschaft<br />

Elbufer Invest Alpha GmbH & Co. KG zu bündeln. Die Ergebnis ver -<br />

teilung auf die einzelnen Beteiligungs gesell schaften soll nach dem<br />

Gemein schaftsprinzip erfolgen. Sowohl die initialen als auch die laufenden<br />

Kosten aller Beteiligungsgesellschaften und der Investitions -<br />

gesellschaft sollen dabei auf alle Kommanditisten der Beteiligungs -<br />

gesellschaften letztlich gleichmäßig verteilt werden. Auszahlungen<br />

sollen für alle Anleger eines Elbufer Invest ALPHA Fonds in gleicher<br />

Höhe erfolgen. Die Liquidationsphase aller Beteiligungs gesellschaften<br />

soll gleichzeitig erfolgen. Diese Bündelung soll eine Vergrößerung des<br />

Investitionsvolumens und damit eine breitere Risikostreuung sowie eine<br />

relative Verringerung der laufenden Verwaltungs kosten der einzelnen<br />

Beteili gungsgesellschaften ermöglichen.<br />

Elbufer Invest Alpha GmbH & Co. KG<br />

(Investitionsgesellschaft)<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

soll sch<br />

beteiligen<br />

Schiffsgesellschaft 98<br />

(Zielgesellschaft)<br />

Anschaffungsnebenkosten<br />

Bei dem Erwerb von Schiffsbeteiligungen fallen neben den Vergütun -<br />

gen für den Anbieter (vgl. Vergütungen an den Anbieter) im Wesent -<br />

lichen Vermittlungsgebühren für Zweitmarktplattformen und Vermittler<br />

an. Die genaue Höhe der Provisionen steht noch nicht fest. Es wird mit<br />

Provisionen von 5 % vom Vertragspreis der zu erwerbenden Zielfonds<br />

kalkuliert.<br />

Veräußerung<br />

3 4 ...<br />

99 100 101 ...<br />

Es ist ein sukzessiver Verkauf der Beteili gun gen ab dem Jahr 2014<br />

geplant. In der Prognoserechnung wurde vereinfachend davon aus -<br />

gegan gen, dass jeweils 50 % der Beteiligungen zum 31.12.2014 und<br />

31.12.2015 veräußert werden. Für den Veräußerungserlös wurden<br />

unterstellte zukünftige Auszahlungen der Schiffsbeteiligungen auf das<br />

Jahr der Veräußerung abgezinst. Einige Schiffsgesellschaften sind mit<br />

Kaufoptionen zugunsten des Charterers ausgestattet. Wenn es aus heutiger<br />

Sicht wahrscheinlich erscheint, dass der Charterer diese Option<br />

ausüben wird, wurde das in den Zahlungsprognosen berücksichtigt.<br />

Elbufer Invest 11


Eckdaten der Beteiligung<br />

Auszahlungen (Prognose)<br />

Die Anleger sollen jährliche Auszahlungen im Dezember des laufenden<br />

Jahres erhalten. Es sind anfänglich 8 % p.a. (im Jahr 2011 pro rata<br />

temporis) prognostiziert. Inklusive kalkulierter Veräußerungserlöse<br />

erhalten die Anleger bei einer Einzahlung zum 1.7.2011 prognostizierte<br />

Gesamtauszahlungen von rund 136 % bezogen auf die Beteiligungs -<br />

summe ohne Agio.<br />

US-Dollarabsicherung<br />

Die Zielfonds erwirtschaften im Wesentlichen Einnahmen in US-Dollar.<br />

Eine Abschwächung des US-Dollar-Wechselkurses gegenüber dem Euro<br />

würde zu einer Verringerung der Rückflüsse aus den Zielfonds führen.<br />

Zur Kursabsicherung dieser Rückflüsse ist es daher vorgesehen, 70 %<br />

der geplanten Rückflüsse über Währungsoptionen gegen eine Ab -<br />

schwä chung des US-Dollars unter 1,40 USD/EUR zu schützen. Diese<br />

Absicherung beschränkt sich auf die Jahre 2012 und 2013.<br />

Gewinnverteilung<br />

Der Anbieter erhält einen jährlichen erfolgsabhängigen Vorabgewinn in<br />

Höhe von 4 % der geleisteten Auszahlungen an die Kommanditisten<br />

der Gesellschaft. Nach Abgeltung dieses Vorab gewinns richtet sich die<br />

Gewinnverteilung ausschließlich nach dem Anteil der Gesellschafter am<br />

Kommanditkapital.<br />

Steuern<br />

Die Beteiligung ist steuerlich eine gewerbliche Mitunternehmerschaft.<br />

Die Anleger erzielen somit Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Es ist vorgesehen,<br />

grundsätzlich nur Anteile an Zielfonds zu erwerben, die bereits<br />

zur pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG (Tonnagesteuer)<br />

optiert haben. Anleger haben daher lediglich die niedrigen pauschalen<br />

Gewinne der Schiffsgesellschaften zu versteuern. Die wesentlichen<br />

Grund lagen der steuerlichen Konzeption finden Sie im Abschnitt<br />

„Steuerliche Grundlagen“ auf den Seiten 78 bis 83.<br />

Abwicklung<br />

Dem Emissionsprospekt liegen eine Beitrittserklärung und eine<br />

Empfangsbestätigung bei, die vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich<br />

unterzeichnet an die Elbufer Invest GmbH & Cie. KG, Chilehaus A,<br />

Fischertwiete 2, 20095 Hamburg im Original einzureichen sind. Die<br />

Annahme der Beitrittserklärung erfolgt durch die Treuhänderin und<br />

wird schriftlich unter Angabe der Treuhandnummer bestätigt. Das<br />

öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des<br />

Verkaufsprospektes und endet mit Vollplatzierung des vorgesehenen<br />

12 Fondskonzept<br />

Fondskapitals spätestens jedoch am 31.12.2011 zuzüglich einer einmaligen<br />

Verlängerungsoption der phG bis zum 30.6.2012 (Zeichnungs -<br />

frist). Eine vorzeitige Schließung des Angebotes ist somit möglich. Es<br />

bestehen keine weiteren Mög lich keiten, die Zeichnung vorzeitig zu<br />

schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.<br />

Der Erwerbspreis entspricht der Zeichnungssumme des Anlegers. Die<br />

Mindestbeteiligung beträgt € 15.000. Eine höhere Beteiligung soll<br />

durch 5.000 ohne Rest teilbar sein. Eine Kürzung der Zeichnungs -<br />

summe ist nicht vorgesehen. Die Einzahlung der Zeichnungssumme ist<br />

auf dem Mittelverwendungskonto der Elbufer Invest Alpha 2 GmbH &<br />

Co. KG, Kontonummer 1001 206 953, Bankleitzahl 210 500 00 bei der<br />

HSH Nordbank, Hamburg, Kiel wie folgt fällig:<br />

100 % (zzgl. Agio gemäß Beitrittserklärung, vorgesehen sind 3 %) nach<br />

Beitritt und Aufforderung durch die Treuhänderin.<br />

Bei verspäteter Einzahlung ist die Beteiligungsgesellschaft insbesondere<br />

berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.<br />

Dieses öffentliche Angebot richtet sich primär an Anleger, die in der<br />

Bundesrepublik Deutschland als natürliche Personen uneingeschränkt<br />

steuerpflichtig sind. Dieses Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

Auszahlungen – <strong>Prospekt</strong>ausgabestelle<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wird die vorgesehenen Auszahlungen über<br />

die Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Ballastkai 9, 24937 Flensburg,<br />

als Zahlstelle durch Überweisung auf das vom Anleger aufgegebene<br />

Konto ausführen. Der Verkaufsprospekt wird von der Elbufer Invest<br />

GmbH & Cie. KG kostenlos zur Ausgabe bereit gehalten (Zahlstelle im<br />

Sinne des § 9 Abs. 2 S.1 VerkProspG).


Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG<br />

(Beteiligungsgesellschaft)<br />

€ in %* ) in % ** )<br />

Investition (Prognose) gesamt: 3.090.000 100,0 103,0<br />

1. Beteiligung an Elbufer Invest Alpha GmbH & Co. KG 2.693.287 87,2 89,8<br />

2. Vergütung für Konzeption 29.750 1,0 1,0<br />

3. <strong>Prospekt</strong>erstellung 38.000 1,2 1,3<br />

4. Gründungskosten, rechtliche und steuerliche Beratung,<br />

Mittelverwendungskontrolle, sonstige Kosten 15.622 0,5 0,5<br />

5. Emissionskosten inkl. Agio 297.500 9,6 9,9<br />

6. Kosten für nicht abzugsfähige Vorsteuer 15.841 0,5 0,5<br />

Finanzierung (Prognose) gesamt: 3.090.000 100,0 103,0<br />

7. Kommanditkapital<br />

Gründungsgesellschafter 25.000 0,8 0,8<br />

Emissionskapital 2.975.000 96,3 99,2<br />

8. Agio 90.000 2,9 3,0<br />

* ) in % der Gesamtmittelverwendung bzw. in % des Eigenkapitals inkl. Agio, Rundungsdifferenzen sind möglich<br />

** ) in % des Eigenkapitals ohne Agio, Rundungsdifferenzen sind möglich<br />

Für den Ankauf von Schiffsbeteiligungen (inkl. Gebühren für Vermittler, Plattformen), für den Abschluss der US-Dollarabsicherung und für den<br />

Aufbau einer Liquiditätsreserve durch die Investitionsgesellschaft Elbufer Invest Alpha GmbH & Co. KG sind rund 83 % des Eigenkapitals inklusive<br />

Agio vorgesehen.<br />

Elbufer Invest 13


Vertragspartner im Überblick<br />

1<br />

platziert<br />

RTC Revision Treuhand<br />

Consulting GmbH<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

ist<br />

beteiligt<br />

14 Fondskonzept<br />

ist<br />

beteiligt<br />

97 Schiffsgesellschaften<br />

(bereits angekauft)<br />

Investoren<br />

Beitrittserklärung<br />

Deutsche<br />

Schiffahrts-Treuhand AG<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG<br />

(Beteiligungsgesellschaft/Emittentin)<br />

soll sch<br />

beteiligen<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Elbufer Invest Alpha GmbH & Co. KG<br />

(Investitionsgesellschaft)<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Schiffsgesellschaft 98<br />

(Zielgesellschaft)<br />

Elbufer Invest GmbH & Cie. KG<br />

(Gründungsgesellschafter der Beteiligungsgesellschaft und Anbieter des Beteiligungsangebots,<br />

Bewertung, Ankauf, Fondsmanagement, Vertrieb)<br />

soll sch<br />

beteiligen<br />

Geschäftsbesorgungsverträge<br />

Wirtschaftprüfer,<br />

Rechtsanwälte<br />

Dienstleistungsverträge<br />

3 4 ...<br />

99 100 101 ...


Elbufer Invest 15


Risiken der Vermögensanlage<br />

Bei der Beteiligung an der Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG (nachfolgend auch Emittent genannt) handelt es<br />

sich um eine unternehmerische Beteiligung. Das wirtschaftliche Ergebnis dieser Vermögensanlage kann nicht vorhergesehen<br />

werden.<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Wenn die künftigen wirtschaftlichen, steuerlichen oder rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen von den in diesem Verkaufsprospekt unterstellten<br />

Annahmen abweichen, kann dies die Ertrags-, Liquiditäts- und Wert -<br />

entwicklung der Beteiligung und insbesondere die Höhe der Auszah -<br />

lun gen an die Anleger, erheblich beeinflussen. Das Beteiligungsangebot<br />

ist somit nur für Anleger geeignet, die das Ausbleiben von Auszahlun -<br />

gen sowie einen bei negativer Entwicklung entstehenden Verlust bis<br />

hin zum Totalverlust der Anlage hinnehmen können. Bei der Dar stel -<br />

lung der wesentlichen Risiken kann unterschieden werden zwischen<br />

- prognosegefährdenden Risiken, die zu einer schwächeren Prog nose<br />

und damit zu geringeren, verspäteten oder zu einem Ausfall der<br />

Zahlungen an die Anleger führen können,<br />

- anlagegefährdenden Risiken, die das Anlageobjekt oder die gesamte<br />

Vermögenslage gefährden und damit zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der Kommanditeinlage des Anlegers führen können<br />

und<br />

- darüber hinaus gehende anlegergefährdende Risiken, die nicht nur<br />

zu einem Verlust der gesamten Zeichnungssumme führen können,<br />

sondern z.B. über Nachschusspflichten, Bürgschaften, Steuer zah -<br />

lungen u. Ä. auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden.<br />

Bei den benannten Risiken handelt es sich um Kategorien mit in der<br />

Praxis unausweichlichen Überschneidungen. So kann es vorkommen,<br />

dass prognosegefährdende Risiken andauern und sich nachhaltig und/<br />

oder kumulativ realisieren und somit zu anlagegefährdenden Risiken<br />

werden. Über die in diesem Abschnitt erläuterten Risiken hinaus sind<br />

dem Anbieter keine wesentlichen tatsächlichen oder rechtlichen Risiken<br />

im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage bekannt.<br />

Eine Gefährdung des Privatvermögens des Anlegers über den Total -<br />

verlust der geleisteten Einlage zuzüglich des Agios hinaus (sogenannte<br />

„anlegergefährdende Risiken“) – und damit das maximale Risiko –<br />

kann sich aus einer etwaigen individuellen Fremdfinanzierung der<br />

Betei li gung, der dargestellten Kommanditistenhaftung oder unter<br />

16 Fondskonzept<br />

steuer lichen Gesichtspunkten ergeben. Der Eintritt des maximalen<br />

Risikos kann zur Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung bis hin zur<br />

Insolvenz des Anlegers führen.<br />

Risiken auf der Ebene der<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft hängt im Wesentlichen vom<br />

Ergebnis der Investitionsgesellschaft ab, welches sich wiederum aus den<br />

anteiligen Ergebnissen der einzelnen Schiffsgesellschaften zusammensetzt.<br />

Auszahlungen<br />

Die Liquidität der Investitionsgesellschaft steht nach Deckung aller<br />

Verwaltungskosten für Auszahlungen an die Beteiligungsgesellschaft<br />

und damit an die jeweiligen Gründungsgesellschafter und an die<br />

Anleger zur Verfügung. Es besteht das Risiko, dass kalkulierte Ein -<br />

nahmen aus den einzelnen Schiffsgesellschaften (Auszahlungen oder<br />

Erlöse aus Schiffsverkäufen) nicht oder nicht in der geplanten Höhe<br />

realisiert werden können. Auszahlungen an die Anleger könnten in<br />

diesem Fall nicht oder nicht in der geplanten Höhe erfolgen.<br />

Kostenüberschreitung in der<br />

Investitionsrechnung<br />

Die in der Investitionsrechnung angesetzten Kosten beruhen nur zum<br />

Teil auf vertraglichen Vereinbarungen. Die übrigen Kostenansätze<br />

wur den geschätzt und können daher überschritten werden, was zu<br />

einer Verschlechterung der Ergebnisse der Beteiligungs- bzw. der<br />

Investitionsgesellschaft führen kann. Dies kann auch durch unvorher -<br />

gesehene Kosten passieren. Kosten über schrei tungen können daher<br />

negative Aus wirkungen auf die Auszahlun gen an die Anleger haben.<br />

Majorisierung<br />

Der einzelne Anleger befindet sich im Rahmen der gesellschaftsvertraglich<br />

vorgesehenen Beschlussfassungen in der Beteiligungsgesellschaft<br />

regelmäßig in der Minderheit und kann dadurch seine persönlichen


Interessen gegebenenfalls nicht durchsetzen. Es kann nicht ausge -<br />

schlos sen werden, dass aufgrund der Zeichnung eines großen Gesell -<br />

schafts anteils durch einen Einzelanleger dieser die absolute oder rela -<br />

tive Stimmenmehrheit in der Beteiligungsgesellschaft erhält und damit<br />

einen beherrschenden Einfluss auf die Beschlussfassung der Gesell -<br />

schaf terversammlung ausüben kann.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat mit der RTC Revision Treuhand<br />

Consulting GmbH einen Mittelverwendungskontrollvertrag abgeschlossen.<br />

Die Kontrolle nach diesem Vertrag ist auf die formelle Über prü fung<br />

der Zahlungen nach Maßgabe der Investitionsrechnung be schränkt.<br />

Die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken dieser unternehmerischen<br />

Beteiligung werden durch den Mittelverwendungskontrollvertrag nicht<br />

begrenzt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Mittelverwen -<br />

dungskontrolleur seinen Prüfungsauftrag nicht erfüllt oder Mittelfrei -<br />

gaben sich verzögern und dies auf eine ordnungsgemäße Investition<br />

negative Auswirkungen hat. Eventuelle Schadensersatzansprüche können<br />

ganz oder teilweise nicht durchsetzbar sein. Zusätzlich ist zu<br />

beachten, dass die Mittelverwendungskontrolle lediglich auf Ebene der<br />

Beteiligungs ge sell schaft vereinbart worden ist. Die Mittelverwendung<br />

auf Ebene der Investitionsgesellschaft unterliegt keiner<br />

Mittelverwendungskontrolle. Eine Fehlverwendung von Mitteln auf<br />

Ebene der Beteiligungs gesell schaft und/oder auf Ebene der<br />

Investitionsgesellschaft hätte negative Auswirkungen auf die<br />

Auszahlungen an die Anleger. Es besteht das Risiko, dass – trotz einer<br />

schriftlich festgelegten Zeichnungsberechti gung – aufgrund mangelnder<br />

technischer Umsetzung bei der verwendeten Software Zahlungen<br />

ohne die Kontrolle durch den Mittelverwen dungs kontrolleur erfolgen.<br />

Dies kann zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die<br />

Anleger führen.<br />

Rückabwicklung<br />

Es besteht das Risiko, dass die Beteiligungsgesellschaft rückabgewickelt<br />

werden muss, falls es nicht gelingt, ein Kapital in Höhe von T€ 475<br />

ein zuwerben und die persönlich haftende Gesellschafterin die Gesell -<br />

schaft ohne entsprechenden Gesellschafterbeschluss auflöst, oder falls<br />

es der Beteiligungsgesellschaft nicht gelingt, geeignete Anteile an<br />

Schiffsgesell schaf ten zu erwerben. Die könnte aufgrund eines mangelnden<br />

Marktangebots der Fall sein. Ein Anspruch auf Rückzahlung des<br />

eingezahlten Kapitals und sonstiger Vergütungen besteht in diesem Fall<br />

nicht, sondern die Anle ger würden ledig lich ihren Anteil am<br />

Gesellschaftsvermögen zurück erhalten. Dieser könnte aufgrund der<br />

initialen Kosten unter den Betrag der gezeichneten Einlage herabgemindert<br />

sein.<br />

Interessenkonflikte<br />

Die Vertragspartner des Emittenten sind zum Teil Gründungs gesell -<br />

schafter der Investitionsgesellschaft oder der Beteiligungsgesellschaft<br />

selbst oder es handelt sich um mit den Gründungsgesellschaftern verbundene<br />

Unternehmen. Bei diesen Vertragspartnern können Interessen -<br />

konflikte auftreten. Es besteht das Risiko, dass die Interessen der An -<br />

leger in Konfliktfällen nicht oder nicht mit der gleichen Nachhaltig keit<br />

wie die der Gründungsgesellschafter durchgesetzt werden. Diese Inte -<br />

res sen kon flikte können negative Auswirkungen auf das wirtschaftliche<br />

Ergebnis und damit auf die Auszahlung an die Anleger haben.<br />

Laufzeit der Beteiligungsgesellschaft und<br />

Fungibilität der Anteile<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Anleger<br />

können ihre Beteiligung frühestens zum 31. Dezember 2015 kündigen.<br />

Die Gesellschafter entscheiden durch Beschluss über die Auflösung und<br />

die anschließende Liquidation der Gesellschaft. Die Liquidation kann<br />

sich über einen längeren Zeitraum hinziehen. Der Anleger bleibt auch<br />

in diesem Fall bis zu deren Abschluss Gesellschafter.<br />

Die Beteiligung an der Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG ist nur<br />

begrenzt fungibel. Die Anteile an der Gesellschaft können nicht<br />

zurück gegeben werden. Für den Verkauf von Fondsanteilen existiert<br />

derzeit kein gesetzlich geregelter Markt. Es besteht das Risiko, dass sich<br />

bei einem beabsichtigten Verkauf kein Käufer findet oder dass die<br />

Beteiligung nur mit erheblichen Abschlägen veräußert werden kann.<br />

Darüber hinaus bedarf eine Übertragung der Beteiligung der Zustim -<br />

mung der Komplementärin bzw. der Treuhänderin. Daher sollte sich der<br />

Anleger auf eine Bindung an die Beteiligung bis zum Abschluss der<br />

Liquidation der Beteiligungsgesellschaft einstellen.<br />

Haftung des Anlegers<br />

Der Anleger haftet in Höhe seiner Haftsumme (10 % seiner Pflicht ein -<br />

lage). Nachdem die Einlage vollständig eingezahlt ist, unterliegt der<br />

Anleger keiner weiteren Nach schussverpflichtung oder Haftung. Die<br />

gesetzliche Haftung lebt planmäßig bis zur Höhe der eingetragenen<br />

Haftsumme wieder auf, falls Rück zah lungen an den Anleger erfolgen,<br />

denen planmäßig keine entsprechenden Gewinne der Gesellschaft<br />

gegenüberstehen und das Kapitalkonto des Anlegers die Haftsumme<br />

unterschreitet. Auch nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft oder<br />

Elbufer Invest 17


Risiken der Vermögensanlage<br />

nach deren Auflösung besteht unter diesen Voraussetzungen bis zur<br />

Höhe der Haft summe eine Nachhaftung für weitere fünf Jahre für Ver -<br />

bind lich keiten, die zu diesem Zeitpunkt dem Grunde nach bereits<br />

bestanden. Sollte die Beteiligungsgesellschaft insolvent werden, könnte<br />

der Insol venzverwalter die empfangenen Zahlungen ganz oder teilweise<br />

zurückfordern. Des Weiteren kann der Anleger zur Rückzah lung der<br />

empfangenen Auszah lungen in analoger Anwendung der §§ 30,31<br />

GmbHG verpflichtet sein, wenn Auszahlungen vorgenommen wurden,<br />

die zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Beteili gungs ge -<br />

sell schaft und dadurch mittelbar dazu geführt haben, dass bei der<br />

Komplementärin, die für die Verbindlichkeiten der Beteiligungs ge sell -<br />

schaft haftet, eine Unterbilanz entstanden ist oder sich vertieft hat.<br />

Das Haftungsrisiko ist für Kom man ditisten und Treugeber wirtschaftlich<br />

identisch. Die Beschrän kung der Kommanditistenhaftung beruht auf<br />

deutschem Handelsrecht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

bei dem Betrieb eines Schiffes Dritte im Ausland geschädigt werden<br />

und der zur Schädigung führende Sachverhalt nicht versicherbar ist<br />

oder der jeweils vereinbarte Versiche rungsschutz versagt oder nicht<br />

ausreichend ist. Es ist in einem solchen Fall grundsätzlich denkbar, dass<br />

ein mit der Sache befasstes ausländisches Gericht die Beschränkung der<br />

Kommanditistenhaftung nach deutschem Recht weder für die Be tei li -<br />

gungs ge sell schaft noch für den Anleger anerkennt.<br />

Anteilsfinanzierung der Beteiligung<br />

Eine Anteilsfinanzierung der Beteiligung auf Ebene des Anlegers ist<br />

nicht vorgesehen und wird vom Anbieter nicht angeboten. Anleger, die<br />

individuell eine Fremdfinanzierung der Beteiligung eingehen, müssen<br />

die Verbindlichkeiten aus der Fremdfinanzierung auch dann plangemäß<br />

zurückführen, wenn diese nicht aus Rückflüssen der Beteiligung be -<br />

strit ten werden können. Die Fremdfinanzierung einer unternehmerischen<br />

Beteiligung erhöht das Risiko, dass bei nicht plangemäßem<br />

Verlauf für den Anleger ein Verlust entsteht oder erhöht wird. Das<br />

Ergebnis für Anleger, die eine Anteilsfinanzierung in Anspruch genommen<br />

haben, kann zusätzlich durch eine eventuelle Vorfälligkeitsent -<br />

schädigung bei vorzeitiger Ablösung seiner Fremdfinanzierung verschlechtert<br />

werden.<br />

18 Fondskonzept<br />

Risiken auf der Ebene der<br />

Investitionsgesellschaft<br />

Zusammensetzung des Beteiligungs-<br />

portfolios nach Abschluss der<br />

Investitionsphase<br />

Die in diesem Verkaufsprospekt dargestellte angestrebte Zusammen -<br />

setzung des Beteiligungsportfolios der Investitionsgesellschaft basiert<br />

auf einem Investitionsvolumen von € 5 Mio. (Zielvolumen). Es besteht<br />

das Risiko, dass dieses Zielvolumen nicht erreicht wird. Für den Erwerb<br />

weiterer Schiffs beteiligungen stünden dann weniger Mittel zur Ver -<br />

fügung. Daher besteht das Risiko, dass die angestrebte Streuung der<br />

Investition nicht vollständig erreicht wird.<br />

Ebenso besteht das Risiko, im vorgesehenen Investitionszeitraum keine<br />

ausreichende Anzahl an geeigneten Beteili gungen erwerben zu können,<br />

so dass sich die Inves ti tionsphase verlängern kann. Die freien Mittel der<br />

Gesellschaft könnten in dieser Zeit nicht die kalkulierten Erträge er -<br />

wirt schaften. Die mit der Bewertung und dem Ankauf der Be tei li gun -<br />

gen beauftragte Elbufer Invest GmbH & Cie. KG führt auch für andere<br />

Emissionshäuser den Ankauf von Schiffsbeteiligungen durch. Hierdurch<br />

kann es zu Interessenkonflikten kommen.<br />

In allen genannten Fällen könnten Aus zahlungen an die Anleger nicht<br />

oder nicht in der geplanten Höhe er folgen.<br />

Folgeinvestitionen<br />

Der Investitionsgesellschaft fließen durch die geplanten späteren Kapi -<br />

talerhöhungen in Zukunft weitere Mittel zu, die vom Management der<br />

Investitionsgesellschaft für Beteiligungen an weiteren Schiffsgesell -<br />

schaften genutzt werden. Die so neu erworbenen Beteiligungen könnten,<br />

falls sie von geringerer Güte sind als die bereits im Bestand<br />

befind lichen, das Ergebnis der Investitionsgesellschaft insgesamt und<br />

damit mittelbar auch das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft verschlechtern.<br />

Auszahlungen an die Anleger könnten in diesem Fall nicht<br />

oder nicht in der geplanten Höhe erfolgen.<br />

Kauf- und Übertragungsverträge<br />

Die Investitionsgesellschaft wird konzeptionsgemäß weitere Anteile an<br />

Schiffs gesellschaften erwerben. Für den Handel mit Fondsanteilen im<br />

Zweit markt existiert kein gesetzlich geregelter Markt. Der Kaufpreis<br />

wird zwischen Verkäufer und Käufer in einem freien Markt, zum Bei -<br />

spiel auf Zweitmarktplattformen, vereinbart. Die Übertragung oder der


Verkauf einer Beteiligung bedarf regelmäßig der Zustimmung der Treu -<br />

händerin oder der Komplementärin der jeweiligen Schiffs ge sell schaft.<br />

Zugunsten der jeweiligen Komplementärin oder eines Vertragsreeders<br />

kann ein Vorkaufsrecht bestehen. Darüber hinaus können bei einem<br />

Erwerb am Zweitmarkt Rechtsmängel auftreten, und daraus resultierende<br />

Schaden ersatzansprüche könnten wirtschaftlich nicht durchsetzbar<br />

sein. Eine Gewährleistung für die wirtschaftliche Güte der Beteiligung<br />

wird von den Verkäufern regelmäßig nicht übernommen. Dies kann mit<br />

negativen Folgen für das wirtschaftliche Ergebnis der In ves ti tions ge sell -<br />

schaft und damit mittelbar auch für die Auszahlung an den Anleger<br />

verbunden sein.<br />

Belastungen der Beteiligungen<br />

(mit Rechten Dritter)<br />

Es besteht das Risiko, dass die Investitionsgesellschaft Beteiligungen<br />

erwirbt, die mit Rechten Dritter belastet sind und diese Dritten zu<br />

einem späteren Zeitpunkt ihr Recht auf Verwertung des Anteils ausüben.<br />

Dadurch kann es zu geringeren Ergebnissen aus den betreffenden<br />

Beteiligungen an Schiffsgesellschaften kommen. Dies kann mit<br />

negativen Folgen für das wirtschaftliche Ergebnis der Investitions ge sell -<br />

schaft und damit mittelbar auch für die Auszahlung an den Anleger<br />

verbunden sein.<br />

Kostenüberschreitung in der<br />

Investitionsrechnung<br />

Die in der Investitionsrechnung geplanten Kosten beruhen nur zum Teil<br />

auf vertraglichen Vereinbarungen und können daher überschritten werden,<br />

was zu einer Verschlechterung der Ergebnisse der Beteiligungsbzw.<br />

der Investitionsgesellschaft führen kann. Dies kann mit negativen<br />

Folgen für die wirtschaftlichen Ergeb nisse der Beteiligungs- bzw. In ves -<br />

titionsgesellschaft und damit mittelbar auch für die Auszahlung an den<br />

Anleger verbunden sein.<br />

Blindpool<br />

Bei <strong>Prospekt</strong>aufstellung hat die Investitionsgesellschaft lediglich etwa<br />

die Hälfte der geplanten Mittel in Schiffsgesellschaften investiert.<br />

Weiterhin steht noch nicht fest, in welche Schiffsgesellschaften letztendlich<br />

investiert werden wird, so dass es sich bei der Vermögensanlage<br />

um ein so genanntes Blind pool-Konzept handelt. Der Anleger hat<br />

daher nicht die Möglichkeit, sich vor dem Beitritt ein abschließendes<br />

Bild über die endgültige Zusammensetzung des Portfolios an Schiffs -<br />

gesellschaften zu machen, in die die Investitionsgesellschaft investiert.<br />

Aufgrund der aktuellen Situation an den Schifffahrtsmärkten agieren<br />

auf dem Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen derzeit verschiedene<br />

opportunistische Investoren, die günstige gebrauchte Fondsanteile<br />

nachfragen. Dieser Nachfrage steht jedoch nur eine begrenzte Anzahl<br />

von Anteilseignern geschlossener Schiffsfonds gegenüber, die bereit<br />

sind, ihre Beteiligung zu einem niedrigen Kurs zu verkaufen. Es besteht<br />

somit das Risiko, dass im vorgesehenen Investitionszeitraum keine oder<br />

keine ausreichende Anzahl an geeigneten Beteiligungen zu angemessenen<br />

Preisen erworben werden können. Sollte es nicht möglich sein, die<br />

für Investitionen vorgesehenen Mittel in Schiffsgesellschaften zu investieren,<br />

werden diese die vorgesehenen Erträge nicht erwirtschaften<br />

können. Ferner besteht das Risiko, dass Schiffsgesellschaften, deren<br />

Anteile auf dem Zweitmarkt erworben wurden, zukünftig in wirtschaftliche<br />

Schwierigkeiten geraten und von der Insolvenz bedroht sein<br />

könnten. In diesen Fällen könnte es erforderlich sein, den betroffenen<br />

Schiffsgesellschaften weitere Mittel zuzuführen. Die vorstehend<br />

genann ten Risiken, die mit dem Blindpool-Konzept einhergehen, können<br />

dazu führen, dass die Aus schüt tungen an die Anleger entfallen<br />

oder niedriger ausfallen als erwartet.<br />

US-Dollarabsicherung<br />

Die geplante weitere US-Dollarabsicherung kann erst später, im Zuge<br />

der In ves titionsphase durchgeführt werden. Bis dahin kann sich der<br />

Wechsel kurs des US-Dollar gegenüber dem Euro abgeschwächt haben.<br />

In diesem Fall wäre es nicht möglich, in geplantem Umfang Währungs -<br />

op tio nen zur Absicherung zu erwerben. Dadurch wäre das Schiffs port -<br />

folio gegenüber einer zukünftigen Abschwächung des US-Dollarkurses<br />

weniger abgesichert. Die Folge könnte eine Verschlech terung des Er -<br />

geb nisses der Investitionsgesellschaft und damit auch der Anleger sein.<br />

Entwicklung der Investitionsgesellschaft<br />

Der unternehmerische Erfolg der Investitionsgesellschaft und somit<br />

auch der Beteiligungsgesellschaft richtet sich im Wesentlichen nach der<br />

Entwicklung der Beteiligungen an den Schiffsgesellschaften sowie den<br />

Konditionen bei Erwerb und bei Verkauf der Beteiligungen. Das Ergeb -<br />

nis der Schiffsgesellschaften wiederum hängt wesentlich von den<br />

Schiff fahrtsmärkten, den Schiffs betriebskosten, den Zinsen und der<br />

Kursentwicklung des US-Dollar sowie anderer Währungen ab. Ebenso<br />

können sich negative Abwei chungen gegenüber den Bewertungs prä -<br />

mis sen beim Ankauf ergeben. Zum Ende der geplanten Laufzeit der<br />

Vermögensanlage sollen die noch nicht liquidierten Beteiligungen an<br />

Schiffsgesellschaften verkauft werden. Das konjunkturelle Umfeld und<br />

die Verfassung der Schifffahrts märkte beeinflussen maßgeblich sowohl<br />

die Möglichkeit eines Verkaufs einer Beteiligung als auch den hierbei<br />

Elbufer Invest 19


Risiken der Vermögensanlage<br />

erzielbaren Preis. Auch bei positiver Entwicklung einer Schiffs be tei li -<br />

gung besteht daher das Risiko, dass kein angemessener Verkaufspreis<br />

erzielt werden kann. Die Investi tionsgesellschaft muss in diesem Fall<br />

einen geplanten Verkauf verschieben oder entsprechende Preisabschläge<br />

hinnehmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch eine größere<br />

Anzahl von Beteiligungen wertlos wird. Es ist daher möglich, dass<br />

die Beteili gun gen an der Inves titionsgesellschaft und damit auch die<br />

Beteiligung des Anlegers an der Beteiligungsgesellschaft ihren Wert<br />

verlieren, wobei dieser Wertverlust jeweils zu einem Totalverlust der<br />

Beteiligungen und damit auch mittelbar zum Totalverlust der<br />

Beteiligung des Anlegers führen kann.<br />

Veräußerung der erworbenen Beteiligungen<br />

Eine Schiffsbeteiligung ist eine längerfristige Investition. Für den Han -<br />

del mit Fondsanteilen existiert kein gesetzlich geregelter Markt. Der<br />

Veräußerungspreis wird zwischen Verkäufer und Käufer frei vereinbart.<br />

Die Übertragung oder der Verkauf einer Beteiligung bedarf regelmäßig<br />

der Zustimmung der Treuhänderin oder der Komplementärin. Zuguns -<br />

ten der Komplementärin oder eines Vertragsreeders kann ein Vorkaufs -<br />

recht bestehen. Weitere Einschränkungen können durch die Gesell -<br />

schafts verträge und gegebenenfalls durch die Treuhandverträge der<br />

einzelnen Schiffsgesellschaften bestehen. Es besteht daher das Risiko,<br />

dass Veräußerungen nicht plangemäß erfolgen können. Dies kann mit<br />

negativen Folgen für das wirtschaftliche Ergebnis der Investitions ge sell -<br />

schaft und damit mittelbar auch für die Auszahlung an den Anleger<br />

verbunden sein.<br />

Risiken auf Ebene der Schiffsgesellschaften<br />

Entwicklung der Schiffsgesellschaften<br />

Risiken für den unternehmerischen Erfolg einer Schiffsgesellschaft können<br />

resultieren aus:<br />

– den Chartereinnahmen,<br />

– den Schiffsbetriebskosten,<br />

– den Schadensfällen,<br />

– dem Schiffshypothekendarlehen,<br />

– der Höhe der Zinsaufwendungen,<br />

– der Kursentwicklung des US-Dollars und anderer Fremdwährungen<br />

(Währungsrisiken),<br />

– dem späteren Verkaufserlös des Schiffes sowie<br />

– sonstigen Risiken (Vertragserfüllungsrisiko, Missmanagement,<br />

Rechtskreisrisiko, Behördliche Genehmigungen, Politische Risiken<br />

und Haftung).<br />

20 Fondskonzept<br />

Für die Investitionsgesellschaft und damit auch für die Beteiligungs -<br />

gesellschaft können die genannten Risiken zum Ausfall von Einnahmen<br />

und gegebenenfalls auch zu einer Wertminderung bis zum Verlust der<br />

einzelnen Beteiligungen führen. Auszahlungen an die Anleger auf<br />

Ebene der Beteiligungsgesellschaft könnten bei Realisierung der Risiken<br />

nicht oder nicht in der geplanten Höhe erfolgen.<br />

Chartereinnahmen<br />

Der wirtschaftliche Erfolg einer Schiffsgesellschaft hängt wesentlich<br />

von der Höhe der Chartereinnahmen ab. Im Rahmen eines bestehenden<br />

Charterverhältnisses besteht das Risiko, dass ein Charterer ausfällt oder<br />

den Vertrag vorzeitig beendigt. Bei internationalen Charterverträgen<br />

bestehen üblicherweise Sonderkündigungs- bzw. Minderungsrechte<br />

für den Fall einer Vertragsverletzung der anderen Partei sowie für be -<br />

stimm te Fälle der Undurchführbarkeit des Vertrages. Nach einer derar -<br />

tigen Vertragsbeendigung oder nach vertragsgemäßem Ablauf eines<br />

Chartervertrages besteht das Risiko, dass eine weitere Beschäftigung<br />

nicht oder nur zu einer niedrigeren Charterrate gefunden werden kann.<br />

Die Charterraten unterliegen erheblichen marktbedingten Schwan kun -<br />

gen. Voraussetzung für die Erzielung von Chartereinnahmen ist weiterhin,<br />

dass das jeweilige Schiff einsatzfähig ist. Es besteht das Risiko,<br />

dass die erwarteten Chartereinnahmen auf Ebene der Schiffsgesell -<br />

schaf ten nicht erzielt werden können. Dies kann mit negativen Folgen<br />

für das wirtschaftliche Ergebnis der Schiffsgesellschaften und der<br />

Investitionsgesellschaft und damit mittelbar auch für die Auszahlung<br />

an den Anleger verbunden sein.<br />

Schiffsbetriebskosten<br />

Der technische Zustand eines Schiffes wird bei einem Beteiligungs -<br />

erwerb durch die Investitionsgesellschaft nicht geprüft. Er beeinflusst<br />

jedoch die Höhe der in den Folgejahren anfallenden Aufwendungen für<br />

Wartung und Reparaturen erheblich. Es besteht das Risiko, dass die<br />

Ergebnisse der Schiffsgesellschaften stärker belastet werden als erwartet.<br />

Dies könnte durch hohe Reparatur- und Dockungskosten, steigende<br />

Heuern für die Besatzung, steigende Versicherungsprämien, steigende<br />

Schmierstoffpreise, ungeplante Reparaturen oder steigende Ersatz teil -<br />

kosten sowie durch geänderte gesetzliche oder wirtschaftliche Rah men -<br />

bedingungen geschehen. Dies kann mit negativen Folgen für das wirtschaftliche<br />

Ergeb nis der Schiffsgesellschaften und der In ves ti tions -<br />

gesellschaft und damit mittelbar auch für die Auszahlung an den Anle -<br />

ger verbunden sein.


Schadensfälle<br />

Durch den Betrieb eines Seeschiffes können Schäden am Schiff oder<br />

Schadenersatzansprüche Dritter entstehen. Zusätzlich besteht das Risiko<br />

des Untergangs des Schiffes. Die Schiffe werden in der Regel gegen<br />

schifffahrtstypische Risiken in marktüblichem Umfang versichert. Von<br />

einer Versicherung nicht gedeckte Ausfälle, Schäden und Ansprüche<br />

oder verbleibende Lücken im Versicherungsschutz würden das Ergebnis<br />

der jeweiligen Schiffsgesellschaft belasten. Zusätzlich besteht das Risi -<br />

ko, dass das wiederholte Auftreten von Versicherungsfällen zu einem<br />

Anstieg der Versicherungsprämien führt. Weiterhin können Schadens -<br />

fälle die Kündigung des Chartervertrages durch den Charterer zur Folge<br />

haben. Dies kann mit negativen Folgen für das wirtschaftliche Ergebnis<br />

der Schiffsgesellschaften und der Investitionsgesellschaft und damit<br />

mittelbar auch für die Auszahlung an den Anleger verbunden sein.<br />

Piraterie<br />

Es besteht das Risiko von Piratenangriffen auf unterwegs befindliche<br />

Schiffe. In der jüngeren Vergangenheit waren Piraten in erheblichem<br />

Umfang am Horn von Afrika vor der Küste Somalias aktiv. Zukünftig<br />

könnten auch andere Meeresgebiete von der Piraterie betroffen sein.<br />

Hieraus können hohe Kosten für Sicherungsmaßnahmen und Ver si che -<br />

rungs prämien resultieren. Zusätzlich kann es notwendig sein, Aus -<br />

weich routen zu befahren was mit erhöhtem Zeitbedarf und mit erhöhten<br />

Kosten verbunden wäre. Falls ein Schiff gekapert werden sollte,<br />

könnten in diesem Zusammenhang weitere Kosten durch Lösegeld -<br />

zahlungen und Ausfallzeiten entstehen. Insgesamt kann die Piraterie<br />

mit negativen Folgen für das wirtschaftliche Ergebnis der Schiffsgesell -<br />

schaften und der Investitionsgesellschaft und damit mittelbar auch für<br />

die Auszahlung an den Anleger verbunden sein.<br />

Schiffshypothekendarlehen<br />

Die Investition in ein Seeschiff wird in der Regel unter Inanspruch nah -<br />

me von Fremdkapital finanziert. Das Fremdkapital wird von Banken zur<br />

Verfügung gestellt und regelmäßig durch die Bestellung einer Schiffs -<br />

hypothek abgesichert. Sollte das Fremdkapital nicht bedient oder im<br />

Fall einer Kündigung von Darlehen nicht zurückgeführt werden können,<br />

wäre die finanzierende Bank berechtigt, ihre dafür bestellten<br />

Sicherheiten zu verwerten, insbesondere das Schiff versteigern zu lassen,<br />

wobei dann kein angemessener Kaufpreis für das Schiff erzielt<br />

werden könnte. Dies würde den Wert der jeweiligen Beteiligung erheblich<br />

reduzieren. Zusätzlich besteht auf Ebene der Schiffsgesellschaften<br />

das Risiko, dass während der Laufzeit des Darlehens höhere Zinsen<br />

anfallen als erwartet. Aufgrund der aktuellen Krise an den Schiff fahrts -<br />

märkten besteht das Risiko, dass die finanzierende Bank aufgrund einer<br />

gesunkenen Marktbewertung der Schiffe die so genannte „Loan to<br />

Value“-Klausel geltend macht, was bedeuten kann, dass Teilbeträge des<br />

Schiffshypothekendarlehens vorzeitig zurückgeführt werden müssen.<br />

Dies kann mit negativen Folgen für das wirtschaftliche Ergebnis der<br />

Schiffsgesellschaften und der Investitionsgesellschaft und damit mittelbar<br />

auch für die Auszahlung an den Anleger verbunden sein.<br />

Zinsaufwendungen<br />

Für das Fremdkapital fallen Zinsen an. Es besteht das Risiko, dass eine<br />

Absicherung des zukünftigen Zinsaufwands nicht wirtschaftlich sinnvoll<br />

möglich ist und die tatsächlich aufzuwendenden Fremdkapitalzinsen<br />

die kalkulierten Ansätze übersteigen. Die Folge wäre eine Verschlech -<br />

terung des Ergebnisses der Schiffsgesellschaften und damit letztlich<br />

auch der Ausschüttungen aus der Beteiligungsgesellschaft an den<br />

Anleger.<br />

Währungsrisiken<br />

Der US-Dollar spielt auf den Schifffahrtsmärkten eine zentrale Rolle,<br />

da regelmäßig sowohl die Chartereinnahmen als auch ein Großteil der<br />

Schiffsbetriebskosten sowie des Kapitaldienstes in dieser Währung<br />

anfallen. Darüber hinaus erfolgt auch die Veräußerung von Schiffen in<br />

der Regel auf US-Dollar Basis. Da für einen Teil der Schiffsbetriebs -<br />

kosten, für die Gesellschaftskosten und insbesondere für die Auszah -<br />

lun gen auf das Kommanditkapital US-Dollar in Euro gewechselt werden<br />

müssen, besteht das Risiko, dass eine Abschwächung des US-Dollar<br />

zu geringeren liquiden Rückflüssen in Euro führen würde als prognostiziert.<br />

Schiffshypothekendarlehen werden häufig zum Teil in anderen<br />

Währungen wie in Japanischen Yen oder in Schweizer Franken aufgenommen.<br />

In diesen Fällen ist der Kapitaldienst ebenfalls in der entsprechenden<br />

Währung zu leisten. Steigt der Kurs dieser Währungen im<br />

Verhältnis zur Einnahmewährung US-Dollar, führt dies zu erhöhten<br />

Ausgaben für Zinsen und Tilgungen. Die Folge wäre eine Verschlech -<br />

terung des Ergebnisses der Schiffsgesellschaften und damit letztlich<br />

auch der Ausschüttungen aus der Beteiligungsgesellschaft an den<br />

Anleger.<br />

Verkaufserlös des Schiffes<br />

Der Verkaufserlös eines Schiffes in Euro ist abhängig von den Markt -<br />

verhältnissen zum Zeitpunkt des Verkaufs, vom Erhaltungszustand des<br />

Schiffes und vom US-Dollar-Kurs. Es besteht daher das Risiko, dass ein<br />

Erlös in der kalkulierten Höhe nicht erzielt werden kann. Die Veräu -<br />

ßerung eines Schiffes muss in der Regel von den Gesellschaftern der<br />

Elbufer Invest 21


Risiken der Vermögensanlage<br />

jeweiligen Schiffsgesellschaft mit qualifizierter Mehrheit beschlossen<br />

werden. Der Veräußerungszeitpunkt ist daher regelmäßig nicht planbar.<br />

Dies hat zur Folge, dass Auszahlungen an den Anleger nicht oder nicht<br />

zum vorgesehenen Zeitpunkt geleistet werden können.<br />

Vertragserfüllungsrisiko<br />

Der Erfolg jeder unternehmerischen Beteiligung hängt davon ab, dass<br />

die jeweiligen Hauptvertragspartner ihre Verpflichtungen einhalten.<br />

Vertragsverletzungen einer Schiffsgesellschaft können zur Kündigung<br />

langfristiger Verträge, etwa von Bereederungs- und Charterverträgen,<br />

führen und zum Schadenersatz verpflichten. Vertragsverletzungen der<br />

jeweiligen Hauptvertragspartner können zu wirtschaftlichen Schäden<br />

führen, die zulasten der Schiffsgesellschaft gehen können. Aufgrund<br />

der krisenhaften Situation an den Schifffahrtsmärkten besteht das<br />

Risiko, dass auch Vertragspartner, die bisher durch eine gute Bonität<br />

gekennzeichnet waren, ihren Verpflichtungen aufgrund von wirtschaftlichen<br />

Schwierigkeiten nicht mehr nachkommen können. So erlaubt<br />

etwa die störungsfreie Durchführung eines Chartervertrages in der<br />

Vergangenheit keine Rückschlüsse auf die zukünftige Leistungsfähig -<br />

keit des Charterers.<br />

Es besteht das Risiko, dass die Schiffe nicht zu dem vereinbarten<br />

Übergabetermin abgeliefert werden. Hieraus kann sich ein<br />

Sonderkündi gungs recht des Charterers ergeben. Im Falle einer<br />

Nichtablieferung eines Schiffes kann es zur Rückabwicklung der betroffenen<br />

Schiffsge sell schaften kommen. In diesem Fall würde die<br />

Investitionsgesellschaft als Gesellschafterin der betroffenen<br />

Schiffsgesellschaft voraussichtlich einen Großteil der von ihr geleisteten<br />

Einlage bzw. des für den Anteil gezahlten Kaufpreises verlieren. Für die<br />

Schiffsgesellschaften besteht das Risiko, dass Interessenkonflikte im<br />

Verhältnis von Schiffsgesell schaf ten und deren<br />

Gründungsgesellschaftern auftreten und die Rechts position der<br />

Schiffsgesellschaft nicht mit gleicher Nachhaltigkeit wie die der<br />

Gründungsgesellschafter durchgesetzt wird. Die vorstehend genannten<br />

Risiken können mit negativen Folgen für das wirtschaftliche Ergebnis<br />

der Schiffsgesellschaften und der Investitionsgesellschaft und damit<br />

mittelbar auch für die Auszahlung an den Anleger verbunden sein.<br />

Auszahlungen<br />

Es besteht das Risiko der Verminderung bzw. des Wegfalls von Aus -<br />

zahlungen bei gegenüber den Prognoserechnungen geringeren Liquidi -<br />

tätsüberschüssen aus dem Schiffsbetrieb und der Veräußerung einzelner<br />

Schiffe. Die Folge wäre eine Verschlech terung des Ergebnisses der<br />

22 Fondskonzept<br />

Investitionsgesellschaft und damit auch der Ausschüttungen aus der<br />

Beteiligungsgesellschaft an den Anleger.<br />

Missmanagement<br />

Der jeweilige Vertragsreeder führt die Geschäfte der einzelnen Schiffs -<br />

gesellschaften. Unternehmerische Fehlentscheidungen des Vertrags -<br />

reeders können das Ergebnis einer Schiffsgesellschaft negativ beeinflussen,<br />

was letztendlich mit negativen Auswirkungen auf die Auszahlun -<br />

gen an die Anleger verbunden wäre.<br />

Einfluss auf die einzelnen<br />

Schiffsgesellschaften<br />

Die Investitionsgesellschaft erwirbt Minderheitsbeteiligungen an Schiffs -<br />

gesellschaften und ist daher auf die Wahrnehmung der Gesellschafter -<br />

rechte beschränkt. Das Management der Investitionsgesellschaft und<br />

damit auch der Anleger haben keine Weisungsbefugnis gegenüber der<br />

Geschäftsführung der Schiffsgesellschaften. Aus diesem Grund können<br />

die Anleger auf Ebene der Schiffsgesellschaften ihre Interessen regelmäßig<br />

nicht durchsetzen, was letztendlich mit negativen Auswirkungen auf<br />

die Auszahlungen an die Anleger verbunden wäre.<br />

Rechtskreisrisiko<br />

Abzuschließende Charterverträge, Versicherungsverträge und Verträge<br />

für die Schiffsbesatzung werden üblicherweise nach englischem Recht<br />

meist mit englischem Gerichtsstand vereinbart. Sich aus den genannten<br />

Verträgen ergebende mögliche Rechtsstreitigkeiten werden regelmäßig<br />

in einem Schiedsgerichtsverfahren nach der Schiedsgerichtsordnung<br />

der London Maritime Arbitration Association unter Ausschluss eines<br />

or dent lichen Rechtsweges entschieden. Die Durchsetzung von Ansprü -<br />

chen kann auf Grund des ausländischen Gerichtsstandes mit zusätzlichen<br />

Schwierigkeiten, höheren Kosten oder längeren Verfahrensdauern<br />

verbunden sein. Weiterhin besteht das Risiko, dass die vorgenannten<br />

Verträge nach Maßgabe des ausländischen Rechtskreises nicht wirksam<br />

abgeschlossen wurden. Die Folge wäre eine Verschlech terung des Er -<br />

geb nisses der Investitionsgesellschaft und damit auch der Ausschüt tun -<br />

gen aus der Beteiligungsgesellschaft an den Anleger.<br />

Behördliche Genehmigungen<br />

Für den Schiffsbetrieb sind eine Reihe von in- und ausländischen<br />

behördlichen Genehmigungen erforderlich. In diesem Zusammenhang<br />

besteht das Risiko, dass den Schiffsgesellschaften der Schiffsbetrieb<br />

untersagt, bzw. dieser unterbrochen oder eingeschränkt wird, was zu<br />

entsprechend reduzierten Einnahmen bzw. der Kündigung eines


Chartervertrages führen kann. Weiterhin besteht das Risiko, dass sich<br />

zukünftig durch veränderte Rahmenbedingungen neue, verschärfte<br />

behördliche Auflagen ergeben, die den Schiffsbetrieb erschweren, verteuern<br />

bzw. unmöglich machen könnten. Sollte dieser Fall eintreten,<br />

müsste das Schiff technisch nachgerüstet werden, was mit entsprechendem<br />

Aufwand auf Ebene der Schiffsgesellschaft verbunden ist.<br />

Sollte, ab einem gewissen Alter des Schiffes auf eine Nachrüstung verzichtet<br />

werden, könnte ein Veräußerungserlös entsprechend niedriger<br />

ausfallen. Diese Risiken könnten negative Auswirkungen auf die Aus -<br />

zahlungen an die Anleger haben.<br />

Politische Risiken<br />

Durch Revolutionen, Kriege oder Unruhen kann der Schiffsbetrieb ge -<br />

fährdet werden. Ebenso können Fahrtgebiete durch politische Regle -<br />

mentierungen ausfallen oder eingeschränkt werden. Zudem besteht das<br />

Risiko, dass der freie Kapitalverkehr zukünftig beschränkt wird, so dass<br />

beispielsweise Zahlungen international operierender Charterer nur verzögert<br />

erfolgen können oder ganz ausbleiben. Dies könnte die Liqui -<br />

ditätslage der betroffenen Schiffsgesellschaften erheblich belasten. Die<br />

genannten Risiken könnten negative Auswirkungen auf die Aus zah lun -<br />

gen an die Anleger haben.<br />

Haftung<br />

Die Investitionsgesellschaft haftet als Kommanditistin einer Schiffs -<br />

gesellschaft nach den gesetzlichen Regeln. Ihre Haftung ist grundsätzlich<br />

auf die jeweilige Haftsumme beschränkt. Nachdem die Einlage<br />

vollständig eingezahlt ist, unterliegt die Investitionsgesellschaft keiner<br />

weiteren Nachschussverpflichtung oder Haftung. Die gesetzliche Haf -<br />

tung lebt planmäßig bis zur Höhe der eingetragenen Haftsumme wieder<br />

auf , falls Rückzahlungen an die Investitionsgesellschaft erfolgen,<br />

denen planmäßig keine entsprechenden Gewinne gegenüberstehen und<br />

das Kapi tal konto der Investitionsgesellschaft bei der Schiffsgesellschaft<br />

die Haftsumme unterschreitet. Auch nach ihrem Ausscheiden aus der<br />

Schiffsgesellschaft oder nach deren Auflösung besteht unter diesen<br />

Voraussetzungen bis zur Höhe der Haftsumme eine Nachhaftung für<br />

weitere fünf Jahre für Verbindlichkeiten, die zu diesem Zeitpunkt dem<br />

Grunde nach bereits bestanden. Sollte eine Schiffsgesellschaft insolvent<br />

werden, könnte der Insolvenzverwalter unter Umständen die empfan -<br />

genen Zahlungen ganz oder teilweise zurückfordern. Des Weiteren<br />

kann die Investitionsgesellschaft zur Rückzahlung der empfangenen<br />

Auszahlungen in analoger Anwendung der §§ 30,31 GmbHG verpflichtet<br />

sein, wenn Auszahlungen vorgenommen wurden, die zur<br />

Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit einer Schiffsgesellschaft und<br />

dadurch mittelbar dazu geführt haben, dass bei der Komplementärin<br />

dieser Schiffsgesellschaft eine Unterbilanz entstanden ist oder sich vertieft<br />

hat. In diesem Fall kann sich auch für die Investitionsgesellschaft<br />

eine Insolvenzantragspflicht gem. § 19 Insolvenzordnung ergeben. Die<br />

Be schränkung der Kommanditistenhaftung beruht auf deutschem Han -<br />

dels recht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei dem Betrieb<br />

eines Schiffes Dritte im Ausland geschädigt werden und der zur Schä -<br />

digung führende Sachverhalt nicht versicherbar ist oder der jeweils vereinbarte<br />

Versicherungsschutz versagt oder nicht ausreichend ist. Es ist<br />

in einem solchen Fall grundsätzlich denkbar, dass ein mit der Sache<br />

befasstes ausländisches Gericht die Beschränkung der Komman ditis ten -<br />

haftung nach deutschem Recht weder für die Investitionsgesellschaft<br />

noch für die Beteiligungsgesellschaft noch für den Anleger anerkennt.<br />

Die genannten Risiken können mit negativen Folgen für das wirtschaftliche<br />

Ergebnis der Investitionsgesellschaft und damit mittelbar<br />

auch für die Auszahlung an den Anleger verbunden sein.<br />

Steuerliche Risiken<br />

Einkommensteuerliche Risiken<br />

Das steuerliche Konzept des Beteiligungsangebotes wurde auf der<br />

Grund lage der zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung geltenden<br />

Rechts lage, insbesondere der geltenden Regelungen zur pauschalen<br />

Gewinnermittlung nach § 5a EStG (Tonnagesteuer), entwickelt. Im<br />

Rahmen der Ergebnisprognose für den Anleger wurde ab 2011 ein<br />

Spitzensteuersatz von 45 % (einschließlich der sog. „Reichensteuer“)<br />

zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag angenommen. Erhöhungen der<br />

Steuersätze in der Zukunft würden zu einer Erhöhung der individuellen<br />

Steuerbelastung führen. Eine etwaige Kirchensteuer eines Anlegers<br />

wurde im Rahmen der Berechnungen nicht berücksichtigt und erhöht<br />

bei kirchensteuerpflichtigen Anlegern die individuelle Steuerbelastung<br />

entsprechend.<br />

Nach der Konzeption des Beteiligungsangebotes ist vorgesehen, dass<br />

die Investitionsgesellschaft nur Anteile an Schiffsgesellschaften erwirbt,<br />

die bereits zur pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG optiert<br />

haben. Soweit die Investitionsgesellschaft Anteile an Schiffsgesell schaf -<br />

ten erwirbt, die nicht zur pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG<br />

optiert haben oder entgegen ihrer erklärten Absicht nicht im Jahr des<br />

Anteilserwerbs zur pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage<br />

optieren, ergeben sich gegenüber der Prognoserechnung andere steuerliche<br />

Ergebnisse für den Anleger. Insbesondere wären zum Zeitpunkt<br />

einer späteren Option zur Tonnagebesteuerung sogenannte Unter -<br />

schieds beträge festzustellen, um die stillen Reserven der betreffenden<br />

Elbufer Invest 23


Risiken der Vermögensanlage<br />

Gesellschaft auf diesen Zeitpunkt festzuhalten. Die Unterschiedsbeträge<br />

wären spätestens bei der Veräußerung des Schiffes oder der Beteiligung<br />

zu versteuern. Die Prognoserechnung geht ferner davon aus, dass alle<br />

Schiffsgesellschaften während der gesamten Laufzeit der Beteiligungs -<br />

gesellschaft an der Tonnagesteuer festhalten und die erforderlichen<br />

Voraussetzungen erfüllen. Die Investitionsgesellschaft und damit auch<br />

die Beteiligungsgesellschaft hat als Mitgesellschafter allerdings nur<br />

geringen Einfluss darauf, ob die Schiffsgesellschaften diese Voraus set -<br />

zungen in der Zukunft erfüllen bzw. ob diese nach Ablauf der Bin -<br />

dungsfrist von zehn Jahren von der Tonnagesteuer weiter Gebrauch<br />

machen. Sofern einzelne Schiffsgesellschaften in Zukunft von der pauschalen<br />

Gewinnermittlung nach § 5a EStG keinen Gebrauch mehr<br />

machen sollten, kann dies zu einer gegenüber der Prognoserechnung<br />

deutlich höheren steuerlichen Belastung der Investitionsgesellschaft<br />

und damit auch der Beteiligungsgesellschaft sowie der Anleger und<br />

damit zu einem geringeren effektiven Mittelrückfluss an die Anleger<br />

führen. Nach dem Erwerb von Beteiligungen an Schiffsgesellschaften<br />

wird das steuerliche Ergebnis der Investitionsgesellschaft und damit<br />

auch der Beteiligungsgesellschaft durch den Gewinnanteil aus der Mit -<br />

unternehmerschaft an den jeweiligen Schiffsgesellschaften bestimmt.<br />

Aufgrund der pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG ergeben<br />

sich nach derzeitiger Rechtslage niedrige positive steuerliche Ergeb -<br />

nisse, die allerdings auch dann entstehen, wenn die Schiffsgesellschaft<br />

tatsächlich keine positiven Ergebnisse erwirtschaftet.<br />

Soweit ein Anteil an der Beteiligungsgesellschaft veräußert wird, geht<br />

die Beteiligungsgesellschaft davon aus, dass hierbei aufgedeckte stille<br />

Reserven in den Schiffsgesellschaften mit der pauschalen Gewinner -<br />

mitt lung nach § 5a EStG abgegolten sind und daher keiner besonderen<br />

Besteuerung unterliegen. Die Finanzverwaltung hat sich inzwischen<br />

dieser Auffassung angeschlossen. Soweit der Gewinn aus der Veräu -<br />

ßerung eines Anteils an der Beteiligungsgesellschaft auf stille Reserven<br />

in Schiffsgesellschaften entfällt, die zum Zeitpunkt der Anteilsver äu -<br />

ßerung ihre Gewinne nicht mehr pauschal nach § 5a EStG ermitteln,<br />

unterliegt er der regulären Besteuerung. In einem solchen Fall würde<br />

sich die steuerliche Belastung der Anleger entsprechend erhöhen.<br />

Sollten die Regelungen zur Tonnagesteuer in der Zukunft geändert<br />

oder aufgehoben werden oder die Inanspruchnahme der Tonnagesteuer<br />

bei den Schiffsgesellschaften aus wirtschaftlichen oder sonstigen Grün -<br />

den nicht möglich oder nicht mehr sinnvoll sein und daher eine Rück -<br />

kehr zur herkömmlichen Gewinnermittlung erfolgen, würde dies bei<br />

24 Fondskonzept<br />

einem positiven Geschäftsverlauf zu einer gegenüber der Prognose rech -<br />

nung deutlich erhöhten steuerlichen Belastung der Anleger führen.<br />

Gewerbesteuerliche Risiken<br />

Die Konzeption der Vermögensanlage sieht vor, dass die Schiffsgesell -<br />

schaften ihren Gewinn durchgehend pauschal nach der Tonnage<br />

(§ 5a EStG) ermitteln. Auch für die Gewerbesteuer ist der nach<br />

§ 5a EStG pauschal ermittelte Gewinn zugrunde zu legen. Wechselt<br />

eine Schiffs gesellschaft von der pauschalen Gewinnermittlung nach<br />

§ 5a EStG zur herkömmlichen Gewinnermittlung nach § 5 EStG, unterliegen<br />

anschließend die bei dieser Schiffsgesellschaft entstehenden<br />

Gewinne, einschließlich etwaiger Gewinne aus der Veräußerung des<br />

betreffenden Anteils durch die Investitionsgesellschaft, ebenfalls der<br />

Gewerbesteuer auf Ebene der Schiffsgesellschaft. Auch ein etwaiger<br />

Gewinn aus der Betriebsaufgabe bzw. Veräußerung des Schiffes unterläge<br />

der Gewerbesteuer, soweit er auf die Investitionsgesellschaft entfällt.<br />

Erwirbt die Investitionsgesellschaft einen Anteil an einer Schiffs -<br />

gesellschaft mit gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen, gehen diese<br />

anteilig in Höhe des Verhältnisses des erworbenen nominellen Beteili -<br />

gungsbetrages zum Gesamtkapital der Schiffsgesellschaft verloren.<br />

Sofern im Gesellschafts vertrag der Schiffsgesellschaft eine Vorschrift<br />

enthalten ist, die zu einem Ausgleich eines bei der Gesellschaft eingetretenen<br />

Nachteils verpflichtet, verringert sich die Liquidität der<br />

Investitionsgesellschaft und damit auch der Beteiligungsgesellschaft<br />

entsprechend. In einem solchen Fall würden sich die Auszahlungen an<br />

die Anleger entsprechend verringern.<br />

Zusätzlich werden Vergütungen an Gesellschafter als sog. Sondervergü -<br />

tungen abzüglich der damit zusammenhängenden Aufwendungen dem<br />

Gewinn hinzugerechnet und ebenfalls der Gewerbesteuer unterworfen.<br />

Die Höhe der mit den Vergütungen zusammenhängenden Aufwen dun -<br />

gen wurde im Rahmen der Konzeption geschätzt. Soweit die hinzuzurechnenden<br />

Sondervergütungen tatsächlich höher bzw. die damit zu -<br />

sammenhängenden Aufwendungen niedriger als kalkuliert ausfallen,<br />

würde dies zu einer erhöhten Gewerbesteuerbelastung auf Ebene der<br />

Beteiligungsgesellschaft bzw. der Investitionsgesellschaft führen. Auch<br />

auf Ebene der Schiffsgesellschaften unterliegen Vergütungen an Gesell -<br />

schafter als sog. Sondervergütungen abzüglich der damit zusammenhängenden<br />

Aufwendungen neben dem pauschal nach der Tonnage<br />

ermittelten Gewinn der Gewerbesteuer. Nach dem BMF-Schreiben vom<br />

12. Juni 2002 (BStBl. I 2002, S. 614) in der Fassung vom 31. Oktober<br />

2008 (BMF-Schreiben vom 31. Oktober 2008, BStBl. I 2008, S. 956) ist<br />

bezüglich des Bereederungsentgelts eines am Schiff beteiligten Ver -


trags reeders allerdings keine Hinzurechnung vorzunehmen; dieses ist<br />

vielmehr mit dem anteiligen Tonnagegewinn abgegolten. Gleiches gilt<br />

für einen auf gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen beruhenden<br />

Vorabgewinn. Allerdings wurde durch die o.g. Neufassung des BMF-<br />

Schreibens eine Begrenzung der Höhe des abgegoltenen Bereede rungs -<br />

entgelts auf 4 % der jeweiligen Bruttofrachtraten eingeführt. Zusätz -<br />

lich wurden die Anforderungen für die Anerkennung der Vereinbarung<br />

eines Vorabgewinns verschärft. Es besteht das Risiko, dass aufgrund der<br />

Neuregelung auf Ebene der Schiffsgesellschaften zukünftig zusätzliche<br />

Beträge dem nach der Tonnage ermittelten Gewinn hinzuzurechnen<br />

und der Gewerbesteuer zu unterwerfen sind. Eine hieraus resultierende<br />

steuerliche Mehrbelastung der Schiffsgesellschaft würde zu einer<br />

Minderung der ausschüttungsfähigen Liquidität führen. Die steuerliche<br />

Konzeption des Beteiligungsangebots geht weiterhin davon aus, dass<br />

eigene Aufwendungen der Beteiligungsgesellschaft und der Investi -<br />

tions gesellschaft steuerlich nicht den Beteiligungen an den Schiffsge -<br />

sell schaften, sondern dem Eigenbereich der Gesellschaft zuzuordnen<br />

sind. Sollte ein Anteil dieser Aufwendungen als Sonderbetriebsaus -<br />

gaben bei den Schiffsgesellschaften qualifiziert werden, würde sich die<br />

Gewerbesteuerbelastung der Beteiligungsgesellschaft entsprechend<br />

erhöhen. Die vorgenannten Risiken könnten negative Auswirkungen auf<br />

die Auszahlungen an die Anleger haben.<br />

Erbschaft- und<br />

schenkungsteuerliche Risiken<br />

Die erbschaft- oder schenkungsteuerlich vorgesehenen Vergünsti gun -<br />

gen für Betriebsvermögen (Verschonungsabschlag und Abzugsbetrag)<br />

fallen bei einer Veräußerung der Beteiligung oder der Auflösung der<br />

Beteiligungsgesellschaft innerhalb der jeweiligen Behaltensfrist (von<br />

fünf oder sieben Jahren) rückwirkend zeitanteilig bzw. vollständig<br />

(Abzugsbetrag) weg. Gleiches gilt, soweit wesentliche Betriebsgrund -<br />

lagen der Beteiligungsgesellschaft veräußert oder in das Privatvermö -<br />

gen überführt werden oder Anteile an den Zielgesellschaften veräußert<br />

oder aufgegeben werden. Sollten die Regelungen über die Lohnsumme<br />

Anwendung finden und sollte die Lohnsumme unterschritten werden,<br />

würde sich der Verschonungsabschlag entsprechend verringern. Bei<br />

einer Haltedauer der Beteiligung durch den Erben/Beschenkten von<br />

weniger als einem Jahr würden die Vergünstigungen vollständig wegfallen.<br />

Zum Wegfall der Verschonung führen auch Überentnahmen von<br />

mehr als € 150.000 innerhalb der Behaltensfrist in ihrem Umfang. Da<br />

zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung noch nicht fest steht, in welche<br />

Schiffsgesellschaften investiert wird, und ob diese unter die Lohn sum -<br />

menregelung fallen oder wann die Beteiligungen an den Schiffsge sell -<br />

schaften oder die von diesen gehaltenen Schiffe veräußert werden,<br />

besteht das Risiko, dass die erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />

Begünstigungen bei einer Übertragung einer Beteiligung rückwirkend<br />

vollständig entfallen. In diesem Fall müsste der Erwerber eine sich<br />

ergebende Steuerdifferenz gegenüber einer Übertragung von begünstigtem<br />

Vermögen nachversteuern.<br />

Sonstige steuerliche Risiken<br />

Sofern auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft festgestellte steuerliche<br />

Ergebnisse bei einem Anleger zu Steuernachzahlungen führen, sind ab<br />

dem 16. Monat nach Ablauf des Jahres, für das der Einkommensteuer -<br />

bescheid des Anlegers ergeht, für jeden Monat zusätzlich Nachzah -<br />

lungs zinsen in Höhe von 0,5 % zu entrichten.<br />

Die von den Schiffsgesellschaften betriebenen Schiffe laufen regelmäßig<br />

ausländische Häfen an. In diesem Zusammenhang kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass nach dem Recht ausländischer Staaten für die<br />

Schiffsgesellschaften und deren Gesellschafter steuerliche Verpflichtun -<br />

gen entstehen. Es könnte eine Pflicht zur Abgabe von Steuer er klä run -<br />

gen oder auch eine unmittelbare Steuerpflicht begründet werden. Hier -<br />

von könnten die Investitionsgesellschaft und damit auch die Betei li -<br />

gungs ge sellschaft und deren Gesellschafter mittelbar betroffen sein. Die<br />

Kosten zur Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen sowie etwaige<br />

Steuerzahlungen würden den Mittelrückfluss aus der Beteiligung entsprechend<br />

verringern.<br />

Steuerlicher Vorbehalt<br />

Die abschließende Würdigung der steuerlich relevanten Sachverhalte<br />

wird erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprü -<br />

fung) erfolgen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die zum Zeit -<br />

punkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung geltende Rechtslage, Rechtsprechung<br />

und Praxis der Finanzverwaltung zukünftig in unveränderter Form<br />

bestehen bleiben.<br />

Detaillierte Ausführungen zu den steuerlichen Aspekten der Beteiligung<br />

sind im Abschnitt „Steuerliche Grundlagen“ auf den Seiten 78 bis 83<br />

abgedruckt.<br />

Elbufer Invest 25


Risiken der Vermögensanlage<br />

Risikoklassifizierung<br />

26 Fondskonzept<br />

Prognosegefährdend Anlagegefährdend Anlegergefährdend<br />

Risiko auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />

Auszahlungen •<br />

Kostenüberschreitung in der Investitionsrechnung •<br />

Majorisierung •<br />

Mittelverwendungskontrolle •<br />

Rückabwicklung •<br />

Interessenkonflikte •<br />

Laufzeit der Beteiligungsgesellschaft •<br />

und Fungibilität der Anteile<br />

Haftung des Anlegers •<br />

Anteilsfinanzierung der Bet eiligung •<br />

Risiko auf Ebene der Investitionsgesellschaft<br />

Zusammensetzung des Beteiligungsportfolios •<br />

nach Abschluss der Investitionsphase<br />

Folgeinvestitionen •<br />

Kauf- und Übertragungsverträge •<br />

Belastungen der Beteiligungen (mit Rechten Dritter) •<br />

Kostenüberschreitung in der Investitionsrechnung •<br />

Blindpool •<br />

US-Dollarabsicherung •<br />

Entwicklung der Investitionsgesellschaft •<br />

Veräußerung der erworbenen Beteiligungen •<br />

Risiko auf Ebene der Schiffsgesellschaften<br />

Entwicklung der Schiffsgesellschaften •<br />

Chartereinnahmen •<br />

Schiffsbetriebskosten •<br />

Schadensfälle •<br />

Piraterie •<br />

Schiffshypothekendarlehen •<br />

Zinsaufwendungen •<br />

Währungsrisiken •<br />

Verkaufserlös des Schiffes •<br />

Vertragserfüllungsrisiko •<br />

Auszahlungen •<br />

Missmanagement •<br />

Einfluss auf die einzelnen Schiffsgesellschaften •<br />

Rechtskreisrisiko •<br />

Behördliche Genehmigungen •<br />

Politische Risiken •<br />

Haftung •<br />

Steuerliches Risiko<br />

Einkommensteuerliche Risiken •<br />

Gewerbesteuerliche Risiken •<br />

Erbschaft- und schenkungsteuerliche Risiken •<br />

Sonstige steuerliche Risiken •<br />

Nach Kenntnis des Anbieters sind alle wesentlichen rechtlichen und<br />

tatsächlichen Risiken in Zusammenhang mit der Vermögensanlage genannt.


Die vier Schifffahrtsmärkte<br />

Die Elbufer Invest GmbH & Cie. KG hat bei Herrn Dipl.-Wirtsch.-Ing. Michael Niefünd eine Markt- und Flottenanalyse in Auftrag<br />

gegeben. Die daraufhin angefertigte Analyse vom 4. Februar 2011 wird im folgenden Kapitel vollständig wiedergegeben.<br />

Einleitung<br />

In der nachfolgenden Markt- und Flottenanalyse werden die<br />

wesentlichen Fakten zum Markt für Container-, Massengut-<br />

Mehrzweck- und Tankschiffe für den Zweitmarktfonds Elbufer<br />

Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG, Hamburg, dargestellt und<br />

analysiert. Die dargestellten Märkte decken den Großteil der<br />

anzukaufenden Schiffstypen- bzw. Schiffs größen klassen ab,<br />

wobei auf den Containermarkt vertiefender eingegangen wird.<br />

Die vorliegende Marktumfeldanalyse verwendet frei zugäng -<br />

liche Daten und Informationen. Die dargestellten Fakten und<br />

Ergebnisse bieten daher ein hohes Maß an Transparenz und<br />

einen Überblick für das Marktpotenzial.<br />

Ich bin seit dem Jahr 1996 als unabhängiger Marktgutachter<br />

für Reedereien, Werften und Emissionshäuser tätig.<br />

Elsfleth, den 4. Februar 2011<br />

Dipl.-Wirtsch.-Ing.<br />

Michael Niefünd<br />

Elbufer Invest 27


Die vier Schifffahrtsmärkte:<br />

Containerschifffahrt<br />

Mit der Einführung des Containers hat sich in den vergangenen 50 Jahren ein grundlegender Wandel in der weltweiten<br />

Transportlogistik vollzogen. Als mobile Verbindungsglieder zwischen den dynamischen Wachstumsmärkten der Welt<br />

spielen Containerschiffe im Zeitalter der Globalisierung die „tragende Rolle“. Sie ermöglichen den beschleunigten<br />

Warenaustausch als Grundvoraussetzung für funktionierende Abläufe in der zunehmenden weltweiten Arbeitsteilung.<br />

Das Maß aller Dinge – der Container<br />

Traditionell wurden Güter als Stückgut auf Paletten, in Säcken, in<br />

Fässern oder in Holzkisten in den Schiffsrümpfen über die Weltmeere<br />

befördert. Bei jedem Wechsel des Transportmittels fiel eine zeit- und<br />

kostenintensive Umladung der Güter an. Nicht selten kam es zu<br />

Beschä digungen, Diebstahl und Verlust der Ladung und Liegezeiten<br />

der Schiffe von mehreren Wochen waren keine Seltenheit.<br />

Mit der Einführung des „Maßes aller Dinge“, des 20-Fuß-Standard-<br />

Containers, ergaben sich erhebliche Produktivitätssteigerungen. Um -<br />

ladungen können heute um ein vielfaches schneller, günstiger und<br />

zuverlässiger durchgeführt werden. Die Liegezeiten der Schiffe in den<br />

Häfen haben sich erheblich reduziert – maximal auf ein bis zwei Tage<br />

– und Beschädigungen und Diebstahl beschränken sich auf ein Mini -<br />

mum. Gleichzeitig werden die Transportsysteme für Container ständig<br />

weiter optimiert.<br />

6-12 Monatscharterraten von Panamax-Schiffen seit 1993<br />

USD pro Tag<br />

50.000<br />

45.000<br />

40.000<br />

35.000<br />

30.000<br />

25.000<br />

20.000<br />

15.000<br />

10.000<br />

5.000<br />

0<br />

28 Fondskonzept<br />

Panamax 6-12 Monatscharterraten<br />

Mittelwert seit 1993<br />

Durch diesen Produktivitätsfortschritt sind die Transportkosten im<br />

inter nationalen Handel von früher fünf bis zehn Prozent auf gegen -<br />

wär tig oftmals unter ein Prozent des Warenwerts gefallen. Als klassisches<br />

Beispiel dient hierbei die aus Südamerika transportierte Flasche<br />

Wein: ihre anteiligen Transportkosten belaufen sich auf nur noch ca.<br />

zehn Euro-Cent.<br />

Entwicklung der Charterraten im<br />

Containermarkt<br />

Am Beispiel der Ratenentwicklung eines Panamax 3.500 TEU Contai -<br />

ner schiffs der letzten 16 Jahre lassen sich die Schwankungen im<br />

Charter markt für Containerschiffe gut nachvollziehen.<br />

Anfang bis Mitte der neunziger Jahre hielten sich Angebot und Nach -<br />

frage nach Schiffstonnage auf dem Chartermarkt die Waage und es<br />

konnten laut Clarkson Research konstant hohe Raten von 26.000 USD<br />

1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Quelle: Clarkson Research, 2011


Elbufer Invest 29


Die vier Schifffahrtsmärkte: Containerschifffahrt<br />

bis zu 27.000 USD pro Tag erzielt werden. Während der Asienkrise<br />

mit ihrem Tiefpunkt 1998 kam es zu einem Überangebot von Schiffs -<br />

tonnage und die Raten fielen auf bis zu 20.500 USD pro Tag für eine<br />

6-12-Monatscharter. Anschließend erholte sich der Markt und die<br />

Raten erreichten im Jahr 2000 wieder das Niveau des Zeitraums vor<br />

der Asienkrise. Durch die weltweite Rezession 2001 verbunden mit den<br />

Terroranschlägen vom 11. September fiel das Vertrauen in die Wirt -<br />

schaft. Das Ratenniveau sank auf seinen zyklischen Tiefpunkt. Ab 2002<br />

kletterten die Charterraten dann kontinuierlich auf ein historisches<br />

Hoch von über 42.000 USD pro Tag Anfang 2005. Treibende Kraft hinter<br />

diesem Aufschwung war die rasant wachsende Wirtschaft von China<br />

mit jährlichen Wachstumsraten von über 10 %. Im Jahr 2008 begann<br />

im Zuge der Finanzkrise ein rapider Abschwung, der seinen vorläufigen<br />

Tiefpunkt Ende 2009 mit Raten unterhalb des Betriebskostenniveaus<br />

fand. Die historisch niedrigen Raten haben ihre Ursache im Aufeinan -<br />

der treffen von zurückgehenden Containerbewegungen und gleichzeitig<br />

starkem Flottenwachstum.<br />

Die Marktteilnehmer reagierten auf diese Krise u.a.<br />

• durch Bauauftragsverschiebungen und –stornierungen<br />

• sowie eine verstärkte Verschrottungsaktivität.<br />

In den guten Jahren mit hohen Charterraten hat sich ein Stau von<br />

Alttonnage aufgebaut, welcher nunmehr in der nächsten Zeit durch<br />

Verschrottungen abgebaut werden wird. Die derzeitigen Verschrottun -<br />

gen sind in einem bisher unbekannten Ausmaß gestiegen. Seit Aus -<br />

bruch der Krise im 4. Quartal 2008 sind bis Ende Dezember 2010 be -<br />

reits 321 Schiffe mit ca. 574.790 TEU verschrottet worden. Seit 1998<br />

bis zum dritten Quartal 2008 sind ca. 378.780 TEU verschrottet worden.<br />

In den letzten 27 Monaten wurden somit über 51,7 % mehr verschrottet<br />

als in den vergangenen zehn Jahren zusammen.<br />

30 Fondskonzept<br />

• Die Linienreeder führten im Jahr 2009 auf nahezu allen langen<br />

Ost-West-Routen sogenannte „Slow Steaming“ Programme ein,<br />

dabei wird die Betriebsgeschwindigkeit der Schiffe stark reduziert.<br />

Um bei geringerer Geschwindigkeit die meist wöchentliche Fahr -<br />

plan frequenz beizubehalten, müssen zusätzliche Schiffe eingesetzt<br />

werden. Slow Steaming trägt damit nicht nur zur Verringerung<br />

von Bunkerverbrauch und Emissionen, sondern auch zur Kapa zi -<br />

tätsbindung bei.<br />

Im Laufe des zweiten Quartals 2010 zeigten diese Maßnahmen zu -<br />

sammen mit einer steigenden Tonnagenachfrage ihre Wirkung und die<br />

Raten begannen spürbar zu steigen. Bis September 2010 konnten die<br />

Raten für 3.500 TEU Containerschiffe um 349 % gegenüber dem De -<br />

zem ber-Wert von USD 5.450,-/Tag zulegen. Während des 4. Quartals<br />

2010 gaben die Raten üblicherweise wieder nach.<br />

Die Sogwirkung lässt sich anhand der aufliegenden Schiffe ablesen:<br />

Zum Jahresbeginn 2010 wurden 581 Containerschiffe mit über<br />

1,51 Mio. TEU Stellplatzkapazität beschäftigungslos gezählt. Ein Jahr<br />

später, per 3. Januar 2011 zählte Alphaliner noch 145 inaktive Contai -<br />

nerschiffe mit ca. 325.978 TEU Kapazität. Das entspricht deren Berech -<br />

nungen nach ca. 2,3 % der Stellplatzkapazität. Das entspricht einer<br />

Reduktion der aufliegenden Tonnage um über 78 % innerhalb von<br />

zwölf Monaten. Dabei waren die Aufliegerzahlen bis Mitte September<br />

2010 sogar auf 131 Schiffe mit 213.435 TEU – entsprechend 1,5 % der<br />

vorhandenen Kapazität - heruntergegangen.<br />

Durch die immer intensivere ökonomische Verflechtung und internationale<br />

Arbeitsteilung der Länder kommt es im Zuge der sich ändernden<br />

Produktionsprozesse zu einem permanent steigenden Güteraustausch.<br />

Das Eintreten immer neuer Schwellenländer in den Welthandel (Latein -<br />

amerika und Asien) spricht dafür, dass der Containerverkehr sich nach<br />

Ansicht des Anbieters auch zukünftig einer starken Nachfrage erfreuen<br />

wird.


Containerumschlag<br />

Die langjährige positive Entwicklung in der Containerschifffahrt bis ins<br />

Jahr 2008 lässt sich anhand der Umschlagszahlen verdeutlichen, die in<br />

den weltweit führenden Containerhäfen verzeichnet werden. Wurden<br />

im Jahr 1990 nur etwa 88 Millionen TEU weltweit umgeschlagen, so<br />

vervierfachte sich der Umschlag bis zum Jahre 2005 auf insgesamt<br />

etwa 399 Millionen TEU.<br />

Nachdem der Weltcontainerumschlag im Jahre 2007 mit ca. 12,0 %<br />

zum sechsten Mal hintereinander zweistellig gewachsen war, gab es<br />

2008 infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise und deren<br />

Auswirkungen auf die Realwirtschaft nur ein Wachstum von 4,2 % auf<br />

ca. 499 Mio. TEU. Dem gegenüber wurden 2009 44 Mio. TEU weniger<br />

umgeschlagen, was einem Rückgang um ca. 8,8 % entspricht. Auf -<br />

grund der vorliegenden Umschlagszahlen wird von Clarkson Research<br />

für das Jahr 2010 mit einem Wachstum von 13,5 % gerechnet. Das<br />

entspricht rd. 62 Mio. TEU, die in den Häfen gegenüber dem Vorjahr<br />

mehr umgeschlagen wurden.<br />

Entwicklung des Containerumschlags, 1990 bis 2015 (ab 2010 Prognose)<br />

Mio. TEU<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

IST Entwicklung, * ab 2010 Prognosen<br />

90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10* 11* 12* 13 14* 15*<br />

Quelle: Drewry Cont. Market Review, verschiedene Jahrgänge<br />

Prognose 2010-2015: Drewry Cont. Market Review 2010/2011<br />

Für 2011 erwartet Clarkson ein Wachstum im Containerumschlag von<br />

9,7 % auf 567 Mio. TEU, in 2012 soll der Umschlag um weitere 9,5 %<br />

auf 621 Mio. TEU ansteigen. Drewry Shipping Consultants geht in seiner<br />

aktuellen Umschlagsprognose für 2015 von einem Umschlag von<br />

über 750 Mio. TEU aus.<br />

In der nachfolgenden Grafik ist die Entwicklung des weltweiten<br />

Containerumschlags abgebildet.<br />

Elbufer Invest 31


Die vier Schifffahrtsmärkte: Containerschifffahrt<br />

Flottenbestand und Second Hand Preise<br />

Anfang Januar 2011 umfasst nach Clarkson Research die Welt handels -<br />

flotte der Containerschiffe 4.968 Schiffe mit zusammen rund 14,1 Mil -<br />

lionen TEU Stellplatzkapazität. Davon entfallen auf die Feeder und<br />

Handyschiffe (bis zu 1.999 TEU) 18,1 %. Die Sub-Panamax (2.000 bis<br />

2.999 TEU) und die Panamax-Schiffe (3.000 bis 4.999 TEU) stellen<br />

zusammen einen Anteil von ungefähr 40,4 % dar, während die Post-<br />

Panamax Klasse (> 5.000 TEU) 41,5 % der weltweiten Stellplatz -<br />

kapazität stellt. Im Durchschnitt beträgt das Alter der Gesamtflotte<br />

aller Containerschiffe etwa 11 Jahre (Stand Anfang Februar 2011).<br />

Die Second Hand Preise der Containerschiffe spiegeln die Nachfrage<br />

nach Tonnage auf dem Markt besonders deutlich wieder. Durch die<br />

positive Weltwirtschaftslage auf der einen Seite, verbunden mit einem<br />

offensichtlichen Engpass an Werftkapazitäten auf der anderen Seite, ist<br />

zwischen 2004 bis 2008 ein Anstieg der Preise für Second Hand Ton -<br />

nage zu verzeichnen. Nach Clarkson Research wurde ein zehn Jahre<br />

altes Panamax Containerschiff (3.200-3.600 TEU) 1998 im Schnitt mit<br />

25 Millionen USD gehandelt. Anfang 2008 wurde für denselben<br />

Schiffs typ etwa 50 Millionen USD gezahlt, was einem Anstieg von<br />

100 % entspricht. Mit Ausbruch der Weltwirtschaftskrise Mitte Septem -<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

32 Fondskonzept<br />

01 02 03 04 05 06 07 08 09 10<br />

ber 2008 sind dann auch die Secondhandpreise sehr stark eingebrochen,<br />

über Dreiviertel des Wertes bis Mai 2009. Mit dem Wieder anstieg<br />

der Charterraten zog auch die Bewertung der Secondhand tonnage wieder<br />

deutlich an, zum Jahresende 2010 hat sich der Tiefst preis verdreifacht.<br />

Bei kleinerer Tonnage sind diese Werte noch nicht so ausgeprägt.<br />

Für den Zeichner eines Zweitmarktfonds ergibt sich daraus die Mög -<br />

lich keit, im Falle der Liquidation einzelner Schiffsgesellschaften in einer<br />

guten Marktphase eine erhebliche Realisierung von stillen Reserven zu<br />

erreichen.<br />

Auch im Segment der Containerschifffahrt gibt es intensive Markt be -<br />

we gungen. Es besteht daher nach Ansicht des Anbieters das Potential,<br />

dass die Containerschifffahrt erneut ein attraktives Niveau erreicht.<br />

Durch die derzeitige Marktlage ergibt sich für das Fondsmanagement<br />

die Möglichkeit, Beteiligungen an Containerschiffen auf niedrigem<br />

Preisniveau zu erwerben. Diese antizyklische Strategie legt bereits in<br />

der Investitionsphase den Grundstein für mögliche höhere Rückflüsse<br />

aus der Beteiligung.<br />

Second Hand Preise für 10 Jahre alte Panamax-Containerschiffe, 6-12 Monatscharterraten<br />

Mio. USD USD pro Tag<br />

Quelle: Clarkson Research, 2011<br />

Second Hand Preise, Panamax Containerschiff<br />

Mittelwert Second Hand Preise, Panamax Containerschiff<br />

Panamax 3.500 TEU 6-12 Monatscharter<br />

Mittelwert 6-12 Monatsraten<br />

60.000<br />

50.000<br />

40.000<br />

30.000<br />

20.000<br />

10.000<br />

0


Elbufer Invest 33


Die vier Schifffahrtsmärkte:<br />

Tankschifffahrt<br />

Erdöl mit seinen unterschiedlichen Produkten ist der bedeutendste Energieträger weltweit. Der Transport von Öl und<br />

Ölprodukten wird in der Schifffahrt in drei Kategorien eingeteilt. Gemessen an der Tragfähigkeit stellen Rohöltanker<br />

mit ca. 61,9 % den Großteil der Flotte. Produkten- und Chemikalientanker haben einen Anteil von zusammen 28,7 %.<br />

Hinzu kommen die LPG (Liquified Petroleum Gas) Tanker und die LNG (Liquified Natural Gas) Tanker mit einem Anteil<br />

von 8,4 % (jeweils Stand Januar 2011).<br />

Dabei werden unterschiedlichste Ölprodukte über die Weltmeere transportiert.<br />

Rohöl wird von den Rohöltankern zur Weiterverarbeitung in<br />

spezielle Raffinerien verschifft. Die veredelten Ölprodukte werden dann<br />

von vergleichsweise kleinen Produkten- bzw. Chemikalientankern zum<br />

Bestimmungsort transportiert.<br />

Im Allgemeinen werden Tanker in die folgenden sechs Größenklassen<br />

unterteilt:<br />

Handy 20.000 bis 60.000 tdw<br />

Panamax 60.000 bis 80.000 tdw<br />

Aframax 80.000 bis 120.000 tdw<br />

Suezmax 120.000 bis 200.000 tdw<br />

VLCC 200.000 bis 320.000 tdw<br />

ULCC > 320.000 tdw<br />

Die oberen Klassen wie „ULCC“ (Ultra Large Crude Carrier), „VLCC“<br />

(Very Large Crude Carrier) und „Suezmax“ werden fast ausschließlich<br />

im Bereich der Rohölfahrt eingesetzt. Kleinere Klassen wie „Panamax“<br />

und „Handy“ werden vorwiegend in der Produkten- und Chemikalien -<br />

fahrt beschäftigt. Die unterschiedlichen Größen der Tankschiffe ergeben<br />

sich aus den Bedingungen der Fahrtgebiete, in denen sie eingesetzt<br />

werden. Tiefgangs-, Längen- und Breitenbeschränkungen sind<br />

hierbei die entscheidenden Faktoren.<br />

34 Fondskonzept<br />

Entwicklung der Charterraten<br />

Im Gegensatz zu Containerschiffen werden Tankschiffe typischerweise<br />

in Spotmärkten für einzelne Reisen oder nur für sehr kurze Zeiten verchartert.<br />

Die Entwicklung der Charterraten unterliegt in der Tank schiff -<br />

fahrt hohen Schwankungen. Diese Schwankungen werden häufig durch<br />

einmalige externe Faktoren ausgelöst. Ein Beispiel ist der Hurrikan Ivan<br />

im Jahr 2004, der im Golf von Mexiko immense Schäden an den<br />

Bohrinseln verursachte. Damals mussten knapp 80 % der Produktion im<br />

dortigen Gebiet vorübergehend eingestellt werden. Dies hatte einen<br />

erhöhten Importbedarf an Rohöl der Vereinigten Staaten als größter<br />

Erdölverbraucher der Welt zur Folge. Daraufhin kletterten die durchschnittlichen<br />

Einjahreschartern für einen Suezmax-Tanker auf 58.750<br />

USD/Tag im November 2004, was einen Anstieg von 51 % gegenüber<br />

dem September des Jahres bedeutete.<br />

Insgesamt lagen die durchschnittlichen Einjahreschartern für einen<br />

Suezmax-Tanker zwischen Juli 2004 und März 2009 durchgehend über<br />

dem heutigen Mittelwert seit 2001 in Höhe von 35.743 USD/Tag.<br />

Aber auch politische Entscheidungen wie die Fördermengenfestlegung<br />

der OPEC-Staaten oder zum Beispiel die Verstaatlichung von Erdöl fel -<br />

dern in Venezuela können die Angebotssituation verändern und damit<br />

die Preise an den Chartermärkten maßgeblich beeinflussen. Grund sätz -<br />

lich kann man sagen, dass sich die Zeitcharterraten am Reisecharter -<br />

markt mit einiger Zeitverzögerung orientieren. Es gilt daher die Regel,<br />

je kürzer die Charterperiode desto näher liegt die Zeitcharterrate an<br />

den Raten, die im Spotmarkt erzielt werden. Dies ist verständlich, da<br />

bei einer Langfristcharter der Charterer das Risiko der Vercharterung<br />

übernimmt. Bei einer kurzen Charterperiode muss im Umkehrschluss<br />

der Reeder das Risiko der zeitnahen Weitervercharterung übernehmen:


Elbufer Invest 35


Die vier Schifffahrtsmärkte: Tankschifffahrt<br />

Entwicklung der Einjahres-Zeitcharterraten, 2001 bis 2010<br />

USD pro Tag<br />

70.000<br />

60.000<br />

50.000<br />

40.000<br />

30.000<br />

20.000<br />

10.000<br />

0<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Die vorstehende Grafik stellt die Einjahreszeitcharterraten für moderne<br />

Doppelhüllen-Tankschiffe der Suezmax- und der Panamax-Klasse dar.<br />

Demnach belief sich die einjährige Durchschnittsrate für einen Suez -<br />

max tanker innerhalb der letzten zehn Jahre auf rund 35.740 USD/Tag.<br />

Im Dezember 2010 waren am Markt Charterraten von 26.100 USD/Tag<br />

erzielbar. Panamax Produktentanker (70.000 tdw) verzeichneten innerhalb<br />

dieses Vergleichszeitraumes einjährige Durchschnittsraten von rund<br />

24.000 USD/Tag und erzielten am Markt im Dezember 2010<br />

Charterraten von 15.250 USD/Tag.<br />

36 Fondskonzept<br />

Charterrate für moderne Suezmaxtanker<br />

Mittelwert seit Januar 2001 für moderne<br />

Suezmaxtanker<br />

Quelle: Clarkson Research, 2011<br />

Charterrate für moderne Panamaxtanker<br />

Mittelwert seit Januar 2001 für moderne<br />

Panamaxtanker<br />

Die Nachfrage nach Erdöl<br />

Erdöl mit seinen verschiedenen Produkten stellt nach wir vor die we -<br />

sent liche Grundlage für die weltweite Energieversorgung dar. Pro dukte<br />

aus der Erdölindustrie begegnen uns aber auch in unserem täglichen<br />

Leben. Sei es als Bestandteil in Fensterrahmen, Schaumstoff in Polster -<br />

möbeln, als Verpackung von Lebensmitteln oder als Benzin an der Tank<br />

stelle, um nur einige Beispiele zu nennen. Durch die zunehmende Ent -<br />

wicklung von Schwellenländern hin zu Industrienationen steigt der<br />

Ver brauch von Erdöl seit Jahren, wie die nachfolgende Grafik zur Ent -<br />

wick lung des Weltölverbrauchs verdeutlicht.


Entwicklung des Weltölverbrauchs, 1997 bis 2011 (ab 2010 Prognose)<br />

Mio. Barrel pro Tag<br />

100<br />

95<br />

90<br />

85<br />

80<br />

75<br />

70<br />

65<br />

Quartalsdurchschnitt<br />

97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11<br />

Quelle: 1997-2003: Intertanko, 2005; 2004-2010: IEA, 2010 Prog. ab Q4 2010<br />

Die IEA (International Energy Agency) geht in Ihrem Oil Market Report<br />

vom Januar 2011 davon aus, dass sich im Jahr 2010 der durchschnittliche<br />

Tagesölverbrauch weltweit um 3,2 % auf 87,7 Millionen Barrel pro<br />

Tag gesteigert haben wird. Im Jahr 2011 wird mit einem weiteren<br />

Anwachsen der weltweiten Ölnachfrage auf 89,1 Millionen Barrel pro<br />

Tag gerechnet. Dies bedeutet einen Anstieg um weitere 1,6 % gegenüber<br />

dem Vorjahr.<br />

ab Q4 ´10 Prognose IEA<br />

Rohöl und Ölprodukte im Seeverkehr<br />

Zusammen mit dem in den letzten Jahren überdurchschnittlich ge -<br />

wach senem Segment der Massengutfrachter (rund 40 %) stellen Tank -<br />

schiffe mit ca. 38 % der Gesamttonnage den zweitgrößten Teil der<br />

Welthandelsflotte (Stand Januar 2011). Durch die stetig steigende<br />

Nach frage an Rohöl und Ölprodukten, die nur in 2009 durch die Krise<br />

nachgab, kommt es nach Ansicht des Anbieters kontinuierlich zu einer<br />

Zunahme der Seetransporte.<br />

Elbufer Invest 37


Die vier Schifffahrtsmärkte: Tankschifffahrt<br />

Transportmengen, Öl- und Gasprodukte im Weltseeverkehr, 1985 bis 2009 (2010 Prognose)<br />

Mio. t<br />

4.000<br />

3.500<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

Laut Clarkson Research, London, erhöhte sich der seewärtige Handel in<br />

der Zeit von 1989 bis 2009 um durchschnittlich 2,4 % per annum.<br />

2009 erreichte allein der Rohölhandel ein Transportvolumen von prognostiziert<br />

rund 1,89 Milliarden Tonnen. Das durchschnittliche<br />

38 Fondskonzept<br />

Rohöl Ölprodukte LPG+LNG<br />

85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10<br />

Quelle: Clarkson Research, 2010<br />

Tankertypen nach Anteil an der weltweit eingesetzten Gesamttonnage per Januar 2011<br />

in % (Basis tdw)<br />

Chemikalien-Tanker 8,9%<br />

Produkten-Tanker 20,8%<br />

Quelle: Clarkson Research 2011<br />

LPG Tanker 2,9%<br />

LNG Tanker 5,5%<br />

Nachfragewachstum bei Produktentankern lag in den letzten 20 Jahren<br />

bei ca. 2,6 % p.a. Auch mittel- bis langfristig ist nach Ansicht des An -<br />

bie ters mit einem weiteren Wachstum zu rechnen.<br />

Rohöl-Tanker 61,9%


Second Hand Preise für 10 Jahre alte Suezmax-Doppelhüllentanker und Einjahrescharterraten<br />

Mio. USD USD pro Tag<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Second Hand Preise, Doppelhüllen Suezmax<br />

Tanker (10 Jahre alt)<br />

Durchschnittliche Second Hand Preise seit 2001<br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Quelle: Clarkson Research, 2011<br />

Flottenbestand / IMO Phase Out<br />

Anfang 2011 waren laut Clarkson Research, 14.602 Tankschiffe mit<br />

einer Tragfähigkeit von insgesamt rund 517 Millionen Tonnen auf den<br />

Weltmeeren im Einsatz. Rohöltanker stellen entsprechend ihrer Bedeu -<br />

tung mit rund 62 % des Transportvolumens den größten Teil der globalen<br />

Tankerflotte dar. Aufgrund von schweren Tankerunglücken in der<br />

Vergangenheit, die zu erheblichen Umweltverschmutzungen führten,<br />

hat die International Maritime Organisation (IMO), eine Sonder or ga ni -<br />

sation der UNO, für den Bau, die Ausrüstung und den Betrieb von<br />

Tankschiffen strenge Vorschriften erlassen. Zunächst mussten<br />

Öltankschiffe eine Doppelhülle aufweisen oder gleichwertige Kons truk -<br />

tions merkmale erfüllen, womit eine Ölverschmutzung im Falle einer<br />

Havarie verhindert werden soll.<br />

Durch das Tankerunglück der „Erika“ 1999 und unter dem Druck der<br />

Europäischen Union wurden weitere Verschärfungen beschlossen. Fest -<br />

gelegt wurde ein Phasing-Out Plan, nach dem bis zum Jahr 2010 alle<br />

Einhüllentanker zu verschrotten sind. Tanker ohne separate Ballast -<br />

tanks sollten bereits bis 2007 ausgesondert sein. Für Einhüllentanker<br />

ab Baujahr 1985 sind Ausnahmen vorgesehen – demnach werden diese<br />

Schiffe unter bestimmten Bedingungen maximal bis zum Jahr 2015<br />

weiter geduldet. Schwerölbeladene Einhüllentanker dürfen schon seit<br />

1 Jahreschartern, Doppelhüllen Suezmax<br />

Tanker<br />

Durchschnittliche Charterraten seit 2001<br />

70.000<br />

60.000<br />

50.000<br />

40.000<br />

30.000<br />

20.000<br />

10.000<br />

2003 keine europäischen Häfen mehr anlaufen. Hinzu kommen verschärfte<br />

Zustandsüberprüfungen für Einhüllentanker, die älter als<br />

15 Jahre sind. Durch dieses Phase-Out ergeben sich nach Ansicht des<br />

Anbieters in bestimmten Marktsegmenten für moderne Tankschiffe mit<br />

Doppelhülle mittelfristig gute Marktchancen.<br />

Second Hand Preise<br />

0<br />

Die Preise für gebrauchte 10 Jahre alte moderne Doppelhüllentanker<br />

sind in den Jahren vor dem Ausbruch der Finanzkrise stetig gestiegen.<br />

Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht den rasanten Aufstieg im<br />

Vergleich zu den Einjahrescharterraten eines Suezmax-Tankers. Von<br />

Januar 2002 bis September 2008 konnten die Charterraten um rund<br />

193 % zulegen. Preise für einen gebrauchten 10-Jahres Doppelhüllen<br />

Suezmax-Tanker hingegen konnten in dem gleichen Zeitraum ein<br />

Wachs tum von ca. 232 % verzeichnen. Bis zum ersten Quartal 2009<br />

konnten sich die Charterraten für Tanker noch auf einem relativ hohen<br />

Niveau halten, bevor sie dann auch der allgemeinen Missstimmung der<br />

Märkte folgten und stark gesunken sind. Die Second Hand Preise folgten<br />

dieser Entwicklung und boten so für antizyklischen Investment<br />

eine Chance, was sich 2010 an vermehrten Transaktionen bei VLCC und<br />

Produktentankern widerspiegelte.<br />

Elbufer Invest 39


Die vier Schifffahrtsmärkte:<br />

Bulk Carrier<br />

Bulk Carrier oder auch kurz Bulker werden zum Transport von trockenem Massengut eingesetzt. Die Ladungen fallen<br />

im Gegensatz zum Containerverkehr als ganze Schiffsladung hauptsächlich für die Industrie und Energieproduktion an.<br />

Dabei wird vor allem zwischen Major Bulk und Minor Bulk unterschieden.<br />

Unter Major Bulk versteht man die Transportgüter Eisenerz, Kohle,<br />

Getreide, Bauxit und Phosphate. Sie stellen die wichtigsten Massen gü -<br />

ter dar. Daneben werden unter dem Begriff Minor Bulk weitere Agrar -<br />

produkte (Zucker, Reis), Düngemittel, Koks, Zement, Schrott, Roheisen<br />

sowie Forst- und Stahlprodukte zusammengefasst. Das erwartete jährliche<br />

Transportvolumen in 2010 beträgt prognosegemäß laut Clarkson<br />

Research für Major Bulk ca. 2.340 Millionen Tonnen und für Minor<br />

Bulk ca. 955 Millionen Tonnen (Stand Januar 2011). Bulker können<br />

nach Reinigung der Laderäume auf jeder Reise unterschiedliche<br />

Transportgüter aufnehmen.<br />

Der Massengutmarkt weist ein langfristig moderates Wachstum auf. Die<br />

Distanzen zwischen den Erzeuger- und Verbraucherregionen werden<br />

über See in kostengünstigen Massengutschiffen, die große Mengen<br />

einheitlicher Güter transportieren, überbrückt. Massengutschiffe versorgen<br />

die Wirtschaftszentren der Nordhalbkugel mit großen Mengen an<br />

Rohstoffen aus den Förderländern in Südamerika, Südafrika und<br />

Australien kostengünstig über See. Gemessen an der Tragfähigkeit der<br />

Tonnage besteht aktuell (im Januar 2011) über ein Drittel (39,6 %) der<br />

Welthandelsflotte aus Bulkern.<br />

Bei den Massengutschiffen wird zwischen vier gängigen<br />

Größensegmenten unterschieden:<br />

• Handysize-Bulker mit einer Tragfähigkeit zwischen 10.000 und<br />

40.000 tdw,<br />

• Handymax-Bulker mit einer Tragfähigkeit zwischen 40.000 und<br />

60.000 tdw, wobei die derzeit größten Schiffe in diesem Segment<br />

mit über 50.000 tdw Tragfähigkeit als „Supramaxe“ bezeichnet<br />

werden,<br />

• Panamax-Bulker mit einer Tragfähigkeit zwischen 60.000 und<br />

99.999 tdw.<br />

• Capesize-Bulkern mit einer Tragfähigkeit ab 100.000 tdw (überwiegend<br />

aber in der Größe zwischen 100.000 und 200.000 tdw).<br />

40 Fondskonzept<br />

Die beiden kleineren Schiffstypen transportieren sowohl Minor Bulk als<br />

auch Major Bulk. Panamax-Bulker können von ihren Abmessungen her<br />

gerade noch den Panama-Kanal passieren und müssen nicht den zeitintensiven<br />

Weg um das Kap Hoorn fahren, um aus dem Pazifik kommend<br />

in den Atlantik zu wechseln und umgekehrt. Die größte Schiffs -<br />

klasse unter den Bulk Carriern sind die Capesizer. Moderne Schiffe dieser<br />

Klasse verfügen häufig über eine Tragfähigkeit von ca. 175.000 tdw<br />

und transportieren in der Regel Kohle und Eisenerze.<br />

Entwicklung der Charterraten<br />

Die Charterraten bei Massengutschiffen sind in den vergangenen<br />

Jahren bis 2008 noch stärker als in allen anderen Schifffahrtsmärkten<br />

angestiegen. Das ist hauptsächlich auf die erhöhte Nachfrage nach<br />

Transportvolumen zurückzuführen. Insbesondere die Nachfrage nach<br />

Eisenerz ist stark gestiegen und wird laut Clarkson Research weiter<br />

stark steigen. Dies hängt mit dem erhöhten Rohstoffbedarf der aufstrebenden<br />

Industrienationen im Asien-Pazifik-Raum wie etwa China<br />

zusammen, die ihren Verbrauch nicht mehr aus den eigenen Ressour cen<br />

decken können. Damit gehen längere Transportrouten aus Austra lien,<br />

Brasilien und Indien in den dynamischen Wachstumsmarkt Fernost einher.<br />

China hat sich zudem infolge seiner wirtschaftlichen Entwicklung und<br />

dem damit verbundenen Anstieg der Energienachfrage in den letzten<br />

Jahren vom Kohleexporteur zum Kohleimporteur gewandelt, so dass die<br />

Länder, die bisher Kohle aus China bezogen, diese aus anderen Ländern<br />

importieren müssen. Das führt aufgrund der weiteren Entfer nun gen zu<br />

zusätzlichem Bedarf an Tonnage. Grundlage für die erhöhte Nachfrage<br />

nach Kohle ist u.a. die wachsende Stahlproduktion und die zunehmende<br />

Substitution von Erdöl durch Kohle.<br />

Stahl als wichtigster Werkstoff der Industrieproduktion verzeichnet<br />

nach der World Steel Association seit dem Jahre 2000 durchschnittliche<br />

jährliche Wachstumsraten von über 4 %. Seit 2005 beobachtet das<br />

Inter national Iron and Steel Institute in China sogar durchschnittliche


Elbufer Invest 41


Die vier Schifffahrtsmärkte: Bulk Carrier<br />

jährliche Wachstumsraten von mehr als 15 %. Zusätzliches Trans port vo -<br />

lumen wird dadurch generiert, dass zwischen Herstellungs- und Ver -<br />

wendungsort von Stahlprodukten häufig große Distanzen liegen, die<br />

un ter ökonomischen Rahmenbedingungen überwunden werden müssen.<br />

Kohle ist nach Erdöl der zweitwichtigste Energieträger. Vor dem Hinter -<br />

grund knapper Erdölressourcen und steigender Ölpreise ist nach An sicht<br />

des Anbieters mit einem wachsenden Bedarf an Kohle zu rechnen.<br />

Diese Faktoren begründeten die hohen Charterraten, die seit August<br />

2006 bis September 2008 in allen Größenklassen erheblich über dem<br />

langjährigen Durchschnitt lagen. So erzielte ein 170.000 tdw Capesize-<br />

Bulker im November/Dezember 2007 sowie im Mai/Juni 2008 für einen<br />

1-Jahres-Chartervertrag jeweils etwa 160.000 USD/Tag, während der<br />

Durchschnitt der letzten zehn Jahre bei rund 54.000 USD/Tag liegt.<br />

Mit dem Ausbruch der Bankenkrise Mitte September 2008 brach die<br />

Nach frage nach Tonnage kurzfristig ein. So fielen bspw. die Spot-Raten<br />

für Capesizer um bis zu 96 %. Der Markt erholte sich ab dem 2. Quartal<br />

Entwicklung der Einjahres-Zeitcharterraten im Bulker-Segment, 2001 bis Dezember 2010<br />

USD pro Tag<br />

180.000<br />

160.000<br />

140.000<br />

120.000<br />

100.000<br />

80.000<br />

60.000<br />

40.000<br />

20.000<br />

0<br />

42 Fondskonzept<br />

Capesize<br />

Mittelwert Capesize<br />

Handysize<br />

Mittelwert Handysize<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Quelle: Clarkson Research, 2011<br />

insbesondere durch eine stark gestiegene chinesische Nachfrage nach<br />

Eisen erzen und Importkohle. Teilweise wurde die Tonnage zusätzlich<br />

durch längere Hafenliegezeiten verknappt. Im Jahr 2010 stiegen die<br />

Verschiffungen von Eisenerz um 7,2 % auf insgesamt 970 Mio. Ton -<br />

nen, so dass sich die Nachfrage nach Tonnage im Capesize-Segment<br />

deutlich erhöhte. Vermehrte Eisenerzladungen aus Brasilien und<br />

Austra lien sowie durch Kohleverladungen aus Kolumbien und den USA<br />

in Richtung China trugen zur Stabilisierung der Raten bei. Gedämpft<br />

wurde dies durch eine gestiegene Anzahl von Schiffsablieferungen im<br />

Bulkbereich.<br />

Im kleinsten Bulker-Segment, den Handysize-Bulkern, lagen die erzielten<br />

Charterraten vom September 2007 bis August 2008 ebenfalls mehr<br />

als doppelt so hoch wie die durchschnittliche Charterrate der letzten<br />

acht Jahre. Ein 30.000 tdw-Handysize- Bulker erzielte im Mai 2008<br />

eine Charterrate von ca. 40.000 USD/Tag für einen 1-Jahres-Vertrag.<br />

Der Durchschnitt seit 2001 beträgt dagegen nur ca. 16.400 USD/Tag.<br />

Die nachfolgende Abbildung stellt den Ratenverlauf in den letzten<br />

Jahren grafisch dar.


Flottenbestand und Second Hand Preise<br />

Die Bulkerflotte bestand im Januar 2011 laut Clarkson Research aus<br />

8.154 Schiffen mit einer Transportkapazität von zusammen ca.<br />

535 Mil lionen tdw. Davon haben die Capesize-Bulker gemessen an der<br />

Transportkapazität einen Anteil von 38,9 %, während die Panamax-<br />

Bulker einen Anteil von 25,4 % und die Handymax- und Handysize-<br />

Bulker jeweils einen Anteil von rund 20,4 bzw. 15,3 % darstellen. 2010<br />

ist die Bulkerflotte um 16,5 % angewachsen.<br />

In der nächsten Zeit ist mit einem weiteren Wachstum der Bulkerflotte<br />

zu rechnen. Clarkson Research prognostiziert für das Jahr 2011 eine<br />

Flottenzunahme um insgesamt 13,2 % gegenüber dem Vorjahr gemessen<br />

an der Tragfähigkeit. Demgegenüber weisen rund 22,0 % der derzeitigen<br />

Bulkerflotte ein Alter von 20 Jahren oder mehr auf. Für die<br />

mittelfristige Betrachtung ist daher nach Ansicht des Anbieters ein<br />

erhebliches Abwrackpotential gegeben.<br />

Die Second Hand Preise für Bulkschiffe entwickeln sich in der Regel in<br />

Abhängigkeit von den Charterraten. Diese sind die Haupt ein nah me -<br />

quelle der Schiffsgesellschaften und bestimmen daher maßgeblich ihren<br />

Wert. Steigende Transportvolumina, ein unzureichendes Angebot an<br />

neu abzuliefernden Schiffen, ausgebuchte Werftplätze und historisch<br />

hohe Charterraten sorgten in den vergangenen Boomphasen dafür, dass<br />

die Second-Hand Preise teilweise sogar über den Neubaupreisen lagen.<br />

Die kräftige Korrektur der Charterraten seit September 2008 hat zu<br />

einem starken Rückgang der Zweitmarktpreise für Beteiligungen ge -<br />

führt. Für den Zeichner ergibt sich daher nach Ansicht des Anbieters<br />

mit dem Elbufer Invest ALPHA_2 ein günstiger Einstieg in dieses<br />

Schiff fahrtssegment im Sinne einer antizyklischen Investitionsstrategie.<br />

Entwicklung der Transportvolumina im Bulker-Segment, 1999 bis 2009, 2010/2011 Prognose<br />

Mio. t<br />

3.500<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

Minor Bulk Major Bulk<br />

1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010* 2011*<br />

Quelle: Clarkson Research, Dry Bulk Trade Outlook, Januar 2011 * Prognose<br />

Elbufer Invest 43


Die vier Schifffahrtsmärkte:<br />

Multipurpose-Schiffe<br />

Die Schifffahrt erlebte in den letzten Jahrzehnten einen enormen Strukturwandel. Wurden in der ersten Hälfte des<br />

20. Jahrhunderts alle Arten von Waren von nur einem Schiffstyp transportiert, so entwickelten sich später zunehmend<br />

Spezialschiffe. Dazu gehören Containerschiffe, Massengutfrachter und Rohöltanker. Diese Spezialisierung der Schiffstypen hat<br />

ihre ökonomische Berechtigung, da es für die jeweiligen Waren ausreichende Ladungsmengen gibt. Schiffe, auf denen verschiedene<br />

Ladungsarten kombiniert transportiert werden können, werden demgegenüber als Multipurpose-Schiffe bezeichnet:<br />

Das Mehrzweckfrachtschiff (Multipurpose-Schiff) ist der „Alleskönner“<br />

unter den Frachtschiffen und kann, wie es der Name bereits beinhaltet,<br />

verschiedenste Güterarten wie Massengut, Stückgut oder Container, die<br />

ihren eigenen Marktzyklen unterliegen, auf unterschiedlichsten Routen<br />

transportieren. Ihr Laderaum mit Zwischendeck und Querschotten ist<br />

für den universellen Einsatz ausgelegt.<br />

Trotz enormer Ladungsmengen, die heute im Container transportiert<br />

werden, gibt es viele Stückgüter, die nicht containerisierbar sind oder<br />

die unregelmäßig aus Regionen mit unzureichender Hafeninfrastruktur<br />

(langsame Abfertigung von Lieferungen oder Knappheit an Lager ka pa -<br />

zitäten) verschifft werden, so dass sie für den Transport mit regulären<br />

Liniendiensten nicht geeignet sind. Sie werden überwiegend in der<br />

Trampschifffahrt, aber auch für den Transport von Breakbulk-Mengen -<br />

kontrakten (z.B. Stahl- oder Forstprodukte) eingesetzt. Dadurch sind<br />

Mehrzweckfrachtschiffe gegenüber Spezialschiffen unabhängiger von<br />

einzelnen Güterarten und deren marktzyklischen Schwankungen.<br />

In der Zeit der modernen Seetransporte haben sich verschiedene Multi -<br />

purpose-Verkehre entwickelt. Diese Verkehre haben sich teilweise in<br />

Ergänzung zu bestehenden Containerverkehren, teilweise als unabhängige<br />

Marktsegmente etabliert. Dabei werden besonders Regionen miteinander<br />

verbunden, die eine Heterogenität ihrer exportierenden Waren<br />

aufweisen. Als Beispiel kann dabei der Verkehr zwischen Australien und<br />

Asien angesehen werden. Das rohstoffreiche Australien exportiert<br />

zunehmend Massengüter wie Kohle nach Asien. Im Gegenzug werden<br />

44 Fondskonzept<br />

aus den asiatischen Ländern Textilien oder Elektronikgeräte per Contai -<br />

ner nach Australien verschifft. Weder ein Massengutfrachter noch ein<br />

reines Containerschiff sind für den Transport der beiden unterschiedlichen<br />

Ladungen konzipiert. Ein Multipurpose-Schiff kann genau in diesen<br />

Verkehren seine Ladungsflexibilität voll zum Einsatz bringen und<br />

Massengut nordwärts nach Asien verschiffen und auf der Rückreise die<br />

Container aus Asien nach Australien transportieren.<br />

Weitere typische Einsatzgebiete sind beispielsweise Verbindungen zwischen<br />

Lateinamerika und Nordamerika oder Europa, zwischen Afrika<br />

und Europa sowie zwischen den verschiedenen innerasiatischen Staaten<br />

wie China, Indonesien und Indien.<br />

Ein weiterer Schiffstyp im Bereich der Multipurpose-Schiffe ist der<br />

Schwerguttransporter für spezielle Projektladung. Dazu gehören ins -<br />

besondere Schwergutladungen mit Einzelgewichten von mehr als<br />

60 Tonnen oder äußeren Abmessungen, die für einen Transport in<br />

einem Standardcontainer nicht geeignet sind. Typische Ladungsarten<br />

sind hierbei Kraftwerksausrüstungen wie Turbinen, Generatoren, Trans -<br />

formatoren, Bergwerksausrüstrungen wie Tunnelbohrmaschinen, Eisen -<br />

bahnwaggons, Yachten, Containerbrücken oder Ausrüstungsteile für<br />

Ölplattformen. Schwergutschiffe zeichnen sich vielfach durch ihre<br />

extrem leistungsstarken bordeigenen Kräne aus, womit die Ladung<br />

auch in kleineren Häfen be- und entladen werden kann, ohne auf<br />

landseitige Hilfe angewiesen zu sein.


Elbufer Invest 45


Die vier Schifffahrtsmärkte: Multipurpose-Schiffe<br />

Chartermarkt<br />

Für die Charterraten von kleineren Schwerguttransportern ist es schwierig,<br />

eine Entwicklung zu prognostizieren. Die Raten richten sich je<br />

nach Kontrakt individuell nach den operationalen Bedingungen und<br />

der jeweiligen Marktlage. Weitere Einflussfaktoren sind die Schiffs posi -<br />

tion, die anzulaufenden Häfen, die Art der Ladung und die speziellen<br />

Lieferbedingungen.<br />

Die Raten der Multipurpose-Schiffe der Größe um 17.000 tdw ent wi -<br />

ckel ten sich von 2001 – bis auf einen Einbruch in 2006 – bis August<br />

2008 sehr positiv.<br />

Der konventionelle Stückgutmarkt boomte im Jahre 2005 als Linien -<br />

reeder ersatzweise auch Multipurpose-Schiffe für ihre Dienste charterten.<br />

So war einerseits die Tonnage knapp, andererseits gab es unter<br />

diesen besonderen Umständen Ladung, die kurzfristig „vom Container<br />

weg ging“. Seit dem vierten Quartal 2007 profitierten die Mehr zweck -<br />

frachter auch vom boomenden Massengutmarkt. Die Raten lagen seitdem<br />

auf einem historischen Höchstniveau. Mit dem Beginn der Finanzund<br />

Wirtschaftskrise Mitte September 2008 brachen auch die Raten für<br />

Mehrzweckfrachter dramatisch ein und zeigten während des gesamten<br />

Jahres 2009 wenig Aufwärtsdynamik. Seit Jahresbeginn 2010 hat auch<br />

im Multipurpose-Segment eine Erholung bei den Raten parallel mit<br />

dem ansteigenden Containerschiffs-Chartermarkt stattgefunden. Diese<br />

46 Fondskonzept<br />

lag seit Jahresbeginn bei rund 39 % bei den größeren, 17.000 tdw Ein -<br />

heiten und 50 % bei den kleineren, 9.000 tdw Schiffen.<br />

Die mittelfristigen Aussichten für den Chartermarkt sind nach Ansicht<br />

des Anbieters insgesamt gesehen positiv.<br />

Entwicklung der Einjahres-Charterraten für Multipurpose-Schiffe, 2001 bis Dezember 2010<br />

USD pro Tag (Basis: Schiffsgröße 900 TEU/17.000 tdw)<br />

25.000<br />

20.000<br />

15.000<br />

10.000<br />

5.000<br />

0<br />

900 TEU Multipurpose Einjahreschartern<br />

Durchschnitt seit 2001<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Quelle: Clarkson Research, 2011<br />

Durch die fortschreitende Industrialisierung der Schwellen- und Ent -<br />

wicklungsländer wird es nach Ansicht des Anbieters mittel- bis langfristig<br />

wesentlich mehr Ladung für Multipurpose-Schiffe geben. Nicht<br />

containerkonforme Industrieanlagen werden nach Ansicht des Anbieters<br />

als sogenannte „Projektladung“ zukünftig immer häufiger in Länder<br />

verschifft, die einen Nachholbedarf an eigenen modernen Investi tions -<br />

gütern aufweisen.<br />

Ein Vorteil der Mehrzweckfrachter besteht darin, dass diese bei sinkenden<br />

Charterraten in der Containerschifffahrt in andere Märkte ausweichen<br />

können. Beispielsweise in die Projektfahrt oder in den Minor-Bulk<br />

Verkehr. Demgegenüber kommt es bei Beschäftigungen in den Spezial -<br />

märkten zu Ratenabschlägen gegenüber den Spezialschiffstypen. Eine<br />

entscheidende Rolle für die Höhe des Ratenabschlages spielen Alter,<br />

Bunkerverbrauch, Hebelast der Kräne oder die Geschwindigkeit. Junge,<br />

leistungsstarke Multipurpose-Schiffe entsprechen durch Ihre moderne<br />

Ausrüstung den aktuellen Marktanforderungen und können sich daher<br />

optimal auf die sich ständig ändernden Marktbedingungen einstellen.


Alterstruktur der Multipurpose-Flotte, Stand Januar 2011<br />

in % nach Anzahl der Schiffe<br />

> 25 Jahre; 24,39%<br />

20-24 Jahre; 8,27%<br />

15-19 Jahre; 12,39%<br />

Quelle: Clarkson Research, Container Intelligence Monthly, Januar 2011<br />

Flottenbestand und Altersstruktur<br />

der Multipurpose-Flotte<br />

Im Januar 2011 betrug die Anzahl der in Fahrt befindlichen Multi pur -<br />

pose-Schiffe 3.009 Einheiten mit Tragfähigkeit von 1,3 Mio. tdw. Auf -<br />

grund einer nur sehr verhaltenen Modernisierung der Flotte liegt das<br />

Durchschnittsalter bei beachtlichen 15,6 Jahren. Rund 24 % der Schiffe<br />

sind älter als 25 Jahre und noch einmal knapp 8 % haben ein Alter<br />

< 5 Jahre; 24,59%<br />

5-9 Jahre; 12,5%<br />

10-14 Jahre; 17,81%<br />

zwischen 20 und 24 Jahren. Legt man eine erwartete technische<br />

Lebens zeit von 25 Jahren zu Grunde, birgt dies für die kurz- bis mittelfristige<br />

Betrachtung ein erhebliches Abwrackpotential von etwa 32 %<br />

der bestehenden Flotte. Die ältere Tonnage verfügt nur über unflexible<br />

Ladebäume mit geringer Hebelkraft, wohingegen die modernen Multi -<br />

purpose-Schiffen mit ihren leistungsstarken Bordkränen wesentlich flexibler<br />

in der Handhabung sind.<br />

Elbufer Invest 47


Bewertung von<br />

Handelsschiffen<br />

Das Bewertungssystem der Elbufer Invest GmbH & Cie. KG (im Folgenden Elbufer Invest genannt) konzentriert sich<br />

im Wesentlichen auf die Errechnung eines Ertragswertes nach der Discounted Cash Flow (DCF) Methode. Wie bei der<br />

Unternehmensbewertung international üblich, werden die zu erwartenden Zahlungsrückflüsse der Zielfonds kalkuliert<br />

und auf den heutigen Wert abgezinst. Grundlage dieser Berechnung ist eine langfristige Liquiditätsplanung bis zum<br />

erwarteten Verkauf des Schiffes und der darauf folgenden Liquidation des Zielfonds.<br />

Bei der Erstellung der Prognoserechnung der Zielfonds wertet Elbufer<br />

Invest eine Vielzahl relevanter Quellen aus. Hierzu zählen Emissions -<br />

prospekte, die Gesellschaftsverträge, die jährlichen Geschäfts berichte,<br />

die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen sowie die<br />

Beirats berichte der Zielfonds. Die daraus gewonnenen Informa tio nen<br />

bilden die Grundlage für die Bewertung der Schiffsgesellschaften.<br />

Mittlerweile verfügt Elb ufer Invest über eine Datenbank von mehr als<br />

1.100 Handelsschiffen mit jeweils bis zu 200 bewertungsrelevanten<br />

Einträgen.<br />

Bei der Bewertung der Zielfonds und der Erstellung einer langfristigen<br />

Prognoserechnung für die Zielfonds sind die Charterabschlüsse und die<br />

Schiffsbetriebs kosten neben vielen anderen Faktoren die zwei einflussreichsten<br />

Parameter.<br />

Elbufer Invest kann bei der frühzeitigen Einschätzung von Charter ab -<br />

schlüssen auf ein breit angelegtes Netzwerk von Marktteilnehmern in<br />

der Schifffahrt aufbauen. Hierzu zählen Emissionshäuser, Treuhänder,<br />

Reedereien, Schiffsmakler, Vermittler und Analysehäuser wie z.B.<br />

Clarkson Research. Viele Handelsschiffe fahren in Einnahmepools.<br />

Bei der Bewertung dieser Zielfonds greift Elbufer Invest auf ein selbst<br />

erstelltes Prognosetool zurück, in dem über 100 Einnahmepools mit<br />

knapp 500 Schiffen verfolgt werden. Aus diesen Informationen werden<br />

Pool prognosen erstellt, die eine detaillierte Liquiditätsplanung der<br />

Pool mit gliedsschiffe ermöglichen.<br />

Mit Hilfe seiner Datenbank kann Elbufer Invest die Entwicklung von<br />

Schiffsbetriebskosten über mehrere Jahre hinweg analysieren. Damit<br />

sind Vergleiche innerhalb von bestimmten Segmenten und Reedereien<br />

möglich. Ein daraus resultierendes Benchmarking in Abhängigkeit vom<br />

Schiffstyp und Alter der Schiffe bietet Elbufer Invest die Möglichkeit,<br />

die Schiffsbetriebskosten potentieller Investitionsobjekte mit bereits<br />

analysierten Zielfonds zu vergleichen.<br />

48 Fondskonzept<br />

Zusätzlich zum Ertragswertverfahren ermittelt Elbufer Invest die Sub -<br />

stanz werte der Schiffsbeteiligungen. So können aktuelle Markt werte<br />

der Fondsschiffe ermittelt werden. Grundlage für die Ermittlung des<br />

aktuellen Marktwertes sind die von Clarkson Research erfassten<br />

Second hand Preise. Die Errechnung der Substanzwerte ist vor allem<br />

für den möglichen frühzeitigen Verkauf eines Schiffes auf Ebene der<br />

Einschiffsgesellschaft von Bedeutung.<br />

Zu den bereits genannten Parametern einer Bewertung erfasst Elbufer<br />

Invest noch eine Vielzahl von weiteren Einflussfaktoren, um einen<br />

angemessenen Preis für den Ankauf von Schiffsbeteiligungen zu ermitteln.<br />

In Bezug auf Methodik und Datentiefe stellt das Bewertungs -<br />

system der Elbufer Invest GmbH & Cie. KG ein führendes System zur<br />

Bewertung von KG-Handelsschiffen in Deutschland dar. Von diesem<br />

Know-how profitieren die Anleger der Elbufer Invest ALPHA-Fonds<br />

direkt, denn in einem dynamischen Zweitmarkt müssen schnelle, aber<br />

unbedingt die richtigen Ankaufsentscheidungen getroffen werden.


Checkliste für erfolgreiche Schiffsbeteiligungen<br />

– Erfahrenes Emissionshaus<br />

– Erfahrene Reederei<br />

– Günstiger Baupreis/Kaufpreis<br />

– Attraktives Eigenkapital-Fremdkapital-Verhältnis<br />

– Überdurchschnittliche Darlehenstilgung<br />

– Frühzeitige Entschuldung<br />

– Bonitätsstarker Charterer<br />

– Marktgerechter Chartervertrag<br />

– Marktgerechte Charterverlängerungsoptionen<br />

– Angemessene Befrachtungskommission<br />

– Attraktive Einnahmepoolperformance<br />

– Keine Kaufoptionen mit Nachteilen für die Anleger<br />

– Dem Schiffstyp und -alter entsprechende Schiffsbetriebskosten<br />

– Geringe Anzahl von Ausfalltagen in der Vergangenheit<br />

– Zuverlässiger Schiffsbetrieb<br />

– Im Verhältnis zum Eigenkapital angemessene Verwaltungskosten<br />

– Marktgerechte Bereederungsgebühren<br />

– Positive Liquiditätslage<br />

– Mit der eigenen Bewertung übereinstimmende Auszahlungsprognosen des Emissionshauses<br />

– Zur Tonnagesteuer optiert<br />

– Möglichst keine Profit-Sharing Regeln oder andere Vorabgewinnvereinbarungen<br />

– Gleichbehandlung aller Kommanditisten bei Liquidation<br />

Elbufer Invest 49


Investitionsstrategie:<br />

Portfoliogedanke nach Markowitz<br />

Um das Risiko einer Investition zu begrenzen, sollte man die Mittel in unterschiedliche Objekte fließen lassen. Dies hat<br />

besonders eindrucksvoll Harry M. Markowitz in seiner Arbeit „Portfolio Selection“ gezeigt. Im Jahr 1990 erhielt er für<br />

seine Forschung auf dem Gebiet der Investmenttheorie den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften. Ihm gelang es,<br />

den wissenschaftlichen Nachweis über die positive Auswirkung von Diversifikation, d.h. die Streuung der angelegten<br />

Gelder über mehrere Anlageobjekte, auf das Risiko des Gesamtportfolios zu erbringen.<br />

Das Beteiligungsangebot Elbufer Invest ALPHA_2 soll sich an der In -<br />

ves titionsgesellschaft Elbufer Invest ALPHA beteiligen. Die Investi tions -<br />

gesellschaft soll weiterhin Anteile an Fonds erwerben, die Schiffe unter<br />

Tonnage steuer betreiben und diese im internationalen Handelsverkehr<br />

ein setzen.<br />

Private Investoren erhalten damit die Möglichkeit, gleichzeitig in die<br />

verschiedensten Teil märk te der Schifffahrt zu investieren und an einem<br />

risikodiver sifizierten Port folio mit Chancen auf hohe Verzinsung des<br />

Kapitals zu partizipieren. Bedingt durch die unterschiedlichen Baujahre<br />

der Schiffe und Emis sions jahre der Fonds entsteht ein immer breiteres<br />

Portfolio mit diversen Lauf zei ten, unterschiedlichem Entschuldungsgrad<br />

der Gesellschaften sowie ver schie denen Charter- und Reedereiverträgen.<br />

1.000<br />

100<br />

10<br />

50 Fondskonzept<br />

Containerschiffe, 3.500 TEU<br />

Panamax-Bulker<br />

Investition in unterschiedliche<br />

Schifffahrtsmärkte<br />

Charterratenentwicklung für Containerschiffe, Bulk Carrier, Tanker, Multipurpose-Schiffe<br />

Index: Januar 2002 = 100<br />

Aframax-Tanker<br />

Multi Purpose, 900 TEU<br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis von Charterraten von Clarkson Research<br />

Nach der Portfoliotheorie von Markowitz ist die wesentliche Voraus -<br />

setzung für eine Risikoverringerung, dass in Märkte investiert wird, die<br />

nicht vollständig miteinander korrelieren. Die Schifffahrtsmärkte beispielsweise<br />

sind als Teil des Welthandels Schwankungen unterworfen.<br />

Ein Blick auf die Container-, Tanker-, Bulker- und Multipurposemärkte<br />

zeigt aber, dass diese Märkte nicht zeitgleich und nicht in gleichem<br />

Umfang schwanken. So sind z.B die Charterraten für Tankschiffe von<br />

Anfang 2009 bis Ende 2010 gefallen, während die Raten für Con tai ner -<br />

schiffe, Bulker und Multipurpose-Schiffe in dieser Zeit gestiegen sind.<br />

Ein diversifiziertes Portfolio von mehreren Schiffsbeteiligungen, die in<br />

unterschiedlichen Schifffahrtsmärkten operieren, kann sich daher<br />

gleich mäßiger entwickeln als ein Investment in ein einzelnes Schiff.<br />

Durchschnitt, monatlich<br />

Der Durchschnitt der Charterraten<br />

der vier Schifffahrtsmärkte zeigt<br />

zwischen 2000 und 2010 gerin -<br />

gere Schwankungen nach unten<br />

als die Containerschifffahrt.<br />

Daher kann eine Investition in<br />

unterschiedliche Schifffahrts seg -<br />

men te die Stabilität eines Schiffs -<br />

portfolios erhöhen.


Elbufer Invest hat vier Segmente in der Handelsschifffahrt identifiziert,<br />

deren Charterratenentwicklungen in ihrem Profil voneinander abweichen<br />

und damit nicht vollständig miteinander korrelieren: Es handelt<br />

sich um die Märkte der Containerschiffe, der Tanker, der Bulk Carrier<br />

sowie der Multipurpose-Schiffe. Eine Betrachtung der aggregierten<br />

Charterraten dieser vier Segmente im Zeitraum von 2000 bis 2010 zeigt<br />

wesentlich geringere Abweichungen unter das Niveau von Januar 2000<br />

als eine isolierte Betrachtung der Einnahmen lediglich für Container -<br />

schiffe.<br />

Über die Verschiedenheit der Märkte hinaus bietet die Verteilung der<br />

Mittel auf unterschiedliche Objekte weitere beispielhafte Di ver si fi ka -<br />

tions möglich keiten im operativen Schiffsbetrieb:<br />

1. Betriebskosten<br />

Durch die gleichmäßige Verteilung des Investitionskapitals auf eine<br />

Vielzahl von Schiffen unterschiedlicher Altersklassen, sollen kostenintensive<br />

technische Mängel oder Kollisionen bei einzelnen Schiffen<br />

durch die Gesamtheit des Portfolios abgefedert werden.<br />

2. Beschäftigung<br />

Die Wahrscheinlichkeit, dass das Ende aller Charterverträge in eine<br />

besonders schwache Marktphase fällt, soll durch die Verteilung auf<br />

Schiffe mit unterschiedlichen Charterdauern verringert werden. Darüber<br />

hinaus soll ein Teil der Flotte in Einnahmepools bei erfahrenen Pool -<br />

managern beschäftigt werden.<br />

3. Zinsen<br />

Die Möglichkeit, dass Darlehenszinsen aller Zielschiffsfonds durch<br />

Markt veränderungen ausserordentlich steigen, soll durch eine gleichmäßige<br />

Verteilung des Investitionskapitals auf unterschiedliche Alters -<br />

klassen und damit auf Schiffe mit unterschiedlicher Zinsbindung verringert<br />

werden.<br />

4. Währungen<br />

Durch eine Verteilung des Investitionskapitals auf Schiffe, die ihre<br />

Hypothekendarlehen in verschiedenen Währungen aufgenommen<br />

haben, sollen Schwankungen einzelner Währungen einen geringeren<br />

Einfluss auf das Gesamtportfolio haben.<br />

Der US-amerikanische Ökonom<br />

Harry Max Markowitz entwickelte<br />

Berechnungsmethoden für die<br />

Klassifikation von Portfolios<br />

(moderne Portfoliotheorie) und<br />

wurde 1990 für seine Theorie der<br />

Portfolio-Auswahl mit dem<br />

Nobelpreis für Wirtschafts -<br />

wissenschaften ausgezeichnet.<br />

Elbufer Invest 51


Ausgewählte<br />

Emissionshäuser und Reedereien<br />

Neben der Auswahl unterschiedlicher Schiffstypen sind für einen Erfolg des angebotenen Investments auch die Emit ten ten der<br />

einzelnen Schiffsgesellschaften verantwortlich. Elbufer Invest ALPHA_2 plant daher über ihre Beteiligung an der Investitions -<br />

gesellschaft Elbufer Invest ALPHA vorwiegend in Zielfonds zu investieren, die von einem der hier genannten erfahrenen Emis -<br />

sionshäuser aufgelegt wurden. Sie verfügen über eine langjährige Expertise bei der Konzeption und der Betreuung von Schiffs -<br />

fonds und unterhalten im Interesse eines zuverlässigen Schiffsbetriebs Geschäftsbeziehungen zu erfahrenen Reedereien.*)<br />

MPC Capital Investments GmbH<br />

Das im Jahr 1994 gegründete Unternehmen konnte bisher 99 Schiffs -<br />

fonds emittieren. Heute trägt MPC die Verantwortung für ein Investi -<br />

tionsvolumen von mehr als EUR 18,6 Milliarden in unterschiedlichen<br />

Anlageklassen.<br />

Commerz Real Fonds<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH (CFB)<br />

Seit 1998 ist die Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH am<br />

Markt für Schiffsbeteili gun gen aktiv. Insgesamt wurden etwa 12,7 Mil -<br />

liar den Euro investiert und ein Eigenkapital von rund 5 Milliar den Euro<br />

gezeichnet. 20 Schiffs fonds wurden neben Immobilien und weiteren<br />

geschlossenen Fonds in dieser Zeit platziert.<br />

HCI Hanseatische<br />

Capitalberatungsgesellschaft mbH<br />

HCI, seit 1985 am Markt tätig, gehört zu den führenden Emissions -<br />

häusern im Bereich der Schiffsfonds. Mit einem Investitionsvolumen<br />

von ca. 15 Milliarden Euro und einem platzierten Eigenkapital von<br />

rund 6 Milliarden konnten bisher unter anderem 530 Schiffe in Schiffs -<br />

fonds initiiert werden.<br />

CONTI Reederei Management GmbH & Co.<br />

Konzeptions-KG<br />

Die Conti Gruppe mit Sitz in München hat seit ihrer Gründung 1970<br />

142 Schiffsfonds erfolgreich platzieren können. Es wurden bis zum<br />

21.01.2011 ca. 2,7 Mil liar den Euro Eigenmittel eingeworben und rund<br />

6,5 Milliarden Euro investiert.<br />

52 Fondskonzept<br />

Dr. Peters GmbH & Co. Emissionshaus KG<br />

Das in Dortmund ansässige Emissionshaus konzipiert bereits seit 1975<br />

geschlossene Fonds. Dabei wurden bisher 76 Schiffsfonds platziert.<br />

Insgesamt repräsentiert Dr. Peters ein Investitionsvolumen von rund<br />

6,4 Mil liar den Euro bei einem platzierten Eigenkapital von etwa<br />

3,1 Mil liarden Euro.<br />

Nordcapital Emissionshaus GmbH & Cie. KG<br />

Seit 1992 initiiert Nordcapital geschlossene Fonds für seine Anleger.<br />

Dabei konnten bisher ca. 6,7 Milliarden Euro investiert und rund<br />

2,9 Mil liarden Euro Eigenmittel eingeworben werden. Dazu gehören<br />

unter anderem 97 erfolgreich platzierte Schiffsfonds.<br />

Norddeutsche Vermögensanlage GmbH &<br />

Co. KG<br />

Eines der ältesten Emissionshäuser für Schiffsbeteiligungen ist die<br />

Nord deutsche Vermögen. Seit ihrer Gründung 1975 konnten bisher<br />

95 Schiffsfonds am Markt platziert werden. Insgesamt kommt das<br />

Unter nehmen auf ein Investitionsvolumen von rund 6,9 Milliarden Euro<br />

und auf ein eingeworbenes Eigenkapital von etwa 1,9 Milliarden Euro.<br />

HANSA TREUHAND Schiffsbeteiligungs<br />

GmbH & Co. KG<br />

Bereits 1983 wurde das Unternehmen mit Sitz in Hamburg gegründet.<br />

Bisher wurden 101 Schiffsfonds platziert. Bei einem Investitions volu -<br />

men von ca. 3,8 Milliarden Euro konnten bisher rund 1,8 Milliarden<br />

Euro Eigenkapital von Anlegern eingeworben werden.<br />

*) Quelle: Aktuell verfügbare Leistungsbilanzen der Emissionshäuser, Angaben auf Internetseiten der Emissionshäuser und Reedereien, Stand März 2011.<br />

Investitionsvolumen und platziertes Eigenkapital beziehen sich auf alle Assetklassen des jeweiligen Emissionshauses.


GEBAB Konzeptions- und<br />

Emissionsgesellschaft mbH<br />

Das in Meerbusch ansässige Unternehmen wurde 1985 gegründet und<br />

konnte seither 123 Schiffsfonds platzieren. Insgesamt wurden rund<br />

3,8 Milliarden investiert und Eigenkapitalmittel von etwa 1,6 Mil liarden<br />

Euro eingeworben.<br />

König & Cie. GmbH & Co. KG<br />

1999 wurde das Emissionshaus König & Cie. ins Leben gerufen. Mit<br />

einem Investitionsvolumen von etwa 4,2 Milliarden Euro gehört König<br />

& Cie zu den führenden Emissionshäusern in Deutschland im Bereich<br />

der Schiffs beteiligungen. Bisher konnten 43 Schiffsfonds realisiert<br />

werden.<br />

Lloyd Fonds AG<br />

Die Hamburger Lloyd Fonds AG ist seit 1995 im Bereich der geschlossenen<br />

Fonds aktiv. Dabei wurden bisher 73 Schiffsfonds aufgelegt.<br />

Insgesamt kommt die Lloyd Fonds AG auf ein Investitionsvolumen<br />

von etwa 4,5 Milliarden Euro bei einem eingeworbenen Eigenkapital<br />

von rund 1,9 Mil liarden Euro.<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH<br />

(GHF)<br />

Die in Leer beheimatete GHF wurde 1985 gegründet und konnte seitdem<br />

72 Schiffsfonds realisieren. Insgesamt kommt das Unternehmen<br />

auf ein Investitionsvolumen von etwa 2,5 Milliarden Euro bei einem<br />

platzierten Eigenkapital von rund 1,1 Milliarden Euro.<br />

FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für<br />

Unternehmensbeteiligungen mbH & Co. KG<br />

Das in Hamburg ansässige Emissionshaus hat seit seiner Gründung<br />

2001 34 Schiffsfonds erfolgreich platziert. Das bisherige Investitions -<br />

volumen beträgt 1,5 Milliarden Euro. Die bisher erfolgreich eingeworbenen<br />

Eigenkapitalmittel summieren sich auf rund 547 Millionen Euro.<br />

Hansa Hamburg Shipping International<br />

GmbH & Co. KG<br />

Seit dem Jahr 1999 ist Hansa Hamburg Shipping als Emissionshaus für<br />

Schiffsfonds aktiv. Bei einem Investitionsvolumen von rund 1,3 Milliar -<br />

den Euro und einem platzierten Eigenkapital von ca. 508 Millionen<br />

Euro konnten bisher 34 Schiffsfonds erfolgreich für private Investoren<br />

realisiert werden.<br />

Atlantic Gesellschaft zur Vermittlung internationaler<br />

Investitionen mbH & Co. KG<br />

Das aus der Rickmers Gruppe entstandene Emissionshaus wurde 1998<br />

gegründet. Seither wurden 35 Schiffsfonds erfolgreich am Markt platziert.<br />

Insgesamt konnten ca. 575 Millionen Euro Eigenmittel bei einem<br />

Investitionsvolumen von rund 1,2 Milliarden Euro eingeworben werden.<br />

Salamon Emissionshaus GmbH<br />

Aus dem Hause Salamon wurden seit der Gründung im Jahr 2002<br />

insgesamt 18 Schiffsfonds am Markt platziert. Insgesamt konnte ein<br />

Investitionsvolumen von rund 665 Millionen und eine Eigenkapitalein -<br />

wer bung von etwa 360 Millionen Euro realisiert werden.<br />

Hamburgische Seehandlung Gesellschaft für<br />

Schiffsbeteiligungen mbH & Co. KG<br />

Die Hamburgische Seehandlung ist ein 1995 in Hamburg gegründetes<br />

Emissionshaus. Seither wurden etwa 782 Millionen Euro in geschlossene<br />

Fondsprojekte investiert. Dabei wurden Eigenmittel von Anlegern in<br />

Höhe von ca. 351 Millionen Euro eingeworben. Insgesamt konnten seit<br />

der Gründung 22 Schiffsfonds erfolgreich platziert werden.<br />

Reedereien<br />

Eine Auflistung ausgewählter, größtenteils langjährig im Markt operierender<br />

Reedereien, gestaffelt nach der Anzahl ihrer in Fahrt befindlichen<br />

Schiffe, schließt auf der folgenden Seite an.<br />

Elbufer Invest 53


Ausgewählte Emissionshäuser und Reedereien<br />

54 Fondskonzept<br />

Reedereien Anzahl Schiffe Firmensitz<br />

NSB Niederelbe Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG 113 Buxtehude<br />

Columbia Shipmanagement (Deutschland) GmbH 100 Hamburg<br />

E.R. Schiffahrt GmbH & Cie. KG 95 Hamburg<br />

Reederei Claus-Peter Offen GmbH & Co. KG 93 Hamburg<br />

Rickmers Reederei GmbH & Cie. KG 87 Hamburg<br />

Bernhard Schulte GmbH & Co. KG 81 Hamburg<br />

Hartmann Schiffahrts GmbH & Co. KG 59 Leer<br />

NSC Schifffahrtsgesellschaft mbH & Cie. KG 59 Hamburg<br />

Leonhardt & Blumberg Reederei GmbH & Co. KG 51 Hamburg<br />

Jüngerhans Maritime Services GmbH & Co. KG 49 Haren/Ems<br />

Christian F. Ahrenkiel GmbH & Co. KG 48 Hamburg<br />

Norddeutsche Reederei H. SCHULDT GmbH & Co. KG 48 Hamburg<br />

Thien & Heyenga Bereederungs- und Befrachtungsgesellschaft mbH 46 Hamburg<br />

Reederei F. Laeisz GmbH 44 Rostock<br />

Reederei Thomas Schulte GmbH & Co. KG 39 Hamburg<br />

Chemikalien Seetransport GmbH 38 Hamburg<br />

Hansa Shipping GmbH & Co. KG 37 Hamburg<br />

Hammonia Reederei GmbH & Co. KG 36 Hamburg<br />

Reederei „Nord“ Klaus E. Oldendorff GmbH 36 Hamburg<br />

Reederei Blue Star GmbH, Hamburg (Tochter von PONL) 34 Hamburg<br />

Reederei Hermann Buss GmbH & Cie. 33 Leer<br />

DS Schiffahrt GmbH & Co. KG 30 Hamburg<br />

MARTIME – Gesellschaft für maritime Dienstleistungen mbH 29 Elsfleth<br />

Reederei Oskar Wehr KG (GmbH & Co.) 28 Hamburg<br />

Reederei Karl Schlüter GmbH & Co. KG 27 Rendsburg<br />

MPC Münchmeyer Petersen Steamship GmbH & Co. KG 25 Hamburg<br />

Vega-Reederei GmbH & Co. KG 24 Hamburg<br />

Bereederungsgesellschaft H. Vogemann GmbH & Co. KG 22 Hamburg<br />

H. Schepers Bereederungs GmbH & Co. KG 20 Elsfleth<br />

Schiffahrtsgesellschaft Oltmann mbH & Co. KG 20 Stade<br />

KG PROJEX-Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. 19 Hamburg<br />

Reederei Gebr. Winter GmbH & Co. KG 17 Hamburg<br />

Reederei Hermann Wulff, John Peter Wulff GmbH & Co. KG 11 Glückstadt<br />

Hans Peterson & Söhne GmbH und Co. KG 10 Rendsburg<br />

Ernst Russ GmbH & Co. KG 10 Hamburg<br />

F.A. Vinnen & Co. (GmbH & Co. KG) 9 Bremen<br />

Reederei Rudolf Schepers 4 Bad Zwischenahn


Elbufer Invest 55


Bestehendes<br />

Schiffsportfolio<br />

Im Laufe der Investitionsphase des Elbufer Invest ALPHA_1 hat die Investitionsgesellschaft Anteile an Fonds erworben, die Schiffe<br />

unter Tonnagesteuer betreiben und diese im internationalen Handelsverkehr einsetzen. Mit den Mitteln des Elbufer Invest ALPHA_2<br />

sollen weitere Anteile an Schiffsfonds erworben werden, um die Diversifikation des Schiffsportfolios weiter zu erhöhen. Die Beteili -<br />

gungsgesellschaft hat einen Aufnahmevertrag mit der Investitionsgesellschaft geschlossen, aufgrund dessen sie sich an dieser beteiligen<br />

wird. Neben den von der Investitionsgesellschaft bereits erworbenen Schiffsbeteiligungen existieren keine laufenden Investitionen.<br />

Bedingt durch die unterschiedlichen Baujahre der Schiffe und Emis -<br />

sions jahre der Fonds besteht bereits ein weit gefächertes Portfolio mit<br />

diversen Laufzeiten, unterschiedlichem Entschuldungsgrad der Gesell -<br />

schaften sowie verschiedenen Charter- und Reedereiverträgen. Ins ge -<br />

samt konnten bis zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung Anteile an<br />

Verteilung des bestehenden Schiffsportfolios nach investierten Mitteln.<br />

Ablauf der bestehenden<br />

Charterverträge<br />

Schiffstypen<br />

2013 21%<br />

Multi Purpose Heavylift/Conbulker 14,5%<br />

56 Fondskonzept<br />

Bulk Carrier 18,5%<br />

Quelle: Eigene Zusammenstellung<br />

2014 13%<br />

Tanker 6,8%<br />

> 2015 4%<br />

2015 2%<br />

97 unterschiedlichen Handelsschiffen angekauft werden. Die investierten<br />

Mittel betragen € 2.481.978. Der durchschnittliche Ver schul dungs -<br />

grad des Portfolios lag zum 31.12.2010 bei nur 15,9 % bezogen auf<br />

die jeweiligen Neubaupreise der Schiffe im langjährigen Mittel.<br />

2011 25%<br />

2012 34%<br />

Containerschiffe 60,2%


Infahrt- Nominalbe-<br />

Fondsname/Schiffsname Emissionshaus Schiffstyp Tragfähigkeit setzung teiligung in €<br />

E.R. Pusan Nordcapital Containerschiff 5.762 TEU Apr. 2000 50.000<br />

Bulk Asia HCI Bulk Carrier 170.578 tdw Jul. 2001 25.000<br />

HCI Shipping Select XVI HCI 100.000<br />

Hellespont Trader Rohöltanker 148.435 tdw Jan. 1996<br />

Hellespont Trinity Rohöltanker 148.017 tdw Jan. 1996<br />

Hellespont Trooper Rohöltanker 147.916 tdw Jan. 1996<br />

Trio 4000 Hamb. Seehandlung 51.000<br />

Pelapas Containerschiff 4.024 TEU Jun. 1992<br />

Pareira Containerschiff 4.024 TEU Okt. 1993<br />

Perugia Containerschiff 4.024 TEU Dez. 1994<br />

Santa-R Schiffe MPC 35.000<br />

Santa Rafaela Containerschiff 4.112 TEU Jan. 2002<br />

Santa Rebecca Containerschiff 4.112 TEU Apr. 2002<br />

Santa Ricarda Containerschiff 4.112 TEU Mai. 2002<br />

Santa Roberta Containerschiff 4.112 TEU Aug. 2002<br />

Santa Romana Containerschiff 4.112 TEU Okt. 2002<br />

Santa Rosanna Containerschiff 4.112 TEU Nov. 2002<br />

Santa Rufina Containerschiff 4.112 TEU Dez. 2002<br />

Robert Rickmers Atlantic Containerschiff 1.728 TEU Jun. 2003 25.000<br />

Stena Venture Dr. Peters Rohöltanker 70.392 tdw Dez. 2003 20.000<br />

Charles Dickens Hansa Hamburg Shipping Containerschiff 4.990 TEU Jan. 2006 15.000<br />

HCI Schiffsportfolio<br />

Ocean Shipping I HCI 110.714 *<br />

JPO Capricornus USD 155.000 Containerschiff 4.132 TEU Jul. 2005<br />

JPO Cancer Containerschiff 4.132 TEU Jul. 2005<br />

Letavia Containerschiff 3.091 TEU Feb. 2004<br />

Serena P Containerschiff 5.041 TEU Jun. 2006<br />

Hammonia Bremen Containerschiff 8.204 TEU Mär. 2006<br />

Hammonia Jork Containerschiff 8.204 TEU Jan. 2006<br />

Cape Don König & Cie. Multi Purpose Heavylift 30.000 tdw Mär. 2002 56.667<br />

Margaretha Green HCI Multi Purpose Heavylift 17.110 tdw Aug. 1999 25.000<br />

San Pedro Lloyd Fonds Multi Purpose Heavylift 30.396 tdw Mär. 2003 30.000<br />

Piro Hamb. Seehandlung Bulk Carrier 73.726 tdw Mär. 1997 65.000<br />

Mexican Sun Lloyd Fonds Rohöltanker 63.381 tdw Aug. 2000 50.000<br />

Lara Rickmers Nordcapital Conbulker 45.000 tdw Dez. 1997 25.000<br />

Cape Bon König & Cie. Chemikalientanker 40.000 tdw Jun. 2003 20.000<br />

Pearl River MPC Bulk Carrier 44.000 tdw Jan. 1998 35.000<br />

Santa Giulietta MPC Containerschiff 2.054 TEU Mär. 1997 20.000<br />

Paguera Harren & Partner Bulk Carrier 53.609 tdw Jan. 2003 100.000<br />

San Rafael Lloyd Fonds Multi Purpose Heavylift 30.396 tdw Feb. 2003 25.000<br />

Elbufer Invest 57


Bestehendes Schiffsportfolio<br />

Infahrt- Nominalbe-<br />

Fondsname/Schiffsname Emissionshaus Schiffstyp Tragfähigkeit setzung teiligung in €<br />

Anna Rickmers Nordcapital Conbulker 45.000 tdw Feb. 1998 25.000<br />

Andre Rickmers Nordcapital Containerschiff 2.226 TEU Mai. 1998 50.000<br />

E.R. Seoul Nordcapital Containerschiff 5.762 TEU Jun. 2000 75.000<br />

Merkur Star MPC Containerschiff 2.480 TEU Mär. 1996 100.000<br />

Pudong Norddeutsche Vermögen Containerschiff 4.545 TEU Jul. 1997 125.000<br />

Pusan Norddeutsche Vermögen Containerschiff 4.545 TEU Jun. 1997 100.000<br />

Rio Blackwater MPC Containerschiff 5.551 TEU Okt. 2000 30.000<br />

Flottenfonds III MPC 70.000 *<br />

Africa Blue Star USD 98.000 Containerschiff 3.604 TEU Mär. 1992<br />

America Star Containerschiff 3.604 TEU Feb. 1992<br />

Asia Star Containerschiff 3.604 TEU Dez. 1991<br />

Europa Star Containerschiff 3.604 TEU Dez. 1991<br />

Oceania Star Containerschiff 3.604 TEU Apr. 1992<br />

Colombo Star Containerschiff 4.224 TEU Mär. 1995<br />

Jervis Star Containerschiff 4.224 TEU Jun. 1992<br />

Newport Star Containerschiff 4.224 TEU Mär. 1993<br />

Providence Star Containerschiff 4.224 TEU Jun. 1994<br />

Repulse Star Containerschiff 4.224 TEU Okt. 1992<br />

Shenzhen Star Containerschiff 4.224 TEU Sep. 1994<br />

Singapore Star Containerschiff 4.224 TEU Mai. 1993<br />

Hong Kong Star Containerschiff 4.181 TEU Feb. 1994<br />

Honshu Star Containerschiff 4.181 TEU Feb. 1995<br />

Bulk Europe HCI Bulk Carrier 170.578 tdw Jul. 2001 25.000<br />

Elbe Schiffahrt HCI 25.000<br />

Cremon Containerschiff 1.679 TEU Sep. 2000<br />

Steintor Containerschiff 1.679 TEU Okt. 2000<br />

Harald S HCI Containerschiff 2.474 TEU Aug. 2002 25.000<br />

Atlantic Voyager HCI Containerschiff 2.546 TEU Mär. 1999 15.339<br />

Juist Trader HCI Containerschiff 2.474 TEU Nov. 1998 119.642<br />

Cape Darby König & Cie. Multi Purpose Heavylift 30.000 tdw Jun. 2001 100.000<br />

Cape Denison König & Cie. Multi Purpose Heavylift 30.000 tdw Jun. 2002 100.000<br />

VLCC C. Bright Dr. Peters Rohöltanker 309.636 tdw Jan. 1997 25.565<br />

DS Republic Dr. Peters Containerschiff 6.479 TEU Jun. 2001 25.000 *<br />

USD 35.000<br />

Northern Honour Norddeutsche Vermögen Containerschiff 3.538 TEU Jun. 1995 25.000<br />

Northern Reliance Norddeutsche Vermögen Containerschiff 3.538 TEU Jun. 1994 50.000<br />

Vega Aquarius Vega Reederei Bulk Carrier 57.000 tdw Jan. 2010 50.000<br />

Alpha Norddeutsche Vermögen Containerschiff 4.545 TEU Dez. 1997 12.500<br />

58 Fondskonzept


Infahrt- Nominalbe-<br />

Fondsname/Schiffsname Emissionshaus Schiffstyp Tragfähigkeit setzung teiligung in €<br />

Valparaiso MPC Conbulker 1.816 TEU Jun. 1998 35.000<br />

Patricia Rickmers Atlantic Containerschiff 2.226 TEU Jun. 1998 51.129<br />

San Lorenzo Gebab Containerschiff 1.514 TEU Mai. 1993 100.000<br />

San Vicente Gebab Containerschiff 1.514 TEU Aug. 1993 30.000<br />

San Clemente Gebab Containerschiff 1.514 TEU Dez. 1994 50.000<br />

Santa V MPC 50.000<br />

Santa Victoria Containerschiff 5.770 TEU Sep. 2001<br />

Santa Virginia Containerschiff 5.770 TEU Feb. 2002<br />

JPO Aries HCI Containerschiff 2.470 TEU Apr. 2001 51.129<br />

E.R. Denmark Nordcapital Containerschiff 5.762 TEU Jul. 2002 20.000<br />

Santa P-Schiffe MPC 65.000<br />

Santa Paola Containerschiff 5.042 TEU Apr. 2005<br />

Santa Patricia Containerschiff 5.042 TEU Mai. 2005<br />

Santa Philippa Containerschiff 5.042 TEU Jul. 2005<br />

Santa Priscilla Containerschiff 5.042 TEU Sep. 2005<br />

Santa Regina Containerschiff 4.922 TEU Feb. 2005<br />

Santa Regula Containerschiff 4.922 TEU Feb. 2005<br />

Schiffsportfolio Global II Nordcapital 14.286 *<br />

E.R. Dallas USD 20.000 Containerschiff 5.043 TEU Jun. 2004<br />

E.R. Caen Containerschiff 2.556 TEU Okt. 2004<br />

E.R. Vancouver Containerschiff 7.500 TEU Nov. 2004<br />

E.R. Beijing Containerschiff 5.040 TEU Jan. 2005<br />

E.R. Calais Containerschiff 2.556 TEU Feb. 2005<br />

E.R. Cannes Containerschiff 2.556 TEU Sep. 2005<br />

E.R. Tianan Containerschiff 8.200 TEU Nov. 2005<br />

Aenne Rickmers Nordcapital Containerschiff 2.226 TEU Apr. 1998 55.000<br />

Hellespont Progress HCI Produktentanker 73.400 tdw Sep. 2006 10.000<br />

HCI Shipping Select XIII HCI 15.000<br />

Hammonia Hamburg Containerschiff 8.204 TEU Jan. 2006<br />

Herma P Containerschiff 5.041 TEU Sep. 2006<br />

E.R. France Nordcapital Containerschiff 5.762 TEU Mai. 2001 105.000<br />

Santa P-Schiffe (Neukapital) MPC 200.000<br />

Santa Paola Containerschiff 5.042 TEU Apr. 2005<br />

Santa Patricia Containerschiff 5.042 TEU Mai. 2005<br />

Santa Philippa Containerschiff 5.042 TEU Jul. 2005<br />

Santa Priscilla Containerschiff 5.042 TEU Sep. 2005<br />

Santa Regina Containerschiff 4.922 TEU Feb. 2005<br />

Santa Regula Containerschiff 4.922 TEU Feb. 2005<br />

Summe Nominalbeteiligung 2.907.971 €<br />

Summe Ankaufspreis inkl. Nebenkosten 2.481.978 €<br />

Die Nebenkosten enthalten sämtliche Gebühren für Vermittler und Plattformen sowie die vertraglich vereinbarte Ankaufsgebühr für die Elbufer Invest GmbH & Cie. KG.<br />

* In US-Dollar emittierte Fonds sind mit einem Kurs von 1,40 USD/EUR in Euro umgerechnet.<br />

Elbufer Invest 59


Besondere Erfahrungen des<br />

Fondsmanagements<br />

Richtiges Handeln beruht auf Kenntnis – ausgeprägte Erfahrungen in den Märkten, auf die sich die Investitionstätigkeit<br />

bezieht, sind Grundvoraussetzung für die Konzeption eines erfolgsorientierten Fondsprodukts wie Elbufer Invest ALPHA.<br />

Neben rationalen Entscheidungsgrundlagen, die sich aus einer detaillierten Beobachtung der Schifffahrtsmärkte, ihrer<br />

historischen Entwicklung und der Einschätzung ihrer zukünftigen Chancen ergeben, spielt auch die Fähigkeit, unternehmerisch<br />

zu denken und zu handeln, eine maßgebliche Rolle.<br />

Das Management von Elbufer Invest GmbH & Cie. KG besitzt langjährige<br />

Erfahrungen im Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen.<br />

Inhaber Eckhart Ruess investierte bereits im Jahr 2004 in gebrauchte<br />

Schiffsbeteiligungen und baute für die erfolgreiche Maritim Invest<br />

Fondsserie das Bewertungssystem für Schiffsbeteiligungen auf.<br />

Dabei konnte er über 800 Handelsschiffe bewerten – vom 700 TEU<br />

kleinen Multipurpose-Schiff bis hin zum 7500 TEU Containerriesen,<br />

vom 16.000 tdw Chemikalientanker bis hin zum weltgrößten,<br />

300.000 tdw fassenden Bulk Carrier „Peene Ore“.<br />

Ende 2006 war Eckhart Ruess maßgeblich an der Konzeption des<br />

ersten Schiffs-Zweitmarktfonds eines bedeutenden Emissionshauses –<br />

Nordcapital – beteiligt.<br />

Investitionen in Schiffsbeteiligungen<br />

durch Elbufer Invest (kumuliert)<br />

30.000.000<br />

25.000.000<br />

20.000.000<br />

15.000.000<br />

10.000.000<br />

5.000.000<br />

0<br />

60 Fondskonzept<br />

Investitionsvolumen in Euro<br />

2007 2008 2009<br />

2010<br />

Seit Anfang des Jahres 2007 engagiert sich die Elbufer Invest GmbH &<br />

Cie. KG im Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen. Dabei agiert Elbufer<br />

Invest als Investment Manager für institutionelle Investoren.<br />

Im Rahmen dieser Tätigkeit hat Elbufer Invest in Zusammenarbeit mit<br />

ihren Geschäftpartnern bisher für 14 Zweitmarktfonds mit einem<br />

Eigenkapital von insgesamt etwa 26 Millionen Euro erfolgreich Schiffs -<br />

anteile bewerten und ankaufen können. Für diese Fonds wurden<br />

Investments in mehr als 320 unterschiedliche Handelschiffe getätigt.<br />

Darüber hinaus hat die Elbufer Invest GmbH & Cie. KG im Jahr 2010<br />

als Anbieterin den Zweitmarktfonds Elbufer Invest ALPHA_1 mit einem<br />

Kommanditkapital von 3 Millionen Euro aufgelegt. Dieser Fonds ist<br />

zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung vollständig platziert. Der Fonds<br />

hat im Jahr 2010 prospektgemäß 6 % p.a. an die Anleger ausgeschüttet.<br />

Seit 2007 hat Elbufer Invest etwa<br />

25 Mio. EUR in mehr als 320<br />

unterschiedliche Handelsschiffe<br />

investiert.


Bei der Auswahl der Zielfonds für den Elbufer Invest ALPHA kann die<br />

Elbufer Invest GmbH & Cie. KG auf eine selbst erarbeitete Bewertungs-<br />

Datenbank mit über 1.100 in Fahrt befindlichen Handelsschiffen mit<br />

einem derzeitigen Marktwert laut Clarkson Research von über 30 Mil -<br />

liar den US-Dollar zugreifen.<br />

Aus der Summe der Erfahrungen seiner Mitarbeiter in Schifffahrt, Kon -<br />

zeption von Beteiligungsangeboten und Zweitmarkthandel hat Elbufer<br />

Invest den Zweitmarktfonds Elbufer Invest ALPHA entwickelt. Mit diesem<br />

Beteiligungsangebot wird das Ziel verfolgt, für private An leger im<br />

Hinblick auf Ertrag und Stabilität überlegene Ergebnisse zu erzielen.<br />

Als Partner im Bereich der Anlegerbetreuung arbeitet Elbufer Invest<br />

GmbH & Cie. KG mit der Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG zusammen.<br />

Diese wurde am 12. November 1975 in Flensburg gegründet.<br />

Seit dem widmet sie sich der intensiven Betreuung von Kapitalanlegern<br />

im Bereich der Schifffahrt. Das verwaltete Beteiligungsvolumen ist zwischenzeitlich<br />

auf über 1,4 Milliarden Euro angewachsen und verteilt<br />

sich auf mehr als 95 Schiffe, in die rund 34.000 Treugeber investiert<br />

haben.<br />

Elbufer Invest 61


Teil 2 Berechnungen<br />

Investitions- und Finanzierungsrechnung (Prognose)<br />

Zu 1.<br />

Im Folgenden werden die Prognoserechnungen für die vorliegende Beteiligungsgesellschaft sowie für die Investi tions gesell -<br />

schaft dargestellt. In der Anlage (Seite 114-117) folgen Prognoserechnungen, für die unterstellt wurde, dass sich insgesamt vier<br />

Beteili gungs gesellschaften an der Investitionsgesellschaft beteiligen. Aufgrund der Blind-Pool-Konzeption sind die Para meter<br />

der Prognoserechnung über die gesamte Fondslaufzeit unsicher. Es ist weder auf Ebene der Betei li gungs ge sell schaft noch auf<br />

Ebene der Investitionsgesellschaft eine Aufnahme von Fremdkapital oder eine Zwischen fi nan zie rung vorhanden oder geplant.<br />

Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG<br />

(Beteiligungsgesellschaft)<br />

Die Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG soll sich zum Zwecke des<br />

Ankaufs von Schiffsbeteiligungen an der Investitionsgesellschaft<br />

Elbufer Invest Alpha GmbH & Co. KG in Höhe von T€ 2.693 beteiligen.<br />

Davon sollen T€ 2.400 als Kommanditeinlage geleistet werden. Der<br />

Rest soll in die Rücklagen der Investitionsgesellschaft fließen. Kosten -<br />

ersparnisse oder Mehrkosten in der Investitionsphase der Gesellschaft<br />

führen zu einer entsprechenden Erhöhung oder Verringerung der Rück -<br />

lage (zur Verwendung der Mittel siehe die Punkte 9 bis 11).<br />

Zu 2.<br />

Für die Konzeption erhält der Anbieter Elbufer Invest GmbH & Cie. KG<br />

die aufgeführte, vertraglich vereinbarte Vergütung zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

62 Berechnungen<br />

Zu 3.<br />

Für die <strong>Prospekt</strong>erstellung erhält der Anbieter Elbufer Invest GmbH &<br />

Cie. KG die aufgeführte vertraglich vereinbarte Vergütung zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

Zu 4.<br />

€ in %* ) in % ** )<br />

Investition (Prognose) gesamt: 3.090.000 100,0 103,0<br />

1. Beteiligung an Elbufer Invest Alpha GmbH & Co. KG 2.693.287 87,2 89,8<br />

2. Vergütung für Konzeption 29.750 1,0 1,0<br />

3. <strong>Prospekt</strong>erstellung 38.000 1,2 1,3<br />

4. Gründungskosten, rechtliche und steuerliche Beratung,<br />

Mittelverwendungskontrolle, sonstige Kosten 15.622 0,5 0,5<br />

5. Emissionskosten inkl. Agio 297.500 9,6 9,9<br />

6. Kosten für nicht abzugsfähige Vorsteuer 15.841 0,5 0,5<br />

Finanzierung (Prognose) gesamt: 3.090.000 100,0 103,0<br />

7. Kommanditkapital<br />

Gründungsgesellschafter 25.000 0,8 0,8<br />

Emissionskapital 2.975.000 96,3 99,2<br />

8. Agio 90.000 2,9 3,0<br />

* ) in % der Gesamtmittelverwendung bzw. in % des Eigenkapitals inkl. Agio, Rundungsdifferenzen sind möglich<br />

** ) in % des Eigenkapitals ohne Agio, Rundungsdifferenzen sind möglich<br />

Diese Position umfasst die mit der Elbufer Invest GmbH & Cie. KG<br />

vereinbarten Vergütungen für die steuerliche und rechtliche Beratung<br />

sowie die Vergütung für die Mittel verwendungskontrolle. Diese Posi tio -<br />

nen sind vertraglich vereinbart. Ebenfalls sind hier die Grün dungs -<br />

kosten sowie sonstige Kosten kalkuliert. Alle genannten Positionen<br />

verstehen sich zzgl. etwaig anfallender Umsatzsteuer.


Elbufer Invest Alpha GmbH & Co. KG<br />

(Investitionsgesellschaft)<br />

Zu 5.<br />

Für den Vertrieb des Emissionskapitals erhält der Anbieter Elbufer<br />

Invest GmbH & Cie. KG die vertraglich vereinbarte aufgeführte<br />

Vergütung.<br />

Zu 6.<br />

Hierbei handelt es sich um Kosten für nicht abzugsfähige Vorsteuer -<br />

beträge der Investitionsphase in Höhe von T€ 16.<br />

Zu 7.<br />

Die Gründungsgesellschafter haben Ihre Anteile gemäß dem Gesell -<br />

schafts vertrag übernommen. Es ist vorgesehen weiteres Kommandit -<br />

kapi tal in Höhe von T€ 2.975 von Anlegern (Emissionskapital) einzuwerben.<br />

Zu 8.<br />

€ €<br />

Investition (Prognose) 5.417.650<br />

9. Weiterer Ankauf Schiffsbeteiligungen<br />

inkl. Nebenkosten 2.514.326<br />

Vertragspreis<br />

Gebühren Vermittler<br />

2.274.866<br />

und Plattformen<br />

Gebühren Ankauf und Bewertung<br />

113.743<br />

Elbufer Invest GmbH & Cie.<br />

Bestehende Ankäufe Schiffsbeteiligungen<br />

125.716<br />

inkl. Nebenkosten 2.485.843<br />

10. Weitere US-Dollarabsicherung 38.961<br />

Bestehende US-Dollarabsicherung 33.421<br />

11. Weitere Liquiditätsreserve 140.000<br />

Bestehende Liquiditätsreserve 205.099<br />

Finanzierung (Prognose) 5.417.650<br />

12. Kommanditkapital<br />

Elbufer Invest ALPHA_2 2.400.000<br />

Bestehendes Kommanditkapital<br />

Elbufer Invest ALPHA_1 2.400.000<br />

13. Weitere Rücklage ALPHA_2<br />

aus Kommanditkapitalglättung 293.287<br />

Bestehende Rücklage<br />

aus Kommanditkapitalglättung 324.363<br />

Auf das gezeichnete Kommanditkapital ist ein Agio gemäß Beitritts er -<br />

klärung zu entrichten. Prognostiziert wurden 3 %.<br />

Zu 9.<br />

Für den weiteren Ankauf von Schiffsbeteiligungen sind T€ 2.514 vorgesehen.<br />

Darin wurden erfahrungsgemäß prognostizierte Ankaufs neben -<br />

kosten für Vermittler und Plattformen von durchschnittlich 5 % der<br />

Ver trags preise berücksichtigt sowie die vertraglich vereinbarte Ankaufs -<br />

gebühr für Elbufer Invest GmbH & Cie. KG, welche 5 % der Brutto-<br />

Ankaufs preise inkl. dieser Ankaufsprovision ausmacht. Nach Abschluss<br />

der In ves ti tions phase ALPHA_1 sollen Schiffsbeteiligungen im Volumen<br />

von €2.485.843 angekauft sein. Davon sind zum Zeitpunkt der<br />

<strong>Prospekt</strong>aufstellung bereits € 2.481.978 angekauft.<br />

Zu 10.<br />

Die Zielfonds erwirtschaften im Wesentlichen Einnahmen in US-Dollar.<br />

Eine Abschwächung des US-Dollar-Wechselkurses gegenüber dem Euro<br />

würde zu einer Verringerung der Rück flüsse aus den Zielfonds führen.<br />

Zur teilweisen Absicherung dieser Rückflüsse ist es daher vorgesehen,<br />

70 % der prognostizierten Rück flüsse über Währungsoptionen gegen<br />

eine Abschwä chung des US-Dollars unter 1,40 USD/EUR zu schützen.<br />

Diese Absicherung beschränkt sich auf die Jahre 2012 und 2013. Für<br />

das bestehende Schiffsportfolio wurden bereits € 33.421 in eine<br />

Absicherung investiert. Die Kosten für die weitere Absicherung wurden<br />

auf Basis dieses Wertes kalkuliert.<br />

Zu 11.<br />

Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Liquiditätsreserve in Höhe<br />

von T€ 140. Die bestehende Liquiditätsreserve resultiert aus der In ves ti -<br />

tionsphase ALPHA_1 und der Ersparnis für die bestehende US-Dollar -<br />

absicherung in Höhe von € 5.099. Mehrkosten in der Investitionsphase<br />

der Gesellschaft führen zu einer entsprechenden Verringerung der<br />

Liquiditätsreserve.<br />

Zu 12.<br />

Die Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG soll sich mit T€2.400<br />

Kom manditkapital an der Investitionsgesellschaft beteiligen. Es besteht<br />

bereits eine Beteiligung an der Gesellschaft durch Elbufer Invest<br />

ALPHA_1 in angegebener Höhe. Zukünftige Beteiligungsgesellschaften,<br />

die sich an der Investitionsgesellschaft beteiligen, sollen sich ebenfalls<br />

mit 80 % ihres Kommanditkapitals an der Investitionsgesellschaft<br />

beteiligen.<br />

Zu 13.<br />

Die zusätzliche Rücklage aus Kommanditkapitalglättung soll plangemäß<br />

T€ 293 betragen. Es besteht bereits eine Rücklage aus Kom man -<br />

dit ka pi tal glättung in Höhe von T€ 324.<br />

Elbufer Invest 63


Berechnungen<br />

Ergebnisrechnung (Prognose), Sensitivitätsanalyse<br />

Im Folgenden wird die Ergebnisrechnung der Beteiligungsgesellschaft ALPHA_2, der bereits platzierten Beteiligung ALPHA_1<br />

sowie der Investitionsgesellschaft in einer konsolidierten Darstellung aufgeführt. Aufgrund der Blind-Pool Konzeption sind die<br />

Parameter der Prognoserechnung über die gesamte Fondslaufzeit unsicher.<br />

Liquiditätsprognose der Beteiligungsgesellschaften ALPHA_1 bis 2 und der Investitionsgesellschaft -<br />

Beträge in € 2011 2012<br />

1a. Einnahmen aus Schiffsgesellschaften 474.961 558.233<br />

1b. Liquidität Elbufer Invest ALPHA Anfang 2011 140.723<br />

2. Laufende Kosten Elbufer Invest ALPHA_1 bis 2<br />

Treuhandgebühren - 25.240 – 25.745<br />

Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung PHG – 2.428 – 2.476<br />

Jahresabschlüsse, Buchhaltung -16.660 – 16.660<br />

3. Laufende Kosten Elbufer Invest ALPHA<br />

Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung PHG – 1.214 – 1.238<br />

Jahresabschluss, Buchhaltung – 5.950 – 5.950<br />

4. Zinsen<br />

Guthabenzinsen 3.929 7.500<br />

5. Gewerbesteuern – 10.100 0<br />

6. Liquidität aus Investitionsphase 140.000<br />

Liquidität vor Auszahlungen 698.021 837.285<br />

Kommanditkapital gesamt 6.000.000 6.000.000<br />

7. Auszahlungen in % p.a. ALPHA_1 und 2 8,00* ) 10,00<br />

an Kommanditisten – 360.000* ) – 600.000<br />

Ergebnisbeteiligung Elbufer Invest – 14.400 – 24.000<br />

Liquidität nach Auszahlungen 323.621 213.285<br />

* ) Die Auszahlung 2011 unterstellt eine Einzahlung der Kommanditisten ALPHA_2 zum 1. Juli 2011.<br />

Rundungsdifferenzen sind möglich.<br />

1a. Einnahmen aus Schiffsgesellschaften<br />

Das Fondsmanagement hat aufgrund seiner Erfahrung beim Ankauf<br />

von Schiffsbeteiligungen für eine Vielzahl von Private Placements und<br />

zwei Publikumsfonds und durch die fortlaufende Bewertung von über<br />

1.100 Schiffen die Einnahmen über ein Musterportfolio prognostiziert.<br />

Es wurde ein Verkauf von jeweils 50 % der Beteiligungen zum<br />

31.12.2014 und 31.12.2015 angenommen.<br />

64 Berechnungen<br />

1b. Liquidität Anfang 2011<br />

Hier wurde die Planliquidität zum Ende des Jahres 2010 laut Emis -<br />

sions prospekt des ALPHA_1 herangezogen.<br />

2. Laufende Kosten<br />

Elbufer Invest ALPHA_1 bis 2<br />

Die Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG erhält vertragsgemäß eine jährliche<br />

Vergütung von zunächst 0,35 % des verwalteten Kom man dit ka pi -


tals. Diese Vergütung wird jeweils ab dem zweiten Betriebsjahr um<br />

jährlich 2 % gesteigert. Für die Tätigkeit nach Auflösung der Beteili -<br />

gungs gesellschaft erhält die Treuhänderin von den Be tei li gungs ge sell -<br />

schaften eine Pau schal ver gütung in Höhe des Doppelten der im letzten<br />

Jahr vor der Auflö sung fällig gewordenen Jahresvergütung. Die ver -<br />

trag lich vereinbarte Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung der<br />

Komplemen tärin beträgt je Beteiligungsgesellschaft € 1.020 und erhöht<br />

konsolidierte Darstellung – (Prognose)<br />

2013 2014 2015<br />

729.430 3.623.289 3.241.821<br />

– 26.260 – 26.785 – 81.961<br />

– 2.526 – 2.576 – 2.628<br />

– 16.660 – 16.660 – 16.660<br />

– 1.263 – 1.288 – 1.314<br />

– 5.950 – 5.950 – 5.950<br />

5.631 10.098 5.310<br />

0 0 0<br />

895.687 3.727.015 3.433.633<br />

6.000.000 6.000.000 6.000.000<br />

12,00 55,00 55,03<br />

– 720.000 – 3.300.000 – 3.301.570<br />

– 28.800 – 132.000 – 132.063<br />

146.887 295.015 0<br />

sich ab 2012 um jährlich 2 %. Die prognostizierten Kosten für die<br />

Jahres ab schlüsse und Buch haltung sind je Beteiligungsgesellschaft mit<br />

T€ 7 per annum veranschlagt. Die hier ge nannten Kosten verstehen<br />

sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

3. Laufende Kosten Elbufer Invest ALPHA<br />

Die vertraglich vereinbarte Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung<br />

der Komplementärin ist für das Jahr 2011 mit €1.020 aufgeführt und<br />

erhöht sich ab 2012 um jährlich 2 %. Kosten für den Jahresabschluss<br />

und die Buch hal tung der Investitionsgesellschaft Elbufer Invest Alpha<br />

GmbH & Co. KG betragen prognosegemäß T€ 5 per annum. Die hier<br />

genannten Kosten verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

4. Zinsen<br />

Für die Guthabenzinsen wurde mit einem Zinssatz von 2 % per annum<br />

kalkuliert.<br />

5. Gewerbesteuern<br />

Es fallen für die Gesellschaften während der Laufzeit Gewerbesteuern<br />

in prognostizierter Höhe von insgesamt rd. T€ 10 an.<br />

6. Liquidität aus Investitionsphase<br />

Bei der Liquidität aus der Investitionsphase handelt es sich um die<br />

prog nostizierte weitere Liquiditätsreserve aus der Investitions phase des<br />

Elbufer Invest ALPHA_2.<br />

7. Auszahlungen in % p.a.<br />

Die Planzahlen sehen vor, dass Auszahlungen an die Anleger von 8 %<br />

p.a. im Jahr 2011 (pro rata temporis) ansteigend auf 12 % p.a. im Jahr<br />

2013 und in der Veräußerungs phase eine Auszahlung von 55 % p.a. im<br />

Jahr 2014 und von ca. 55 % p.a. im Jahr 2015 erfolgen. Für das Jahr<br />

2011 erfolgt die Auszahlung zeitanteilig ab Einzahlung des An le gers<br />

von Elbufer Invest ALPHA_2 (prognosegemäß zum 01.07.2011). Im Falle<br />

einer Einzahlung zum 01.07.2011 ergibt sich im Jahr 2011 prognosegemäß<br />

eine Aus zah lung von 4 %. Weiterhin ist geplant, die Auszahlun -<br />

gen jeweils im Dezem ber für das laufende Jahr zu erbringen. Die<br />

Gesamtauszahlungen einschließlich der Rückflüsse durch den Ver kauf<br />

der Beteiligungen sollen ca. 136 % innerhalb eines Zeitraums von rund<br />

5 Jahren (bei einer prognosegemäßen Einzahlung zum 01.07.2011)<br />

betragen. Die angegebenen Auszahlungen beziehen sich jeweils auf die<br />

übernommenen Pflicht einlagen ohne Agio. Der Anbieter Elbufer Invest<br />

GmbH & Cie. KG er hält von den Beteiligungsgesellschaften vertrags -<br />

gemäß einen jährlichen, erfolgsabhängigen Vorabgewinn in Höhe von<br />

4 % der geleisteten Auszahlungen an die Kommanditisten.<br />

Sensitivitätsanalyse<br />

Die Sensitivitätsanalyse stellt Abweichungen von der vorstehend dargestellten<br />

Prognoserechnung dar. Nachfolgend wird untersucht, wie sich<br />

die Höhe der Einnahmen aus den Schifffahrtsgesellschaften auf den<br />

Mittelrückfluss auf den Anleger auswirkt.<br />

Elbufer Invest 65


Berechnungen<br />

Ergebnisrechnung (Prognose) für den Investor des Elbufer Invest ALPHA_2<br />

bei einer Zeichnungssumme von 100.000 Euro zzgl. 3 % Agio<br />

Beträge in € 2011 2012 2013 2014 2015 Gesamt<br />

Einzahlungen – 103.000 – 103.000<br />

Auszahlungen 4.000* 10.000 12.000 55.000 55.026 136.026<br />

Steuerzahlungen -171 -171 -171 -171 -171 – 856<br />

Liquiditätsfluss 3.829 9.829 11.829 54.829 54.855 135.171<br />

Kapitalbindung – 99.171 – 89.342 – 77.513 – 22.684 32.171<br />

* Die Auszahlung 2011 unterstellt einen Beitritt und Einzahlung zum 1. Juli 2011.<br />

Ein ganz wesentlicher Einflussfaktor für die Mittelrückflüsse der Anle -<br />

ger sind die Einnahmen aus den Schiff fahrts gesellschaften. Daher wur -<br />

den für die Sensitivitätsanalyse die Ein nahmen aus den Schiffs gesell -<br />

schaften sowohl um 10 % gesteigert als auch um 10 % verringert. Bei<br />

einer Steigerung der Einnahmen um 10 % ergibt sich für den Anle ger<br />

einschließlich der Rück flüs se durch den Verkauf der Beteili gun gen<br />

ein Mittel rück fluss von rund 150 % innerhalb eines Zeitraumes von<br />

rd. 5 Jah ren. Bei einer Reduzierung der Einnahmen aus den Schiff -<br />

fahrts gesellschaften um 10 % ergibt sich ein Mittelrückfluss von 122 %<br />

für den Anleger.<br />

Bei den genannten Abweichungen handelt es sich um Bei spiele, die<br />

den Einfluss eines wesentlichen Faktors verdeutlichen sollen. Größere<br />

Abweichungen von der Prognose bzw. die Kumulierung von Abwei -<br />

chun gen bei mehreren Parametern sind grundsätzlich möglich. Die<br />

Wahr scheinlichkeiten eines Eintrittes der betrachteten Ab wei chungs -<br />

szena rien sind wirtschaftlich sinnvoll nicht zu konkretisieren.<br />

Ergebnisprognose für den Investor<br />

Der prognostizierte Verlauf der Zahlungsströme gilt für einen Anleger<br />

mit einer Pflichteinlage von € 100.000 zzgl. 3 % Agio. Aus der Tabelle<br />

lassen sich insbesondere die geplanten Auszahlungen, Steuerzahlungen<br />

und die daraus resultierende Kapitalbindung über die gesamte geplante<br />

Laufzeit der Betei ligung entnehmen.<br />

Die handelsrechtlichen Ergebnisse der Beteiligungsgesell schaft werden<br />

nicht dargestellt, da die handelsrechtlichen Ergebnisse der Schiffs gesell -<br />

66 Berechnungen<br />

schaften nicht verlässlich planbar sind. Daher können keine Angaben<br />

zur Aufteilung der Aus zahlungen in Gewinnausschüttungen und Eigen -<br />

kapitalrück zahlungen, zum handelsrechtlichen Kapitalkonto sowie zum<br />

Haftungsvolumen gemacht werden. Es kann jedoch davon ausgegangen<br />

werden, dass es sich bei den Auszahlungen der Schiffsgesellschaf -<br />

ten und damit auch bei den prognostizierten Auszahlungen der Beteili -<br />

gungsgesellschaft zunächst handelsrechtlich um Eigenkapitalrückzah -<br />

lun gen handeln wird und deshalb die Kommanditistenhaftung wieder<br />

aufleben kann.<br />

Es ist vorgesehen, nur Beteiligungen an Zielgesellschaften zu erwerben,<br />

die zur pauschalen Gewinnermittlung (Tonnage steuer) optiert haben.<br />

In der Prognoserechnung wurde mit einem steuerlichen Ergebnis von<br />

0,3 % p.a., bezogen auf das Kommanditkapital in den Zielfonds, kalkuliert.<br />

Für die Investoren wurde ein Steuersatz von 45 % zuzüglich<br />

5,5 % So li da ri täts zu schlag zugrunde gelegt.<br />

Die mit der Prognose einer unternehmerischen Beteiligung über einen<br />

längeren Zeitraum notwendig verbundenen Unsi cherheiten können sich<br />

kumulieren, so dass über die gesamte Laufzeit und für das Gesamter -<br />

geb nis der Beteiligung mit Abweichungen zu rechnen ist. (vgl. Risiken,<br />

Seiten 16 bis 26).


Prognostizierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

Die Emittentin, die Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG,<br />

ist vor weniger als 18 Monaten gegründet worden und hat<br />

noch keinen Jahresabschluss erstellt.<br />

Eröffnungsbilanz der Elbufer Invest Alpha 2<br />

GmbH & Co. KG zum 04.03.2011<br />

AKTIVA €<br />

A. Ausstehende Einlagen 25.000<br />

Bilanzsumme 25.000<br />

PASSIVA<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kapitalanteile der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin 0<br />

II. Kapitalanteile der Kommanditisten 25.000<br />

Bilanzsumme 25.000<br />

Die Eröffnungsbilanz wurde zum Gründungsdatum der Emittentin aufgestellt.<br />

Planbilanz der Elbufer Invest Alpha 2<br />

GmbH & Co. KG (Prognose)<br />

AKTIVA 31.12.2011 31.12.2012<br />

€ €<br />

A. Anlagevermögen<br />

Finanzanlagen<br />

Beteiligungen 2.546.449 2.212.136<br />

B. Umlaufvermögen<br />

Guthaben bei Kreditinstituten 0 0<br />

Summe 2.546.449 2.212.136<br />

PASSIVA<br />

A. Eigenkapital<br />

Kapitalanteile der Kommanditisten<br />

1. Festkapital (Kapitalkonten I)<br />

2. Erfolgssonderkonten<br />

3.000.000 3.000.000<br />

(Kapitalkonten II)<br />

3. Entnahme-/Einlagekonten<br />

– 328.751 – 351.064<br />

(Kapitalkonten III) – 124.800 – 436.800<br />

B. Rückstellungen<br />

Steuerrückstellungen 0 0<br />

Summe 2.546.449 2.212.136<br />

Zwischenübersicht sowie den nachfolgend beschriebenen ergänzenden Annahmen. Es wird<br />

unterstellt, dass das Eigenkapital durchschnittlich am 01.07.2011 ein-<br />

Zwischenbilanz der Elbufer Invest Alpha 2<br />

gezahlt werden wird. Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass die<br />

GmbH & Co. KG zum 31.03.2011<br />

Schiffs beteiligungen im Jahr 2011 in voller Höhe erworben werden. Die<br />

AKTIVA € Aufstellung der Planbilanzen und der Plan-Gewinn- und Verlust rech -<br />

A. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 25.750 nun gen der Beteiligungsgesellschaft erfolgt entsprechend den gesetzli-<br />

Bilanzsumme 25.750 chen Bestimmungen des Handels ge setz buches.<br />

PASSIVA<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kapitalanteile der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin 0<br />

II. Kapitalanteile der Kommanditisten 25.750<br />

Bilanzsumme 25.750<br />

Seit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz haben keine erfolgswirksamen<br />

Veränderungen und Geschäftsvorfälle stattgefunden, so dass daher auf<br />

die Darstellung einer Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet<br />

wird.<br />

Die Planbilanzen, die Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen, der Plan-<br />

Cashflow und die Planzahlen basieren auf den im Kapitel „Berech nun -<br />

gen“ dargestellten geplanten Investitionen der Beteiligungsgesellschaft<br />

Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />

Die Investitionen in die Beteiligung an der Investitions gesell schaft<br />

Elbufer Invest Alpha GmbH & Co. KG werden mit ihren Anschaffungs -<br />

kosten in Höhe von € 2.693.287 ab züg lich der als Anschaffungs kos ten -<br />

minderung abgesetzten Eigenkapitalrückzahlungen i.H.v. €146.839 in<br />

2011 und € 334.313 in 2012 auf der Aktiv seite unter den Finanz an -<br />

lagen ausgewiesen. Dem Ansatz der Beteili gung liegt die Annahme<br />

zugrunde, dass es sich bei den Auszah lun gen, die planmäßig von der<br />

Investitionsgesellschaft Elbufer Invest Alpha GmbH & Co. KG an die<br />

Beteiligungsgesellschaft Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG i.H.v.<br />

€124.800 in 2011 und i.H.v. € 312.000 in 2012 ausgezahlt werden,<br />

nicht um Gewinnausschüttungen sondern um Eigenkapitalrück zah lun -<br />

gen handelt. Für die Kosten erstattun gen der Investitionsgesell schaft<br />

Elbufer Invest Alpha GmbH & Co. KG an die Beteiligungsgesell schaft<br />

Elbufer Invest 67


Berechnungen<br />

Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG i.H.v. € 22.039 in 2011 und<br />

€ 22.313 in 2012 wird ebenfalls angenommen, dass es sich um Eigen -<br />

kapitalrückzahlungen handelt. Des Weiteren wird die prognostizierte<br />

Liquidität der Beteili gungs gesell schaft ausgewiesen.<br />

Auf der Passivseite der Bilanz werden die Kapitalanteile der Gesell -<br />

schaf ter bestehend aus den Festkapitalkonten, den Entnahmekonten<br />

sowie den Gewinn- und Verlustvortragskonten ausgewiesen. Ab dem<br />

Jahr 2011 werden Auszahlungen an die Anleger in Höhe von 4 % in<br />

2011 (angenommene Einzahlung zum 01.07.2011) und 10 % in 2012<br />

geplant. Weiterhin wird die Entnahme des Vorabgewinns der Elbufer<br />

Invest GmbH & Cie. KG erfasst.<br />

Plan-Gewinn und Verlustrechnungen der Elbufer<br />

Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG (Prognose)<br />

21.03. bis 1.1. bis<br />

31.12.2011 31.12.2012<br />

€ €<br />

1. Umsatzerlöse 0 0<br />

2. Sonstige betriebliche Aufwendungen – 418.751 – 22.313<br />

3. Erträge aus Beteiligungen 0 0<br />

4. Ergebnis der gewöhnlichen<br />

Geschäftstätigkeit – 418.751 – 22.313<br />

5. Steuern vom Einkommen und<br />

vom Ertrag 0 0<br />

6. Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss – 418.751 – 22.313<br />

7. Belastung Rücklagenkonto 90.000 0<br />

8. Belastung/Gutschrift Kapitalkonto 328.751 22.313<br />

9. Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0 0<br />

Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />

Die Beteiligungsgesellschaft erzielt keine Umsatzerlöse im bilanzrechtlichen<br />

Sinn. Sie erhält erwartungsgemäß Auszahlungen aus der Beteili -<br />

gung an der Investitionsgesellschaft Elbufer Invest Alpha GmbH & Co.<br />

KG (Investitionsgesellschaft). Es wurden Beteiligungserträge von 5,2 %<br />

in 2011 und 13,0 % in 2012 auf das gezeichnete Kommanditkapital an<br />

der Investitionsgesellschaft geplant. Dem Ansatz der Beteiligungs erträ -<br />

ge liegt die Annahme zugrunde, dass es sich bei den Auszahlun gen aus<br />

der Investitionsgesellschaft um Eigenkapitalrückzahlungen und nicht<br />

um Gewinnauszahlungen handelt. Daher werden die Auszahlun gen der<br />

Investitionsgesellschaft als Anschaffungskostenminderungen von dem<br />

Beteiligungsansatz unter den Finanzanlagen abgesetzt und nicht in der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung als Erträge aus Beteiligun gen verbucht.<br />

68 Berechnungen<br />

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten die in der In ves -<br />

titionsrechnung ausgewiesenen fondsabhängigen Kosten in Höhe von €<br />

396.713 im Jahr 2011. Die jährlichen Verwaltungs kosten der Be tei li -<br />

gungs gesellschaft wurden in Höhe von € 22.039 im Jahr 2011 und in<br />

Höhe von € 22.313 im Jahr 2012 prognostiziert. Aus der Summe der<br />

ausgewiesenen Kosten ergibt sich der jeweilige Jahresfehl betrag.<br />

Plan-Cash-Flow der Elbufer Invest Alpha 2 GmbH &<br />

Co. KG (Prognose)<br />

2011 2012<br />

€ €<br />

Einzahlungen<br />

Gründungskommanditisten 25.000 0<br />

Eigenkapital Anleger 2.975.000 0<br />

Agio 90.000 0<br />

Kostenerstattungen<br />

Auszahlungen aus<br />

22.039 22.313<br />

Investitionsgesellschaft 124.800 312.000<br />

Summe Einzahlungen 3.236.839 334.313<br />

Auszahlungen<br />

Beteiligung Investitionsgesellschaft 2.693.287 0<br />

Fondsabhängige Kosten 396.713 0<br />

Laufende Kosten 22.039 22.313<br />

Auszahlung inkl Vorabgewinn 124.800 312.000<br />

Summe Auszahlungen 3.236.839 334.313<br />

Liquide Mittel 0 0<br />

Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />

In der Cashflow-Prognose werden die für 2011 und 2012 erwarteten<br />

Zahlungsströme dargestellt. Als Einzahlungen werden die Einlagen der<br />

Gesellschafter nebst Agio, die prognostizierten Auszahlungen und die<br />

Kostenerstattungen aus der Investitionsgesellschaft Elbufer Invest<br />

Alpha GmbH & Co. KG dargestellt; diese Einzahlungen sind die Mittel -<br />

zuflüsse der Gesellschaft. Hier von werden die Mittelabflüsse, im<br />

Wesent lichen die Investitionen in die Investitionsgesellschaft Elbufer<br />

Invest Alpha GmbH & Co. KG, die fondsabhängigen und die laufenden<br />

Kosten der Gesellschaft sowie die Aus zahlungen an die Gesellschafter<br />

abgezogen. Die Differenz wird als Jahresliquidität ausgewiesen.


Planzahlen der Elbufer Invest Alpha 2<br />

GmbH & Co. KG (Prognose)<br />

2012 2013 2014<br />

€ € €<br />

Produktion 0 0 0<br />

Investition (Beteiligungserwerb) 0 0 0<br />

Umsatz 0 0 0<br />

Erträge aus Beteiligungen<br />

Ergebnis (Jahresfehlbetrag/<br />

0 0 702.842<br />

-überschuss) – 22.313 – 22.593 679.964<br />

Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />

Die Investition weist die Anschaffungskosten der Beteiligung an der<br />

Investitionsgesellschaft Elbufer Invest Alpha GmbH aus. Diese erfolgt<br />

planmäßig im Jahr 2011 i.H.v. € 2.693.287. In den Folgejahren werden<br />

planmäßig keine weiteren Investitionen getätigt. Da die Be tei li gungs -<br />

ge sellschaft keine Umsätze tätigt, werden keine Planzahlen zum Um -<br />

satz ausgewiesen. Die prognostizierten handelsrechtlichen Jahres fehl -<br />

beträge für die Jahre 2012 und 2013 ergeben sich durch den Abzug<br />

der Auf wen dungen von den Erträgen. Im Jahr 2014 erfolgt plangemäß<br />

die Veräußerung von 50 % der Anteile an den Schiffsbeteiligungen auf<br />

Ebene der Investitionsgesellschaft. Die Ausschüttungen der Ver äu ße -<br />

rungs erlöse an die Beteiligungsgesellschaft führen zu Erträgen aus Be -<br />

tei ligungen in Höhe von €702.842. Nach Abzug der sonstigen betrieb -<br />

lichen Aufwendungen i.H.v. €22.878 ergibt sich ein Jahresüberschuss<br />

von €679.964. Angaben zur Produktion können nicht gemacht werden,<br />

da die Beteiligungsgesellschaft keinen Produktions betrieb unterhält.<br />

Elbufer Invest 69


Teil 3 Recht und Steuern<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Die nachfolgenden Ausführungen geben dem Anleger einen zusam -<br />

men fassenden Überblick über die wesentlichen rechtlichen Grundlagen<br />

der Vermögensanlage. Die rechtlichen Grundlagen dieser Beteiligung<br />

sind dieser Verkaufsprospekt mit dem darin abgedruckten Gesell -<br />

schafts vertrag der Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG, dem Treu -<br />

hand- und Verwaltungsvertrag sowie die beigefügte Beitrittserklärung<br />

nebst Widerrufsbelehrung.<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Die Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG, nachstehend auch Beteili -<br />

gungsgesellschaft genannt, wurde am 04.03.2011 gegründet und ist<br />

am 21.03.2011 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der<br />

Nummer HRA 112901 eingetragen worden. Un ter neh mens ge gen stand<br />

ist die Beteiligung an der Elbufer Invest Alpha GmbH & Co. KG (nachstehend<br />

auch Investitionsgesellschaft), deren Gegenstand wiederum der<br />

Aufbau, das Halten und das Verwalten eines Portfolios von Schiffs be -<br />

tei ligungen, insbesondere von mitunternehmerisch geprägten Komman -<br />

ditbeteiligungen an Personengesell schaften, die ihrerseits ein Seeschiff<br />

betreiben (im folgenden kurz: Schiffsgesellschaften), ist.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft kann alle mit dem vorstehenden Unter -<br />

nehmensgegenstand verbundenen Geschäfte tätigen. Sie ist auf unbe -<br />

stimm te Zeit geschlossen und unterliegt deutschem Recht. Persönlich<br />

haftende Gesellschafterin ist die Verwaltung Elbufer Invest Alpha<br />

GmbH, Hamburg. Sie leistet keine Kapitaleinlage und ist allein mit der<br />

Geschäftsführung und Vertretung der Beteiligungsgesellschaft beauftragt.<br />

Bezüglich der Bevollmächtigung von Elbufer Invest GmbH & Cie.<br />

KG siehe § 5 Abs. 2. des Gesellschaftsvertrages. Geschäftszweck der<br />

phG ist die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesell -<br />

schaf terin unter anderem in dieser Beteiligungs ge sellschaft. Den Ge -<br />

schäfts führern der persönlich haftenden Gesell schaf terin sind vertraglich<br />

keine besonderen Funktionsbereiche zugeordnet. Alle Geschäfte der<br />

Betei li gungsgesellschaft, die den Rah men des ge wöhn lichen Geschäfts -<br />

betrie bes überschreiten, bedürfen der Zustim mung des Gesamtbeirates.<br />

Besteht kein Gesamtbeirat, entscheiden die Gesellschafter (vgl. § 5 des<br />

Gesellschaftsvertrages).<br />

Das Kapital der Beteiligungsgesellschaft ist in Kommanditanteile zerlegt.<br />

Die Gesamthöhe des gezeichneten Kapitals der derzeitigen Ge sell schaf -<br />

ter zum Zeitpunkt der Pros pekt aufstellung beträgt € 25.000 und ist<br />

wie folgt aufgeteilt: € 15.000 für die Elbufer Invest GmbH & Cie. KG<br />

und € 10.000 für die Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG. Die Einlagen<br />

in Höhe von € 25.000 stehen noch aus. Der Anleger erbringt seine<br />

70 Recht und Steuern<br />

Einlage nach Maß gabe der Bei tritts erklärung zuzüglich dem vereinbarten<br />

Agio. Grün dungs gesell schaf ter sind neben der persönlich haftenden<br />

Gesell schafterin die Elbufer Invest GmbH & Cie. KG mit einer<br />

Kommandit einlage in Höhe von €15.000 und die Deutsche<br />

Schiffahrts-Treuhand AG mit einer Kom man dit ein la ge in Höhe von<br />

€10.000. Ihre Komman diteinlagen bilden zugleich ihre im Handels re -<br />

gis ter eingetragenen Haft summen. Das Kommandit ka pi tal der Grün -<br />

dungsgesellschafter ist in Höhe von jeweils 100 % zuzüglich 3 % Agio<br />

einzuzahlen. Der Gesamt betrag der von den Gründungs ge sell schaf tern<br />

insgesamt gezeichneten Kom man dit ein la gen beträgt € 25.000, davon<br />

sind € 0 eingezahlt. Das Kapital der Gesell schaft soll im Rahmen dieser<br />

Emission auf insgesamt 3,0 Mio. erhöht werden. Die persönlich haftende<br />

Ge sell schafterin ist berechtigt, die Gesellschaft ohne entsprechenden<br />

Ge sell schafter be schluss aufzulösen, wenn die Pflichteinlage der<br />

Treuhänderin zum 31. Dezember 2011 nicht €475.000 erreicht und<br />

damit nach Über zeugung der Geschäfts führung nicht zur Erreichung<br />

des angestrebten Gesellschaftszwecks ausreicht.<br />

Mit Ausnahme des Vorabgewinns (siehe Abschnitt „Vergütungen und<br />

Ergebnisbeteiligungen der Gründungsgesellschafter in der Betriebs -<br />

phase“ auf Seite 74) für den Gründungsgesellschafter Elbufer Invest<br />

GmbH & Cie. KG stehen den derzeit beteiligten Gesellschaftern gegenüber<br />

den zukünftig beitretenden Kommanditisten keine abweichenden<br />

Rechte zu. Der Beitritt der Anleger erfolgt auf der Grundlage des<br />

Gesellschaftsvertrages und des Treuhand- und Verwaltungsvertrages,<br />

nachfolgend auch Treuhand ver trag genannt, die die Rechtsstellung der<br />

Kommanditisten untereinander und im Verhält nis zur persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin sowie zur Treuhänderin regeln. Aufgabe der<br />

Treuhänderin ist es, die von den Anlegern übernommenen Kommandit -<br />

beteiligungen im eigenen Namen, jedoch für Rechnung der beigetretenen<br />

Anleger zu erwerben und zu verwalten. Sie nimmt für die Anleger<br />

die Gesellschafterrechte, insbesondere das Stimmrecht, nach deren<br />

Weisung wahr, soweit sie dieses nicht selbst ausüben. Sie leitet die<br />

Berichte über die Entwicklung der Beteili gungs gesellschaft und die<br />

Aus zahlungen an die Anleger weiter. Rechtsgrund lage für ihre Tätigkeit<br />

ist der Treuhandvertrag (siehe Seiten 103 bis 105) in Verbindung mit<br />

dem Gesellschaftsvertrag der Be tei li gungs gesellschaft, welcher auf den<br />

Seiten 88 bis 95 abgedruckt ist. Der Anleger erbringt seine Einlage<br />

nach Maßgabe der Beitrittserklärung zuzüglich dem vereinbarten Agio.<br />

Die wesentlichen Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich<br />

aus dem Gesell schaftsvertrag der Betei li gungsgesellschaft: Dieser vermittelt<br />

den Anle gern die mit der Beteili gung verbundenen folgenden<br />

Rechte: Ergebnis beteiligung, Entnahme rechte, Teilnahme an Gesell -


schafter ver samm lun gen, Mitwirkung an Beschlussfassungen. Er räumt<br />

den Anle gern ferner Kontroll- und Informationsrechte ein. Jeder Anle -<br />

ger kann sich nach Vollplatzierung und Bei brin gung einer notariell<br />

beglaubigten Han dels registervoll macht anstelle der Treuhänderin in<br />

Höhe seiner Haft summe in das Handels register eintragen lassen. Das<br />

Treu hand ver hältnis wird dann als Verwal tungs treuhand weitergeführt.<br />

Jeder Kom manditist kann mit einer Frist von sechs Mona ten auf den<br />

Schluss eines Geschäfts jah res, frühes tens jedoch zum 31. De zember 2015<br />

kündigen. Hinsichtlich der Übertragungsmöglichkeiten der Beteiligung<br />

siehe nachfolgenden Abschnitt „Fungibilität / Über tragung der Betei li -<br />

gung / Vorkaufsrecht“ auf S. 72. Diese Rechte stellen neben der Haf -<br />

tung der Kommanditisten die Haupt merkmale der Anteile dar.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft in der<br />

Rechts form der GmbH & Co. KG. Die Ausgestaltung ihres Gesell schafts -<br />

vertrages weicht in den folgenden Bestimmungen von den gesetzlichen<br />

Regelungen der Kommanditgesellschaft ab: § 2 (Geschäftsjahr, Dauer<br />

der Ge sellschaft), § 3 (Gesellschafter und Kapitaleinlagen), § 4 (Treu -<br />

hän derin), § 5 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft), § 6<br />

(Buchfüh rung, Jahresabschluss, Bericht), § 7 (Konten der Gesellschaf -<br />

ter), § 8 (Er gebnisverteilung), § 9 (Kostenerstattungen und Vorabvergü -<br />

tungen), § 10 (Besondere Gesellschafterleistungen), § 11 (Mittelverwen -<br />

dung und -herkunft / Mittelverwendungskontrolle), § 12 (Vergütungen<br />

an Gesell schafter, Entnahmen), § 14 (Befreiung vom Wettbewerbs ver -<br />

bot), § 15 (Beschlussfassung, Gesellschafterversammlung), § 16 (Ge -<br />

samt beirat), § 18 (Übertragung von Gesellschaftsrechten), § 19 (Tod<br />

eines Kom man ditisten), § 20 (Ausscheiden eines Gesellschafters), § 21<br />

(Liquida tion der Gesellschaft), § 22 (Schlussbestimmungen). Davon enthalten<br />

fol gen de Regelungen Abweichungen die persönlich haftende<br />

Gesell schaf terin betreffend: § 3, § 5, § 6, § 9, § 12, §§ 14–16, § 18<br />

und §§ 20–22.<br />

Als Vertrag über die Anschaffung der Anlageobjekte hat die Betei li -<br />

gungs gesellschaft einen Aufnahmevertrag mit der Investitions gesell -<br />

schaft geschlossen. Darüber hinaus hat der Emittent keine Verträge<br />

über die Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjektes oder<br />

wesentlicher Teile davon geschlossen.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin, nachfolgend auch Komplemen -<br />

tärin genannt, ist die Verwaltung Elbufer Invest Alpha GmbH mit Sitz<br />

in Hamburg. Das Stammkapital von €25.000 ist vollständig eingezahlt.<br />

Ihr Geschäftszweck ist die Übernahme der Stellung als persönlich haf ten -<br />

de Gesellschafterin und der Geschäftsführung in der Beteiligungs gesell -<br />

schaft. Die Mitglieder der Geschäfts führung sind auf Seite 72 mit<br />

Namen und Geschäftsanschrift angegeben.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet keine Kapitaleinlage,<br />

hat kein Stimmrecht und ist mit der Geschäftsführung und Vertretung<br />

der Beteiligungsgesellschaft beauftragt. Für die Geschäftsführung er -<br />

hält die persönlich haftende Gesellschafterin eine Haftungsvergütung.<br />

Zugunsten der persönlich haftenden Gesellschafterin besteht gemäß<br />

§ 18 Nr. 6 des Gesellschafts vertrages ein Vorkaufsrecht. Sie unterliegt<br />

keinem Wettbewerbsverbot und ist von den Beschränkungen des § 181<br />

BGB befreit. Bestimmte Geschäfte bedürfen ihrer Zustimmung. Die persönlich<br />

haftende Gesell schafterin haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz<br />

und bei grober Fahr lässigkeit sowie bei Verletzung ihrer Kardinal -<br />

pflichten.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Komplementärin weicht in folgenden<br />

Punk ten von den gesetzlichen Regelungen, wie sie insbesondere im<br />

GmbH-Gesetz sowie im Handelsgesetzbuch (HGB) vorgesehen sind, ab:<br />

§ 3 Abs. 2: Die Leistung auf den übernommenen Geschäftsanteil ist<br />

sofort in voller Höhe in bar zu bewirken. § 4 Abs. 1: Verfügungen –<br />

mit Ausnahme solcher zugunsten von Mitgesellschaftern – bedürfen<br />

der Zustimmung aller Gesellschafter. § 4 Abs. 2: Teilungen und Zu sam -<br />

menlegung von Gesellschaftsanteilen sind der Geschäftsführung unverzüglich<br />

mitzuteilen. § 4 Abs. 3: Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, der<br />

Geschäftsführung Veränderungen seiner Person oder seiner Beteiligung<br />

an der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen. Nachweise sind durch Ur -<br />

schrif ten oder beglaubigte Abschriften zu führen. Im Falle der Erbfolge<br />

gilt § 35 GBO entsprechend. § 5 Abs. 3: Sind mehrere Geschäftsführer<br />

vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer ge -<br />

mein schaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit<br />

einem Prokuristen vertreten. § 5 Abs. 4: Einzelvertretungsbefugnis und<br />

Befreiung von den Beschränkungen des § 81 BGB können erteilt werden.<br />

§ 5 Abs. 5: Die Vorschriften über die Vertretung und die Befrei -<br />

ung von § 181 BGB gelten auch für Liquidatoren. § 6: Bekannt ma -<br />

chun gen erfolgen nur im elektronischen Bundesanzeiger. § 7 Abs. 1:<br />

Die Gesellschafter sind von jeder gesellschaftsvertraglichen Wett be -<br />

werbs beschränkung befreit.<br />

Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer Kommanditgesellschaft<br />

unbeschränkt. Die Beteiligungsgesellschaft ist jedoch eine Kommandit -<br />

gesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG. Ihre persönlich<br />

Elbufer Invest 71


Rechtliche Grundlagen<br />

haftende Gesellschafterin ist keine natürliche Person, sondern eine<br />

GmbH, die nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet.<br />

Geschäftsführung<br />

Zur Geschäftsführung und Vertretung der Beteiligungsgesellschaft ist<br />

ausschließlich die Komplementärin, die Verwaltung Elbufer Invest<br />

Alpha GmbH, berechtigt und verpflichtet, § 5 des Ge sell schafts ver tra -<br />

ges. Die Komplementärin sowie deren Geschäftsführer, Herr Eckhart<br />

Ruess und Herr Jochen Voecks, sind einzelvertretungsberechtigt und<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Den einzelnen Ge -<br />

schäftsführer sind keine bestimmten Funktionsbereiche zugeordnet.<br />

Die Ge schäfts anschrift der Komplementärin und ihrer Geschäftsführer<br />

lautet: Chilehaus A, Fischertwiete 2, 20095 Hamburg. Für alle über<br />

den üblichen Betrieb der Beteiligungsgesellschaft hinausgehenden<br />

Ge schäfte bedarf die Komplementärin eines zustimmenden Gesell schaf -<br />

ter be schlus ses, soweit es sich nicht um Rechtsgeschäfte, Handlungen<br />

oder sonstige Geschäftsführungsmaßnahmen handelt, die bereits im<br />

Inves titions- und Finanzierungsplan vorgesehen sind oder damit in<br />

unmittelbarem Zusammenhang stehen.<br />

Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden für das letzte abge -<br />

schlos sene Geschäftsjahr von dem Emittenten oder von seiner persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin keine Gesamtbezüge, insbesondere<br />

Gehäl ter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Ver si che -<br />

rungs entgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art gewährt. Die<br />

Mitglieder der Geschäftsführung Herr Ruess und Herr Voecks sind für<br />

die mit dem Vertrieb dieser angebotenen Vermögens anla ge betrauten<br />

Elbufer Invest GmbH & Cie. KG tätig, Herr Eckhart Ruess als Ge schäfts -<br />

führer. Im Übrigen sind die Mitglieder der Geschäftsführung nicht für<br />

Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögens -<br />

anlage betraut sind, dem Emittenten Fremd kapital zur Ver fügung stellen<br />

oder im Zusammenhang mit der Herstellung des An lage objekts<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

Mitwirkungsrechte der Gesellschafter<br />

Die Gesellschafter und die Treugeber entscheiden durch Gesellschafter -<br />

beschlüsse, insbesondere über die in § 5 Nr. 3 und § 15 Nr. 11 des<br />

Gesellschaftsvertrages genannten Grundlagen der Gesellschaft. Gesell -<br />

schafterbeschlüsse sollen in der Regel im schriftlichen Verfahren ge -<br />

trof fen werden. Die Anleger können auch als Treugeber selbst an diesem<br />

Verfahren teilnehmen.<br />

72 Recht und Steuern<br />

Haftung der Kommanditisten<br />

Die Haftung der Kommanditisten ist auf die Haftsumme begrenzt. Die<br />

gesetzliche Haftung erlischt mit Einzahlung der Haftsumme (vgl. §§<br />

171 ff. HGB). Nach vollständiger Einzahlung der Pflichteinlage zuzüglich<br />

Agio besteht grundsätzlich keine weitere Leistungsverpflichtung<br />

des Anlegers gegenüber der Beteiligungsgesellschaft. Werden die<br />

Kapitalkonten durch Entnahmen (Auszahlungen) unter die Kommandit -<br />

einlage gemindert, so lebt die Haftung in Höhe der Auszahlungen,<br />

jedoch begrenzt auf die Haftsumme, wieder auf (§ 172 Abs. 4 i.V.m.<br />

§ 171 Abs. 1 HGB). Sollte die Beteiligungsgesellschaft z.B. illiquide<br />

werden, könnten die empfangenen Auszahlungen zurückgefordert werden,<br />

jedoch nur bis zur Höhe der Haftsumme. Auch nach einem Aus -<br />

scheiden besteht eine Nachhaftung in Höhe der Haftsumme für weitere<br />

fünf Jahre für Verbindlichkeiten, die beim Ausscheiden eines Kom man -<br />

ditisten dem Grunde nach bereits bestanden. Eine noch weitergehende<br />

Haftung nach analoger Anwendung der §§ 30 ff. GmbHG bis maximal<br />

zur Höhe der insgesamt empfangenen Auszahlungen kommt erst dann<br />

in Betracht, wenn Auszahlungen erfolgen, obwohl die Finanz lage der<br />

Beteiligungsgesellschaft dies nicht zulässt. Die vorgenannten Regeln<br />

zur Haftung der Kommanditisten gelten aufgrund der Bestimmungen<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages wirtschaftlich entsprechend<br />

für die Anleger, die sich über die Treuhänderin beteiligen. Darüber hinaus<br />

hat der Anleger unter keinen weiteren Umständen weitere Leistun -<br />

gen zu erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu leisten.<br />

Fungibilität / Übertragung der Beteiligung /<br />

Vorkaufsrecht<br />

Die Übertragung eines Anteils erfolgt durch Rechtsgeschäft oder Erb -<br />

fall. Die rechtsgeschäftliche Übertragung (Schenkung, Kauf, Tausch)<br />

erfolgt im Wege der Abtretung. Bei Direktkommanditisten erfolgt die<br />

Übertragung im Wege der Sonderreechtsnachfolge. Beteiligungen können<br />

grundsätzlich jederzeit ganz oder teilweise mit Zustimmung der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin, die ohne Angabe eines Grundes<br />

verweigert werden kann, an Dritte übertragen werden (vgl. § 18 Nr. 1<br />

des Gesellschafts vertrages). Eine teilweise Übertragung ist nur möglich,<br />

wenn die verbleibende oder entstehende Beteiligung (Pflicht einlage)<br />

jeweils mindestens € 5.000 beträgt. Jede verbleibende bzw. entstehende<br />

Beteili gung muss ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Zugunsten der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin besteht gemäß § 18 Nr. 6 des<br />

Gesellschafts vertrages ein Vorkaufsrecht für grundsätzlich alle Ver -<br />

äußerungsfälle. Von der Zustimmung und dem Vorkaufsrecht der phG<br />

ausgenommen sind Übertragungen an Ehegatten und Verwandte in<br />

gerader Linie. Anteilsübertragungen der Treuhänderin an ihre Treugeber


nach § 4 Nr. 2 des Gesell schafts ver tra ges und umgekehrt sind ebenfalls<br />

ohne Zustimmung der persönlich haftenden Gesell schafterin zulässig.<br />

Die Übertragung von Anteilen der Treugeber bedürfen zudem der<br />

Zustimmung der Treuhänderin, die nur aus wichtigem Grund verweigert<br />

werden kann (§ 5 Nr. 1 des Treuhand- und Ver wal tungs ver trages).<br />

Für den Handel der Anteile existiert keine gesetzlich vorgeschriebene<br />

Handelsplattform. Der Verkauf über einen Zweitmarkt ist nur eingeschränkt<br />

möglich.<br />

Ausscheiden aus der Gesellschaft<br />

Die Kündigung der Beteiligungsgesellschaft kann von den Kom man di -<br />

tisten nur auf den Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer<br />

Kündigungsfrist von sechs Monaten erfolgen, frühestens jedoch zum<br />

31. Dezember 2015. Des Weiteren kann er aus den in § 20 Nr. 2 und<br />

Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages genannten Gründen aus der Gesell -<br />

schaft ausscheiden bzw. ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird für<br />

ihn auf Basis einer Auseinandersetzungsbilanz ein Abfindungsguthaben<br />

ermittelt, in der die stillen Reserven der Gesellschaft berücksichtigt<br />

werden (vgl. § 20 des Gesellschaftsvertrages). Anleger, die ihre Einlage<br />

nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, können nach § 3 Nr. 7 aus der<br />

Gesellschaft ausgeschlossen werden.<br />

Investitionsgesellschaft<br />

Die Investitionsgesellschaft ist ebenso wie die Beteiligungsgesellschaft<br />

eine Kommanditgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist keine natürliche Person,<br />

sondern eine GmbH, die grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschafts -<br />

vermögen haftet. Die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages der<br />

Investitionsgesellschaft weicht insbesondere in der Frage der Gewinn -<br />

beteiligung, der Entnahmeberechtigung, der Verteilung der Stimm -<br />

rechte, der Verteilung des Gesellschaftsvermögens in der Liquidation<br />

sowie hinsichtlich der übrigen Mitwirkungsrechte der Gesellschafter<br />

vom gesetzlichen Standard der Kommanditgesellschaft ab. Dies betrifft<br />

die §§ 2 bis 10 und die §§ 12 bis 18 des Gesellschaftsvertrages der In -<br />

vestitionsgesellschaft, der auf den Seiten 96 bis 103 abgebildet ist.<br />

Zukünftige Kapitalerhöhungen der<br />

Investitionsgesellschaft<br />

Zukünftige Erhöhungen des Kommanditkapitals dürfen auf Ebene der<br />

Investitionsgesellschaft durch die persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

der Investitionsgesellschaft, die Verwaltung Elbufer Invest Alpha GmbH,<br />

Hamburg, vorgenommen werden, ohne das dies der Zustimmung der<br />

Gesellschafter der Investitionsgesellschaft oder der Beteiligungs gesell -<br />

schaft bedarf. Das insgesamt gezeichnete Kommanditkapital darf den<br />

Betrag von 75.000.000 € nicht überschreiten. Dieses Recht ist befristet<br />

bis zum 31.12.2012. Es ist vorgesehen, dass zukünftig weitere Fonds -<br />

gesellschaften sowie der bereits beteiligten Elbufer Invest Alpha 1<br />

GmbH & Co. KG durch die Elbufer Invest GmbH & Cie. KG angeboten<br />

werden. Dabei sollen sich diese neuen Fondsgesellschaften ebenfalls,<br />

neben der Beteiligungsgesellschaft, an der Investitionsgesellschaft<br />

Elbufer Invest Alpha GmbH & Co. KG beteiligen.<br />

Kauf- und Übertragungsverträge<br />

Schiffsportfolio/Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

Die Investitionsgesellschaft wird bis zur Höhe der aus der/den Beteili -<br />

gungsgesellschaft/en zufließenden Mittel Kauf- und Übertragungsverträge<br />

zum Kauf von Kommanditanteilen von Schiffsfonds abschließen.<br />

Beim Erwerb der Beteiligungen können Ankaufsprovisionen für Dritte<br />

anfallen. Die Elbufer Invest GmbH & Cie. KG übernimmt auf der<br />

Grund lage des mit der Investitionsgesellschaft abgeschlossenen<br />

Geschäftsbesorgungsvertrages vom 31.03.2011 den Ankauf und die<br />

Bewertung der Schiffs beteiligungen. Für diese Geschäftsbesorgungen<br />

erhält sie als einmalige Vergütung 5 % der Bruttopreise der angekauften<br />

Schiffs beteili gungen inkl. aller Nebenkosten – auch inkl. dieser einmaligen<br />

Vergü tung. Diese Vergütung wird jeweils mit dem Vertrags -<br />

abschluss bei einem Kauf eines Anteils fällig und ist nach Zustimmung<br />

der phG der entsprechenden Personengesellschaft an Elbufer Invest zu<br />

zahlen. Gerichtsstand des Vertrages ist Hamburg.<br />

Verkauf der Beteiligungen<br />

Die Investitionsgesellschaft wird die erworbenen Beteiligungen, sofern<br />

die Schiffsgesellschaften noch nicht liquidiert wurden, in der geplanten<br />

Liquidationsphase der Beteiligungsgesellschaft(en) veräußern. Hierbei<br />

können Verkaufsprovisionen für Dritte anfallen.<br />

Vergütungen der Gründungsgesellschafter<br />

in der Investitionsphase<br />

Der Anbieter Elbufer Invest GmbH & Cie. KG (Elbufer Invest) hat die<br />

Konzeption der Vermögensanlage entwickelt. Sie erhält hierfür von der<br />

Beteiligungsgesellschaft € 29.750 als Vergütung. Daneben erhält<br />

Elbufer Invest für seine Geschäftstätigkeit von der Beteiligungs gesell -<br />

schaft folgende Vergütungen in Euro: Graphische Ausgestaltung des<br />

Verkaufsprospektes € 8.000, Druck des Verkaufsprospektes € 15.000,<br />

Einholen von Rechtsberatung € 2.000, Einholen von Steuerberatung<br />

€8.000, Kosten für Gutachten € 15.000. Diese Vergütungen verstehen<br />

sich zuzüglich Umsatzsteuer. Die Vergütung hinsichtlich der Konzep -<br />

Elbufer Invest 73


Rechtliche Grundlagen<br />

tion und der Geschäftstätigkeit ist fällig, sobald es die Vermögens- und<br />

Liquiditätslage der Beteiligungsgesellschaft zulässt.<br />

Für den Ankauf und die Bewertung des Schiffsportfolios erhält Elbufer<br />

Invest von der Investitionsgesellschaft jeweils 5 % des Brutto-Ankaufs -<br />

preises inklusive Nebenkosten (inkl. dieser Provision) eines Schiffs -<br />

fonds anteils.<br />

Elbufer Invest erhält von der Beteiligungsgesellschaft für seine Ver -<br />

triebs tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 7 % des platzierten Emis -<br />

sionskapitals zzgl. dem vereinbarten Agio (vorgesehen sind 3 %). Der<br />

Anspruch für diese Vergütung entsteht und ist anteilig zahlbar nach<br />

wirksamem Beitritt des Anlegers und Eingang des Beteiligungsbetrages.<br />

Die in diesem Abschnitt genannten Vergütungen basieren auf Ge -<br />

schäftsbesorgungsverträgen zwischen der Elbufer Invest GmbH & Cie.<br />

KG und der Beteiligungsgesellschaft einerseits sowie zwischen der<br />

Elbufer Invest GmbH & Cie. KG und der Investitionsgesellschaft vom<br />

31.03.2011. Die Gesamthöhe der Provisionen und Vergü tun gen an die<br />

Gründungsgesellschafter in der Investitionsphase beträgt T€ 501. Sollte<br />

das geplante Fondskapital nicht erreicht werden, verringern sich die<br />

genannten Vergütungen hinsichtlich des Ankaufes und der Bewer tung<br />

und der Vertriebstätigkeit proportional.<br />

Vergütungen und Ergebnisbeteiligungen<br />

der Gründungsgesellschafter in der<br />

Betriebsphase<br />

Für die Geschäftsführung und die Übernahme der persönlichen Haf -<br />

tung erhält die persönlich haftende Gesellschafterin für 2011 eine<br />

Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung von € 1.020, fällig bei<br />

Abschluss der Platzierung, spätestens jedoch am 31. Oktober 2011 und<br />

ab 2012 eine jeweils am 31. Oktober fällige Geschäftsführungs- und<br />

Haftungsvergütung von € 1.040,40, die sich erstmals zum 1. Januar<br />

2013 um jeweils 2 % p.a. erhöht. Diese Vergütung versteht sich zuzüglich<br />

etwaiger Umsatzsteuer. Überschreitet die allgemeine Kosten stei ge -<br />

rung, gemessen anhand des Verbraucherpreisindex für Deutsch land<br />

(VPI), herausgegeben vom Statistischen Bundesamt Deutschland, diesen<br />

Satz, so ist die Vergütung darüber hinaus alle drei Jahre, erstmals zum<br />

1. Januar 2014, um die entsprechende Differenz anzupassen.<br />

Die Elbufer Invest GmbH & Cie. KG erhält ab dem Jahr 2011 einen<br />

jährlichen Vorabgewinn in Höhe von 4 % der Summe der in diesem<br />

Jahr insgesamt geleisteten Auszahlungen an die Kommanditisten der<br />

74 Recht und Steuern<br />

Beteiligungsgesellschaft. Der Vorabgewinn ist jeweils mit der jährlichen<br />

Auszahlung an die Kommanditisten fällig. Reicht der Gewinn eines<br />

Geschäftsjahres nicht aus, um den Vorabgewinn ganz oder teilweise<br />

zuzuweisen, wird der nicht zugewiesene Betrag rechnerisch vorgetragen<br />

und im nächsten Jahr mit einem entsprechenden Gewinn der Elbufer<br />

Invest GmbH & Cie. KG vorab zugewiesen. Erst nach Bedienung dieses<br />

Vorabgewinnes wird das Ergebnis der Gesellschaft im Verhältnis der<br />

gezeichneten Kommanditeinlagen verteilt. An den jährlichen<br />

Ergebnissen sowie an den beschlossenen Auszahlungen der Be tei li -<br />

gungs ge sell schaft ist die Elbufer Invest GmbH & Cie. KG entsprechend<br />

ihrem Anteil am Gesamt kapital beteiligt.<br />

Für ihre Leistungen nach dem Treuhandvertrag erhält die Treuhänderin<br />

ab dem 1. Januar 2011 von der Beteiligungsgesellschaft eine jährliche<br />

Vergütung von zunächst 0,35 % der Summe der im jeweiligen Jahr<br />

insgesamt betreuten Kommanditeinlagen. Die Vergütungen erhöhen<br />

sich erstmals ab dem 1. Januar 2012 grundsätzlich um jeweils 2 % p.a.<br />

Überschreitet die allgemeine Kostensteigerung, gemessen anhand des<br />

Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), herausgegeben vom<br />

Statistischen Bundesamt Deutschland, diesen Satz, so sind die Vergü -<br />

tungen darüber hinaus alle drei Jahre, erstmals zum 1. Januar 2014,<br />

um die entsprechende Differenz anzupassen. Die jährlichen Vergü tun -<br />

gen sind jeweils zum 31. Oktober eines Jahres fällig.<br />

Für die Tätigkeit nach Auflösung der Beteiligungsgesellschaft erhält die<br />

Treuhänderin von der Beteiligungsgesellschaft eine Pauschalvergütung<br />

in Höhe des Doppelten der im letzten Jahr vor der Auflösung fällig<br />

gewordenen Jahresvergütung. Diese Abwicklungsgebühr wird mit der<br />

Beschlussfassung über die Auflösung der Beteiligungsgesellschaft fällig.<br />

Zusätzliche Leistungen der Treuhänderin zugunsten eines einzelnen<br />

Treugebers werden diesem gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt<br />

insbesondere für individuell veranlasste Übertragungen (Verkauf/Schen -<br />

kung) von Gesellschaftsanteilen. Für diesen Fall gilt eine Gebühr in<br />

Höhe von 0,5 % der Pflichteinlage der zu übertragenen Beteiligung<br />

zuzüglich Umsatzsteuer als vereinbart. Sämtliche Treuhandvergütungen<br />

verstehen sich zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer. An den jährlichen Er -<br />

gebnissen sowie an den beschlossenen Auszahlungen der Be tei li gungs -<br />

gesellschaft ist die Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG entsprechend<br />

ihrem Anteil am Gesamtkapital beteiligt.<br />

Bei prospektgemäßem Verlauf ergibt sich in der Betriebsphase bis 2015<br />

für die persönlich haftende Gesellschafterin eine Gesamtvergütung von<br />

T€ 14, für die Treuhänderin eine Gesamtvergütung von T€92 in klu sive


nicht ab zugs fähiger Vorsteuer und für die Elbufer Invest GmbH & Cie.<br />

KG ein gesamter Vorabgewinn in Höhe von T€ 166.<br />

Sämtliche Kosten und Vergütungen sowie die jährlichen Vorabgewinne<br />

für Elbufer Invest, welche in der Betriebsphase in der Beteiligungs ge -<br />

sell schaft anfallen, werden von der Elbufer Invest Alpha GmbH & Co.<br />

KG, der Investitionsgesellschaft, an die Beteiligungsgesellschaft erstattet.<br />

Über die in diesem und dem vorangegangen Abschnitt (Seite 73 bis 75)<br />

genannten Gesamtbezüge, insbesondere Vergütungen, Gewinne und<br />

Gewinn betei ligungen hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern<br />

keine Gewinn beteiligungen, Entnahmerechte, Gesamtbezüge, insbesondere<br />

Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Pro vi -<br />

sionen und Nebenleistungen jeder Art zu.<br />

Durch den <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen, die Gründungsgesellschafter, die<br />

Mitglie der der Geschäftsführung der Emittentin, die Treuhänderin, den<br />

Mittel ver wen dungs kontrolleur oder deren jeweilige Geschäftsführer<br />

werden über die in diesem und dem vorangegangen Abschnitt (Seite<br />

73 bis 75) mit ihren Vergü tungen genannten Leis tun gen hinaus keine<br />

weiteren nicht nur geringfügigen Lieferungen und Leistungen im Zu -<br />

sam men hang mit der Ver mögensanlage erbracht.<br />

Personelle und rechtliche Verflechtungen<br />

Der Anbieter und als solcher <strong>Prospekt</strong>verantwortlicher, die Elbufer<br />

Invest GmbH & Cie. KG, ist alleiniger Gesellschafter der Kom ple men -<br />

tärin der Beteiligungsgesellschaft, der Verwaltung Elbufer Invest Alpha<br />

GmbH, die auch als Komplementärin der Investitionsgesellschaft fungiert.<br />

Elbufer Invest GmbH & Cie. KG und die Deutsche Schiffahrts-<br />

Treuhand AG sind neben der Komplementärin die weiteren Grün dungs -<br />

gesellschafter der Beteiligungs gesell schaft. Eckhart Ruess, als Komman -<br />

ditist und Geschäftsführer des An bie ters Elbufer Invest GmbH & Cie.<br />

KG sowie Alleingesellschafter der Verwaltung Elbufer Invest GmbH ist<br />

auch Mitglied der Geschäftsfüh rung der Beteiligungsgesellschaft sowie<br />

der Investitionsgesellschaft. Jochen Voecks, als Kommanditist des<br />

Anbieters Elbufer Invest GmbH & Cie. KG ist als Geschäftsführer des<br />

Emittenten sowie der Inves titionsgesellschaft tätig. Die Verwaltung<br />

Elbufer Invest Alpha GmbH fungiert bereits als Komplementärin der<br />

Elbufer Invest Alpha 1 GmbH & Cie. KG und ist ebenfalls als Kom ple -<br />

mentärin von weiteren Beteiligungs ge sell schaften, die sich an der In -<br />

vestitionsgesellschaft beteiligen, vorgesehen. Damit können sich In te -<br />

ressenkonflikte ergeben (vgl. Seite 17). Die Mitglieder der Geschäfts -<br />

führung der Emittentin erhalten für diese Tätigkeit keine gesonderte<br />

Vergütung; ihre Auslagen werden Ihnen jedoch erstattet. Die Be tei li -<br />

gungs gesellschaft wird Kommanditistin der Investitionsgesellschaft.<br />

Grün dungs kom man di tis tin und bisher einzige Kommanditistin der<br />

Inves titionsgesellschaft ist die Elbufer Invest Alpha 1 GmbH & Co. KG.<br />

Im Gesellschaftsvertrag der Investitionsgesellschaft ist vorgesehen, dass<br />

ihre Komplementärin, die Verwaltung Elbufer Invest Alpha GmbH, weitere<br />

Kommanditisten in die In ves ti tions ge sell schaft aufnehmen kann.<br />

Konzeptionsgemäß sollen dies weitere Be tei li gungsgesellschaften sein,<br />

die wie die Elbufer Invest Alpha 1 GmbH & Co. KG und die vorliegende<br />

Beteiligungsgesellschaft konzipiert sind (Fonds der Reihe Elbufer Invest<br />

ALPHA).<br />

Eckhart Ruess als Geschäftsführer und Jochen Voecks als Mitarbeiter<br />

sind für die Elbufer Invest GmbH & Cie. KG, die mit dem Vertrieb der<br />

angebotenen Vermögensanlage betraut ist, tätig. Die Grün dungs gesell -<br />

schaf ter der Beteiligungs gesell schaft sind darüber hinaus weder mittelbar<br />

noch unmittelbar an Unter nehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />

der angebotenen Vermö gens anlage betraut sind, der Beteiligungs ge sell -<br />

schaft Fremdkapital zur Verfügung stellen oder im Zusammenhang mit<br />

der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lie fe run gen<br />

oder Leistungen erbringen.<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Die Gründungsgesellschafterin Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG mit<br />

Sitz in Flensburg, Geschäftsanschrift Ballastkai 9, 24937 Flensburg, ist<br />

Treuhänderin für die Anleger, die der Beteiligungsgesellschaft mittelbar<br />

beitreten. Aufgabe der Treuhänderin ist die treuhänderische Verwaltung<br />

der Kommanditbeteiligungen für die Anleger. Rechtsgrundlage ist der<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag, der im vorliegenden Verkaufs pros -<br />

pekt auf den Seiten 103 bis 105 vollständig abgedruckt ist.<br />

Die wesentlichen Rechte und Pflichten der Treuhänderin sind folgende:<br />

Die Treuhänderin erwirbt und verwaltet die Beteiligungen im eigenen<br />

Namen, jedoch für Rechnung der Anleger. Sie nimmt für die Anleger<br />

die Gesellschafterrechte, insbesondere das Stimmrecht, nach deren<br />

Weisung wahr, soweit Anleger dieses nicht selbst ausüben. Sie leitet<br />

Berichte über die Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft und die<br />

Auszahlungen an die Anleger weiter. Der Treugeber befreit die Treu -<br />

händerin von allen Verbindlichkeiten, die sich anlässlich der Treuhand -<br />

schaft ergeben können. Falls die Treuhänderin aus solchen Verbind lich -<br />

keiten in Anspruch genommen wird, hat der Treugeber vollen Ersatz zu<br />

leisten. § 159 HGB findet entsprechend Anwendung. Die Treuhänderin<br />

und ihre Organe haften nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit; der Umfang<br />

Elbufer Invest 75


Rechtliche Grundlagen<br />

der Haftung ist auf die Höhe des jeweiligen Nominalbetrages der Be tei -<br />

li gung des Treugebers begrenzt. Die Treuhänderin kann den Treu handund<br />

Verwaltungsvertrag gemäß § 6 Nr. 3 mit einer Frist von sechs<br />

Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres kündigen.<br />

Die Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG hat die Pflicht zur uneigennützigen<br />

Wahrnehmung der Gesellschafterrechte für die Anleger, die Übernahme<br />

der Kommunikation zwischen den Anlegern und der Be tei li -<br />

gungs gesellschaft und grundsätzlich die Befolgung der Weisungen der<br />

Anleger.<br />

Für ihre Leistungen nach dem Treuhandvertrag erhält die Treuhänderin<br />

ab dem 1. Januar 2011 von der Beteiligungsgesellschaft eine jährliche<br />

Vergütung von zunächst 0,35 % der Summe der im je wei ligen Jahr<br />

insgesamt betreuten Kommanditeinlagen. Diese Vergü tung erhöht sich<br />

erstmals ab dem 1. Januar 2012 grundsätzlich um jeweils 2 % p.a. und<br />

ist jeweils zum 31. Oktober eines Jahres fällig. Für die Tätigkeit nach<br />

Auflösung der Beteiligungsgesellschaft erhält die Treuhänderin von der<br />

Beteiligungsgesellschaft eine Pauschalvergütung in Höhe des Doppelten<br />

der im letzten Jahr vor der Auflösung fällig gewordenen Jahres ver gü -<br />

tung. Diese Abwicklungsgebühr wird mit der Beschlussfassung über die<br />

Auflösung der Beteiligungsgesellschaft fällig. Sämtliche Treu hand ver -<br />

gü tungen verstehen sich zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer. Der Ge samt -<br />

betrag der für die Wahrnehmung der Auf gaben vereinbarten Vergütung<br />

der Treuhänderin beträgt bei prospektgemäßem Verlauf für die gesamte<br />

Fondslaufzeit T€ 92 inklusive nicht abzugsfähiger Vorsteuer.<br />

Die Treuhänderin ist zugleich Gründungskommanditistin der Be tei li -<br />

gungs gesellschaft. Aufgrund dieser Umstände und Beziehungen können<br />

sich Interessenkonflikte bei der Treuhänderin ergeben.<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat mit der RTC Revision Treuhand<br />

Consulting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungs ge -<br />

sell schaft mit Sitz in Bremen, Geschäftsanschrift Katharinenstraße 5,<br />

28195 Bremen am 14.02.2011 einen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

geschlossen. Rechtsgrundlage ist der Mittelverwendungskontrollvertrag,<br />

der im vorliegenden Verkaufsprospekt auf den Seiten 106 bis 108 vollständig<br />

abgedruckt ist. Aufgabe des Mittelverwendungskontrolleurs ist<br />

die Kontrolle, ob die Verfügungen über die Eigenmittel, mit Ausnahme<br />

einer ggf. vorhandenen Liquiditätsreserve, dem im Gesellschaftsvertrag<br />

der Beteiligungsgesellschaft geregelten Investitionsplan entsprechen.<br />

Die Eigenmittel setzen sich aus den Einlagen der der Be tei li gungs ge -<br />

76 Recht und Steuern<br />

sell schaft beitretenden Anleger und dem Agio gemäß Beitrittserklärung<br />

zusammen. Über das Emissionskapital inklusive des darauf entfallenden<br />

Agios darf die Beteiligungsgesellschaft demnach nur mit Zu stim mung<br />

des Mittelverwendungskontrolleurs verfügen. Der Mittel ver wen dungs -<br />

kontrolleur zeichnet Verfügungen über eine gegebenenfalls vorhandene<br />

Liquiditätsreserve auf Ebene der Be tei li gungs ge sell schaft ledig lich mit;<br />

eine Kontrollpflicht besteht diesbezüglich nicht. Eine Kontrolle er streckt<br />

sich nicht auf die Ebene der In ves ti tions ge sell schaft. Die Mittel ver wen -<br />

dungs kon trolle für die jeweiligen Auszahlungen von dem Ein zah lungs -<br />

konto erfolgt nach den im Mittel ver wen dungs kon trollvertrag festgelegten<br />

Maßgaben.<br />

Die wesentlichen Rechte und Pflichten des Mittel ver wen dungs kon trol -<br />

leurs sind folgende: Der Mittelverwendungskontrolleur erhält Rech nun -<br />

gen bzw. Leistungsnachweise oder gleichwertige Unterlagen mit dem<br />

Prüfvermerk zur sachlichen und rechnerischen Richtigkeit zur Freigabe<br />

der Verfügungen. Dem Mittelverwendungskontrolleur sind diese Unter -<br />

lagen so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass ihm eine angemessene<br />

Pflichterfüllung möglich ist. Der Mittelverwendungskontrolleur ist<br />

zur Freigabe der Zahlungsaufträge der Beteiligungsgesellschaft ver -<br />

pflich tet, sofern die jeweils im Mittelverwendungskontrollvertrag vom<br />

14.02.2011 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Freigabe und<br />

Verwendung einer etwaigen Fremdfinanzierung und der sonstigen<br />

Eigenmittel sind nicht Gegenstand der Kontrolltätigkeit. Hierfür erhält<br />

der Mittelverwendungskontrolleur die unten dargestellte Vergütung.<br />

Die Prüfung des Mittelverwendungskontrolleurs beschränkt sich darauf,<br />

ob die im Vertrag genannten Voraussetzungen formal vorliegen. Im<br />

Übrigen wird er keine Kontrolle der wirtschaftlichen und rechtlichen<br />

Bedingungen ausüben. Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die In ves ti -<br />

tionsphase und ist mit der vollständigen Abwicklung der in Anlage I<br />

zum Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft genannten Zah -<br />

lun gen und anschließender Auskehrung der auf dem Ka pi tal ein zah -<br />

lungs konto verbleibenden Be trä ge an die Beteiligungsgesellschaft ab -<br />

geschlossen. Umstände oder Be zie hungen, die Interessenkonflikte des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs begründen können, bestehen nicht.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur erhält hierfür eine Vergütung von<br />

0,1 % des Emissionskapitals ohne Agio zuzüglich gesetzlicher Um satz -<br />

steuer, mindestens jedoch T€ 3. Die Gebühr ist zu 50 % mit der Frei -<br />

gabe des ersten Teils der Eigenmittel fällig, der Restbetrag, sobald die<br />

Schließung der Be tei li gungs ge sell schaft gemäß § 3 des Ge sell schafts -<br />

ver tra ges der Be tei li gungs ge sell schaft erfolgt ist. Bei vorzeitiger Kün di -


gung dieses Vertrages aus wichtigem Grund, den nicht der Mit tel ver -<br />

wen dungs kon trolleur zu vertreten hat, ist der Restbetrag zum nächsten<br />

Quartalsende fällig. Die zum Abschluss einer Ver mö gens scha den haft -<br />

pflicht ver si che rung auf gewendeten Versicherungsprämien werden dem<br />

Mittelverwendungskontrolleur von der Beteiligungsgesellschaft pauschal<br />

mit 1.000 Euro zzgl. Umsatzsteuer erstattet. Der Erstattungsbetrag ist<br />

fällig mit der Freigabe der ersten Eigenmittel. Der Gesamtbetrag der<br />

für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütung des Mit -<br />

tel verwendungskontrolleurs beträgt bei prospektgemäßem Verlauf T€ 5.<br />

Im Rahmen der Durchführung der Kontrolltätigkeit ist die Haftung des<br />

Mittel verwendungskontrolleurs nach den Allgemeinen Auf trags be din -<br />

gun gen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

begrenzt.<br />

Gesamtbeirat<br />

Auf Wunsch der persönlich haftenden Gesellschafterin der Investitions -<br />

gesellschaft oder der qualifizierten Mehrheit von mehr als 50 % des<br />

insgesamt bei den Beteiligungsgesellschaften, die an der Investitions -<br />

gesellschaft beteiligt sind, vorhandenen Kommanditkapitals kann ein<br />

gemeinsamer Gesamtbeirat auf Ebene der Investitionsgesellschaft nach<br />

Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Investitionsgesellschaft (vgl.<br />

dort § 14) bestellt werden. Im Gesamtbeirat werden die In te res sen der<br />

Anleger der Be tei li gungs gesellschaften sowie der In ves ti tions ge sell -<br />

schaft wahrgenommen. In diesem Fall werden zwei Mitglieder des<br />

Gesamtbeirats von allen Ge sell schaftern der an der Investitions gesell -<br />

schaft beteiligten Be tei li gungs gesellschaften gewählt, ein Gesamt bei -<br />

rats mitglied wird von der Kom ple men tärin der In ves ti tions ge sell schaft<br />

ernannt. Im Interesse der Ge sell schaf ter unterstützt und berät der<br />

Gesamtbeirat die Ge schäfts füh run gen der Be tei li gungs ge sell schaf ten<br />

sowie der In ves ti tions ge sell schaft. Zu den in § 5 Nr. 3 Satz 2 des<br />

Gesellschaftsvertrages der Be tei li gungs ge sell schaft aufgeführten<br />

Geschäften hat die Geschäftsführung die vorherige Zu stim mung des<br />

Gesamtbeirats einzuholen. Die Mit glie der des Gesamtbeirats erhalten<br />

eine Auf wands ent schä di gung. Darüber hinausgehende Ver gü tun gen<br />

sind von den Gesellschaftern festzusetzen. Die Rechte und Pflich ten<br />

des Gesamtbeirats sind in § 14 des Ge sell schafts ver tra ges der In ves ti -<br />

tions ge sell schaft geregelt. Bisher existiert kein Gesamtbeirat.<br />

Beteiligungsbetrag und Zahlungs -<br />

modalitäten, vom Anleger zu zahlende<br />

Kosten und Steuern<br />

Der vom Anleger zu zahlende Gesamtbetrag setzt sich aus seiner<br />

Pflicht einlage und dem vereinbarten Agio gemäß Beitrittserklärung<br />

zu sam men. Dieser Gesamtbetrag muss als Bareinlage in Euro nach<br />

Aufforderung auf dem angegebenen Konto der Beteiligungsgesellschaft<br />

eingehen. Im Übrigen fallen übliche Überweisungs- sowie Porto- und<br />

Telefongebühren für die Kommunikation an, deren Höhe nicht exakt<br />

beziffert werden kann. Für die mögliche Umwandlung seiner Beteili -<br />

gung als Treugeber in eine direkte Beteiligung muss der Anleger die<br />

Kosten (ca. 1 % des Beteiligungsbetrages) für die erforderliche notarielle<br />

Beglaubigung seiner Handelsregistervollmacht tragen. Zusätzlich<br />

können Kosten für Reisen zu Gesellschafterversammlungen anfallen.<br />

Bei zusätzlichen Leistungen der Treuhänderin über den üblichen Treu -<br />

hand auf wand hinaus kann die Treuhänderin eine angemessene Auf -<br />

wand pau schale in Rechnung stellen. Die Höhe der Auf wands ent schä di -<br />

gung richtet sich nach dem Umfang der zusätzlichen Leistung und<br />

kann daher zum heutigen Zeitpunkt nicht exakt angegeben werden.<br />

Bei Übertragungen gilt eine Gebühr in Höhe von 0,5 % der Pflicht ein -<br />

lage der zu übertragenden Beteiligung zzgl. USt. als vereinbart (§ 8 Nr.<br />

4 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages). Der Veräußerer hat ggf.<br />

gewerbesteuerliche Nach teile zu erstatten. Schaltet der Anleger bei<br />

Veräußerung der Betei li gung Dritte (z.B. Makler) ein, können dort weitere<br />

Kosten anfallen, deren exakte Höhe zum Pros pekt auf stel lungs da -<br />

tum nicht angegeben werden kann. Im Falle einer Fremdfinanzierung<br />

der Einlage können Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen. Eine An -<br />

teils finanzierung der Beteiligung auf Ebene des Anlegers ist nicht vorgesehen<br />

und wird vom Anbieter auch nicht angeboten. Darüber hinaus<br />

entstehen keine weiteren mit dem Erwerb, der Verwaltung und der<br />

Veräußerung der Vermögensanlage vebundenen Kosten.<br />

Elbufer Invest 77


Recht und Steuern<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Grundlagen soll dem<br />

Anleger die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der<br />

Beteiligung erläutern. Im Rahmen der nachfolgenden Ausführungen<br />

können steuerliche Aspekte, die sich aus der persönlichen steuerlichen<br />

Situation des einzelnen Anlegers ergeben, nicht berücksichtigt werden.<br />

Es wird daher jedem Anleger empfohlen, die persönlichen steuerlichen<br />

Auswirkungen der Beteiligung mit seinem steuerlichen Berater zu<br />

erörtern.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen gehen davon aus, dass es sich bei<br />

den Anlegern ausschließlich um unmittelbar oder treugeberisch beteiligte<br />

natürliche Personen handelt, die nur in Deutschland unbeschränkt<br />

steuerpflichtig sind.<br />

Einkommensteuer / Einkunftsart<br />

Personengesellschaften, wie hier die Beteiligungsgesellschaft, die Inves -<br />

titionsgesellschaft und die Schiffsgesellschaften, nachfolgend auch<br />

„Zielgesellschaften“ genannt, sind als solche nicht einkommensteuerpflichtig.<br />

Vielmehr werden für Besteuerungszwecke die steuerlichen<br />

Ergebnisse einer Personengesellschaft ihren Gesellschaftern anteilig zu -<br />

gerechnet und unterliegen erst auf deren Ebene der Einkommensbe -<br />

steuerung nach den persönlichen Merkmalen des jeweiligen Gesell -<br />

schaf ters. Gleichwohl sind Personengesellschaften in der gesamthänderischen<br />

Verbundenheit ihrer Gesellschafter Subjekte der Einkünfteerzie -<br />

lung und der Einkünfteermittlung. Dies hat zur Folge, dass hinsichtlich<br />

der Bestimmung der Einkunftsart und der Einkünfteerzielungsabsicht<br />

bei jedem Anleger auch auf die Verhältnisse bei der Beteiligungsgesell -<br />

schaft, der Investitionsgesellschaft und den Zielgesellschaften abgestellt<br />

wird. Die Schiffsgesellschaften, an denen sich die Beteiligungsgesell -<br />

schaft mittelbar über die Investitionsgesellschaft beteiligen wird, unterhalten<br />

durch den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Ver -<br />

kehr jeweils einen Gewerbebetrieb. Außerdem sind die Beteiligungsge -<br />

sell schaft und die Investitionsgesellschaft jeweils als gewerblich geprägte<br />

Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG konzipiert. Die<br />

Einkünfte der Beteiligungsgesellschaft und der Investitionsgesellschaft<br />

gelten zusätzlich aufgrund ihrer jeweiligen Beteiligung an gewerblichen<br />

Personengesellschaften nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG als gewerbliche<br />

Einkünfte. Dem nach erzielen die Anleger aus ihrer Beteiligung an der<br />

Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG, nachfolgend auch „Elbufer<br />

Invest Alpha 2“ genannt, als Mitunternehmer i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1<br />

Nr. 2 EStG Ein künfte aus Gewerbebetrieb.<br />

78 Recht und Steuern<br />

Gewinnerzielungsabsicht<br />

Voraussetzung für die Erzielung gewerblicher Einkünfte ist das Vorlie -<br />

gen der Gewinnerzielungsabsicht sowohl auf Ebene der Schiffsgesell -<br />

schaften, der Investitionsgesellschaft und der Beteiligungsgesellschaft<br />

als auch auf Ebene des Anlegers. Unter Gewinnerzielungsabsicht versteht<br />

man das Streben nach einem positiven steuerlichen Gesamter -<br />

gebnis, d.h. nach Erzielung eines Totalgewinnes, über die voraussichtliche<br />

Dauer der jeweiligen Gesellschaft bzw. der Beteiligung des Anle -<br />

gers. Hierbei ist darauf abzustellen, ob der Geschäftsbetrieb der Gesell -<br />

schaft aus der Sicht eines ordentlichen Kaufmanns zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt objektiv geeignet ist, über die Betriebsdauer einen Total -<br />

gewinn zu erwirtschaften.<br />

Das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht auf Ebene der jeweiligen<br />

Schiffsgesellschaften, die zur pauschalen Gewinnermittlung optiert<br />

haben, ist nach dem BMF-Schreiben vom 12. Juni 2002 (BStBl. I 2002,<br />

S. 614 ff., Rz. 33 in der Fassung des BMF-Schreibens vom 31.10.2008,<br />

BStBl. I 2008, S. 956) jeweils auf der Grundlage einer herkömmlichen<br />

Gewinnermittlung nach § 5 EStG unter Einbezug eines Gewinns aus<br />

der Veräußerung des Schiffes zu prüfen. Die pauschale Gewinner mitt -<br />

lung nach der Tonnage bleibt hierbei außer Betracht.<br />

Die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht auf der Ebene der Betei -<br />

ligungsgesellschaft und der Investitionsgesellschaft erfolgt auf der<br />

Grund lage der Ergebnisse aus der Summe der Steuerbilanzen der<br />

Schiffs gesellschaften, an denen Beteiligungen erworben wurden, sowie<br />

des eigenen steuerlichen Ergebnisses der Beteiligungsgesellschaft bzw.<br />

der Investitionsgesellschaft.<br />

Nach Auffassung des Anbieters liegen die vorgenannten Voraus set zun -<br />

gen für die Anerkennung der Gewinnerzielungsabsicht vor, da der Ge -<br />

schäftsbetrieb der Investitionsgesellschaft ausschließlich auf den Erwerb<br />

von Beteiligungen an ausgewählten Schiffsgesellschaften mit – bezogen<br />

auf die Anschaffungskosten der Beteiligungen – überdurchschnittlichen<br />

Gewinnerwartungen ausgerichtet ist. Es ist daher davon auszugehen,<br />

dass aus den Anteilen an Schiffsgesellschaften Gewinnanteile in<br />

einer Höhe zu erwarten sind, die die steuerlichen Aufwendungen auf<br />

Ebene der Investitionsgesellschaft und der Beteili gungsgesellschaft<br />

deut lich übersteigen, so dass aus heutiger Sicht das Merkmal der Ge -<br />

win nerzielungsabsicht zu bejahen ist.<br />

Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung an der Elbufer Invest Alpha 2<br />

GmbH & Co. KG ist nach der Konzeption der Beteiligung nicht vorge-


sehen. Da die Gewinnerzielungsabsicht auch auf Ebene des einzelnen<br />

Anlegers zu prüfen ist, sollten bei Vorliegen von beteiligungsbezogenen<br />

Aufwendungen (z.B. Zinsen für eventuelle Anteilsfinanzierung) die in -<br />

dividuellen Auswirkungen mit dem persönlichen steuerlichen Berater<br />

erörtert werden.<br />

Mitunternehmerschaft<br />

Neben der Gewinnerzielungsabsicht ist die Mitunternehmerstellung des<br />

Anlegers Voraussetzung dafür, dass die prognostizierten Ergebnisanteile<br />

mit steuerlicher Wirkung den einzelnen Anlegern zugerechnet werden<br />

können. Diese setzt voraus, dass die Anleger als Gesellschafter der Be -<br />

tei ligungsgesellschaft Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitia -<br />

tive tragen. Indem die Anleger nach der gesellschaftsrechtlichen Kon -<br />

zeption der Beteiligungsgesellschaft am Gewinn und Verlust sowie an<br />

den stillen Reserven der Kommanditgesellschaft beteiligt sind, tragen<br />

sie das erforderliche Maß an Mitunternehmerrisiko, wie es für eine<br />

Mitunternehmerschaft vorausgesetzt wird. Die Anleger können, sowohl<br />

bei Beteiligung als unmittelbar beteiligter Kommanditist wie auch als<br />

Treugeber, an den mitunternehmerischen Entscheidungen durch Aus -<br />

übung ihrer Gesellschafterrechte, insbesondere der Stimm- und Kon -<br />

trollrechte teilhaben und insoweit Mitunternehmerinitiative ausüben.<br />

Darüber hinaus erhält jeder Treugeber das Recht, sich unmittelbar als<br />

Kommanditist in das Handelsregister eintragen zu lassen. Nach dem<br />

Gesamtbild der Verhältnisse ist damit die gesellschaftsrechtliche Stel -<br />

lung der Anleger so ausgestaltet, dass sie den Anforderungen des geltenden<br />

Steuerrechts an eine Mitunternehmerstellung nach § 15 EStG<br />

entspricht. Insoweit bilden alle Gesellschafter und Treugeber auf Basis<br />

des geltenden Steuerrechts und der höchstrichterlichen Rechtsprechung<br />

eine Mitunternehmerschaft und erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />

Die Investitionsgesellschaft wird ihrerseits durch den Erwerb von An -<br />

teilen an den Zielgesellschaften jeweils Mitunternehmer dieser Schiffs -<br />

gesellschaften. Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG sind die Anleger<br />

der Beteiligungsgesellschaft, die ihrerseits wiederum Mitunternehmerin<br />

der Investitionsgesellschaft ist, daher auch als (mittelbare) Mitunter -<br />

nehmer der gewerblich tätigen Schiffsgesellschaften einzustufen, an<br />

denen Anteile erworben werden.<br />

Steuerliche Ergebnisse in der Kapital -<br />

einwerbungs- und in der Investitionsphase<br />

In der Phase der Kapitaleinwerbung entstehen nach der gegenwärtigen<br />

Planung in der Gesellschaft u.a. Gründungs-, Beratungs- und Eigen -<br />

kapi tal beschaffungskosten, die handelsrechtlich Betriebsausgaben darstellen,<br />

deren steuerliche Behandlung aber zum Teil umstritten ist.<br />

Die Finanzverwaltung vertritt unter Berufung auf die Urteile des Bun -<br />

desfinanzhofes vom 8. Mai 2001 (BStBl. II 2001, S. 720) sowie vom<br />

28. Juni 2001 (BStBl. II 2001, S. 717) die Auffassung, dass bei ge -<br />

schlossenen Fonds sämtliche Aufwendungen, die in der Investitions -<br />

phase eines Fonds anfallen (wie beispielsweise Eigenkapitalvermitt -<br />

lungs provisionen, Konzeptions- und Beratungsgebühren sowie Treu -<br />

handvergütungen) zu den Anschaffungskosten der vom Fonds zu<br />

erwerbenden Wirtschaftsgüter zählen, sofern die Anleger des Fonds<br />

keine wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten auf die wesentlichen<br />

Teile des Fondskonzeptes (wie beispielsweise die Auswahl der zu erwerbenden<br />

Wirtschaftsgüter) haben (BMF-Schreiben vom 20. Oktober<br />

2003, BStBl. I 2003, S. 546, Rz. 38). Lediglich solche Aufwendungen,<br />

die nicht auf den Erwerb von Wirtschaftsgütern durch den Fonds<br />

gerichtet sind und die der Anleger auch außerhalb der Fondsgestaltung<br />

als Betriebsausgaben abziehen könnte, stellen danach Betriebsausgaben<br />

dar. Da wesentliche Teile des Konzepts der Beteiligung ebenso wie<br />

Teile des zu erwerbenden Portfolios bereits beim Beitritt der Anleger<br />

feststehen, geht der Anbieter vorsorglich von einer Aktivierung der<br />

Aufwendungen der Kapitaleinwerbungsphase aus. Ausgleichsfähige oder<br />

verrechenbare Verluste für die Anleger ergeben sich insoweit nicht.<br />

Steuerliche Ergebnisse nach der<br />

Investitionsphase<br />

Nach der steuerlichen Konzeption der Beteiligungsgesellschaft ist vorgesehen,<br />

dass das Eigenkapital ausschließlich in Zielgesellschaften in -<br />

vestiert wird, die ihre Gewinne pauschal nach § 5a EStG ermitteln.<br />

Durch die pauschale Gewinnermittlung nach § 5a EStG ergeben sich<br />

niedrige positive steuerliche Ergebnisse (zur pauschalen Gewinnermitt -<br />

lung nach § 5a EStG im Einzelnen vgl. die nachfolgenden Ausführun -<br />

gen). Die auf die Investitionsgesellschaft und damit auch auf die Be -<br />

teiligungsgesellschaft anteilig entfallenden Gewinne der Schiffsgesell -<br />

schaften können nach Auffassung des Anbieters mit den laufenden<br />

Aufwendungen der Beteiligungsgesellschaft bzw. der Inves ti tions ge sell -<br />

schaft ausgeglichen werden. Soweit Betriebsausgaben der Be tei li gungs -<br />

gesellschaft oder der Investitionsgesellschaft Sonderbe triebsausgaben<br />

bei den Schiffsgesellschaften darstellen, sind diese in dem pauschal<br />

ermittelten Ergebnis der jeweiligen Schiffsgesellschaft enthalten und<br />

daher nicht abzugsfähig.<br />

Elbufer Invest 79


Steuerliche Grundlagen<br />

Sofern eine oder mehrere Zielgesellschaften nach Ablauf der zehnjährigen<br />

Bindungsfrist nach § 5a Abs. 3 Satz 3 EStG von ihrem Recht auf<br />

Rückkehr zur herkömmlichen Gewinnermittlung nach § 5 EStG<br />

Gebrauch machen, wirkt sich dies auch auf die Ergebnisanteile der<br />

Beteiligungsgesellschaft aus. Es können sich somit ab diesem Zeitpunkt<br />

sowohl positive als auch negative Ergebnisanteile für die Anleger der<br />

Beteiligungsgesellschaft in der Höhe ergeben, wie sie anteilig bei den<br />

entsprechenden Zielgesellschaften für die Investitinsgesellschaft und<br />

daraus resultierend für die Beteiligungsgesellschaft festgestellt werden.<br />

Erzielen die Beteiligungsgesellschaft oder die Investitionsgesellschaft<br />

aus der Anlage liquider Mittel Guthabenzinsen, so handelt es sich um<br />

Erträge, die dem eigenen Bereich der Beteiligungsgesellschaft bzw.<br />

Investitionsgesellschaft zuzuordnen sind. Diese Erträge sind nicht von<br />

der pauschalen Gewinner mitt lung der Schiffsgesellschaften abgegolten<br />

und daher von jedem Anle ger anteilig neben dem Anteil an den pauschal<br />

ermittelten Gewinnen der Schiffsgesellschaften als Einkünfte aus<br />

Gewerbebetrieb zu versteuern. Die Erträge werden im Rahmen der einheitlichen<br />

und gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen<br />

der Beteiligungsgesellschaft gesondert erfasst und auf die Anleger quotal<br />

aufgeteilt.<br />

Tonnagesteuer der Schiffsgesellschaften<br />

Nach der Konzeption der Beteiligungsgesellschaft ist vorgesehen, mittelbar<br />

über die Investitionsgesellschaft ausschließlich Beteiligungen an<br />

Zielgesellschaften zu erwerben, die zur pauschalen Gewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG (Tonnagesteuer) optiert haben. Dabei sollen nur Betei -<br />

ligungen an Schiffsgesellschaften erworben werden, die in der Rechts -<br />

form einer Personengesellschaft betrieben werden.<br />

Die Tonnagesteuer ist eine pauschale Gewinnermittlung für Seeschiffe,<br />

die im internationalen Verkehr eingesetzt werden. Sie ersetzt die herkömmliche<br />

Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach<br />

§ 5 EStG. Mit der pauschalen Gewinnermittlung sind nicht nur die laufenden<br />

Gewinne des Schiffsbetriebs, sondern auch ein etwaiger Gewinn<br />

aus einer Anteilsveräußerung oder Veräußerung des Schiffs bzw. bei<br />

einer Betriebsaufgabe im Ganzen abgegolten.<br />

Die pauschale Gewinnermittlung richtet sich nach der in Nettotonnen<br />

ausgedrückten Größe des Schiffes. Die Anzahl der Nettotonnen wird<br />

mit einem Staffeltarif belegt, der mit den Betriebstagen des Schiffes<br />

multipliziert wird. Der so ermittelte pauschale Gewinn ist gering, so<br />

dass bei positiver Entwicklung der Schiffsgesellschaft nur eine geringe<br />

80 Recht und Steuern<br />

Steuerlast entsteht. Der pauschal ermittelte jährliche Gewinn wird bei<br />

der geplanten Finanzierungsstruktur voraussichtlich in einer Größen -<br />

ordnung von rund 0,3 % (Prognose) des nominellen Kapitals der<br />

Beteiligungsge sellschaft liegen.<br />

Die pauschale Gewinnermittlung nach § 5a EStG ist von verschiedenen<br />

Voraussetzungen abhängig, die von der jeweiligen Schiffsgesellschaft<br />

erfüllt werden müssen. Wesentliche Voraussetzung ist u.a., dass die<br />

Geschäftsleitung der Schiffsgesellschaft sowie die Bereederung der im<br />

Eigentum der Schiffsgesellschaft stehenden Schiffe im Inland erfolgen,<br />

die Schiffe im internationalen Verkehr betrieben und die Schiffe im<br />

Wirtschaftsjahr überwiegend in einem inländischen Seeschiffsregister<br />

eingetragen sind. An die Option zur pauschalen Gewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG sind die Zielgesellschaften für einen Zeitraum von<br />

mindestens zehn Jahren gebunden. Nach Ablauf dieser Bindungsfrist<br />

kann die Schiffsgesellschaft weiterhin von der Option zur Tonnage -<br />

steuer Gebrauch machen oder aber zur herkömmlichen Gewinnermitt -<br />

lung nach § 5 EStG zurückkehren.<br />

Steuerliche Behandlung von<br />

Barauszahlungen<br />

Bei den von der Beteiligungsgesellschaft geplanten Barauszahlungen<br />

(Ausschüttungen) handelt es sich um nicht steuerbare Entnahmen von<br />

Liquiditätsüberschüssen. Sofern durch die Barauszahlungen jedoch<br />

negative Kapitalkonten entstehen oder sich erhöhen, führen diese<br />

grundsätzlich zu einer Gewinnfiktion und damit zu einer Versteuerung<br />

der Barauszahlungen. Die Auszahlungen der Schifffahrtsgesellschaften<br />

an die Investitionsgesellschaft und deren Weiterausschüttung über die<br />

Beteiligungsgesellschaft an die Anleger führen nach der hier vorlie -<br />

genden Konzeption jedoch zu keiner fiktiven Gewinnzuweisung nach<br />

§ 15a Abs. 3 EStG, da weder der Beteiligungsgesellschaft noch den<br />

Anlegern während der Laufzeit der Beteiligung steuerlich ausgleichsfähige<br />

Verluste zugewiesen werden.<br />

Steuerliche Ergebnisse bei<br />

Anteilsveräußerung / Verkauf eines Schiffes<br />

Im Falle der Veräußerung eines Anteils an der Beteiligungsgesellschaft<br />

kann ein Gewinn aus der Realisierung der stillen Reserven in der Inves -<br />

titionsgesellschaft oder den Zielgesellschaften entstehen. Der Anbieter<br />

geht davon aus, dass aufgedeckte stille Reserven in den Schiffs ge sell -<br />

schaf ten, die ihren Gewinn nach § 5a EStG pauschal ermitteln, bei den<br />

Anlegern der Beteiligungsgesellschaft keiner weiteren Besteuerung<br />

unterliegen, sondern mit der pauschalen Gewinnermitt lung abgegolten


sind. Die Finanzverwaltung hat sich dieser Auffassung angeschlossen<br />

(vgl. Erlass der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vom<br />

10. Mai 2007, Az. 52 - S 2241 - 007/06) Gleiches gilt, wenn eine Ziel -<br />

gesellschaft das Schiff verkauft, oder die Investitionsge sellschaft einen<br />

Anteil an einer Zielgesellschaft veräußert.<br />

Da konzeptionsgemäß ausschließlich Beteiligungen an Schiffsgesell -<br />

schaf ten erworben werden, die zum Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs<br />

bereits zur Tonnagesteuer optiert haben, kommt es auch zu keiner<br />

Besteuerung eines Anteils an einem auf der Ebene der Schiffsgesell -<br />

schaf ten eventuell bestehenden sog. Unterschiedsbetrag gem. § 5a Abs.<br />

4 EStG.<br />

Erfolgt dagegen die Veräußerung eines Anteils an der Beteiligungsge -<br />

sellschaft zu einem Zeitpunkt, zu dem einzelne Schiffsgesellschaften<br />

ihren Gewinn nicht mehr nach § 5a EStG ermitteln, ist ein etwaiger<br />

Veräußerungsgewinn – ggf. unter Anwendung der Begünstigungsrege -<br />

lungen nach §§ 16, 34 EStG – vom Anleger zu versteuern.<br />

Verfahrensrechtliche Fragen<br />

Die Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft werden einheitlich und<br />

gesondert für jeden Anleger von dem für die Beteiligungsgesellschaft<br />

zuständigen Betriebsfinanzamt festgestellt.<br />

Die Ergebnisse werden den Wohnsitzfinanzämtern der Anleger amtsintern<br />

mitgeteilt. Aufwendungen, die einem Anleger im Zusammenhang<br />

mit der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft entstanden sind,<br />

können ausschließlich über die Beteiligungsgesellschaft steuerlich geltend<br />

gemacht werden. Sie bleiben jedoch steuerlich unberücksichtigt,<br />

soweit der Gewinn aller Schiffsgesellschaften pauschal nach § 5a EStG<br />

ermittelt wird.<br />

Da die steuerlichen Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft und der<br />

Investitionsgesellschaft von den steuerlichen Ergebnissen der Zielgesell -<br />

schaften bestimmt werden, wird das Feststellungsverfahren einen deutlich<br />

längeren Zeitraum umfassen als sonst üblich. Erfahrungsgemäß<br />

gestaltet sich das amtsinterne Mitteilungsverfahren zwischen den zu -<br />

stän digen Finanzämtern der Beteiligungsgesellschaft der In ves ti tions -<br />

ge sell schaft und der Schiffsgesellschaften langwierig.<br />

Einkommensteuersatz, Solidaritätszuschlag<br />

und Kirchensteuer<br />

Die steuerlichen Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft unterliegen<br />

beim Anleger der Besteuerung mit dessen individuellem Steuersatz.<br />

Insoweit kann sich nach gegenwärtiger Rechtslage eine Belastung mit<br />

Einkommensteuer von bis zu 45 % (sog. „Reichensteuer“) ergeben.<br />

Zusätzlich zur Einkommensteuer fallen ein Solidaritätszuschlag von<br />

5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer sowie ggf. eine Kirchen steu -<br />

er an, deren Höhe sich nach den einschlägigen Landeskirchen steuer -<br />

geset zen richtet und bis zu 9 % der festgesetzten Einkommensteuer<br />

betragen kann. Der An bieter oder die Beteiligungsgesellschaft übernehmen<br />

keine Zahlungen von Steuern für die Anleger.<br />

Gewerbesteuer<br />

Eine gewerbesteuerliche Belastung fällt bei der Beteiligungsgesellschaft<br />

und bei der Investitionsgesellschaft nur auf ein etwaiges eigenes Er -<br />

geb nis (wie z.B. Zinseinkünfte) abzüglich der eigenen steuerlichen<br />

Betriebsausgaben der Beteiligungsgesellschaft bzw. Investitionsgesell -<br />

schaft an, soweit das Ergebnis den für die Beteiligungsgesellschaft<br />

bzw. Investitionsgesellschaft geltenden jährlichen Freibetrag in Höhe<br />

von € 24.500 übersteigt. Gewinnanteile aus den Beteiligungen an den<br />

Schiffsgesellschaften sind nicht Bestandteil des Gewerbeertrages der<br />

Beteiligungsgesellschaft bzw. Investitionsgesellschaft, da insoweit die<br />

Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 2 GewStG zur Anwendung kommt.<br />

Aller dings sind die an die Gesell schafter gezahlten Vergütungen abzüglich<br />

der damit zusammenhängenden Auf wendungen in geschätzter<br />

Höhe sowohl auf Ebene der Be tei li gungs gesellschaft und der In ves ti -<br />

tions gesellschaft, als auch auf Ebene der Schiffsgesellschaften als<br />

Sondervergütungen dem Gewinn der jeweiligen Gesellschaft hinzuzurechnen<br />

und der Gewerbesteuer zu unterwerfen.<br />

Aufgrund der vorstehend genannten Hinzurechnung von Son der ver gü -<br />

tun gen kommt es nach den Planrechnungen voraussichtlich auf Ebene<br />

der Investitionsgesellschaft zu einer Ge wer be steu er be las tung. Auf<br />

Ebene der Schiffsgesellschaften sind hinsichtlich der ge wer be steu er li -<br />

chen Auswirkung der Hinzurehnung von Son der ver gü tun gen folgende<br />

Besonderheiten zu berücksichtigen. Nach dem BMF-Schrei ben vom<br />

12. Juni 2002 (BStBl. I 2002, S. 614) in der Fas sung vom 31. Oktober<br />

2008 (BMF-Schreiben vom 31. Oktober 2008, BStBl. I 2008, S. 956) ist<br />

bezüglich des Bereederungsentgelts eines am Schiff beteiligten Ver -<br />

trags reeders keine Hinzurechnung vorzunehmen; dieses ist vielmehr mit<br />

dem anteiligen Tonnagegewinn abgegolten. Gleiches gilt für einen auf<br />

Elbufer Invest 81


Steuerliche Grundlagen<br />

gesellschaftsrechtlichen Verein barungen beruhenden Vorabgewinn.<br />

Aller dings wurde durch die o.g. Neufassung des BMF-Schreibens eine<br />

Begrenzung der Höhe des abgegoltenen Bereederungsentgelts auf 4 %<br />

der jeweiligen Bruttofrachtra ten eingeführt. Zusätzlich wurden die An -<br />

for derungen für die Anerken nung der Vereinbarung eines Vor ab ge -<br />

winns verschärft (vgl. hierzu die Aus füh run gen im Abschnitt „Risiken<br />

der Beteiligung“). Eine pauschale Anrech nung der auf Ebene der In ves -<br />

titionsgesellschaft anfallenden Gewerbe steuer auf die Einkommensteuer<br />

des Anlegers nach § 35 EStG wurde im Rahmen des steuerlichen Kon -<br />

zeptes nicht berücksichtigt, da diese konzeptionsgemäß nur in geringem<br />

Umfang möglich sein wird. Ge wer besteuerzahlungen der Schiffs -<br />

gesellschaften führen (mit Aus nah me der Gewerbesteuer auf Sonder -<br />

betriebseinnahmen der Schiffs ge sell schaften sowie der Gewerbe steuer<br />

auf die Auflösung etwaiger Unter schiedsbeträge) nach § 5a Abs. 5 Satz<br />

2 EStG zu keiner Steuer er mä ßi gung nach § 35 Abs. 1 EStG.<br />

Umsatzsteuer<br />

Da sich die Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaft auf reine Beteili -<br />

gungsverwaltung beschränkt, ist sie nicht unternehmerisch im Sinne<br />

des Umsatzsteuergesetzes tätig. Damit sind die der Gesellschaft in<br />

Rechnung gestellten Vorsteuern nicht abzugsfähig.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Die Übertragung der Beteiligung eines in Deutschland ansässigen An -<br />

legers an der Beteiligungsgesellschaft durch Schenkung oder Erbschaft<br />

unterliegt grundsätzlich der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Erb -<br />

schaftsteuer ist in Deutschland doppelt progressiv gestaltet: Der Steu -<br />

ersatz richtet sich gemäß § 19 Abs. 1 ErbStG einerseits nach dem Ver -<br />

wandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem bzw. Erblasser<br />

und Erben und andererseits nach der Gesamthöhe der Bereicherung. Die<br />

Steuersätze liegen zwischen 7 % und 50 %. Durch das Gesetz zur Re -<br />

form des Erbschaftsteuer- und Bewertungs rechts (Erb schaft steu er reform -<br />

gesetz – ErbStRG) vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I 2008, S. 3018 ff.)<br />

wurde das Erbschaft- und Schenkung steuerrecht neu geregelt. Manche<br />

dieser Neuregelungen (u. a. Behaltensfristen, Lohnsummen, Be schäf tig -<br />

tenzahl zur Anwendung der Lohnsummenregel, die Steuer tarife der<br />

Steuerklasse II) wurden inzwischen durch das Wachs tums be schleu -<br />

nigungsgesetz vom 22.12.2009 (BGBl. I 2009, 3950 ff.) modifiziert.<br />

Die persönlichen Freibeträge für Personen der Steuerklasse I (Ehegat -<br />

ten, Partner einer eingertragenen Lebenspartnerschaft, Kinder und<br />

Enkel) sind erhöht worden (z.B. für Ehegatten und ein ge tra gene<br />

Lebens partner auf € 500.000 und für Kinder auf €400.000); der per-<br />

82 Recht und Steuern<br />

sönliche Freibetrag für Personen der Steuerklasse II und III beträgt<br />

künftig € 20.000. Die Steuersätze bleiben in der Steuer klas se I im<br />

Wesentlichen unverändert. In der Steuerklasse II wurden die Steu er -<br />

sätze moderat, in der Steuerklasse III hingegen deutlich angehoben.<br />

Nach der Neuregelung werden steuerpflichtige Erwerbe grundsätzlich<br />

mit dem gemeinen Wert angesetzt. Bei der hier maßgeblichen Bewer -<br />

tung von Betriebsvermögen gilt grundsätzlich das Vergleichswertver -<br />

fahren, d. h. der Wert soll vorrangig aus Verkäufen des letzten Jahres<br />

abgeleitet werden. Ist dies nicht möglich, ist vorgesehen, den Unter -<br />

nehmenswert unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer<br />

anderen anerkannten Methode zu schätzen. Alternativ kommt auch<br />

eine Schätzung auf Basis eines vereinfachten Bewertungsverfahrens in<br />

Betracht, wenn dieses nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergeb -<br />

nissen führt. Als Mindestwert gilt jeweils der Substanzwert, der sich<br />

aus dem Ansatz des Betriebsvermögens in der Bilanz unter Aufdeckung<br />

der stillen Reserven ergibt. Der gemeine Wert des Betriebsvermögens ist<br />

bei Personengesellschaften wie der Beteiligungsgesellschaft auf die einzelnen<br />

Gesellschafter aufzuteilen.<br />

Zu der abweichenden Beurteilung durch die Finanzverwaltung im Falle<br />

einer Beteiligung als (Treugeber-) Kommanditist vgl. nachfolgende<br />

Ausführungen zum koordinierten Ländererlass des Bayerischen Staats -<br />

ministeriums der Finanzen vom 14. Juni 2005.<br />

Die Neuregelung durch das Erbschaftsteuerreformgesetz und das<br />

Wachs tumsbeschleunigungsgesetz sieht weiterhin erbschaftsteuerliche<br />

Begünstigungen für Betriebsvermögen vor. Ausgenommen von den<br />

erbschaft- oder schenkungsteuerlichen Vergünstigungen bleibt allerdings<br />

Betriebsvermögen einer Gesellschaft, wenn es zu mehr als 50 %<br />

(bei der Behaltensfrist von fünf Jahren) bzw. 10 % (bei der Behal tens -<br />

frist von sieben Jahren) aus Verwaltungsvermögen besteht. Zu dem<br />

Verwaltungsvermögen gehören zwar auch Beteiligungen an gewerblichen<br />

Kommanditgesellschaften, wenn bei diesen das Verwaltungsver -<br />

mö gen mehr als 50 % beträgt. Doch da Schiffe jedoch nach der Be -<br />

griffsdefinition des Verwaltungsvermögens (§ 13b Abs. 2 ErbStG) nicht<br />

zum Verwaltungsvermögen gehören, stellen die mittelbaren Beteiligun -<br />

gen an den Schiffsgesellschaften kein Verwaltungsvermögen dar.<br />

Nach der Neuregelung hängt der Umfang der Begünstigungen von der<br />

sog. Behaltensfrist des erworbenen Betriebsvermögens ab. Dem Erben/<br />

Beschenkten stehen diesbezüglich zwei Optionen zur Auswahl, deren<br />

Wahl bindend ist und nicht nachträglich revidiert werden kann: Der


Erbe/Beschenkte kann eine Behaltensfrist von fünf Jahren wählen<br />

(Regelfall), bei der zunächst 85 % des anteiligen Betriebsvermögens der<br />

Beteiligungsgesellschaft bzw. eines entsprechenden Mitunternehmer -<br />

anteils von der Besteuerung verschont werden (Verschonungsabschlag).<br />

Die restlichen 15 % bleiben ebenfalls von der Versteuerung befreit,<br />

soweit sie nicht mehr als € 150.000 ausmachen (Abzugsbetrag). Bei<br />

einem höheren Wert schmilzt der Abzugsbetrag um die Hälfte des<br />

übersteigenden Betrages ab. Die Behaltensfrist beträgt bei der sog.<br />

Optionsverschonung sieben Jahre und ist mit einem kompletten Weg -<br />

fall der Erbschaftsteuer verbunden (Verschonungsabschlag von 100 %).<br />

Als zusätzliche Bedingung für die vorstehend beschriebenen Vergünsti -<br />

gungen ist bei Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten die Ein -<br />

hal tung von bestimmten Mindestlohnsummen während der jeweiligen<br />

Behaltensfrist zu nennen. Diese betragen bezogen auf die Ausgangs -<br />

lohnsumme für die jeweilige Schiffsgesellschaft 400 % bei der fünfjährigen<br />

und 700 % bei der siebenjährigen Behaltensfrist. Bei Unter -<br />

schreiten der relevanten Lohnsumme erfolgt eine prozentuale Redu -<br />

zierung der Steuerbefreiung, und zwar in dem Maße, in dem die Min -<br />

destlohnsumme innerhalb des zu betrachtenden Zeitraums unterschritten<br />

wird. Da zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung noch nicht fest<br />

steht, in welche Schiffsgesellschaften investiert werden soll und ob<br />

diese ggf. unter die Lohnsummenregelung fallen, ist derzeit noch<br />

ungewiss ob und ggf. in welchem Umfang sich die erbschaftsteuerlichen<br />

Begünstigungen für Betriebsvermögen letztendlich auswirken<br />

können.<br />

Veräußert der Erwerber seinen Anteil oder veräußert die Beteiligungs -<br />

ge sellschaft wesentliche Betriebsgrundlagen innerhalb der Behaltens -<br />

frist oder wird die Beteiligungsgesellschaft innerhalb dieser Frist auf -<br />

gelöst, fallen Verschonungsabschlag und Abzugsbetrag rückwirkend<br />

zeitanteilig bzw. vollständig (Abzugsbetrag) weg. Gleiches gilt für eine<br />

ggf. mögliche Tarifbegünstigung des Erwerbes, wenn dieser nicht<br />

durch eine Person der Steuerklasse I realisiert wird. Zum Wegfall der<br />

Verschonung führen auch Überentnahmen von mehr als € 150.000<br />

innerhalb der Behaltensfrist in ihrem Umfang. In den genannten Fällen<br />

besteht für den Erben/Beschenkten eine Anzeigepflicht. Von einer<br />

Nach versteuerung ist jedoch dann abzusehen, wenn der Ver äu ße rungs -<br />

er lös innerhalb der begünstigten Vermögensart verbleibt.<br />

Bei treuhändisch gehaltenen Kommanditanteilen ist der ursprünglich<br />

von allen Finanzverwaltungen der Bundesländer koordinierte Erlass des<br />

Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 14.6.2005, der im<br />

Einvernehmen mit den Obersten Finanzbehörden des Bundes ergangen<br />

und für die jeweils zuständigen Finanzämter bindend ist, zu beachten.<br />

Gemäß diesem Erlass ist die Übertragung von treuhändisch gehaltenen<br />

Kommanditbeteiligungen im Erb- bzw. Schen kungsfall als eine Übertragung<br />

des Herausgabeanspruchs gegenüber dem Treuhänder auf Rück -<br />

übertragung des Treuguts zu werten und somit erfolgt keine Übertragung<br />

der Beteiligung an der Beteiligungs gesellschaft selbst. In Folge<br />

des Erlasses sind bei der Übertragung von treuhändisch gehaltenen<br />

Kommanditbeteiligungen die Vergünstigungen nach § 13a ErbStG<br />

(Verschonungsabschlag und ggf. Abzugsbetrag für Betriebsvermögen)<br />

und § 19a ErbStG (Entlastungsbetrag für Schenkun gen/Erbschaften der<br />

Steuerklasse II und III) zu versagen.<br />

Dies hat jedoch das Niedersächsische Finanzgericht in seinem Urteil<br />

vom 28.07.2010 (Az.: 3 K 215/09) für unzulässig erklärt. Daraufhin hat<br />

das Bayerische Staatsministerium der Finanzen in einem aktuellen<br />

Erlass vom 16.09.2010 den früheren Erlass aufgehoben. Dies gilt allerdings<br />

nur für die bayerischen Finanzbehörden; derzeit ist offen, ob sich<br />

die Finanzverwaltungen anderer Bundesländer dem anschließen. Bei<br />

vorhersehbaren oder planbaren Anteilsübertragungen sollte daher der<br />

vorherige Wechsel des Erblassers oder Schenkers in die Stellung eines<br />

Direktkommanditisten geprüft werden.<br />

Hinweis<br />

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich um den<br />

zwei ten Zweitmarktfonds der Anbieterin, der auf der hier beschriebenen<br />

steuerlichen Konzeption basiert. Die bisher aufgelegten Zweit -<br />

markt fonds wurden noch nicht steuerlich veranlagt. Erfahrungswerte<br />

hinsichtlich der Handhabung dieser Konzeption durch die Fi nanz ver -<br />

wal tung liegen daher noch nicht vor.<br />

Eine gesonderte Darstellung der steuerlichen Risiken befindet sich auf<br />

den Seiten 23 bis 25.<br />

Elbufer Invest 83


Recht und Steuern<br />

Besondere Angaben nach der VermVerkProspV<br />

Als Vermögensanlage angeboten werden Kommanditbeteiligungen an<br />

der Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG. Als Rechtsgrundlage für<br />

die folgenden Angaben dient die Verordnung über Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospekte (Vermögensanlagen-Ver kaufsprospektverordnung –<br />

VermVerkProspV).<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 1 VermVerkProspV<br />

Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen beträgt<br />

€2.975.000. Die Mindestzeichnungssumme beträgt € 15.000. Die An -<br />

zahl der Anleger steht noch nicht fest: Bei dem geplanten Emissions -<br />

ka pi tal von €2.975.000 und der Mindestzeichnungssumme von<br />

€15.000 werden maximal 198 Kommanditanteile begeben.<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 2, 2. Halbsatz VermVerkProspV<br />

Der Anbieter und der Emittent übernehmen keine Zahlungen von<br />

Steuern für den Anleger.<br />

§ 5 Nr. 6 VermVerkProspV<br />

Der Emittent Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG ist kein Konzern -<br />

unternehmen.<br />

§ 6 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV,<br />

Sätze 2 und 3<br />

Zum Aufstellungsdatum des Verkaufsprospektes sind nur die Grün -<br />

dungs gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt. Treuhand-Komman -<br />

dit kapital wurde noch nicht eingeworben. Frühere Emissionen von<br />

Vermögensanlagen i.S.v. § 8 f Abs. 1 VerkProspG oder von Wert pa -<br />

pieren wurden nicht herausgegeben. Die Beteiligungsgesellschaft ist<br />

weder eine Aktiengesellschaft noch eine Kommanditgesellschaft auf<br />

Aktien (KGaA), so dass ein Nennbetrag umlaufender Wertpapiere, die<br />

den Gläubigern Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien einräumen,<br />

sowie Bedingungen und Verfahren für den Umtausch oder Bezug nicht<br />

genannt werden können.<br />

§ 7 Abs. 2 VermVerkProspV<br />

Der Gründungsgesellschafter Elbufer Invest GmbH & Cie. KG ist mit<br />

dem Vertrieb des Angebotes beauftragt. Die weiteren Gründungs gesell -<br />

schafter sind im Übrigen nicht an Unternehmen unmittelbar und mittelbar<br />

beteiligt, die mit dem Vertrieb des Angebotes beauftragt sind,<br />

die der Be tei li gungs ge sell schaft Fremdkapital zur Verfügung stellen<br />

oder die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />

nicht nur geringfügige Lie fe run gen oder Leistungen erbringen.<br />

84 Recht und Steuern<br />

§ 8 VermVerkProspV<br />

Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche des Emittenten liegen im Halten der<br />

Beteiligung an der Investitionsgesellschaft, die ihrerseits den Aufbau,<br />

das Halten und Verwalten eines Portfolios von Schiffsbeteiligungen,<br />

insbesondere von mitunternehmerisch geprägten Kommanditbeteili gun -<br />

gen, die Seeschiffe betreiben sowie der Veräußerung solcher Beteili -<br />

gun gen zum Unternehmensgegenstand hat.<br />

Die Gesellschaft ist nicht von Patenten und Lizenzen oder neuen Her -<br />

stellungsverfahren abhängig, die von wesentlicher Bedeutung für die<br />

Ge schäftstätigkeit oder die Ertragslage sind. Eine Abhängigkeit der<br />

Emittentin besteht von dem Gesellschaftsvertrag der Investitions ge sell -<br />

schaft, dem in diesem Zusammenhang geschlossenen Aufnahmevertrag,<br />

dem Geschäftsbesorgungsvertrag über die Konzeption, Vertrieb und<br />

Herstellung des Verkaufsprospektes sowie dem Ge schäfts be sor gungs ver -<br />

trag zwischen der Investitionsgesellschaft und dem Anbieter, da die<br />

Beteiligungsgesellschaft mittelbar über die Investitions gesellschaft die<br />

Beteiligungen an Schiffsgesellschaften erwerben will und daher diese<br />

Verträge von wesentlicher Bedeutung für die Ge schäfts tä tig keit und<br />

Ertragslage der Emittentin sind. Insofern besteht wiederum eine (mittelbare)<br />

Abhängigkeit von den Verträgen der In ves ti tions ge sell schaft<br />

(vgl. Seite 73) über den Erwerb von Schiffs beteiligungen. Siehe auch<br />

Abschnitt „Kauf- und Übertragungsverträge“ im Kapitel „Risiken der<br />

Vermögensanlage“ auf Seite 18. Von weiteren Verträgen von wesentlicher<br />

Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage ist der<br />

Emittent nicht abhängig.<br />

Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig, die Einfluss<br />

auf die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft haben könnten.<br />

Die wichtigste laufende Investition mit Ausnahme der Finanzanlagen<br />

ist die Beteiligung an der Investitionsgesellschaft. Hierüber ist bereits<br />

ein Vertrag geschlossen worden. Zu den Investitionen der In ves ti tions -<br />

ge sell schaft in die Zielgesellschaften siehe Seite 56 ff.<br />

Die Tätigkeit des Emittenten ist nicht durch außergewöhnliche<br />

Ereignisse beeinflusst worden.<br />

§ 9 Abs. 1 VermVerkProspV<br />

Die gesamten Nettoeinnahmen aus der Einwerbung des Kommandit ka -<br />

pi tals werden für den Erwerb der Beteiligung an der Investitions gesell -<br />

schaft verwendet. Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen<br />

nicht genutzt. Die Nettoeinnahmen allein reichen für die Realisierung


der Anlageziele aus. Anlageziel ist die Erzielung von Einnahmen durch<br />

die mittelbare Beteiligung an Schiffsgesellschaften. Anlagepolitik ist die<br />

Beteiligung an der Investitions ge sell schaft, deren Gegenstand wiederum<br />

der Auf bau, das Halten und das Verwalten eines Portfolios von Schiffs -<br />

betei li gungen, insbesondere von mitunternehmerisch geprägten Kom -<br />

man dit be tei li gun gen an Personengesellschaften ist, die ihrerseits ein<br />

Seeschiff betreiben. Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung ist die Be -<br />

tei ligungs gesellschaft noch nicht als Kommanditistin an der In ves ti -<br />

tions gesell schaft beteiligt, hat darüber aber bereits einen Auf nah me ver -<br />

trag geschlossen (Realisierungsgrad). Die Investitionsgesellschaft hat<br />

bereits In ves ti tio nen in Ziel ge sellschaften getätigt (siehe Seite 56-59)<br />

und wird sukzessive nach Einzahlung der einzuwerbenden Mittel weitere<br />

Be tei li gungen an Schiffsgesellschaften erwerben.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 1 VermVerkProspV<br />

Anlageobjekt der Beteiligungsgesellschaft ist der Kommanditanteil, den<br />

sie an der Investitionsgesellschaft, der Elbufer Invest Alpha GmbH &<br />

Co. KG, halten wird. Sie wird neben der persönlich haftenden Ge sell -<br />

schaf terin, der Verwaltung Elbufer Invest Alpha GmbH, sowie der<br />

Elbufer Invest Alpha 1 GmbH & Co. KG als Kommanditistin beteiligt<br />

sein. Es ist die Auf nahme weiterer Kom manditisten in Form von weiteren<br />

Be tei li gungs ge sell schaften geplant. Der Kom man dit anteil an der<br />

Inves ti tions gesell schaft ist für die Beteili gungs ge sell schaft mit den<br />

Gesell schafterrechten eines Kommanditisten verbunden (Ergebnisver tei -<br />

lung sowie Mit wir kungs- und Informations rechte).<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Das Eigentum an der Beteiligung an der Investitionsgesellschaft (Ge -<br />

sell schafterstellung) steht den Gesellschaftern der Beteili gungs ge sell -<br />

schaft zu. An der Investitionsgesellschaft sind die Grün dungs ge sell -<br />

schaf ter des Emittenten als Gesellschafter der Kommandistin Elbufer<br />

Invest Alpha 1 GmbH & Co. KG beteiligt. Die Komplementärin des<br />

Emittenten ist zudem Komplementärin der Investitionsgesellschaft. Im<br />

Übrigen steht oder stand der <strong>Prospekt</strong> verantwortlichen, den Grün -<br />

dungs gesellschaftern des Emittenten, den Mitgliedern der Ge schäfts -<br />

füh rung des Emittenten, der Treuhänderin sowie dem Mittel ver wen -<br />

dungs kontrolleur kein Eigentum und keine dingliche Berechti gun gen<br />

an der von der Gesellschaft zukünftig gehaltenen Beteiligung (An la ge -<br />

ob jekt) oder wesentlichen Teilen desselben zu.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV<br />

Dingliche Belastungen des Anlageobjekts bestehen nicht.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 4 VermVerkProspV<br />

Für die Verwendung der Beteiligung an der Investitionsgesellschaft<br />

bestehen rechtliche, aber keine tatsächlichen Beschränkungen der Ver -<br />

wendungs mög lich keiten. Die rechtlichen Verwendungsmöglichkeiten<br />

sind durch den Gesellschaftsvertrag der Investitions gesell schaft be -<br />

schränkt. Es bestehen ein Vorkaufsrecht und Beschränkungen der Fun -<br />

gibilität der Beteiligung an der Investitionsgesellschaft. Kündi gun gen<br />

der Beteiligung können erst in der Zukunft nach Maß gabe des Gesell -<br />

schaftsvertrages der Investitionsgesellschaft erfolgen.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 5 VermVerkProspV<br />

Behördliche Genehmigungen sind nicht erforderlich. Es liegen keine<br />

behördlichen Genehmigungen vor.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspV<br />

Bewertungsgutachten für die Beteiligung an der Investitionsgesell -<br />

schaft (Anlageobjekt) sind nicht erstellt worden.<br />

§ 12 Abs. 1 VermVerkProspV<br />

Der Emittent verfügt zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung über keinen<br />

Vor stand, kein Aufsichtsgremium und keinen Beirat. Es kann auf<br />

Wunsch der persönlich haftenden Gesellschafterin der Investitions ge -<br />

sell schaft oder der qualifizierten Mehrheit von mehr als 50 % des insgesamt<br />

bei den Beteiligungsgesellschaften, die an der Investitions ge -<br />

sell schaft beteiligt sind, vorhandenen Kommanditkapitals ein Gesamt -<br />

beirat auf Ebene der Investitionsgesellschaft bestellt werden.<br />

§ 12 Abs. 4 der VermVerkProspV<br />

Außerhalb des Kreises der nach der VermVerkProspV angabepflichtigen<br />

Personen gibt es keine Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt<br />

des <strong>Prospekt</strong>es oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes wesentlich<br />

beeinflusst haben.<br />

§ 14 VermVerkProspV<br />

Eine Gewährleistung der Verzinsung oder der Rückzahlung der angebotenen<br />

Vermögensanlage durch juristische Personen oder Gesellschaften<br />

ist nicht übernommen worden.<br />

Elbufer Invest 85


Recht und Steuern<br />

Vertragspartner<br />

Firma<br />

Funktion<br />

Handelsregister<br />

Tag der ersten Eintragung<br />

Kommanditkapital<br />

Komplementär<br />

Kommanditisten<br />

Treuhandkommanditist<br />

Geschäftsanschrift / Sitz<br />

Firma<br />

Funktion<br />

Handelsregister<br />

Tag der ersten Eintragung<br />

Stamm-/Grundkapital<br />

Gesellschafter<br />

Geschäftsführer<br />

Aufsichtsrat<br />

Geschäftsanschrift / Sitz<br />

86 Recht und Steuern<br />

Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG<br />

Beteiligungsgesellschaft (Emittent)<br />

Amtsgericht Hamburg HRA 112901<br />

21. März 2011<br />

€ 25.000;<br />

Emissionskapital: bis zu € 2.975.000<br />

(vertraglich vorgesehen)<br />

Verwaltung Elbufer Invest Alpha GmbH, Hamburg<br />

Elbufer Invest GmbH & Cie. KG, Hamburg (€ 15.000)<br />

Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Flensburg (€ 10.000)<br />

Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Flensburg<br />

(treuhänderisch für Dritte)<br />

Chilehaus A, Fischertwiete 2, 20095 Hamburg<br />

Verwaltung Elbufer Invest Alpha GmbH<br />

Gründungsgesellschafterin und Komplementärin<br />

Elbufer Invest Alpha GmbH & Co. KG,<br />

Elbufer Invest Alpha 1 GmbH & Co. KG<br />

Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG<br />

Amtsgericht Hamburg HRB 112210<br />

7. Januar 2010<br />

€ 25.000 (100 % eingezahlt)<br />

Elbufer Invest GmbH & Cie. KG<br />

Eckhart Ruess, Hamburg; Jochen Voecks, Hamburg<br />

Chilehaus A, Fischertwiete 2, 20095 Hamburg<br />

Chilehaus A, Fischertwiete 2, 20095 Hamburg<br />

Elbufer Invest Alpha GmbH & Co. KG<br />

Investitionsgesellschaft<br />

Amtsgericht Hamburg HRA 111161<br />

2. Februar 2010<br />

€ 2.400.000;<br />

€ 4.800.000 (vorgesehen,<br />

Erhöhung bis € 75.000.000 möglich)<br />

Verwaltung Elbufer Invest Alpha GmbH, Hamburg<br />

Elbufer Invest Alpha 1 GmbH & Co. KG, Hamburg<br />

Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG, Hamburg,<br />

vorgesehen<br />

Chilehaus A, Fischertwiete 2, 20095 Hamburg<br />

Verwaltung Elbufer Invest GmbH<br />

Komplementärin der Elbufer Invest<br />

GmbH & Cie. KG<br />

Amtsgericht Hamburg HRB 100965<br />

9. Mai 2007<br />

€ 25.000<br />

Eckhart Ruess, Hamburg<br />

Eckhart Ruess, Hamburg<br />

Chilehaus A, Fischertwiete 2, 20095 Hamburg


Elbufer Invest GmbH & Cie. KG<br />

Gründungsgesellschafter der Beteiligungsgesellschaft<br />

und Anbieter des Beteiligungsangebots, Konzeption,<br />

Bewertung, Ankauf, Fondsmanagement, Vertrieb<br />

Amtsgericht Hamburg HRA 106799<br />

4. September 2007<br />

€ 25.000<br />

Verwaltung Elbufer Invest GmbH, Hamburg<br />

Eckhart Ruess, Hamburg,<br />

Jochen Voecks, Hamburg<br />

Chilehaus A, Fischertwiete 2, 20095 Hamburg<br />

Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG<br />

Gründungsgesellschafter der Beteiligungsgesellschaft,<br />

Treuhänderin<br />

Amtsgericht Flensburg HRB 520 FL<br />

21. November 1975<br />

€ 1.000.000<br />

Bernd Gripp, Großenwiehe<br />

Markus Lehmann, Tastrup<br />

Guido Reimann, Schafflund<br />

Dr. jur. Johannes Trappe, Dipl. Kfm. Jens Blöcker,<br />

Dr. Hans Vieregge<br />

Ballastkai 9, 24937 Flensburg<br />

RTC Revision Treuhand Consulting GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Mittelverwendungskontrolleur<br />

Amtsgericht Bremen HRB 17753 HB<br />

9. Dezember 1997<br />

€ 100.000<br />

Björn Hagedorn<br />

Björn Hagedorn, Stade<br />

Frank Fruggel, Rotenburg<br />

Holger Fennen, Hamburg<br />

Katharinenstraße 5, 28195 Bremen<br />

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Michael Niefünd<br />

Erstellung der Markt- und Flottenanalyse<br />

Friedrich-August-Straße 18, 26931 Elsfleth<br />

Elbufer Invest 87


Recht und Steuern<br />

Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />

Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft in Firma Elbufer Invest<br />

Alpha 2 GmbH & Co. KG (im folgenden auch „Beteiligungsgesellschaft“<br />

genannt)<br />

§ 1<br />

Rechtsform, Firma, Sitz, Gesellschaftszweck<br />

1. Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft deutschen Rechts<br />

unter der Firma: Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG.<br />

2. Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.<br />

3. Unternehmensgegenstand ist die Beteiligung an der Elbufer Invest<br />

Alpha GmbH & Co. KG (Im Folgenden auch „Investitionsgesellschaft“<br />

genannt), deren Gegenstand wiederum der Aufbau, das Halten und das<br />

Verwalten eines Portfolios von Schiffsbeteiligungen, insbesondere von<br />

mitunternehmerisch geprägten Kommanditbeteiligungen an Personen -<br />

gesellschaften, die ihrerseits ein Seeschiff betreiben (im folgenden<br />

kurz: Schiffsgesellschaften), ist. Die Gesellschaft kann alle mit dem<br />

vorstehenden Unternehmensgegenstand verbundenen Geschäfte tätigen.<br />

§ 2<br />

Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft<br />

1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />

2. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

3. Die Kündigung der Gesellschaft kann von den Kommanditisten nur auf<br />

den Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Kündigungs -<br />

frist von sechs Monaten erfolgen, frühestens jedoch zum 31. Dezem -<br />

ber 2015. Eine Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief an die<br />

per sönlich haftende Gesellschafterin zu erfolgen. Letztere ist zur or -<br />

dent lichen Kündigung der Gesellschaft nicht berechtigt.<br />

§ 3<br />

Gesellschafter und Kapitaleinlagen<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin, nachfolgend auch „persönlich<br />

haftende Gesellschafterin“ genannt, ist die Verwaltung Elbufer Invest<br />

Alpha GmbH mit Sitz in Hamburg. Die persönlich haftende Gesell -<br />

schaf terin ist zu einer Kapitaleinlage bei der Gesellschaft nicht berechtigt<br />

und nimmt am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht teil.<br />

2. Gründungskommanditisten sind:<br />

a) die Elbufer Invest GmbH & Cie. KG, Hamburg, mit einer<br />

Kommanditeinlage von € 15.000;<br />

b) die Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, mit einer<br />

Kommanditeinlage von € 10.000;<br />

3. Die Summe der Kommanditeinlagen bildet das Kommanditkapital der<br />

Gesellschaft. Die Gründungskommanditisten werden mit Haftsummen<br />

in Höhe ihrer Kommanditeinlagen in das Handelsregister eingetragen.<br />

4. Für Einzahlungen, die nach den jeweiligen Fälligkeitsterminen geleistet<br />

werden, kann die Gesellschaft den betroffenen Komman di tis ten Zinsen<br />

gemäß § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB belasten. Die Gesell schaft ist von<br />

der Treuhänderin ermächtigt, Einzahlungsansprüche gegen deren<br />

Treugeber (nachfolgend „Treugeber“ genannt) geltend zu machen. Die<br />

88 Recht und Steuern<br />

Treuhänderin ist zur Einzahlung ihrer Pflichteinlage nur insoweit verpflichtet,<br />

wie ihr die entsprechenden Mittel von ihren Treugebern zur<br />

Verfügung gestellt werden.<br />

5. Die Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG ist berechtigt, ihre oben ge -<br />

nann te Kommanditbeteiligung durch einseitige Erklärung gegenüber<br />

der Komplementärin als Treuhänderin für Dritte bis zu einer Komman -<br />

diteinlage in Höhe von insgesamt € 2.985.000 zu erhöhen. Dieses<br />

Recht ist befristet bis zum 31. Dezember 2011. Von diesen weiteren<br />

Pflichteinlagen werden 10 % als Haftsumme in das Handelsregister eingetragen.<br />

6. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, weitere Kom -<br />

manditisten aufzunehmen, sofern das insgesamt gezeichnete Kom man -<br />

ditkapital den Betrag von € 3.000.000 nicht überschreitet. Von diesen<br />

weiteren Pflicht einlagen werden 10 % als Haft sum me in das Handels -<br />

register eingetragen.<br />

7. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, einen Kom -<br />

manditisten, der seine fällige Pflichteinlage trotz schriftlicher Fristset -<br />

zung mit Ausschlussandrohung ganz oder teilweise nicht rechtzeitig<br />

erbringt, durch schriftlichen Bescheid aus der Gesellschaft nach ihrer<br />

Wahl ganz oder teilweise auszuschließen, ohne dass es eines besonderen<br />

Gesellschafterbeschlusses bedarf. Bei nicht rechtzeitiger Erbringung<br />

der Pflichteinlage eines Treugebers kann die Treuhänderin anteilig<br />

ganz oder teilweise mit dem auf diesen Treugeber entfallenden Anteil<br />

aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.<br />

8. Die Beteiligung der Kommanditisten erfolgt unter der aufschiebenden<br />

Bedingung ihrer Eintragung in das Handelsregister. In der Zeit von<br />

ihrem Beitritt bis zu ihrer Eintragung als Kommanditisten in das Han -<br />

dels register sind sie als atypisch stille Gesellschafter mitunternehmerisch<br />

beteiligt. Die Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages finden<br />

bereits für diesen Zeitraum entsprechende Anwendung.<br />

9. Die Einlagen der Kommanditisten / Treugeber sind nach Maßgabe der<br />

Beitrittserklärung zuzüglich dem vereinbarten Agio zu erbringen. Die<br />

Kommandit ein lagen der Gründungskommanditisten sind zu 100 %<br />

zuzüglich 3 % Agio mit Unterzeichnung dieses Gesellschaftsvertra ges<br />

zu erbringen.<br />

§ 4<br />

Treuhänderin<br />

1. Die Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG als Treuhänderin ist berechtigt,<br />

sich neben ihrer eigenen Beteiligung nach Maßgabe dieses Vertrages<br />

als Kommanditist für Treugeber zu beteiligen und ihre Kommandit -<br />

beteiligung nach Maßgabe von § 3 Nr. 5 und der nachfolgenden Nr. 4<br />

entsprechend zu erhöhen. Von diesen weiteren Pflicht einlagen werden<br />

10 % als Haftsumme in das Handelsregister eingetragen.<br />

2. Die Treugeber können nach Abschluss der Platzierungsphase schriftlich<br />

verlangen, dass sie die auf sie entfallende Kommanditbeteiligung von<br />

der Treuhänderin übernehmen und mit ihrer Haftsumme selbst als<br />

Kommanditisten in das Handelsregister eingetragen werden, sofern sie<br />

zuvor der Treuhänderin oder der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

eine Handelsregister vollmacht erteilt haben. In diesem Fall ist die<br />

Treuhänderin verpflichtet, auf den Treugeber die diesem anteilig zustehende<br />

Kommanditbe tei li gung unverzüglich zu übertragen, mit der<br />

Folge, dass sie die Beteiligung dann nur noch als Ver wal tungs treu hän -


de rin gemäß den Regelungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

entsprechend betreuen wird, soweit sich nicht aus der Natur der dann<br />

unmittelbaren Beteiligung des Treugebers an der Gesellschaft zwingend<br />

etwas anderes ergibt. Dinglich erfolgt die Übertragung der be tref fen -<br />

den Kommandit beteiligung mit Eintragung der Son der rechts nach folge<br />

im Handelsre gis ter, ohne dass es eines gesonderten Übertragungsaktes<br />

bedarf. Der Treugeber trägt die Kosten der Handelsregistervollmacht,<br />

die Gesell schaft trägt die Kosten der Eintragung.<br />

3. Jeder Treugeber schließt mit seiner Beitrittserklärung zur Regelung des<br />

Treuhandverhältnisses mit der Treuhänderin einen gesonderten Treu -<br />

hand- und Verwaltungs ver trag, der in dem Verkaufsprospekt der<br />

Vermö gensanlage abgedruckt ist.<br />

4. Die Treuhänderin ist zur Erhöhung ihrer Einlage in Höhe der Summe<br />

der ihr vorliegenden und angenommenen Beitrittserklärungen als Kom -<br />

manditistin berechtigt und auf Anforderung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin auch verpflichtet. Das Erhöhungsrecht ist auf den<br />

Betrag von € 2.975.000 begrenzt und bis zum 31. Dezember 2011 be -<br />

fristet. Die persönlich haftende Gesellschafterin kann diese Frist durch<br />

Anzeige gegenüber der Treuhänderin einmalig um sechs Monate verlängern.<br />

5. Die Treuhänderin ist unter Beachtung der Voraussetzungen in § 2 Nr.<br />

3 berechtigt, ihre Kommanditbeteiligung auch teilweise nach Maßgabe<br />

der von ihren Treugebern ausgesprochenen Kündigungen zu kündigen<br />

und herabzusetzen.<br />

6. Soweit den Kommanditisten in diesem Gesellschaftsvertrag Mitwir -<br />

kungs-, Stimm-, Informations- und Kontrollrechte eingeräumt werden,<br />

stehen diese Rechte auch den Treugebern unmittelbar zu.<br />

§ 5<br />

Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft<br />

1. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft erfolgen durch<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin. Sie hat die Geschäfte der<br />

Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen.<br />

Sie und ihre Organe sind von den einschränkenden Bestimmungen des<br />

§ 181 BGB befreit und unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />

2. Die persönlich haftende Gesellschafterin und die Elbufer Invest GmbH<br />

& Cie. KG sind berechtigt, die zur Umsetzung der im Verkaufsprospekt<br />

der Gesellschaft genannten Ziele erforderlichen Rechtsgeschäfte zu<br />

tätigen, wobei die Elbufer Invest GmbH & Cie. KG hierbei stets im<br />

Namen und für Rechnung der Gesellschaft zu handeln hat. Sie ist zu<br />

diesem Zweck von der persönlich haftenden Gesellschafterin bevollmächtigt<br />

und vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit. Rechts- und<br />

steuerberatende Tätigkeiten wird die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin zu Lasten der Gesellschaft durch Berufsträger ausführen<br />

lassen.<br />

3. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß § 164 HGB ist ausgeschlossen.<br />

Alle Geschäfte, die nach Art, Umfang oder Risiko den<br />

Rahmen des veröffentlichten Verkaufsprospektes oder aus anderem<br />

Grund den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes überschreiten,<br />

bedürfen eines zustimmenden Beschlusses des Gesamtbeirates,<br />

falls ein Gesamtbeirat besteht. Besteht kein Gesamtbeirat, entscheiden<br />

die Gesellschafter, vorzugsweise im schriftlichen Verfahren. Der vorherigen<br />

Zustimmung der Gesellschafter im schriftlichen Verfahren bedürfen<br />

auch bei Bestehen eines Gesamtbeirates insbesondere folgende<br />

Geschäfte:<br />

a) Kündigung, Veräusserung, oder Belastung der Beteiligung der<br />

Gesellschaft an der Investitionsgesellschaft;<br />

b) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten sowie Übernahme von<br />

Bürgschaften, Patronatserklärungen, Schuldbeitritten und<br />

Garantien für Dritte;<br />

c) Aufnahme und Gewährung von Darlehen, die nicht im Verkaufs -<br />

prospekt vorgesehen sind;<br />

d) Aufgabe des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft.<br />

4. Die unter Nr. 3 genannten Einschränkungen beziehen sich nicht auf<br />

die Rechtsgeschäfte, die im Investitions- und Finanzierungsplan<br />

(Anlage I) vorgesehen sind.<br />

5. Bei den Beschlussfassungen gemäß § 13 Nr. 10 des Gesellschaftsver -<br />

trages der Investitionsgesellschaft hat die Beteiligungsgesellschaft ihre<br />

Stimmen entsprechend der Stimmenverteilung der Gesellschafter abzugeben.<br />

6. Die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Elbufer<br />

Invest GmbH & Cie. KG und der Treuhänderin, soweit sie im eigenen<br />

Namen und für eigene Rechnung handelt, ist – soweit gesetzlich zu -<br />

läs sig – auf die Fälle von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Ver -<br />

trags- oder Gesetzesverletzungen beschränkt. Diese Haftungs be gren -<br />

zung gilt nicht für die Verletzung von Pflichten, die für die Durchfüh -<br />

rung dieses Vertrages wesentlich sind und ferner nicht für die Verlet -<br />

zung von Leben, Körper oder Gesundheit der Kommanditisten/Treu -<br />

geber.<br />

§ 6<br />

Buchführung, Jahresabschluss, Bericht<br />

1. Die persönlich haftende Gesellschafterin führt die Bücher der Gesell -<br />

schaft. Sie hat den Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handels -<br />

gesetzbuches innerhalb der gesetzlichen Fristen aufzustellen, und den<br />

Kommanditisten zusammen mit einem Bericht zu übersenden.<br />

2. Die persönlich haftende Gesellschafterin bedient sich bei der Führung<br />

der Bücher und der Erstellung des Jahresabschlusses der Unterstützung<br />

Dritter. Die Erstellung des Jahresabschlusses hat durch einen Wirt -<br />

schafts prüfer zu erfolgen, der in diesem Zusammenhang eine Plausibi -<br />

li tätsbeurteilung vorzunehmen hat.<br />

3. Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch Beschluss der<br />

Gesellschafter.<br />

4. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat jährlich einen Bericht über<br />

die Entwicklung der Investitionsgesellschaft sowie des mittelbar über<br />

die Investitionsgesellschaft gehaltenen Portfolios der Gesellschaft zu<br />

er stellen. Die Erstellung dieses Berichts kann auf die Elbufer Invest<br />

GmbH & Cie. KG übertragen werden. Der Bericht muss rechtzeitig vor<br />

der ordentlichen Gesellschafterversammlung oder der Versendung des<br />

entsprechenden Schreibens an die Kommanditisten/Treugeber vorliegen.<br />

§ 7<br />

Konten der Gesellschafter<br />

1. Die Kapitalkonten der Gesellschafter sind Festkonten und bestimmen<br />

sich nach den vereinbarten Pflichteinlagen (Kapitalkonto I). Ihre Salden<br />

Elbufer Invest 89


Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />

sind unverzinslich. Nach dem Stand dieser Konten bemessen sich die<br />

Gesellschafterrechte der Gesellschafter.<br />

2. Auf einem Erfolgssonderkonto (Kapitalkonto II) werden die Gewinnund<br />

Verlustanteile eines jeden Gesellschafters verbucht. Die Erfolgs -<br />

sonderkonten gewähren keine Gesellschafterrechte; ihre Salden sind<br />

unverzinslich. Negative Salden begründen keine Forderungen gegenüber<br />

den Kommanditisten.<br />

3. Entnahmen werden auf dem Kapitalkonto II dann verbucht, wenn dieses<br />

Konto ein Guthaben zugunsten des Gesellschafters ausweist.<br />

4. Entnahmen und Einlagen werden im Übrigen auf gesonderten Ent -<br />

nahmekonten (Kapitalkonto III) eines jeden Gesellschafters verbucht.<br />

Ihre Salden sind unverzinslich. Negative Salden begründen keine<br />

Forderungen gegenüber den Kommanditisten.<br />

5. Das Agio ist zunächst als Kapitalrücklage zu verbuchen, die zum Ende<br />

des Geschäftsjahres, in dem der jeweilige Gesellschafter beigetreten ist,<br />

aufzulösen ist.<br />

§ 8<br />

Ergebnisverteilung<br />

1. Das nach Abzug aller Kostenerstattungen und Vergütungen gemäß § 9<br />

und § 10 dieses Vertrages verbleibende Ergebnis der Gesellschaft wird<br />

auf alle Kommanditisten / Treugeber im Verhältnis ihrer gezeichneten<br />

Kommanditeinlagen verteilt.<br />

2. Abweichend von der Regelung in Nr. 1 wird das Ergebnis des Ge -<br />

schäfts jahres 2011 auf die Kommanditisten/Treugeber, die zum Schluss<br />

des Geschäftsjahres an der Gesellschaft beteiligt sind, unabhängig vom<br />

Zeitpunkt ihres Beitritts zur Gesellschaft so verteilt, dass im Verhältnis<br />

der gezeichneten Kommanditeinlagen relativer Gleichstand auf den<br />

Erfolgssonderkonten der Kommanditisten (Kapitalkonto II) bis zum 31.<br />

Dezember 2011 – ggf. in einem späteren Geschäftsjahr – erreicht wird.<br />

3. Abweichend von der Regelung in Nr. 1 und nachrangig zu der Rege -<br />

lung in Nr. 2 erhält die Elbufer Invest GmbH & Cie. KG in den Ge -<br />

schäftsjahren ab dem Jahr 2011 einen jährlichen Vorabgewinn in Höhe<br />

von 4 % der Summe der in diesem Jahr insgesamt geleisteten Auszah -<br />

lungen an die Kommanditisten der Gesellschaft. Der Vorabgewinn ist<br />

jeweils mit der jährlichen Auszahlung an die Kommanditisten fällig.<br />

Reicht der Gewinn eines Geschäftsjahres nicht aus, um den Vorab ge -<br />

winn ganz oder teilweise zuzuweisen, wird der nicht zugewiesene<br />

Betrag rechnerisch vorgetragen und im nächsten Jahr mit einem entsprechenden<br />

Gewinn der Elbufer Invest GmbH & Cie. KG vorab zugewiesen.<br />

Erst nach Bedienung dieses Vorabgewinnes wird das Ergebnis<br />

der Gesellschaft nach der in Nr. 1 enthaltenden Regelung verteilt.<br />

§ 9<br />

Kostenerstattungen und Vorabvergütungen<br />

1. Für die Geschäftsführung und die Übernahme der persönlichen Haf -<br />

tung erhält die persönlich haftende Gesellschafterin für 2011 eine Ge -<br />

schäftsführungs- und Haftungsvergütung von € 1.020, fällig bei Ab -<br />

schluss der Platzierung, spätestens jedoch am 31. Oktober 2011 und ab<br />

2012 eine jeweils am 31. Oktober fällige Ge schäfts führungs- und Haf -<br />

tungsvergütung von € 1.040,40 die sich erstmals zum 1. Januar 2013<br />

um jeweils 2 % p.a. erhöht. Überschreitet die allgemeine Kostenstei -<br />

90 Recht und Steuern<br />

gerung, gemessen anhand des Verbraucher preis index für Deutschland<br />

(VPI), herausgegeben vom Statistischen Bundes amt Deutschland, diesen<br />

Satz, so ist die Vergütung darüber hinaus alle drei Jahre, erstmals zum<br />

1. Januar 2013, um die entsprechende Differenz anzupassen.<br />

2. Die Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG übernimmt nach Maßgabe des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages vom heutigen Tage die Funktion<br />

des Treuhänders für die von ihr treuhänderisch für Dritte eingegangenen<br />

Kommanditbeteiligungen. In Ausübung dieser Funktion wird die<br />

Treuhänderin umfangreiche Verwaltungs-, Informations- und Abstim -<br />

mungsaufgaben im Verhältnis zwischen den Kommanditisten und der<br />

Beteiligungsgesellschaft wahrnehmen. Die Treuhänderin erhält für ihre<br />

Leistungen – welche die Kommanditgesellschaft ansonsten gegenüber<br />

ihren Kommanditisten selbst erbringen müsste – und als Erstattung<br />

ihrer Aufwendungen und Auslagen von der Kommanditgesellschaft die<br />

in § 8 Abs. 1 bis 4 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages festgelegten<br />

Vergütungen, welche hiermit hinsichtlich Höhe und Fälligkeit von<br />

der Kommanditgesellschaft ausdrücklich anerkannt werden.<br />

3. Sämtliche Kosten und Vergütungen, welche in der Betriebsphase in der<br />

Gesellschaft anfallen, werden von der Elbufer Invest Alpha GmbH &<br />

Co. KG erstattet.<br />

4. Die vorstehend geregelten Kostenerstattungen und Vergütungen sind<br />

vor der Gewinn- und Verlustverteilung zu berücksichtigen und im<br />

Innenverhältnis der Gesellschaft als Aufwand bzw. als Ertrag zu verbuchen.<br />

Sie verstehen sich jeweils zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer.<br />

§ 10<br />

Besondere Gesellschafterleistungen<br />

Gemäß gesonderter Vereinbarung übernimmt die Elbufer Invest GmbH &<br />

Cie. KG auf der Grundlage eines gesonderten Geschäftsbesorgungsvertrages<br />

folgende besondere entgeltliche Leistungen in der Investitionsphase: Die<br />

Konzeption der Gesellschaft, die Platzierung des Emissionskapitals, sowie<br />

die Erstellung des Verkaufsprospektes und der erforderlichen Emissions -<br />

unter lagen. Sie kann hierzu auch Dritte im eigenen Namen oder im Namen<br />

der Gesellschaft zu Lasten der ihr geschuldeten Vergütung beauftragen. Für<br />

diese Geschäftsbesorgung erhält sie die in Anlage I aufgeführte Vergütung<br />

zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

§ 11<br />

Mittelverwendung und –herkunft/Mittelverwendungskontrolle<br />

1. Der Investitions- und Finanzierungsplan für die Gesellschaft ergibt sich<br />

aus Anlage I zu diesem Vertrag. Anlage I ist wesentlicher Bestandteil<br />

dieses Vertrages.<br />

2. Die Zahlungen der Anleger sind auf das in der Beitrittserklärung<br />

genannte Konto zu leisten. Auszahlungen und Überweisungen von diesem<br />

Konto dürfen nur mit Zustimmung der die Mittelverwendung kontrollierenden<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommen werden<br />

(„Mittelverwendungs kontrolle“). Die Einzelheiten regelt der Mittelver -<br />

wen dungskontrollvertrag vom 14.02.2011.<br />

§ 12<br />

Vergütungen an Gesellschafter / Entnahmen<br />

1. Soweit Gesellschaftern gemäß §§ 9 und 10 Vergütungen zustehen,<br />

werden diese jeweils bei Fälligkeit bezahlt.


2. Das Entnahmerecht der Kommanditisten wird im übrigen einheitlich<br />

wie folgt geregelt:<br />

a) Entnahmen sind über die Regelung gemäß e) hinaus nur in<br />

Form von Auszahlungen nach Feststellung der Bilanz und<br />

Beschlussfassung durch die Gesellschafter gemäß § 15 Nr. 11<br />

zulässig;<br />

b) Entnahmen dürfen nur insoweit vorgenommen werden, als etwaige<br />

Auflagen von Kreditinstituten nicht entgegenstehen;<br />

c) an Entnahmen ist das Kommanditkapital gleichmäßig im Verhält -<br />

nis der Kommanditeinlagen (Kapitalkonto I) beteiligt. Im Jahr<br />

2011 erfolgt die Entnahme pro rata temporis ab Einzahlung der<br />

Kommanditeinlage;<br />

d) Auszahlungen der Entnahmebeträge sind zunächst mit etwaigen<br />

Forderungen der Gesellschaft gegen die betreffenden<br />

Gesellschafter zu verrechnen;<br />

e) sofern es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt, wird die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin Auszahlungen an die<br />

Kommanditisten bereits im laufenden Geschäftsjahr, – abweichend<br />

von a) – vornehmen;<br />

f) die persönlich haftende Gesellschafterin kann<br />

Auszahlungsbeschlüssen und bereits beschlossenen Auszahlungen<br />

an die Kommanditisten widersprechen, soweit die Vermögensund<br />

Liquiditätslage der Gesellschaft diese nicht zulässt.<br />

§ 13<br />

Haftung, Nachschüsse<br />

1. Die Kommanditisten haften Dritten gegenüber nur mit ihrer im Han -<br />

dels register eingetragenen Haftsumme. Die gesetzliche Kommandi -<br />

tistenhaftung ist mit Einzahlung der Kommanditeinlage erfüllt; sie<br />

kann jedoch nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften durch Ent -<br />

nahmen bis zur Höhe der Kommanditeinlage wieder aufleben.<br />

2. Die Kommanditisten haben in keinem Fall Nachschüsse zu leisten.<br />

Entnahmen führen nicht zu einem Wiederaufleben der Einlage ver -<br />

pflich tung.<br />

§ 14<br />

Befreiung vom Wettbewerbsverbot<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin und die Gründungsgesellschafter<br />

unterliegen keinem Wettbewerbsverbot. Ein gesetzliches Wettbewerbsverbot<br />

ist ausgeschlossen.<br />

§ 15<br />

Beschlussfassung, Gesellschafterversammlung<br />

1. Soweit nach dem Gesetz und diesem Vertrag die Zuständigkeit der<br />

Gesellschafter gegeben ist, entscheiden sie in der Regel durch Gesell -<br />

schafterbeschlüsse im schriftlichen Verfahren. Sämtliche Gesellschafter<br />

sind an diesem Abstimmungsverfahren zu beteiligen. Die Gesellschafter<br />

haben ihr Stimmrecht unverzüglich, spätestens binnen drei Wochen<br />

nach Absendung der Aufforderung auszuüben; nicht oder verspätet<br />

abgegebene Stimmen gelten als Enthaltungen. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin hat das Abstimmungsergebnis zu protokollieren und<br />

allen Gesellschaftern unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.<br />

2. Gesellschafterversammlungen als Präsenzversammlung sind von der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin einzuberufen, wenn es das Inte -<br />

resse der Gesellschaft nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen erfordert,<br />

ins be sondere wenn eine Angelegenheit wegen ihrer besonderen Bedeu -<br />

tung eine mündlichen Erörterung erfordert, oder wenn Kommanditis -<br />

ten, die zusammen mindestens 25 % des Kommanditkapitals auf sich<br />

vereinigen, dies schriftlich unter Übersendung einer Tagesordnung und<br />

einer Begründung verlangen.<br />

3. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat Gesellschafterversammlun -<br />

gen schriftlich unter Übersendung einer Tagesordnung einzuberufen.<br />

Die Einberufung muss spätestens drei Wochen vor dem Versammlungs -<br />

ter min an alle Gesellschafter abgesandt worden sein. Kommt die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin der Aufforderung von Kommandi tis -<br />

ten zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung gemäß Nr. 2<br />

nicht binnen einer Woche nach, sind die Kommanditisten selbst be -<br />

rech tigt, eine Gesellschafterversammlung in entsprechender Form und<br />

Frist einzuberufen.<br />

4. Die Leitung der Gesellschafterversammlungen steht der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin zu. Sie kann die Leitung auf die Treuhänderin<br />

übertragen. Sie hat durch eine von ihr zu benennende geeignete Per -<br />

son ein Protokoll zu führen und unterzeichnen zu lassen. Eine Abschrift<br />

des Protokolls wird an alle Kommanditisten und Treugeber versandt.<br />

5. Sind in einer Gesellschafterversammlung nicht die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin und Kommanditisten, die zusammen mindestens ein<br />

Zehntel des stimmberechtigten Kommanditkapitals auf sich vereinen,<br />

anwesend oder vertreten, so ist unverzüglich eine neue Gesellschafter -<br />

ver samm lung in gleicher Form und Frist einzuberufen, welche ohne<br />

Rücksicht auf die Zahl der dann anwesenden oder vertretenen Gesell -<br />

schafter beschlussfähig ist.<br />

6. Je € 100 des Kommanditkapitals (Summe der Kommanditeinlagen)<br />

gewähren eine Stimme.<br />

7. Die Treuhänderin ist berechtigt, ihr Stimmrecht unterschiedlich entsprechend<br />

den Kapitalanteilen der von ihr vertretenen Treugeber auszuüben,<br />

und zwar nach Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungs -<br />

vertrages. Die Treugeber der Treuhänderin sind berechtigt, das rechnerisch<br />

auf sie entfallende Stimmrecht in Gesellschafterversammlungen<br />

anstelle der Treuhänderin selbst auszuüben oder sich durch einen<br />

Bevollmächtigten gemäß Nr. 10 vertreten zu lassen; die Treuhänderin<br />

wird sich in diesen Fällen der Stimmrechtsausübung enthalten.<br />

8. Sofern in diesem Gesellschaftsvertrag keine anderen Regelungen<br />

getroffen oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind, bedürfen<br />

Gesellschafterbeschlüsse der einfachen Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen. Enthaltungen werden bei der Berechnung von Mehrheiten<br />

nicht mitgezählt.<br />

9. Zur Beschlussfassung in den Fällen der Nr. 11 f) und g) ist eine qualifizierte<br />

Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen erforderlich.<br />

Änderungen des Gesellschaftsvertrages sind mit dieser qualifizierten<br />

Mehrheit auch dann zulässig, wenn sie so schwerwiegend sind,<br />

dass sie in die Grundlagen des Gesellschaftsverhältnisses eingreifen und<br />

die rechtliche bzw. wirtschaftliche Position der betroffenen Gesellschaf -<br />

ter entscheidend ändern oder beeinflussen, soweit hiermit keine unbillige<br />

Benachteiligung einzelner Gesellschafter oder -gruppen verbunden<br />

ist. Änderungen der Gewinnverteilung und der in diesem Vertrag enthaltenen<br />

Aufgabenverteilung bedürfen der Zustimmung der Grün -<br />

dungs gesellschafter. Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen<br />

Elbufer Invest 91


Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />

ferner der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin, so -<br />

fern hierdurch zusätzliche Pflichten der persönlich haftenden Gesell -<br />

schafterin begründet oder ihre Rechte und Kompetenzen berührt werden.<br />

Die Gesellschafter sind ohne Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin nur aus wichtigem, von der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin zu vertretenden Grund berechtigt, dieser die Ver tre -<br />

tungs macht oder Geschäftsführung zu entziehen oder zu beschränken<br />

und/oder zusätzliche persönlich haftende Gesellschafter oder ge -<br />

schäfts führende Kommanditisten zu bestellen.<br />

10. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesell schaf ter ver samm -<br />

lung durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene Person vertreten<br />

zu lassen. Die Treuhänderin ist von den von ihr betreuten Komman di -<br />

tisten, die gemäß § 4 Nr. 2 selbst im Handelsregister eingetragen sind,<br />

generell bevollmächtigt, sie auf Gesellschafterversammlungen und bei<br />

sonstigen Gesellschafterbeschlüssen zu vertreten und ihr Stimmrecht<br />

auszuüben. Das Recht dieser Gesellschafter, ihr Stimmrecht selbst oder<br />

durch einen Vertreter auszuüben, bleibt unberührt.<br />

11. Die Gesellschafter sind in allen nach dem Gesetz oder diesem Gesell -<br />

schaftsvertrag vorgesehenen Fällen zur Entscheidung berufen. Insbe -<br />

sondere sind sie in folgenden Fällen zur Beschlussfassung berufen:<br />

a) Feststellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäfts -<br />

jahres;<br />

b) Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin;<br />

c) Entnahmen in der Form von Auszahlungen;<br />

d) Ausschluss von Gesellschaftern aus wichtigem Grund, § 3 Nr. 7<br />

bzw. § 20 Nr. 2 c) bleiben unberührt;<br />

e) Aufnahme einer neuen persönlich haftenden Gesellschafterin, falls<br />

die bisherige persönlich haftende Gesellschafterin aus der<br />

Gesellschaft ausgeschieden ist;<br />

f) Änderung des Gesellschaftsvertrages einschließlich des Wechsels<br />

der Rechtsform;<br />

g) Auflösung und Liquidation der Gesellschaft;<br />

h) Zustimmung zu den in § 5 Nr. 3 genannten Rechtsgeschäften und<br />

Maßnahmen;<br />

i) andere Angelegenheiten, die nach dem Gesetz und unter diesem<br />

Gesellschaftsvertrag in die Zuständigkeit der<br />

Gesellschafterversammlung gelegt sind.<br />

j) Weisung der Beteiligungsgesellschaft zur Beschlussfassung gemäß<br />

§ 13 Nr. 10 des Gesellschaftsvertrages der Investitionsgesellschaft.<br />

12. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann nur geltend<br />

gemacht werden, wenn binnen einer Ausschlussfrist von drei Monaten<br />

nach Absendung des Protokolls bzw. der schriftlichen Mitteilung Klage<br />

auf Feststellung der Unwirksamkeit gegen die Gesellschaft erhoben<br />

wird. Nach Ablauf der Frist gilt ein Mangel des Beschlusses als geheilt.<br />

§ 16<br />

Gesamtbeirat<br />

Auf Wunsch der persönlich haftenden Gesellschafterin der Investitions gesell -<br />

schaft oder der qualifizierten Mehrheit von mehr als 50 % des insgesamt<br />

bei den Beteiligungsgesellschaften, die an der Investitionsgesellschaft beteiligt<br />

sind, vorhandenen Kommanditkapitals kann ein gemeinsamer Gesamt -<br />

beirat auf Ebene der Investitionsgesellschaft nach Maßgabe des Gesell -<br />

schafts vertrages der Investitionsgesellschaft bestellt werden. In diesem Ge -<br />

samt beirat werden die Interessen der Anleger der Beteiligungsgesellschaft<br />

sowie der Investitionsgesellschaft wahrgenommen.<br />

92 Recht und Steuern<br />

§ 17<br />

(gestrichen)<br />

§ 18<br />

Übertragung von Gesellschaftsrechten<br />

1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung jederzeit ganz oder teilweise<br />

mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin der Ge -<br />

sellschaft auf einen Dritten übertragen. Der Erwerber tritt mit allen<br />

Rechten und Pflichten an die Stelle des bisherigen Gesellschafters. Die<br />

Zustimmung gilt als erteilt, wenn die persönlich haftende Gesellschaf -<br />

terin der Übertragung nicht innerhalb von drei Wochen nach Anzeige<br />

der Übertragungsvereinbarung bei der Gesellschaft widerspricht. Der<br />

Widerspruch bedarf keiner Angabe eines Grundes. Die Frist beginnt mit<br />

Zusendung des Übertragungsvertrages an die persönlich haftende Ge -<br />

sellschafterin. Im Übrigen sind Verpfändungen und Belastungen jederzeit<br />

mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin möglich.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin kann die Zustim mungs -<br />

befugnis an die Treuhänderin übertragen.<br />

2. Kommanditisten können ihre Beteiligung ohne Zustimmung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin unter Beachtung des Absatzes 1<br />

Satz 2 ganz oder teilweise auf Ehegatten und in gerader Linie Ver -<br />

wandte übertragen. Entsprechendes gilt für Übertragung und/oder<br />

Verpfändung zum Zwecke der Erstfinanzierung von Einlagen, eine<br />

Sicherungsübereignung oder die Bestellung eines Nießbrauches. Im<br />

Falle einer Verwertung tritt der Erwerber mit allen Rechten und Pflich -<br />

ten an die Stelle des bisherigen Gesellschafters.<br />

3. Eine teilweise Übertragung ist nur möglich, wenn die verbleibende<br />

oder entstehende Beteiligung (Pflichteinlage) jeweils mindestens<br />

€5.000 beträgt. Jede verbleibende bzw. entstehende Beteiligung muss<br />

ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.<br />

4. Der übertragende Kommanditist hat im Falle einer Übertragung der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin oder der Treuhänderin den Übertragungsvertrag<br />

unverzüglich vorzulegen.<br />

5. Anteilsübertragungen der Treuhänderin an ihre Treugeber nach § 4 Nr.<br />

2 und umgekehrt sind ebenfalls ohne Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin zulässig.<br />

6. Im Falle der Veräußerung hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ein Vorkaufsrecht, welches sie innerhalb einer Frist von drei Wochen,<br />

nachdem ihr die Übertragungsvereinbarung angezeigt worden ist, ausüben<br />

kann. Dies gilt nicht in den Fällen der Nr. 2 Satz 1 und Nr. 5. Die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin ist bei Ausübung des Vorkaufs -<br />

rechts berechtigt, einen Dritten als Käufer zu benennen. Macht sie von<br />

diesem Recht Gebrauch, so kommt der Kaufvertrag mit dem benannten<br />

Dritten zu Stande. Die persönlich haftende Gesellschafterin steht in<br />

diesem Falle dem Veräußerer dafür ein, dass der Dritte die im Kauf ver -<br />

trag niedergelegten Pflichten erfüllt.<br />

7. Führen Übertragungen von Kommanditanteilen bei der Gesellschaft zu<br />

gewerbesteuerlichen Nachteilen, sind der bisherige und der neue<br />

Gesellschafter als Gesamtschuldner verpflichtet, diese Nachteile gegenüber<br />

der Gesellschaft auszugleichen.<br />

8. Die zuvor genannten Regelungen dieses Paragraphen für Komman di -<br />

tisten gelten entsprechend für die Treugeber der Treuhänderin mit der


Maßgabe, dass an die Stelle der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

die Treuhänderin tritt.<br />

9. Die Gesellschafter ermächtigen die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

und die Treuhänderin potentiellen Erwerbern von Kommanditanteilen<br />

Informationen über die Beteiligungsgesellschaft und die Investitions -<br />

gesellschaft herauszugeben.<br />

§ 19<br />

Tod eines Kommanditisten<br />

1. Verstirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit seinen Erben<br />

oder Vermächtnisnehmern als Rechtsnachfolger fortgesetzt. Diese<br />

Rechts nachfolger müssen sich durch Vorlage einer Ausfertigung des<br />

Erbscheins legitimieren. Sie können sich auch durch beglaubigte Ab -<br />

schriften eines notariellen Testaments oder Erbvertrags legitimieren,<br />

sofern sie hierzu die beglaubigte Abschrift des Eröffnungsprotokolls<br />

vorlegen.<br />

2. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer eines Kommanditisten haben<br />

zur Wahrnehmung der Gesellschaftsrechte, insbesondere zur Ausübung<br />

des Stimmrechtes, einen einheitlichen Vertreter zu bestimmen. Bis da -<br />

hin ruht das Stimmrecht aus der Beteiligung des verstorbenen Kom -<br />

man ditisten.<br />

3. Wird ein Kommanditanteil im Wege eines Vermächtnisses an eine oder<br />

mehrere Personen übertragen, gelten die Regelungen der Absätze 1<br />

und 2 entsprechend.<br />

§ 20<br />

Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

1. Durch Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht<br />

aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.<br />

2. Ein Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn<br />

a) er die Gesellschaft gemäß § 2 Nr. 3 gekündigt hat;<br />

b) ein Gläubiger des Kommanditisten die Gesellschaft gekündigt hat;<br />

c) er gemäß § 3 Nr. 7 von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden ist.<br />

d) er gemäß Nr. 3 durch Beschluss aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

worden ist.<br />

e) er Klage auf Auflösung der Gesellschaft erhebt und die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin seinen Ausschluss erklärt, spätestens<br />

aber mit einem der Klage rechtskräftig stattgebenden Urteil.<br />

3. Ein Kommanditist kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn<br />

a) ein Gläubiger des Kommanditisten aufgrund eines nicht nur vorläufig<br />

vollstreckbaren Titels die Kommanditbeteiligung pfändet<br />

und die Pfändung nicht innerhalb von 30 Tagen aufgehoben wird;<br />

b) über das Vermögen des Kommanditisten das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt<br />

wird;<br />

c) in seiner Person ein wichtiger Grund gemäß §§ 133, 140 HGB<br />

vorliegt.<br />

Der betroffene Gesellschafter ist bei der Abstimmung nicht stimmberechtigt.<br />

Sonst in diesem Vertrag geregelte Kündi gungsmöglichkeiten<br />

bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />

4. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus, so ist unverzüglich<br />

durch die Gesellschafterversammlung eine neue persönlich haftende<br />

Gesellschafterin zu wählen.<br />

5. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, den Kapital -<br />

anteil eines ausscheidenden Kommanditisten innerhalb von 30 Tagen<br />

nach seinem Ausscheiden weiter zu übertragen sowie den ausscheidenden<br />

Kommanditisten nach den Bestimmungen der folgenden Nr. 6 und<br />

7 abzufinden. Wird der Kapitalanteil des ausscheidenden Komman di -<br />

tisten nicht von der persönlich haftenden Gesellschafterin weiter übertragen,<br />

so wächst er den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer festen<br />

Kapitalbeteiligung zu.<br />

6. Der ausscheidende Kommanditist hat Anspruch auf ein Auseinander -<br />

setzungsguthaben. Das Auseinandersetzungsguthaben ist auf Grund<br />

einer Auseinandersetzungsbilanz auf den letzten Bilanzstichtag vor seinem<br />

Ausscheiden zu ermitteln, in der die stillen Reserven der Gesell -<br />

schaft zu berücksichtigen sind. Ergebnisse aus schwebenden Geschäf -<br />

ten werden in der Auseinandersetzungsbilanz nur soweit und mit dem<br />

Wert berücksichtigt, wie sie im für die Auseinandersetzungsbilanz<br />

maßgebenden Jahresabschluss enthalten sind. Einigen die Parteien sich<br />

nicht über den Wertansatz einzelner Vermögensgegenstände der Ge -<br />

sell schaft, benennt jede Partei einen Sachverständigen. Der Mittelwert<br />

aus beiden Sachverständigengutachten wird der Auseinander setzungs -<br />

bilanz zu Grunde gelegt. Die Kosten der Sachverständigen trägt die<br />

Gesellschaft zur Hälfte, wenn auf Grund der vorstehenden Berech -<br />

nungs art ein höherer als der von der Gesellschaft selbst geschätzte<br />

Vermögenswert festgestellt wird.<br />

7. Das Auseinandersetzungsguthaben ist in vier gleichen Halbjahresraten<br />

auszuzahlen. Die erste Rate wird zum Ende des Kalenderjahres gezahlt,<br />

in dem das Auseinandersetzungsguthaben festgestellt wird. Das Aus -<br />

einandersetzungsguthaben ist vom Tage des Ausscheidens mit 2 %<br />

über dem Basiszins gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Zinsen sind<br />

zusammen mit den Halbjahresraten zu zahlen. Die Gesellschaft hat<br />

jedoch das Recht, Zahlungstermine auf Auseinandersetzungsguthaben<br />

auszusetzen, wenn die jeweils aktuelle Liquiditätslage der Gesellschaft<br />

derartige Zahlungen nicht zulässt. Gleichfalls hat die Gesellschaft das<br />

Recht, Zahlungen auszusetzen, wenn die jeweils aktuelle bzw. künftige<br />

Liquiditätslage durch solche Zahlungen negativ beeinflusst wird, insbesondere<br />

wenn dadurch der zukünftige Kapitaldienst gefährdet werden<br />

würde.<br />

8. Der ausscheidende Kommanditist hat keinen Anspruch auf Sicher heits -<br />

leistung für sein Auseinandersetzungsguthaben oder Befreiung von der<br />

Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.<br />

9. Die zuvor genannten Regelungen dieses Paragraphen für Komman di -<br />

tisten gelten entsprechend für die Treugeber der Treuhänderin mit der<br />

Maßgabe, dass in den dort genannten Fällen die Treuhänderin anteilig<br />

mit dem entsprechenden Teil ihrer Kommanditeinlage aus der<br />

Gesellschaft ausscheidet.<br />

Elbufer Invest 93


Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />

§ 21<br />

Liquidation der Gesellschaft<br />

1. Die Gesellschaft tritt in Liquidation, wenn die Gesellschafter die Auf -<br />

lösung beschließen oder wenn die Investitionsgesellschaft in Liquida -<br />

tion tritt. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, die<br />

Gesellschaft ohne entsprechenden Gesellschafterbeschluss aufzulösen,<br />

wenn die Pflichteinlage der Treuhänderin zum 31. Dezember 2011<br />

nicht € 475.000 erreicht und damit nach Überzeugung der Ge schäfts -<br />

führung nicht zur Erreichung des angestrebten Gesell schafts zwecks<br />

ausreicht.<br />

2. Liquidator ist die persönlich haftende Gesellschafterin.<br />

3. Der Liquidator liquidiert die Vermögensgegenstände der Gesellschaft<br />

nach seinem pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung des<br />

Zieles einer zügigen Abwicklung der Gesellschaft. Sie kann auch über<br />

einen am Ende der Liquidation verbleibenden Restbestand an Forde -<br />

rungen und Verbindlichkeiten eine Liquidationsvereinbarung schließen,<br />

in der dieser Restbestand vollständig von einem Erwerber übernommen<br />

wird.<br />

4. Das Ergebnis der Liquidation wird auf die Gesellschafter entsprechend<br />

ihrer Beteiligung am Kommanditkapital der Gesellschaft unter Berück -<br />

sichtigung der Vorgaben in diesem Vertrag, insbesondere unter Berück -<br />

sichtigung des Vorabgewinns für die Elbufer Invest GmbH & Cie. KG<br />

nach § 8 Nr. 3, verteilt. Eine Nachschusspflicht wird hierdurch nicht<br />

begründet.<br />

5. Die Treuhänderin erhält gemäß § 8 Nr. 2 des Treuhand- und Verwal -<br />

tungsvertrages für die Tätigkeit nach Auflö sung der Beteiligungsgesell -<br />

schaft von der Beteiligungsgesellschaft eine Pauschalvergütung.<br />

§ 22<br />

Schlussbestimmungen<br />

1. Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, die Gesellschaft unverzüglich<br />

schriftlich von Adress- und / oder Namensänderungen gegenüber den<br />

Angaben in seiner Beitrittserklärung zu benachrichtigen. Ladungen<br />

sowie alle sonstigen Mitteilungen der Gesellschaft an die Gesellschafter<br />

gelten am dritten Tage nach der Absendung an die der Gesellschaft<br />

vom Gesellschafter zuletzt schriftlich mitgeteilte Adresse des Gesell -<br />

schafters als zugegangen.<br />

2. Änderungen und Ergänzungen des Gesellschaftsvertrags sowie jegliche<br />

Erklärungen bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der Schriftform.<br />

Münd liche Vereinbarungen sind unwirksam. Dies gilt auch für die<br />

mündliche Abbedingung der Schriftformklausel.<br />

3. Sollte eine Bestimmung des Gesellschaftsvertrages ganz oder teilweise<br />

unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die<br />

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der<br />

unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt das als vereinbart,<br />

was im Rahmen des rechtlich Zulässigen ihr im wirtschaftlichen<br />

Ergebnis am nächsten kommt. In Zweifelsfällen verpflichten sich die<br />

Gesellschafter, eine entsprechende Ersatzbestimmung neu zu vereinbaren.<br />

Entsprechendes gilt für die ergänzende Vertragsauslegung.<br />

4. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus und in Zusammenhang mit<br />

diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Gesellschaft.<br />

94 Recht und Steuern<br />

5. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Gesell -<br />

schaft.<br />

6. Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland, er ersetzt alle vorherigen Versionen der<br />

Verfassung dieser Gesellschaft.<br />

7. Alle Schadensersatzansprüche der Gesellschafter oder Treugeber aus<br />

diesem Vertrag und seiner Begründung verjähren in drei Jahren nach<br />

ihrer Entstehung, sofern nicht gesetzlich oder vertraglich eine kürzere<br />

Frist besteht. Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Mona -<br />

ten nach Kenntniserlangung von dem schädigenden Ereignis schriftlich<br />

geltend zu machen.<br />

Hamburg, den 31. März 2011<br />

______________________________________________________________<br />

(Eckhart Ruess, Geschäftsführer) (Jochen Voecks, Geschäftsführer)<br />

Verwaltung Elbufer Invest Alpha GmbH<br />

______________________________________________________________<br />

(Eckhart Ruess, Geschäftsführer)<br />

Elbufer Invest GmbH & Cie. KG<br />

______________________________________________________________<br />

(Bernd Gripp, Vorstand) (Markus Lehmann, Vorstand)<br />

(Guido Reimann, Vorstand)<br />

Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG


Anlage I zum Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />

Anlage I<br />

Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG<br />

(Beteiligungsgesellschaft)<br />

Investition (Prognose) gesamt: 3.090.000<br />

1. Beteiligung an<br />

Elbufer Invest Alpha GmbH & Co. KG 2.693.287<br />

2. Vergütung für Konzeption 29.750<br />

3. <strong>Prospekt</strong>erstellung 38.000<br />

4. Gründungskosten, rechtliche und<br />

steuerliche Beratung, Mittelverwendungs -<br />

kontrolle, Treuhandeinrichtung,<br />

sonstige Kosten 15.622<br />

5. Emissionskosten inkl. Agio 297.500<br />

6. Kosten für nicht abzugsfähige Vorsteuer 15.841<br />

Finanzierung (Prognose) gesamt: 3.090.000<br />

7. Kommanditkapital<br />

Gründungsgesellschafter 25.000<br />

Emissionskapital 2.975.000<br />

8. Agio 90.000<br />

€<br />

Elbufer Invest 95


Recht und Steuern<br />

Gesellschaftsvertrag der Investitionsgesellschaft<br />

Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft in Firma Elbufer Invest<br />

Alpha GmbH & Co. KG (im Folgenden auch „Investitionsgesellschaft“<br />

genannt)<br />

Präambel<br />

Die Elbufer Invest Alpha 1 GmbH & Co. KG, Hamburg, die Gründungs kom -<br />

manditistin der Investitionsgesellschaft, ist eine Beteiligungsgesellschaft, die<br />

durch öffentliches Angebot einer Vermögensanlage Anleger als Kommandi -<br />

tisten oder Treugeber einwerben wird. Es ist geplant, weitere ähnlich konzipierte<br />

Beteiligungsgesellschaften zu gründen, die sich dann als Kommandi -<br />

tisten ebenfalls an der Investitionsgesellschaft beteiligen werden.<br />

§ 1<br />

Rechtsform, Firma, Sitz, Gesellschaftszweck<br />

1. Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft deutschen Rechts<br />

unter der Firma: Elbufer Invest Alpha GmbH & Co. KG<br />

2. Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.<br />

3. Unternehmensgegenstand ist der Aufbau, das Halten und das Verwal -<br />

ten eines Portfolios von Schiffsbeteiligungen, insbesondere von mitunternehmerisch<br />

geprägten Kommanditbeteiligungen an Personengesell -<br />

schaften, die ihrerseits ein Seeschiff betreiben (im Folgenden kurz:<br />

Schiffsgesellschaften). Die Gesellschaft kann alle mit dem vorstehenden<br />

Unternehmensgegenstand verbundenen Geschäfte tätigen.<br />

§ 2<br />

Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft<br />

1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />

2. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

3. Die Kündigung der Gesellschaft kann von den Kommanditisten nur auf<br />

den Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Kündigungs -<br />

frist von sechs Monaten erfolgen, frühestens jedoch zum 31. Dezember<br />

2017. Die Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt ist möglich, wenn<br />

der Kommanditist seine Auflösung beschlossen hat. Eine Kündigung<br />

hat durch eingeschriebenen Brief an die persönlich haftende Gesell -<br />

schafterin zu erfolgen. Letztere ist zur ordentlichen Kündigung der<br />

Gesellschaft nicht berechtigt.<br />

§ 3<br />

Gesellschafter und Kapitaleinlagen<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin, nachfolgend auch „persönlich<br />

haftende Gesellschafterin“ genannt, ist die Verwaltung Elbufer Invest<br />

Alpha GmbH mit Sitz in Hamburg. Die persönlich haftende Gesell -<br />

schaf terin ist zu einer Kapitaleinlage bei der Gesellschaft nicht berechtigt<br />

und nimmt am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht teil.<br />

2. Gründungskommanditistin ist die Elbufer Invest Alpha 1 GmbH & Co.<br />

KG, Hamburg, mit einer Kommanditeinlage von € 25.000;<br />

3. Die Summe der Kommanditeinlagen bildet das Kommanditkapital der<br />

Gesellschaft. Alle Kommanditisten werden mit Haftsummen in Höhe<br />

ihrer Kommanditeinlagen in das Handelsregister eingetragen.<br />

96 Recht und Steuern<br />

4. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist im Verlauf der Platzierung<br />

weiterer Fonds der Reihe Elbufer Invest Alpha ermächtigt, weitere<br />

Kommanditisten aufzunehmen, sofern das insgesamt gezeichnete<br />

Kommanditkapital den Betrag von € 75.000.000 nicht überschreitet.<br />

Dieses Recht ist befristet bis zum 31. Dezember 2012.<br />

5. Die Kommanditisten sind berechtigt ihre jeweiligen Kommanditeinlage<br />

ein- oder mehrmals zu erhöhen. Durch die Aufnahme neuer Komman -<br />

di tisten und durch die Erhöhung des Kommanditkapitals darf der<br />

Betrag von € 75.000.000 nicht überschritten werden.<br />

6. Die Beteiligung der Kommanditisten erfolgt unter der aufschiebenden<br />

Bedingung ihrer Eintragung in das Handelsregister. In der Zeit von<br />

ihrem Beitritt bis zu ihrer Eintragung als Kommanditisten in das<br />

Handelsregister sind sie als atypisch stille Gesellschafter mitunternehmerisch<br />

beteiligt. Die Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages finden<br />

bereits für diesen Zeitraum entsprechende Anwendung.<br />

7. Die Einlagen der Kommanditisten sind nach Aufforderung durch die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen.<br />

§ 4<br />

Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft<br />

1. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft, insbesondere<br />

die Investitionsentscheidungen über die Beteiligung der Gesellschaft an<br />

den Schiffsgesellschaften, erfolgen durch die persönlich haftende Ge -<br />

sell schafterin. Sie hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmanns zu führen. Sie und ihre Organe sind von<br />

den einschränkenden Bestimmungen des § 181 BGB befreit und unterliegen<br />

keinem Wettbewerbsverbot.<br />

2. Die persönlich haftende Gesellschafterin kann unbeschadet ihrer alleinigen<br />

Geschäftsführungsbefugnis der Elbufer Invest GmbH & Cie. KG<br />

die nachfolgenden Leistungen im Zusammenhang mit der Auswahl und<br />

der Verwaltung der Beteiligungen der Gesellschaft an den<br />

Schiffsgesellschaften übertragen:<br />

– strukturierte Suche nach geeigneten Beteiligungsmöglichkeiten;<br />

– Vorbereitung und Abwicklung des Erwerbs von Beteiligungen,<br />

Abschluss von Ankaufs- und Vermittlungsvereinbarungen;<br />

– Vorbereitung und Abwicklung der Veräußerung von<br />

Beteiligungen;<br />

– Wahrnehmung der Interessen der Gesellschaft in den<br />

Schiffsgesellschaften;<br />

– Berichterstattung über die Entwicklung der Schiffsgesellschaften;<br />

– Abschluss von Währungssicherungsgeschäften.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin und die Elbufer Invest GmbH<br />

& Cie. KG sind berechtigt, die zur Umsetzung des Gesellschaftszwecks<br />

erforderlichen Rechtsgeschäfte zu tätigen, wobei die Elbufer Invest<br />

GmbH & Cie. KG hierbei stets im Namen und für Rechnung der Gesell -<br />

schaft zu handeln hat. Sie ist zu diesem Zweck von der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin bevollmächtigt und vom Verbot des Selbstkon -<br />

tra hierens befreit. Rechts- und steuerberatende Tätigkeiten wird die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin zu Lasten der Gesellschaft durch<br />

Berufsträger ausführen lassen.<br />

3. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß § 164 HGB ist ausgeschlossen.<br />

Alle Geschäfte, die nach Art, Umfang oder Risiko oder aus<br />

anderem Grund den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes


über schreiten, bedürfen eines zustimmenden Beschlusses des Gesamt -<br />

beirates, falls ein Gesamtbeirat besteht. Besteht kein Gesamtbeirat, entscheiden<br />

die Gesellschafter, vorzugsweise im schriftlichen Verfahren.<br />

Die in b) genannten Geschäfte bedürfen auch bei Bestehen eines Ge -<br />

samt beirates lediglich der Zustimmung der Gesellschafter.<br />

a) Der vorherigen Zustimmung der Gesellschafter im schriftlichen<br />

Verfahren bedürfen insbesondere folgende Geschäfte:<br />

aa) Eingehen von Beteiligungen, die insgesamt eine Investition<br />

in eine Schiffsgesellschaft von € 500.000 übersteigen und<br />

dabei 12 % des Kommanditkapitals der Investitionsgesell -<br />

schaft übersteigen;<br />

bb) Veräußerung von Beteiligungen mit einem Nominalkapital<br />

von mehr als € 3,0 Mio. pro Jahr vor dem Jahr 2015;<br />

cc) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten sowie Übernahme<br />

von Bürgschaften, Patronatserklärungen, Schuldbeitritten<br />

und Garantien für Dritte;<br />

dd) Aufnahme und Gewährung von Darlehen, die nicht im<br />

Investitions- und Finanzierungsplan vorgesehen sind.<br />

b) Der vorherigen Zustimmung der Gesellschafter bedürfen ferner<br />

folgende Grundlagengeschäfte:<br />

aa) Aufgabe des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft.<br />

c) Die in a) genannten Geschäfte bedürfen statt der Zustimmung der<br />

Gesellschafter der Zustimmung des Gesamtbeirats, falls ein Ge -<br />

samt beirat errichtet wird. Die Gesellschafter können im Übrigen<br />

alle Entscheidungen eines Gesamtbeirates durch Gesell schaf ter -<br />

beschluss abändern oder ersetzen, die persönlich haftende Gesell -<br />

schafterin kann dem Gesamtbeirat zugewiesene Entscheidungen<br />

auch den Gesellschaftern zur Entscheidung vorlegen.<br />

4. Die unter Nr. 3 a) genannten Einschränkungen beziehen sich nicht auf<br />

eine Kreditaufnahme in Höhe von maximal 35 % des Eigenkapitals der<br />

Gesellschaft. Die Beschränkungen beziehen sich auch nicht auf die<br />

Rechtsgeschäfte, die im Investitions- und Finanzierungsplan (Anlage I)<br />

vorgesehen sind.<br />

5. Die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Elbufer<br />

Invest GmbH & Cie. KG ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Fälle<br />

von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags- oder Gesetzesver -<br />

letzungen beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für die<br />

Verletzung von Pflichten, die für die Durchführung dieses Vertrages<br />

wesentlich sind und ferner nicht für die Verletzung von Leben, Körper<br />

oder Gesundheit der Kommanditisten/Treugeber der Gesellschafter.<br />

§ 5<br />

Buchführung, Jahresabschluss, Bericht<br />

1. Die persönlich haftende Gesellschafterin führt die Bücher der Gesell -<br />

schaft. Sie hat den Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handels -<br />

gesetzbuches innerhalb der gesetzlichen Fristen aufzustellen und den<br />

Kommanditisten zusammen mit einem Bericht zu übersenden.<br />

2. Die persönlich haftende Gesellschafterin bedient sich bei der Führung<br />

der Bücher und der Erstellung des Jahresabschlusses der Unterstützung<br />

Dritter. Die Erstellung des Jahresabschlusses hat durch einen Wirt -<br />

schafts prüfer zu erfolgen, der in diesem Zusammenhang eine Plau si bi -<br />

li tätsprüfung vorzunehmen hat.<br />

3. Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch Beschluss der<br />

Gesellschafter.<br />

§ 6<br />

Konten der Gesellschafter<br />

1. Die Kapitalkonten der Gesellschafter sind Festkonten und bestimmen<br />

sich nach den vereinbarten Pflichteinlagen (Kapitalkonto I). Ihre Salden<br />

sind unverzinslich. Nach dem Stand dieser Konten bemessen sich die<br />

Gesellschafterrechte der Gesellschafter.<br />

2. Auf einem Erfolgssonderkonto (Kapitalkonto II) werden die Gewinn<br />

und Verlustanteile eines jeden Gesellschafters verbucht. Die Erfolgs son -<br />

derkonten gewähren keine Gesellschafterrechte; ihre Salden sind unverzinslich.<br />

Negative Salden begründen keine Forderungen gegenüber den<br />

Kommanditisten.<br />

3. Entnahmen werden auf dem Kapitalkonto II dann verbucht, wenn dieses<br />

Konto ein Guthaben zugunsten des Gesellschafters ausweist.<br />

4. Entnahmen und Einlagen werden im übrigen auf gesonderten Ent nah -<br />

me konten (Kapitalkonto III) eines jeden Gesellschafters verbucht. Ihre<br />

Salden sind unverzinslich. Negative Salden begründen keine Forde run -<br />

gen gegenüber den Kommanditisten.<br />

§ 7<br />

Ergebnisverteilung<br />

Das nach Abzug aller Kostenerstattungen und Vergütungen gemäß § 8 dieses<br />

Vertrages verbleibende Ergebnis der Gesellschaft wird auf alle Komman -<br />

ditisten im Verhältnis ihrer gezeichneten Kommanditeinlagen verteilt.<br />

§ 8<br />

Kostenerstattungen und Vorabvergütungen<br />

1. Für die Geschäftsführung und die Übernahme der persönlichen Haf -<br />

tung erhält die persönlich haftende Gesellschafterin für 2009 eine Ge -<br />

schäftsführungs- und Haftungsvergütung von € 1.000, fällig bei Ab -<br />

schluss der Platzierung, spätestens jedoch am 31. März 2010 und ab<br />

2010 eine jeweils am 31. Oktober fällige Ge schäftsführungs- und Haf -<br />

tungsvergütung von € 1.000, die sich erstmals zum 1. Januar 2011 um<br />

jeweils 2 % p.a. erhöht. Überschreitet die allgemeine Kosten stei ge rung,<br />

gemessen anhand des Verbraucherpreis index für Deutschland (VPI) herausgegeben<br />

vom Statistischen Bundes amt Deutschland, diesen Satz, so<br />

ist ihre Vergütung alle drei Jahre, erstmals zum 1. Januar 2013, um die<br />

entsprechende Differenz anzupassen.<br />

2. Die Gesellschaft verpflichtet sich zur Erstattung sämtlicher Kosten und<br />

Vergütungen sowie jährlicher Vorabgewinne, welche in der Betriebs -<br />

phase in den Beteiligungsgesellschaften, die an der Gesellschaft beteiligt<br />

sind, anfallen.<br />

3. Die vorstehend geregelten Kostenerstattungen und Vergütungen sind<br />

vor der Gewinn- und Verlustverteilung zu berücksichtigen und im<br />

Innenverhältnis der Gesellschaft als Aufwand zu verbuchen. Sie verstehen<br />

sich jeweils zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer.<br />

4. Die Elbufer Invest GmbH & Cie. KG übernimmt auf der Grundlage<br />

eines gesonderten Geschäftsbesorgungsvertrages die Konzeption der<br />

Ge sellschaft und den Ankauf und die Bewertung der Schiffs be tei li gun -<br />

Elbufer Invest 97


Gesellschaftsvertrag der Investitionsgesellschaft<br />

gen. Für diese Geschäftsbesorgungen erhält sie als einmalige Vergü -<br />

tung 5 % der Bruttopreise der angekauften Schiffsbeteiligungen inkl.<br />

aller Nebenkosten – auch inkl. dieser einmaligen Vergütung. Diese<br />

Vergütung ist vor der Gewinn- und Verlustverteilung zu berücksichtigen<br />

und im Innenverhältnis der Gesellschaft als Aufwand zu verbuchen.<br />

Sie versteht sich einschließlich etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

§ 9<br />

Investitions- und Finanzierungsplan<br />

Für die Verwendung der Mittel der Gesellschaft gilt der als Anlage I zu diesem<br />

Vertrag beigefügte Investitions- und Finanzierungsplan. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin ist im Verlauf der Platzierung weiterer Fonds der<br />

Reihe Elbufer Invest Alpha ermächtigt, die Anlage I anzupassen.<br />

§ 10<br />

Vergütungen an Gesellschafter/Entnahmen<br />

1. Soweit Gesellschaftern gemäß § 8 Vergütungen zustehen, werden diese<br />

jeweils bei Fälligkeit bezahlt.<br />

2. Das Entnahmerecht der Kommanditisten wird im Übrigen einheitlich<br />

wie folgt geregelt:<br />

a) Entnahmen sind über die Regelung gemäß e) hinaus nur in Form<br />

von Auszahlungen nach Feststellung der Bilanz und<br />

Beschlussfassung durch die Gesellschafter gemäß § 13 Nr. 10 c)<br />

zulässig;<br />

b) Entnahmen dürfen nur insoweit vorgenommen werden, als etwaige<br />

Auflagen von Kreditinstituten nicht entgegenstehen;<br />

c) an Entnahmen ist das Kommanditkapital gleichmäßig im<br />

Verhältnis der Kommanditeinlagen (Kapitalkonto I) beteiligt;<br />

d) Auszahlungen der Entnahmebeträge sind zunächst mit etwai gen<br />

Forderungen der Gesellschaft gegen die betreffenden<br />

Gesellschafter zu verrechnen;<br />

e) sofern es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt, wird die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin Auszahlungen an die<br />

Kommanditisten bereits im laufenden Geschäftsjahr, – abweichend<br />

von a) – vornehmen;<br />

f) die persönlich haftende Gesellschafterin kann Auszahlungs -<br />

beschlüssen und bereits beschlossenen Auszahlungen an die<br />

Kommanditisten widersprechen, soweit die Vermögens- und<br />

Liquiditätslage der Gesellschaft diese nicht zulässt.<br />

§ 11<br />

Haftung, Nachschüsse<br />

1. Die Kommanditisten haften Dritten gegenüber nur mit ihrer im Han -<br />

delsregister eingetragenen Haftsumme. Die gesetzliche Komman di tis -<br />

ten haftung ist mit Einzahlung der Kommanditeinlage erfüllt; sie kann<br />

jedoch nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften durch Entnahmen<br />

bis zur Höhe der Kommanditeinlage wieder aufleben.<br />

2. Die Kommanditisten haben in keinem Fall Nachschüsse zu leisten. Ent -<br />

nahmen führen nicht zu einem Wiederaufleben der Einlage verpflich -<br />

tung.<br />

98 Recht und Steuern<br />

§ 12<br />

Befreiung vom Wettbewerbsverbot<br />

Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot. Ein gesetzliches<br />

Wettbewerbsverbot ist ausgeschlossen.<br />

§ 13<br />

Beschlussfassung, Gesellschafterversammlung<br />

1. Soweit nach dem Gesetz und diesem Vertrag die Zuständigkeit der<br />

Gesell schafter gegeben ist, entscheiden sie in der Regel durch Gesell -<br />

schaf ter beschlüsse im schriftlichen Verfahren. Sämtliche Gesellschafter<br />

sind an diesem Abstimmungsverfahren zu beteiligen. Die Gesellschafter<br />

haben ihr Stimmrecht unverzüglich, spätestens binnen drei Wochen<br />

nach Absendung der Aufforderung auszuüben; nicht oder verspätet<br />

abgegebene Stimmen gelten als Enthaltungen. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin hat das Abstimmungsergebnis zu protokollieren und<br />

allen Gesellschaftern unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.<br />

2. Gesellschafterversammlungen als Präsenzversammlung sind von der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin einzuberufen, wenn es das Inte -<br />

resse der Gesellschaft nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen erfordert,<br />

insbesondere wenn eine Angelegenheit wegen ihrer besonderen Bedeu -<br />

tung eine mündlichen Erörterung erfordert, oder wenn Kom man ditis -<br />

ten, die zusammen mindestens 25 % des Kommanditkapitals auf sich<br />

vereinigen, dies schriftlich unter Übersendung einer Tagesordnung und<br />

einer Begründung verlangen.<br />

3. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat Gesell schaf ter ver samm lun -<br />

gen schriftlich unter Übersendung einer Tagesordnung einzuberufen.<br />

Die Einberufung muss spätestens drei Wochen vor dem Ver samm lungs -<br />

termin an alle Gesellschafter abgesandt worden sein. Kommt die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin der Aufforderung von Kom man di tis -<br />

ten zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung gemäß Nr. 2<br />

nicht binnen einer Woche nach, sind die Kommanditisten selbst be -<br />

rech tigt, eine Gesellschafterversammlung in entsprechender Form und<br />

Frist einzuberufen.<br />

4. Die Leitung der Gesellschafterversammlungen steht der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin zu. Sie kann die Leitung auf die Treuhänderin<br />

übertragen. Sie hat durch eine von ihr zu benennende geeignete Per -<br />

son ein Protokoll zu führen und unterzeichnen zu lassen. Eine Ab -<br />

schrift des Protokolls wird an alle Kommanditisten und Treugeber versandt.<br />

5. Sind in einer Gesellschafterversammlung nicht die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin und Kommanditisten, die zusammen mindestens ein<br />

Zehntel des stimmberechtigten Kommanditkapitals auf sich vereinen,<br />

anwesend oder vertreten, so ist unverzüglich eine neue Gesellschaf ter -<br />

versammlung in gleicher Form und Frist einzuberufen, welche ohne<br />

Rücksicht auf die Zahl der dann anwesenden oder vertretenen Gesell -<br />

schafter beschlussfähig ist.<br />

6. Je € 100 des Kommanditkapitals (Summe der Kommanditeinlagen) ge -<br />

währen eine Stimme. Bei den Beschlussfassungen gemäß Nr. 10 ha ben<br />

die Beteiligungsgesellschaften, die an der Investitions gesell schaft beteiligt<br />

sind, ihre Stimmen entsprechend der Stimmenverteilung der<br />

Gesellschafter abzugeben.


7. Sofern in diesem Gesellschaftsvertrag keine anderen Regelungen<br />

getroffen oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind, bedürfen<br />

Gesellschafterbeschlüsse der einfachen Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen. Enthaltungen werden bei der Berechnung von Mehrheiten<br />

nicht mitgezählt.<br />

8. Zur Beschlussfassung in den Fällen der Nr. 10 e) und f) ist eine qualifizierte<br />

Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen erforderlich.<br />

Änderungen des Gesellschaftsvertrages sind mit dieser qualifizierten<br />

Mehrheit auch dann zulässig, wenn sie so schwerwiegend sind,<br />

dass sie in die Grundlagen des Gesellschaftsverhältnisses eingreifen und<br />

die rechtliche bzw. wirtschaftliche Position der betroffenen Gesellschaf -<br />

ter entscheidend ändern oder beeinflussen, soweit hiermit keine unbillige<br />

Benachteiligung einzelner Gesellschafter oder -gruppen verbunden<br />

ist. Änderungen der Gewinnverteilung und der in diesem Vertrag enthaltenen<br />

Aufgabenverteilung bedürfen der Zustimmung der Grün -<br />

dungs gesellschafter. Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen<br />

ferner der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin, so -<br />

fern hierdurch zusätzliche Pflichten der persönlich haftenden Gesell -<br />

schafterin begründet oder ihre Rechte und Kompetenzen berührt werden.<br />

Die Gesellschafter sind ohne Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin nur aus wichtigem, von der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin zu vertretenden Grund berechtigt, dieser die Vertre -<br />

tungs macht oder Geschäftsführung zu entziehen oder zu beschränken<br />

und/oder zusätzliche persönlich haftende Gesellschafter oder ge -<br />

schäfts führende Kommanditisten zu bestellen.<br />

9. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Ge sell schaf ter ver samm -<br />

lung durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene Person vertreten<br />

zu lassen.<br />

10. Die Gesellschafter sind in allen nach dem Gesetz oder diesem Gesell -<br />

schaftsvertrag vorgesehenen Fällen zur Entscheidung berufen. Ins be -<br />

son dere sind sie in folgenden Fällen zur Beschlussfassung berufen:<br />

a) Feststellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäfts -<br />

jahres;<br />

b) Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin;<br />

c) Entnahmen in der Form von Auszahlungen;<br />

d) Aufnahme einer neuen persönlich haftenden Gesellschafterin, falls<br />

die bisherige persönlich haftende Gesellschafterin aus der Gesell -<br />

schaft ausgeschieden ist;<br />

e) Änderung des Gesellschaftsvertrages einschließlich des Wechsels<br />

der Rechtsform mit Ausnahme der Anpassung der Anlage I gemäß<br />

§ 9;<br />

f) Auflösung und Liquidation der Gesellschaft;<br />

g) Zustimmung zu den in § 4 Nr. 3 genannten Rechtsgeschäften und<br />

Maßnahmen;<br />

h) andere Angelegenheiten, die nach dem Gesetz und unter diesem<br />

Gesellschaftsvertrag in die Zuständigkeit der Ge sell schaf ter ver -<br />

samm lung gelegt sind.<br />

11. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses oder einer Gesamt -<br />

beiratswahl kann nur geltend gemacht werden, wenn binnen einer<br />

Aus schlussfrist von drei Monaten nach Absendung des Protokolls bzw.<br />

der schriftlichen Mitteilung Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit<br />

gegen die Gesellschaft erhoben wird. Nach Ablauf der Frist gilt ein<br />

Man gel des Beschlusses oder der Gesamtbeiratswahl als geheilt.<br />

§14 Gesamtbeirat<br />

1. Auf Wunsch der persönlich haftenden Gesellschafterin der In ves ti tions -<br />

gesellschaft oder der qualifizierten Mehrheit von mehr als 50 % des<br />

insgesamt bei den Beteiligungsgesellschaften, die an der In ves ti tions -<br />

gesellschaft beteiligt sind, vorhandenen Kommanditkapitals kann ein<br />

gemeinsamer Gesamtbeirat auf Ebene der Investitionsgesellschaft nach<br />

Maßgabe dieses Paragraphen bestellt werden. In diesem Gesamtbeirat<br />

werden die Interessen der Anleger der Beteiligungsgesellschaften sowie<br />

der Investitionsgesellschaft wahrgenommen.<br />

2. Dieser Gesamtbeirat besteht aus drei natürlichen Personen, von denen<br />

zwei Personen von allen Gesellschaftern der Beteiligungsgesellschaften<br />

gewählt werden und ein Gesamtbeiratsmitglied von der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin der Investitionsgesellschaft ernannt wird. Die<br />

Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaften können der Ernennung<br />

des einen Gesamtbeiratsmitglieds und die persönlich haftende Gesell -<br />

schafterin kann der Wahl der anderen zwei Gesamtbeiratsmitglieder aus<br />

wichtigem Grund widersprechen. In diesem Falle ist ein neues Mitglied<br />

zu benennen bzw. zu wählen, bis ein Gesamtbeirat konstituiert ist. Der<br />

Gesamtbeirat nimmt die Interessen der Gesellschafter der Beteiligungs -<br />

gesellschaften sowohl gegenüber der Geschäftsführung der Be tei li -<br />

gungs gesellschaften als auch gegenüber der Geschäftsführung der In -<br />

ves titionsgesellschaft wahr. Er unterstützt, berät und überwacht die<br />

Geschäftsführungen zum Wohle der Unternehmen und nimmt die ihm<br />

in diesem Gesellschaftsvertrag sowie in den Gesellschaftsverträgen der<br />

Beteiligungsgesellschaften übertragenen Rechte und Aufgaben wahr.<br />

3. Die Wahl der zwei von den Gesellschaftern der Be tei li gungs ge sell schaf -<br />

ten zu stellenden Gesamtbeiratsmitglieder erfolgt von allen Ge sell -<br />

schaf tern gemeinsam in einem einheitlichen Verfahren jeweils mit re -<br />

lativer Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Dabei gewähren jeweils<br />

€100 Kommanditbeteiligung eine Stimme. Die von den Gesellschaftern<br />

der gewählten Mitglieder des Gesamtbeirats können von diesen vorzeitig<br />

abberufen werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin kann<br />

das von ihr benannte Mitglied des Gesamtbeirats ebenfalls abberufen.<br />

Scheidet ein Mitglied des Gesamtbeirates vorzeitig aus, so ist ein Er -<br />

satz mitglied bis zum Ablauf der Amtsperiode des Gesamtbeirates zu<br />

wählen bzw. zu benennen.<br />

Eine Person, die für oder in einem Unternehmen tätig oder an einem<br />

solchen beteiligt ist, das mit der Investitionsgesellschaft, mit den Be -<br />

tei ligungsgesellschaftern oder mit deren Gründungsgesellschaftern mittelbar<br />

oder unmittelbar im Wettbewerb steht, darf als Gesamt bei rats -<br />

mit glied nur mit vorheriger Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin der Investitionsgesellschaft kandidieren und gewählt<br />

werden. Sofern ein Gesamtbeiratsmitglied eine solche Tätigkeit nach<br />

seiner Wahl zum Gesamtbeirat aufnimmt oder eine solche Beteiligung<br />

erwirbt, ist er verpflichtet, die persönlich haftende Gesellschafterin der<br />

Investitionsgesellschaft davon unverzüglich zu unterrichten. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin hat dann innerhalb von einer Frist<br />

von drei Monaten zu erklären, ob ein Einverständnis mit der Tätigkeit<br />

oder Beteiligung besteht. Falls dies nicht der Fall ist, endet das Amt<br />

des Gesamtbeirats mit Abgabe einer entsprechenden Erklärung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin. Es ist sodann ein neues Ge samt bei -<br />

ratsmitglied gemäß Nr. 2 zu wählen bzw. zu benennen.<br />

4. Die Amtsperiode des Gesamtbeirats ist innerhalb der Investitionsphase<br />

auf unbestimmte Zeit ausgerichtet und endet mit der Neubestellung<br />

Elbufer Invest 99


Gesellschaftsvertrag der Investitionsgesellschaft<br />

eines Gesamtbeirates. Eine Neubestellung ist jeweils mit Beitritt eines<br />

neuen Kommanditisten in die Investitionsgesellschaft möglich. Die<br />

Amtsperiode des letzten in der Investitionsphase bestellten Gesamt bei -<br />

rats und aller nachfolgenden Gesamtbeiräte beträgt jeweils drei Jahre.<br />

Die Neubestellung eines Gesamtbeirates sollte vor Ablauf der Amts pe -<br />

rio de erfolgen. Wird kein neuer Gesamtbeirat bestellt, dauert die Amts -<br />

periode bis zu einer Neubestellung fort.<br />

5. Die Gesamtbeiratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden.<br />

Der Gesamtbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei der drei<br />

geladenen Gesamtbeiratsmitglieder anwesend sind, und entscheidet mit<br />

einfacher Mehrheit. Beschlüsse des Gesamtbeirats sind vom Ge samt bei -<br />

ratsvorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung vom ältesten Ge samt bei -<br />

ratsmitglied zu protokollieren und von allen bei der Beschlussfassung<br />

be teiligten Gesamtbeiratsmitgliedern zu unterzeichnen. Im Übrigen<br />

kann sich der Gesamtbeirat selbst eine Geschäftsordnung geben.<br />

6. Der Gesamtbeirat ist jederzeit berechtigt, alle Geschäftsbücher und<br />

sons tigen Geschäftsunterlagen der Investitionsgesellschaft und der Be -<br />

teiligungsgesellschaften einzusehen und zu prüfen, soweit hierdurch<br />

nicht der ordentliche Geschäftsbetrieb der jeweiligen Gesellschaft un -<br />

zu mutbar behindert wird. Er kann damit auch einzelne Ge samt bei rats -<br />

mitglieder oder zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Sach ver stän di -<br />

ge beauftragen.<br />

7. Der Gesamtbeirat hat seine Aufgabe mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

und gewissenhaften Sachwalters zu erfüllen. Seine Mitglieder sind zur<br />

Verschwiegenheit Dritten gegenüber verpflichtet, auch nach dem Aus -<br />

scheiden aus ihrem Amt. Die Gesamtbeiratsmitglieder haften bei ihrer<br />

Tätigkeit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist<br />

die Haftung des Gesamtbeirats in seiner Gesamtheit auf die Höhe der<br />

jeweiligen Nominalbeteiligung (Kommanditeinlage) des Anspruchstellers<br />

beschränkt.<br />

8. Die Mitglieder des Gesamtbeirats erhalten die ihnen durch ihre Tä tig -<br />

keit entstehenden und nachgewiesenen angemessenen Auslagen erstattet.<br />

Darüber hinausgehende Vergütungen sind von den Gesellschaftern<br />

festzusetzen.<br />

§ 15<br />

Übertragung von Gesellschaftsrechten<br />

1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung jederzeit ganz oder teil -<br />

weise mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin der<br />

Gesellschaft auf einen Dritten übertragen. Der Erwerber tritt mit allen<br />

Rechten und Pflichten an die Stelle des bisherigen Gesellschafters. Die<br />

Zustimmung gilt als erteilt, wenn die persönlich haftende Gesell schaf -<br />

terin der Übertragung nicht innerhalb von vier Wochen nach Anzeige<br />

der Übertragungsvereinbarung bei der Gesellschaft widerspricht. Der<br />

Widerspruch bedarf keiner Angabe eines Grundes. Die Frist beginnt mit<br />

Zusendung des Übertragungsvertrags an die persönlich haftende Ge -<br />

sell schafterin.<br />

2. Eine teilweise Übertragung ist nur möglich, wenn die verbleibende<br />

oder entstehende Beteiligung (Pflichteinlage) jeweils mindestens<br />

€100.000 beträgt. Jede verbleibende bzw. entstehende Beteiligung<br />

muss ohne Rest durch €10.000 teilbar sein.<br />

3. Im Falle der Veräußerung hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ein Vorkaufsrecht, welches sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen,<br />

100 Recht und Steuern<br />

nachdem ihr die Übertragungsvereinbarung angezeigt worden ist, ausüben<br />

kann. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist bei Ausübung<br />

des Vorkaufsrechts berechtigt, einen Dritten als Käufer zu benennen.<br />

Macht sie von diesem Recht Gebrauch, so kommt der Kaufvertrag mit<br />

dem benannten Dritten zu Stande. Die persönlich haftende Gesell -<br />

schaf terin steht in diesem Falle dem Veräußerer dafür ein, dass der<br />

Dritte die im Kaufvertrag niedergelegten Pflichten erfüllt.<br />

4. Führen Übertragungen von Kommanditanteilen bei der Gesellschaft zu<br />

gewerbesteuerlichen Nachteilen, sind der bisherige und der neue<br />

Gesell schafter bzw. Treugeber als Gesamtschuldner verpflichtet, diese<br />

Nach teile gegenüber der Gesellschaft auszugleichen.<br />

§ 16<br />

Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

1. Durch Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht<br />

aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.<br />

2. Ein Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn<br />

a) er die Gesellschaft gemäß § 2 Nr. 3 gekündigt hat;<br />

b) ein Gläubiger des Kommanditisten die Gesellschaft gekündigt hat;<br />

c) er gemäß Nr. 3 durch Beschluss aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

worden ist.<br />

3. Ein Kommanditist kann durch die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn<br />

a) ein Gläubiger des Kommanditisten aufgrund eines nicht nur vorläufig<br />

vollstreckbaren Titels die Kommanditbeteiligung pfändet<br />

und die Pfändung nicht innerhalb von 30 Tagen aufgehoben<br />

wird;<br />

b) über das Vermögen des Kommanditisten das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt<br />

wird;<br />

c) in seiner Person ein wichtiger Grund gemäß §§ 133, 140 HGB<br />

vorliegt oder er Auflösungsklage erhebt. Sonst in diesem Vertrag<br />

geregelte Kündigungsmöglichkeiten bleiben von dieser Regelung<br />

unberührt.<br />

4. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus, so ist unverzüglich<br />

durch die Gesellschafterversammlung eine neue persönlich haftende<br />

Gesellschafterin zu wählen.<br />

5. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, den Ka pi tal an -<br />

teil eines ausscheidenden Kommanditisten innerhalb von 30 Tagen<br />

nach seinem Ausscheiden weiter zu übertragen sowie den ausscheidenden<br />

Kommanditisten nach den Bestimmungen der folgenden Nr. 6 und<br />

7 abzufinden. Wird der Kapitalanteil des ausscheidenden Kom man di tis -<br />

ten nicht von der persönlich haftenden Gesellschafterin weiter übertragen,<br />

so wächst er den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer festen<br />

Kapitalbeteiligung zu.<br />

6. Der ausscheidende Kommanditist hat Anspruch auf ein Aus ein an der set -<br />

zungsguthaben. Das Auseinandersetzungsguthaben ist auf Grund einer<br />

Auseinandersetzungsbilanz auf den letzten Bilanzstichtag vor seinem<br />

Ausscheiden zu ermitteln, in der die stillen Reserven der Gesellschaft<br />

zu berücksichtigen sind. Ergebnisse aus schwebenden Geschäften werden<br />

in der Auseinandersetzungsbilanz nur soweit und mit dem Wert<br />

berücksichtigt, wie sie im für die Auseinandersetzungsbilanz maßge -<br />

ben den Jahresabschluss enthalten sind. Einigen die Parteien sich nicht


über den Wertansatz einzelner Vermögensgegenstände der Gesellschaft,<br />

benennt jede Partei einen Sachverständigen. Der Mittelwert aus beiden<br />

Sachverständigengutachten wird der Auseinandersetzungsbilanz zu<br />

Grunde gelegt. Die Kosten der Sachverständigen trägt die Gesellschaft<br />

zur Hälfte, wenn auf Grund der vorstehenden Berechnungsart ein<br />

höherer als der von der Gesellschaft selbst geschätzte Vermögenswert<br />

festgestellt wird. Scheidet ein Kommanditist aufgrund einer Kündigung<br />

nach Nr. 2 a) aus, reduziert sich das Auseinandersetzungsguthaben auf<br />

85 % des festgestellten Vermögenswertes.<br />

7. Das Auseinandersetzungsguthaben ist in vier gleichen Halbjahresraten<br />

auszuzahlen. Die erste Rate wird zum Ende des Kalenderjahres gezahlt,<br />

in dem das Auseinandersetzungsguthaben festgestellt wird. Das Aus -<br />

ein andersetzungsguthaben ist vom Tage des Ausscheidens mit 2 %<br />

über dem Basiszins gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Zinsen sind<br />

zusammen mit den Halbjahresraten zu zahlen. Die Gesellschaft hat<br />

jedoch das Recht, Zahlungstermine auf Auseinandersetzungsguthaben<br />

auszusetzen, wenn die jeweils aktuelle Liquiditätslage der Gesellschaft<br />

derartige Zahlungen nicht zulässt. Gleichfalls hat die Gesellschaft das<br />

Recht, Zahlungen auszusetzen, wenn die jeweils aktuelle bzw. künftige<br />

Liquiditätslage durch solche Zahlungen negativ beeinflusst wird, insbesondere<br />

wenn dadurch der zukünftige Kapitaldienst gefährdet werden<br />

würde.<br />

8. Der ausscheidende Kommanditist hat keinen Anspruch auf Si cher heits -<br />

leis tung für sein Auseinandersetzungsguthaben oder Befreiung von der<br />

Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.<br />

§ 17<br />

Liquidation der Gesellschaft<br />

1. Die Gesellschaft tritt in Liquidation, wenn die Gesellschafter die<br />

Auflösung beschließen.<br />

2. Liquidator ist die persönlich haftende Gesellschafterin.<br />

3. Der Liquidator liquidiert die Vermögensgegenstände der Gesellschaft<br />

nach seinem pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung des<br />

Zieles einer zügigen Abwicklung der Gesellschaft. Sie kann auch über<br />

einen am Ende der Liquidation verbleibenden Restbestand an Forde -<br />

run gen und Verbindlichkeiten eine Liquidationsvereinbarung schließen,<br />

in der dieser Restbestand vollständig von einem Erwerber übernommen<br />

wird.<br />

4. Das Ergebnis der Liquidation wird auf die Gesellschafter entsprechend<br />

ihrer Beteiligung am Kommanditkapital der Gesellschaft unter Be rück -<br />

sich tigung der Vorgaben in diesem Vertrag verteilt. Eine Nach schuss -<br />

pflicht wird hierdurch nicht begründet.<br />

§ 18<br />

Schlussbestimmungen<br />

1. Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, die Gesellschaft unverzüglich<br />

schrift lich von Adress- und / oder Namensänderungen gegenüber den<br />

Angaben in seiner Beitrittserklärung zu benachrichtigen. Ladungen<br />

sowie alle sonstigen Mitteilungen der Gesellschaft an die Gesellschafter<br />

gelten am dritten Tage nach der Absendung an die der Gesellschaft<br />

vom Gesellschafter zuletzt schriftlich mitgeteilte Adresse des Gesell -<br />

schaf ters als zugegangen.<br />

2. Änderungen und Ergänzungen des Gesellschaftsvertrags sowie jegliche<br />

Erklärungen bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der Schriftform.<br />

Münd liche Vereinbarungen sind unwirksam. Dies gilt auch für die<br />

münd liche Abbedingung der Schriftformklausel.<br />

3. Sollte eine Bestimmung des Gesellschaftsvertrages ganz oder teilweise<br />

unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die<br />

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der<br />

unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt das als vereinbart,<br />

was im Rahmen des rechtlich Zulässigen ihr im wirtschaftlichen<br />

Ergebnis am nächsten kommt. In Zweifelsfällen verpflichten sich die<br />

Gesellschafter, eine entsprechende Ersatzbestimmung neu zu vereinbaren.<br />

Entsprechendes gilt für die ergänzende Vertragsauslegung.<br />

4. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus und in Zusammenhang mit<br />

diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Gesellschaft.<br />

5. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Gesell -<br />

schaft.<br />

6. Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland, er ersetzt alle vorherigen Versionen der<br />

Verfassung dieser Gesellschaft.<br />

7. Alle Schadensersatzansprüche der Gesellschafter oder Treugeber aus<br />

diesem Vertrag und seiner Begründung verjähren in drei Jahren nach<br />

ihrer Entstehung, sofern nicht gesetzlich oder vertraglich eine kürzere<br />

Frist besteht. Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Mona -<br />

ten nach Kenntniserlangung von dem schädigenden Ereignis schriftlich<br />

geltend zu machen.<br />

Hamburg, den 13. Januar 2011<br />

______________________________________________________________<br />

(Eckhart Ruess, Geschäftsführer) (Jochen Voecks, Geschäftsführer)<br />

Verwaltung Elbufer Invest Alpha GmbH<br />

______________________________________________________________<br />

(Eckhart Ruess, Geschäftsführer)<br />

Elbufer Invest GmbH & Cie. KG<br />

Elbufer Invest 101


Anlage I zum Gesellschaftsvertrag der Investitionsgesellschaft<br />

Anlage I<br />

Elbufer Invest Alpha GmbH & Co. KG<br />

(Investitionsgesellschaft)<br />

102 Recht und Steuern<br />

€ €<br />

Investition (Prognose) 5.417.650<br />

9. Weiterer Ankauf Schiffsbeteiligungen<br />

inkl. Nebenkosten 2.514.326<br />

Vertragspreis<br />

Gebühren Vermittler<br />

2.274.866<br />

und Plattformen<br />

Gebühren Ankauf und Bewertung<br />

113.743<br />

Elbufer Invest GmbH & Cie.<br />

Bestehende Ankäufe Schiffsbeteiligungen<br />

125.716<br />

inkl. Nebenkosten 2.485.843<br />

10. Weitere US-Dollarabsicherung 38.961<br />

Bestehende US-Dollarabsicherung 33.421<br />

11. Weitere Liquiditätsreserve 140.000<br />

Bestehende Liquiditätsreserve 205.099<br />

Finanzierung (Prognose) 5.417.650<br />

12. Kommanditkapital<br />

Elbufer Invest ALPHA_2 2.400.000<br />

Bestehendes Kommanditkapital<br />

Elbufer Invest ALPHA_1 2.400.000<br />

13. Weitere Rücklage ALPHA_2<br />

aus Kommanditkapitalglättung 293.287<br />

Bestehende Rücklage<br />

aus Kommanditkapitalglättung 324.363


Recht und Steuern<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag für die treuhänderische<br />

Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft in Firma Elbufer Invest<br />

Alpha 2 GmbH & Co. KG<br />

Präambel<br />

Die Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG – nachstehend „Treuhänderin“<br />

genannt – ist nach § 4 des Gesellschaftsvertrages vom heutigen Tage der<br />

Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG – nachstehend „Beteiligungs -<br />

gesell schaft“ genannt – berechtigt, sich für Dritte an der Elbufer Invest<br />

Alpha 2 GmbH & Co. KG als Kommanditistin mit einer Einlage von bis zu<br />

€2.975.000 zuzüglich 3 % Agio bis zum 31. Dezember 2011 zu beteiligen.<br />

Die in den Beitrittserklärungen zu der Beteiligungsgesellschaft bezeichneten<br />

Personen – nachstehend „Treugeber“ genannt – bieten hiermit der Treu hän -<br />

derin den Abschluss des nachfolgenden Treuhand- und Ver wal tungs ver tra -<br />

ges an:<br />

§ 1<br />

Treuhandverhältnis<br />

1. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit dem einzelnen Treugeber<br />

ist wirksam geschlossen, sobald und soweit die von dem Treugeber<br />

unterzeichnete Beitrittserklärung durch die Treuhänderin gegengezeichnet<br />

wird. Der Treugeber wird hierüber durch die Aushändigung<br />

einer Kopie der entsprechenden Beitrittserklärung informiert.<br />

2. Die Treuhänderin ist verpflichtet, die im eigenen Namen aber für Rech -<br />

nung des Treugebers übernommene Beteiligung an der Beteili gungs -<br />

gesellschaft treuhänderisch und uneigennützig für den Treugeber zu<br />

halten. Sie übt die Rechte des Treugebers unter Berücksichtigung der<br />

Bestimmungen dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages, des Gesell -<br />

schaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft und der Interessen des<br />

Treugebers nach dessen Weisungen, im übrigen nach eigenem pflichtgemäßen<br />

Ermessen aus.<br />

§ 2<br />

Rechtsstellung der Treuhänderin<br />

1. Nach außen tritt die Treuhänderin im eigenen Namen auf. Sie übt alle<br />

den Treugeber betreffenden Gesellschafterrechte und -pflichten gegenüber<br />

der Beteiligungsgesellschaft aus.<br />

2. Im Innenverhältnis handelt die Treuhänderin ausschließlich im Auftrage<br />

und für Rechnung des Treugebers. Sie hat dem Treugeber alles herauszugeben,<br />

was sie als Treuhänderin für diesen erlangt hat, sofern der<br />

Treugeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist.<br />

3. Der Treugeber befreit die Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten, die<br />

sich anlässlich der Treuhandschaft ergeben können. Falls die Treuhän -<br />

derin aus solchen Verbindlichkeiten in Anspruch genommen wird, hat<br />

der Treugeber vollen Ersatz zu leisten. § 159 HGB findet entsprechend<br />

Anwendung.<br />

4. Die Treuhänderin und ihre Organe haften nur für Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für eine vor Abschluss des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages begründete Haftung. In jedem Fall ist der Um -<br />

fang der Haftung auf die Höhe der jeweiligen Nominalbeteiligung des<br />

Treugebers begrenzt. Entsprechende Schadensersatzansprüche sind<br />

innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Kenntnis er -<br />

langung von dem Schaden gegenüber der Treuhänderin durch eingeschriebenen<br />

Brief geltend zu machen.<br />

5. Die Treuhänderin darf Dritten die Beteiligung des Treugebers nur mit<br />

dessen Zustimmung offen legen, soweit nichts anderes gesetzlich vorgeschrieben<br />

ist oder dem begründeten Interesse der Treuhänderin entspricht.<br />

Der Treugeber hat keinen Anspruch darauf, dass die Treu hän -<br />

de rin ihm Angaben über andere Treugeber macht. Die Beteiligungs -<br />

gesellschaft ist nicht Dritte im Sinne dieses Absatzes, wohl aber der<br />

Gesamtbeirat.<br />

6. Die Treuhänderin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

Sie ist berechtigt, auch in anderen Gesellschaften die Funktion einer<br />

Treuhandkommanditistin zu übernehmen.<br />

§ 3<br />

Rechtsstellung des Treugebers<br />

1. Der Treugeber ist an der Beteiligungsgesellschaft wirtschaftlich beteiligt<br />

wie ein unmittelbar im Handelsregister eingetragener Komman -<br />

ditist.<br />

2. Der Treugeber hat das Recht, der Treuhänderin hinsichtlich der Aus -<br />

übung des Stimmrechts bei Beschlussfassungen Weisungen gemäß § 4<br />

zu erteilen.<br />

3. Auch der nicht unmittelbar an der Beteiligungsgesellschaft beteiligte<br />

Treu geber ist berechtigt, an den Gesellschafterversammlungen der<br />

Beteiligungsgesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages persönlich<br />

teilzunehmen. Er ist berechtigt, die auf seine Einlage entfallenden<br />

Stimmrechte auszuüben.<br />

4. Die Kontrollrechte des § 166 HGB stehen dem Treugeber gegenüber<br />

der Beteiligungsgesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

in uneingeschränktem Umfang zu. Ferner unterrichtet die Treuhänderin<br />

den Treugeber schriftlich über die Angelegenheiten der Beteiligungs -<br />

gesellschaft und leitet an ihn das steuerliche Jahresergebnis sowie sonstige<br />

Unterlagen weiter. Darüber hinausgehende Rechenschaftspflichten<br />

der Treuhänderin bestehen nicht.<br />

5. Der Treugeber ist verpflichtet, der Treuhänderin Änderungen von<br />

Daten zu seiner Person (Änderung des Namens, der Inhaberschaft, der<br />

An schrift, Wechsel der Finanzamtszuständigkeit, etc.) stets unverzüglich<br />

mitzuteilen. Zustellungen an den Treugeber sind stets wirksam,<br />

sofern sie an dessen letztbekannte Adresse erfolgen.<br />

§ 4<br />

Beschlussfassung<br />

1. Vor Mitwirkung der Treuhänderin an den Beschlüssen der Be tei li gungs -<br />

gesellschaft gemäß § 15 Nr. 11 des Gesellschaftsvertrages der Betei li -<br />

gungsgesellschaft hat die Treuhänderin Weisungen der Treugeber einzuholen.<br />

2. Im Interesse einer vereinfachten Wahrnehmung der Treuhandaufgaben<br />

können diese Weisungen nur in einem einheitlichen von der Treu hän -<br />

derin versendeten Beschlussfassungsformular erteilt werden. Die Treu -<br />

händerin hat alle ihr erteilten Weisungen bei der Ausübung ihrer<br />

Stimm rechte in der Beteiligungsgesellschaft in der Weise zu beachten,<br />

dass sie mit ihren Gesamtstimmen anteilig die zustimmenden, die ab -<br />

leh nenden und die sich enthaltenden Stimmen der Treugeber berücksichtigt.<br />

Elbufer Invest 103


Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

3. Der Treugeber kann von Weisungen zu Beschlussgegenständen von<br />

Versammlungen der Beteiligungsgesellschaft absehen, wenn er an der<br />

be treffenden Versammlung persönlich teilnimmt (§ 15 Nr. 7 des Gesell -<br />

schaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft) oder einen Dritten bzw.<br />

die Treuhänderin bevollmächtigt, seine Stimmrechte auszuüben (§ 15<br />

Nr. 10 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft).<br />

4. Erteilt ein Treugeber trotz schriftlicher Aufforderung der Treuhänderin<br />

keine Weisung und übt er auch auf der betreffenden Versammlung der<br />

Be teiligungsgesellschaft sein Stimmrecht weder persönlich noch durch<br />

einen Bevollmächtigten aus, so kann die Treuhänderin nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen stimmen. Gleiches gilt sofern bei dringenden Ent -<br />

schei dungen Weisungen des Treugebers nicht rechtzeitig zu erhalten<br />

sind.<br />

§ 5<br />

Übertragung und Erbfolge<br />

1. Der Treugeber kann seine Beteiligung ganz oder teilweise nur in Ver -<br />

bindung mit diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag an Dritte übertragen.<br />

Eine rückwirkende Übertragung ist grundsätzlich unzulässig.<br />

Die Übertragung ist nur wirksam, wenn sie der Treuhänderin schriftlich<br />

angezeigt wurde und diese der Übertragung zugestimmt hat. Die Treu -<br />

händerin darf der Übertragung nur aus wichtigem Grunde widersprechen.<br />

Übertragbar sind nur jeweils Nominalbeteiligungen, die durch<br />

1.000 teilbar sind und mindestens € 5.000 betragen. Die verbleibenden<br />

Restbeteiligungen müssen ebenfalls mindestens € 5.000 betragen. Die<br />

vorstehend genannten Erfordernisse gelten auch im Falle einer Erbaus -<br />

einandersetzung sowie für Übertragungen zur Erfüllung von Vermächt -<br />

nissen und Teilungsanordnungen.<br />

2. Bei Tod eines Treugebers wird das Treuhandverhältnis mit dessen Er -<br />

ben oder den anderweitig durch Verfügung von Todes wegen Begüns -<br />

tig ten fortgesetzt. Bis zum Nachweis der Erbfolge ruhen die Stimm -<br />

rechte aus der betreffenden Beteiligung. Testamentsvollstreckung wird<br />

zugelassen.<br />

3. Die Erben müssen sich durch die Vorlage einer Ausfertigung des Erb -<br />

scheines im Original oder einer gerichtlich oder notariell beglaubigten<br />

Abschrift einer letztwilligen Verfügung (Testament / Erbvertrag) nebst<br />

Eröffnungsprotokoll gleicher Form legitimieren. Die Treuhänderin kann<br />

die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, sofern sich aus den eingereichten<br />

Dokumenten die Erbfolge nicht hinreichend klar ergibt. Der<br />

Testamentsvollstrecker hat sich durch eine gerichtliche oder notariell<br />

beglaubigte Kopie seines Testamentsvollstreckerzeugnisses auszuweisen.<br />

Sind mehrere Erben vorhanden, so können sie ihre Rechte als<br />

Kom manditisten nur einheitlich durch einen gemeinsamen Bevoll mäch -<br />

tigten ausüben. Bis zur Benennung darf die Treuhänderin Zustellungen<br />

und Auszahlungen an jeden Erben mit Wirkung für und gegen den<br />

übrigen Miterben vornehmen. Ist Testamentsvollstreckung angeordnet,<br />

so ist der Testamentsvollstrecker als Vertreter berufen.<br />

§ 6<br />

Dauer, Beendigung und Umwandlung des Treuhandverhältnisses<br />

1. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit<br />

geschlossen.<br />

2. Der Treugeber kann während seiner Zugehörigkeit zu der Be tei li gungs -<br />

gesellschaft den Treuhand- und Verwaltungsvertrag nur aus wichtigem<br />

104 Recht und Steuern<br />

Grunde kündigen. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief an<br />

die Treuhänderin zu erfolgen.<br />

3. Die Treuhänderin kann den Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit<br />

einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres durch<br />

eingeschriebenen und an alle Treugeber gerichteten Brief kündigen.<br />

4. Ohne Kündigung endet der Treuhand- und Verwaltungsvertrag, sofern<br />

der Treugeber den Beteiligungsgesellschaftsvertrag kündigt oder aus<br />

der Beteiligungsgesellschaft ausgeschlossen wird. Die Beendigung er -<br />

folgt mit Wirksamkeit der betreffenden Maßnahme.<br />

5. Der Treugeber ist unter Übernahme aller damit verbundenen Kosten<br />

und Gebühren berechtigt, sich selbst an Stelle der Treuhänderin mit<br />

der von dieser bisher für ihn gehaltenen Hafteinlage in das Handels re -<br />

gister eintragen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Treuge -<br />

ber, der von diesem Recht Gebrauch machen will, der Treuhänderin<br />

zuvor auf eigene Kosten eine nur aus wichtigem Grunde widerrufbare<br />

und über den Tod hinausreichende notariell beglaubigte Register voll -<br />

macht im Original erteilt hat, welche die Treuhänderin – unter Befrei -<br />

ung von den Beschränkungen des § 181 BGB – zu sämtlichen Anmel -<br />

dungen der Beteiligungsgesellschaft zum Handelsregister ermächtigt.<br />

Macht der Treugeber von diesem Recht Gebrauch, nimmt die Treuhän -<br />

derin die Rechte des betreffenden Treugebers insoweit nur noch als<br />

Verwaltungstreuhänderin wahr. Soweit sich aus der unmittelbaren Be -<br />

teiligung des Treugebers nicht zwingend etwas anderes ergibt, gelten<br />

die Rechte und Pflichten dieses Vertrages in entsprechender Weise zwischen<br />

der Treuhänderin und dem Treugeber fort.<br />

§ 7<br />

Verwaltungstätigkeit<br />

Gemäß § 9 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft vom<br />

heutigen Tage wird die Treuhänderin in Ausübung ihrer Funktion umfangreiche<br />

Verwaltungs-, Informations- und Abstimmungsaufgaben im Verhält -<br />

nis zwischen den Kommanditisten und der Beteiligungsgesellschaft wahrnehmen.<br />

Sie wird insbesondere<br />

a) sämtliche schriftlichen Informationen, Berichte, Beschlussvorlagen, Ein -<br />

ladungen, steuerliche Mitteilungen etc., die sie von der Betei li gungs -<br />

gesellschaft zu diesem Zwecke erhalten hat, an die Kommanditisten<br />

weiterleiten;<br />

b) die Kapitalkonten der Kommanditisten führen;<br />

c) den Zahlungsverkehr zwischen der Beteiligungsgesellschaft und den<br />

Kommanditisten vermitteln, indem sie Zahlungen entsprechend der ihr<br />

erteilten Weisungen an den jeweils anderen Teil weiterleitet. Zur Vor -<br />

lage fälliger Zahlungen ist die Treuhänderin jedoch nicht verpflichtet;<br />

d) soweit Kommanditisten ihr eine entsprechende Weisung und / oder<br />

Voll macht erteilen, für diese notwendige Eintragungen in das Handels -<br />

register anmelden;<br />

e) soweit Kommanditisten ihr eine entsprechende Weisung und/oder<br />

Vollmacht erteilen, diese in der Gesellschafterversammlung sowie bei<br />

schriftlichen Abstimmungen vertreten;<br />

f) anlässlich von Gesellschafterversammlungen die Abstimmungs er geb nis -<br />

se auswerten und bekannt geben;


g) den Kommanditisten Abschriften der Bilanzen sowie der Gewinn- und<br />

Verlustrechnungen der Gesellschaft zusenden;<br />

h) zusammen mit der Vorlage von Abschriften der Jahresabschlüsse der<br />

Beteiligungsgesellschaft den Kommanditisten schriftliche Berichte der<br />

Geschäftsführung zuleiten und ggf. auf Anfragen von Kommanditisten<br />

näher erläutern;<br />

i) das steuerliche Jahresergebnis auf die Kommanditisten aufteilen; bei<br />

der Erstellung von Steuererklärungen in der Weise mitwirken, dass sie<br />

die dafür erforderlichen Informationen von den Kommanditisten einholt<br />

und an die Beteiligungsgesellschaft oder die steuerlichen Berater<br />

weiterleitet.<br />

§ 8<br />

Treuhandgebühr<br />

1. Für ihre Leistungen nach diesem Vertrag erhält die Treuhänderin von<br />

der Beteiligungsgesellschaft ab dem 1. Januar 2011 eine jährliche<br />

Vergütung von zunächst 0,35 % der Summe der im jeweiligen Jahr<br />

insgesamt betreuten Kommanditeinlagen. Diese Vergütung erhöht sich<br />

erstmals ab dem 1. Januar 2012 grundsätzlich um jeweils 2 % p.a.<br />

Überschreitet die allgemeine Kostensteigerung, gemessen anhand des<br />

Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), herausgegeben vom Sta -<br />

tistischen Bundesamt Deutschland, diesen Satz, so ist die Vergütung<br />

darüber hinaus alle drei Jahre, erstmals zum 1. Januar 2014, um die<br />

ent sprechende Differenz anzupassen. Die jährliche Vergütung ist jeweils<br />

zum 31. Oktober eines Jahres fällig.<br />

2. Für die Tätigkeit nach Auflösung der Beteiligungsgesellschaft erhält<br />

die Treuhänderin von der Beteiligungsgesellschaft eine Pauschal ver -<br />

gütung in Höhe des Doppelten der im letzten Jahr vor der Auflösung<br />

fällig gewordenen Jahresvergütung. Diese Abwicklungsgebühr wird mit<br />

der Beschlussfassung über die Auflösung der Beteiligungsgesellschaft<br />

fällig.<br />

3. Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich etwaiger Umsatz -<br />

steuer.<br />

4. Zusätzliche Leistungen der Treuhänderin zugunsten eines einzelnen<br />

Treu gebers werden diesem gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt<br />

ins besondere für individuell veranlasste Übertragungen (Verkauf /<br />

Schen kung) von Gesellschaftsanteilen. Für diesen Fall gilt eine Gebühr<br />

in Höhe von 0,5 % der Pflichteinlage der zu übertragenen Beteiligung<br />

zuzüglich Umsatzsteuer als vereinbart.<br />

§ 9<br />

Schlussbestimmungen<br />

1. Die Beitrittserklärung des Treugebers ist Bestandteil dieses Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrages.<br />

2. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten die Be -<br />

stimmungen des Beteiligungsgesellschaftsvertrages für das Treuhand -<br />

verhältnis entsprechend.<br />

3. Vollmachten, die auf der Grundlage oder zur Durchführung dieses Ver -<br />

trages erteilt werden, bedürfen – sofern nicht eine strengere Form vereinbart<br />

ist – stets der Schriftform.<br />

4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzun -<br />

gen dieses Vertrages können nur einheitlich mit allen Treugebern vereinbart<br />

werden und bedürfen der Schriftform.<br />

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der<br />

Treuhänderin.<br />

6. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder der Vertrag<br />

lückenhaft sein, so wird der Vertrag dadurch in seinem übrigen Inhalt<br />

nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung oder lückenhafte Regelung<br />

gilt vielmehr als durch eine solche Vorschrift ersetzt oder ausgefüllt,<br />

die der von den Parteien beabsichtigten Regelung in gesetzlich zulässiger<br />

Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />

Hamburg, den 31. März 2011<br />

______________________________________________________________<br />

(Bernd Gripp, Vorstand) (Markus Lehmann, Vorstand)<br />

(Guido Reimann, Vorstand)<br />

Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG<br />

______________________________________________________________<br />

(Eckhart Ruess, Geschäftsführer) (Jochen Voecks, Geschäftsführer)<br />

Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG<br />

Elbufer Invest 105


Recht und Steuern<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag für die Elbufer Invest<br />

Alpha 2 GmbH & Co. KG<br />

zwischen der Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG,<br />

Chilehaus A, Fischertwiete 2, 20095 Hamburg,<br />

– nachstehend „Beteiligungsgesellschaft“ genannt –<br />

und der RTC Revision Treuhand Consulting GmbH,<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungs gesellschaft,<br />

Katharinenstraße 5, 28195 Bremen,<br />

– nachstehend „Mittel verwendungskontrolleur“ genannt –<br />

– beide gemeinsam auch die „Parteien“ genannt –<br />

wird Folgendes vereinbart:<br />

Präambel<br />

Gegenstand der Beteiligungsgesellschaft ist die Beteiligung an der Elbufer<br />

Invest Alpha GmbH & Co. KG („Investitionsgesellschaft“), deren Gegenstand<br />

wiederum ist der Aufbau, das Halten und das Verwalten eines Portfolios von<br />

Schiffsbeteiligungen, insbesondere von mitunternehmerisch geprägten Kom -<br />

manditbeteiligungen an Personengesellschaften („Zielgesellschaften“), die<br />

ihrerseits ein Seeschiff betreiben.<br />

Das einzuwerbende Emissionskapital der Beteiligungsgesellschaft zzgl. Agio<br />

(„Eigenmittel“) wird auf das in der Beitrittserklärung angegebene Kapital -<br />

einzahlungskonto eingezahlt. Auszahlungen der Eigenmittel von dem Kapi -<br />

taleinzahlungskonto unterliegen der Mittelverwendungskontrolle durch eine<br />

unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.<br />

Im Hinblick auf diese Mittelverwendungskontrolle vereinbaren die Parteien<br />

Folgendes:<br />

§ 1<br />

Mittelfreigabe/Mittelverwendungskontrolle<br />

1. Der Mittelverwendungskontrolleur übernimmt die Mittel ver wen dungs -<br />

kontrolle für die jeweilige Auszahlung vom Kapitaleinzahlungskonto<br />

nach folgenden Maßgaben:<br />

a) Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die auf dem Kapital ein zah -<br />

lungs konto eingehenden Eigenmittel der Beteiligungsgesellschaft,<br />

mit Ausnahme einer ggf. vorhandenen Liquiditätsreserve. Diese<br />

unterliegt nur der Kontrolle der Beteiligungsgesellschaft, so dass<br />

wegen der Gestaltung des Kapitaleinzahlungskontos (vgl. § 2) der<br />

Mittelverwendungskontrolleur bei Verfügungen über die Liqui di -<br />

täts reserve lediglich mitzeichnet; eine Kontrollpflicht besteht diesbezüglich<br />

nicht.<br />

b) Die Kontrolle erstreckt sich ausschließlich auf die Investitionsphase<br />

und ist mit vollständiger Abwicklung der in Anlage I zum Gesell -<br />

schaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft genannten Zahlungen<br />

und anschließender Auskehrung der nach der Abwicklung auf dem<br />

Kapitaleinzahlungskonto verbleibenden Beträge an die Be tei li -<br />

gungs gesellschaft abgeschlossen.<br />

c) Nicht der Kontrolle unterliegen die Freigabe und die Verwendung<br />

etwaigen Fremdkapitals und der sonstigen Eigenmittel.<br />

106 Recht und Steuern<br />

2. Der Mittelverwendungskontrolleur ist berechtigt und verpflichtet, Zah -<br />

lungsaufträge der Beteiligungsgesellschaft an die Bank freizugeben,<br />

wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

a) Die Mittelverwendung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Ge -<br />

sell schaftsvertrag und dem in der Anlage I zum Ge sell schafts ver -<br />

trag der Beteiligungsgesellschaft dargestellten Investitionsplan<br />

sowie den entsprechenden Verträgen der Beteiligungsgesellschaft<br />

mit Dritten.<br />

b) Für die Investition in die Investitionsgesellschaft muss ein rechtswirksam<br />

abgeschlossener Gesellschaftsvertrag der In ves ti tions ge -<br />

sell schaft vorliegen. Auszahlungen zum Zwecke der Tätigung der<br />

Investitionen (Beteiligung an der Investitionsgesellschaft zwecks<br />

Erwerbs von Unternehmensbeteiligungen an Zielgesellschaften<br />

durch die Investitionsgesellschaft) und zur Bezahlung der mit der<br />

Investition verbundenen Kosten erfolgen ausschließlich auf ein<br />

diesbezüglich für die Investitionsgesellschaft geführtes Konto. Die<br />

Kontrolle durch den Mittelverwendungskontrolleur erstreckt sich<br />

nicht auf das im vorstehenden Satz genannte Konto der In ves ti -<br />

tions gesellschaft.<br />

c) Es werden Rechnungen mit einem Prüfvermerk zur sachlichen und<br />

rechnerischen Richtigkeit, Verträge bzw. Leistungsnachweise oder<br />

gleichwertige Unterlagen seitens der Beteiligungsgesellschaft vorgelegt.<br />

Die Belege müssen den Anforderungen der deutschen<br />

Grund sätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen bzw. gleichermaßen<br />

nachweiskräftig sein.<br />

d) Die Zahlungen erfolgen an die in den Rechnungen genannten<br />

Empfänger in der dort genannten Höhe.<br />

e) Sofern bereits einzelne in der Anlage I zum Gesellschaftsvertrag<br />

der Beteiligungsgesellschaft aufgeführte, der Mit tel ver wen dungs -<br />

kon trolle unterliegende Kosten direkt von der Be tei li gungs ge sell -<br />

schaft beglichen wurden, ist dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

vor deren Erstattung ein entsprechender Zahlungsnachweis zu<br />

erbringen.<br />

f) Für die Bezahlung von Rechnungen über Kosten, die über einem<br />

pauschalierten Planansatz gemäß Anlage I zum Gesell schafts ver -<br />

trag der Beteiligungsgesellschaft liegen, ist die Be tei li gungs ge sell -<br />

schaft ermächtigt, hierfür die auf dem Kapitaleinzahlungskonto<br />

ggf. vorhandene Liquiditätsreserve ggf. auch zu Lasten der vorgesehenen<br />

Mittel für die Investition in die Investitionsgesellschaft zu<br />

verwenden. Der Mittelverwendungskontrolleur gibt diese Zah lun -<br />

gen gemäß § 1 Ziff. 1 a entsprechend frei.<br />

g) Kostenpositionen, die prozentual zum Emissionskapital kalkuliert<br />

sind, erhöhen sich im Falle einer Kapitalerhöhung bzw. reduzieren<br />

sich bei einer geringeren Einwerbung von Eigenmitteln entsprechend.<br />

h) Werden dem Mittelverwendungskontrolleur Rechnungen über<br />

Kosten inkl. Umsatzsteuer vorgelegt, wurde diese jedoch in der<br />

Investitionsrechnung nicht berücksichtigt, kann die ausgewiesene<br />

Umsatzsteuer – ggf. auch zu Lasten der vorgesehenen Mittel für<br />

die Investitionen in die Investitionsgesellschaft – mit überwiesen<br />

werden. Sofern die Beteiligungsgesellschaft vorsteuerabzugsberechtigt<br />

ist, überweist sie diesen Betrag unverzüglich nach Erhalt


der entsprechenden Vorsteuer vom Finanzamt von ihrem nicht der<br />

Mittelverwendung unterliegenden Geschäftskonto auf das Ka pi tal -<br />

einzahlungskonto.<br />

i) Ein Ausgleich von Rechnungen über nicht geplante Kosten mit<br />

Eigenmitteln ist unzulässig.<br />

j) Im Falle einer verzinslichen Anlage zwischenzeitlich nicht benötigter<br />

Eigenmittel erfolgt eine Freigabe durch den Mit tel ver wen -<br />

dungs kontrolleur nur dann, wenn die Rückzahlung des angelegten<br />

Kapitals und der Zinsen auf das Kapitaleinzahlungskonto sichergestellt<br />

ist.<br />

3. Weitere Kontrollpflichten treffen den Mittelverwendungskontrolleur<br />

nach diesem Vertrag nicht. Insbesondere ist der Mittel ver wen dungs kon -<br />

trol leur nicht verpflichtet, den Verkaufsprospekt der Be tei li gungs ge sell -<br />

schaft und die darin enthaltenen Angaben auf ihre Richtigkeit, die<br />

Durch führung des Investitionsvorhabens sowie die Wirtschaftlichkeit<br />

der Beteiligung und gegebenenfalls damit verfolgter steuerlicher Ziele<br />

zu prüfen. Ferner prüft der Mittelverwendungskontrolleur nicht, ob<br />

die von der Beteiligungsgesellschaft vorzunehmenden Zahlungen unter<br />

wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Gesichtspunkten not -<br />

wen dig oder sinnvoll sind. Des Weiteren nimmt der Mittel ver wen dungs -<br />

kontrolleur keine Prüfung der Bonität von beteiligten Personen, Unter -<br />

nehmen und Vertragspartnern oder der Werthaltigkeit von Ga ran tien<br />

vor.<br />

Die nach Ziff. 2 c vorzulegenden schriftlichen Unterlagen überprüft der<br />

Mittelverwendungskontrolleur nicht daraufhin, ob die Unterschriften<br />

auf Originalurkunden von zeichnungsberechtigten Personen stammen<br />

und ob vorgelegte Fotokopien mit den Originalen übereinstimmen.<br />

4. Die Beteiligungsgesellschaft verpflichtet sich, dem Mittel ver wen dungs -<br />

kontrolleur alle zur Durchführung seiner Pflichten nach diesem Vertrag<br />

erforderlichen Unterlagen und Informationen so rechtzeitig zu geben,<br />

dass eine angemessene Pflichterfüllung möglich ist.<br />

§ 2<br />

Kapitaleinzahlungskonto<br />

1. Die Zeichnungsberechtigung für das Kapitaleinzahlungskonto ist so<br />

auszugestalten, dass die Beteiligungsgesellschaft nur gemeinsam mit<br />

dem Mittelverwendungskontrolleur über die Eigenmittel verfügt.<br />

2. Die kontoführende Bank, welche eine Kopie dieses Vertrages erhält,<br />

ist daher anzuweisen, dass Änderungen hinsichtlich der Ver tre tungs -<br />

berech ti gung / Kontovollmachten der schriftlichen Zustimmung des<br />

Mittel verwendungskontrolleurs als Zeichnungsberechtigtem bedürfen.<br />

§ 3<br />

Vergütung<br />

1. Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für die Durchführung seiner<br />

Pflichten von der Beteiligungsgesellschaft eine einmalige Gebühr in<br />

Höhe von 0,1 % des Emissionskapitals ohne Agio zzgl. Umsatzsteuer,<br />

mindestens jedoch 3.000,00 EUR.<br />

2. Die Gebühr ist wie folgt fällig:<br />

– 50 % mit der Freigabe des ersten Teils der Eigenmittel,<br />

– der Restbetrag, sobald die Schließung der Beteiligungsgesellschaft<br />

gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

erfolgt ist.<br />

– Bei vorzeitiger Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund,<br />

den nicht der Mittelverwendungskontrolleur zu vertreten hat, ist<br />

der Restbetrag zum nächsten Quartalsende fällig.<br />

3. Die zum Abschluss einer Vermögensschadenhaft pflicht ver si che rung<br />

auf gewendeten Versicherungsprämien werden dem Mittel ver wen dungs -<br />

kon trolleur von der Beteiligungsgesellschaft pauschal mit 1.000 Euro<br />

zzgl. Umsatzsteuer erstattet. Der Erstattungsbetrag ist fällig mit der<br />

Freigabe der ersten Eigenmittel.<br />

§ 4<br />

Vertragsdauer<br />

1. Der Vertrag endet, wenn sämtliche Eigenmittel – bis auf eine ggf. zu<br />

bildende Liquiditätsreserve – gemäß § 1 dieses Vertrages verwendet<br />

wurden, spätestens mit Auflösung der Beteiligungsgesellschaft. Die<br />

vorherige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.<br />

2. Der Mittelverwendungskontrolleur bestätigt der Be tei li gungs ge sell -<br />

schaft schriftlich die Beendigung der Mittelverwendungskontrolle nach<br />

Abschluss sämtlicher nach diesem Vertrag geschuldeten Kontroll arbei -<br />

ten.<br />

§ 5<br />

Allgemeine Auftragsbedingungen<br />

1. Für diesen Vertrag gelten ergänzend die den Parteien bekannten, diesem<br />

Vertag als Anlage beigefügten, Allgemeinen Auftragsbedingungen<br />

für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der vom<br />

Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Fassung vom<br />

01. Januar 2002 („AAB“).<br />

2. Es wird darauf hingewiesen, dass die Haftung des Mittel ver wen dungs -<br />

kontrolleurs für fahrlässig verursachte Schäden nach Maßgabe von Ziff.<br />

9 Abs. 2 der AAB grundsätzlich auf €4.000.000 beschränkt ist.<br />

3. Für Serienschäden, die fahrlässig verursacht werden, ist die Haftung<br />

des Mittelverwendungskontrolleurs auf €5.000.000 beschränkt. Als<br />

Serienschäden gelten mehrere Schäden, die auf der gleichen Pflicht ver -<br />

letzung im Rahmen mehrerer gleichartiger Beratungen bzw. Leistungen<br />

beruhen.<br />

4. Ist neben dem fahrlässigen Verhalten des Mit tel ver wen dungs kon trol -<br />

leurs ein Verhalten Dritter für einen Schaden mitursächlich, so haftet<br />

der Mittelverwendungskontrolleur anteilig in Höhe seines Ver ur sa -<br />

chungs beitrages. Die Begrenzung der Höhe der Haftung bleibt hiervon<br />

unberührt.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass Mittel aus einer Ver mö gens scha den -<br />

haftpflichtversicherung zum Schadensersatz möglicherweise nicht oder<br />

nicht ausreichend in dem in den AAB genannten Umfang zur Ver fü -<br />

gung stehen, falls die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bereits<br />

andere durch den Mittelverwendungskontrolleur verursachte Schäden<br />

ersetzt hat.<br />

Elbufer Invest 107


Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

§ 6<br />

Schlussbestimmungen<br />

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag oder<br />

aufgrund dieses Vertrages ergebenden Ansprüche ist – soweit gesetzlich<br />

zulässig – Bremen.<br />

2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Ergänzungen und Änderungen<br />

des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine<br />

Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.<br />

3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,<br />

so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht<br />

berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche<br />

Bestimmung ersetzt, die der von den Parteien beabsichtigten Re -<br />

gelung in gesetzlich zulässiger Weise rechtlich und wirtschaftlich am<br />

nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer<br />

Lücke in diesem Vertrag.<br />

Hamburg, den 14.02.2011<br />

______________________________________________________________<br />

Elbufer Invest Alpha 2 GmbH & Co. KG<br />

Bremen, den 16.02.2011<br />

______________________________________________________________<br />

RTC Revision Treuhand Consulting GmbH<br />

108 Recht und Steuern


Recht und Steuern<br />

Verbraucherinformation bei Fernabsatzgeschäften<br />

Informationen zum Anbieter und zu anderen mit dem Verbraucher in<br />

Kontakt tretenden gewerblich tätigen Personen.<br />

Treuhänderin<br />

Treuhänderin und damit zunächst Vertragspartnerin der Anleger ist die<br />

Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG (nachfolgend kurz „Treuhänderin“<br />

genannt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg,<br />

HRB 520 FL;<br />

Geschäftsführer: Bernd Gripp, Großenwiehe; Markus Lehmann, Tastrup;<br />

Guido Reimann, Schafflund;<br />

Aufsichtsrat: Dr. jur. Johannes Trappe, Dipl. Kfm. Jens Blöcker, Dr.<br />

Hans Vieregge; Geschäftsanschrift / Sitz: Ballastkai 9, 24937 Flensburg.<br />

Unternehmensgegenstand der Treuhänderin ist die treuhänderische<br />

Übernahme und Verwaltung von Kommanditbeteiligungen und sonstigen<br />

Gesellschaftsrechten, insbesondere zum Zwecke der Kapitalanlage<br />

für Rechnung Dritter, ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte.<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Beteiligungsgesellschaft, an der sich die Anleger direkt oder indirekt<br />

über die Treuhänderin beteiligen, ist die Elbufer Invest Alpha 2 GmbH<br />

& Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg,<br />

HRA 112901;<br />

Komplementärin: Verwaltung Elbufer Invest Alpha GmbH, eingetragen<br />

im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, HRB 112210;<br />

Geschäftsführer: Eckhart Ruess, Jochen Voecks;<br />

Anschrift: Fischertwiete 2, Chilehaus A, 20095 Hamburg.<br />

Unternehmensgegenstand ist die Beteiligung an der Elbufer Invest<br />

Alpha GmbH & Co. KG, deren Gegenstand wiederum der Aufbau, das<br />

Halten und das Verwalten eines Portfolios von Schiffsbeteiligungen, ins -<br />

besondere von mitunternehmerisch geprägten Kommandit beteili gun gen<br />

an Personengesellschaften ist, die ihrerseits ein Seeschiff betreiben, ist.<br />

Konzeption des Beteiligungsangebotes,<br />

Anbieter der Vermögensanlage,<br />

<strong>Prospekt</strong>verantwortlicher<br />

Elbufer Invest GmbH & Cie. KG, eingetragen im Handelsregister des<br />

Amtsgerichts Hamburg, HRA 106799;<br />

Komplementärin: Verwaltung Elbufer Invest GmbH, eingetragen im<br />

Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, HRB 100 965;<br />

Geschäftsführer: Eckhart Ruess;<br />

Anschrift: Fischertwiete 2, Chilehaus A, 20095 Hamburg.<br />

Unternehmensgegenstand der Elbufer Invest GmbH & Cie. KG ist der<br />

An- und Verkauf von Anteilen geschlossener Fonds, die Vermittlung<br />

von derartigen Anteilen sowie die Bewertung von Anteilen geschlossener<br />

Fonds und die Beratung bei der Investition in geschlossene Fonds<br />

und bei Angeboten von Fondsprojekten.<br />

Keines der zuvor genannten beteiligten Unternehmen unterliegt einer<br />

behördlichen Aufsicht.<br />

Vermittler<br />

Ihren Vermittler und seine ladungsfähige Anschrift entnehmen Sie bitte<br />

dem Blatt Widerrufsbelehrung.<br />

Wesentliche Merkmale der Leistung<br />

Es ist vorgesehen, dass der Anleger zunächst einen treuhänderisch für<br />

ihn von der Treuhänderin gehaltenen Kommanditanteil an der Beteili -<br />

gungs gesellschaft erwirbt. Er hat die Möglichkeit, sich später unmittelbar<br />

als Kommanditist ins Handelsregister der Beteiligungsgesellschaft<br />

eintragen zu lassen und die Beteiligung auch im Außenverhältnis zu<br />

übernehmen. In diesem Falle wird der Treuhand- und Verwaltungs ver -<br />

trag zwischen dem Anleger und der Treuhänderin als Verwaltungs treu -<br />

hand fortgeführt. Grundsätzlich sind auch unmittelbare Beitritte zu der<br />

Beteiligungsgesellschaft möglich.<br />

Einen Überblick zu den rechtlichen und steuerlichen Grundlagen finden<br />

Sie im Abschnitt „steuerliche und rechtliche Grundlagen“ auf den<br />

Seiten 70 bis 83 dieses <strong>Prospekt</strong>es.<br />

Zustandekommen des Vertrages; Vorbehalte<br />

Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag zwischen dem Anleger und der<br />

Treuhänderin kommt zustande, wenn der Treuhänderin die unterzeichnete<br />

Beitrittserklärung des Anlegers zugegangen ist und diese durch<br />

die Treuhänderin gegengezeichnet wird. Eines Zugangs der Annahme -<br />

erklärung beim Anleger bedarf es für deren Wirksamkeit nicht. Der<br />

Treugeber wird hierüber durch die Aushändigung einer Kopie der entsprechenden<br />

Beitrittserklärung informiert. Zu weiteren Einzelheiten<br />

der Abwicklung lesen Sie bitte den Abschnitt „Wichtige Hinweise“ auf<br />

Seite 112 dieses Verkaufsprospektes. Eine Verpflichtung, die Beitritts er -<br />

klärung des Anlegers anzunehmen, besteht nicht.<br />

Elbufer Invest 109


Verbraucherinformation bei Fernabsatzgeschäften<br />

Risiken<br />

Die Beteiligung des Anlegers ist mit unternehmerischen Risiken behaftet,<br />

die im Fall der ungünstigsten wirtschaftlichen Entwicklung zum<br />

Totalverlust seiner Zeichnungssumme und des Agios sowie ggf. zu weiteren<br />

Vermögensnachteilen führen können. Die Einzelheiten entnehmen<br />

Sie bitte dem Abschnitt „Risiken der Vermögensanlage“ auf den<br />

Seiten 16 bis 26 dieses Verkaufsprospektes.<br />

Informationen zur Mindestlaufzeit der<br />

Beteiligung, Kündigungsmöglichkeiten<br />

Ein Kommanditist bzw. Treuhandkommanditist kann seine Ge sell schaft -<br />

erstellung in der Beteiligungsgesellschaft gem. § 2 Nr. 3 des Ge sell -<br />

schafts vertrages der Beteiligungsgesellschaft mit einer Frist von sechs<br />

Monaten ordentlich auf den Schluss eines Geschäftsjahres kündigen,<br />

jedoch erstmals zum 31. Dezember 2015. Das Recht zur ordentlichen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

Ein Anleger (Kommanditist) hat die Kündigung durch eingeschriebenen<br />

Brief an die Verwaltung Elbufer Invest Alpha GmbH, Fischertwiete 2,<br />

Chilehaus A, 20095 Hamburg zu erklären. Maßgeblich für die Recht zei -<br />

tigkeit der Kündigung ist der Eingang des Kündigungsschreibens.<br />

Anleger (Kommanditisten) können aus wichtigem Grund, insbesondere<br />

bei Nichtleistung ihrer Kommanditeinlage gem. § 3 Nr. 7 des Gesell -<br />

schafts vertrages der Beteiligungsgesellschaft aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird nach einer Übertragung<br />

der Beteiligung auf den Anleger gem. § 6 Nr. 5 des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages als Verwaltungsvertrag fortgeführt. Dieser kann<br />

vom Anleger gemäß § 6 Nr. 2 und 4 des Treuhand- und Ver wal tungs -<br />

ver trages gekündigt werden. Hiervon unberührt bleibt die Kündigung<br />

aus wichtigem Grund.<br />

Beteiligungsbetrag und Zahlungs -<br />

modalitäten, vom Anleger zu zahlende<br />

Kosten und Steuern<br />

Der vom Anleger zu zahlende Gesamtbetrag setzt sich aus seiner Pflicht -<br />

einlage und einem Agio gemäß Beitrittserklärung zu sam men. Dieser<br />

Gesamtbetrag muss als Bareinlage in Euro nach Auf for de rung auf dem<br />

angegebenen Konto der Beteiligungsgesellschaft eingehen. Im Übrigen<br />

fallen übliche Überweisungs- sowie Porto- und Te le fon gebüh ren für<br />

die Kommunikation an, deren Höhe nicht exakt beziffert werden kann.<br />

110 Recht und Steuern<br />

Für die mögliche Umwandlung seiner Betei li gung als Treugeber in eine<br />

direkte Beteiligung bzw. den unmittelbaren Beitritt zur Be tei li gungs -<br />

gesell schaft muss der Anleger die Kosten (ca. 1 % des Be tei li gungs -<br />

betra ges) für die erforderliche notarielle Be glau bi gung seiner Han dels -<br />

re gis ter vollmacht tragen. Zusätzlich können Kosten für Reisen zu Ge -<br />

sell schaf terversammlungen anfallen. Bei zusätzlichen Leis tun gen der<br />

Treu händerin über den üblichen Treuhandaufwand hinaus kann die<br />

Treuhänderin eine angemessene Aufwandpauschale in Rech nung stellen.<br />

Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach dem<br />

Umfang der zusätzlichen Leistung und kann daher zum heutigen<br />

Zeitpunkt nicht exakt angegeben werden. Bei Übertragungen gilt eine<br />

Gebühr in Höhe von 0,5 % der Pflichteinlage der zu übertragenden<br />

Beteiligung zzgl. USt. als vereinbart (§ 8 Nr. 4 des Treuhand- und Ver -<br />

waltungsvertrages). Der Veräußerer hat ggf. gewerbesteuerliche Nach -<br />

teile zu erstatten. Schaltet der Anleger bei Veräußerung der Betei ligung<br />

Dritte (z.B. Makler) ein, können dort weitere Kosten anfallen, deren<br />

exakte Höhe zum <strong>Prospekt</strong>aufstellungsdatum nicht angegeben werden<br />

kann. Im Falle einer Fremdfinanzierung der Einlage können Vor fäl lig -<br />

keits ent schä di gun gen anfallen. Eine Anteilsfinanzierung der Be tei li -<br />

gung auf Ebene des Anlegers ist nicht vorgesehen und wird vom An -<br />

bie ter nicht angeboten. Darüber hinaus entstehen keine weiteren mit<br />

dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Ver mö gens an -<br />

lage vebundenen Kosten.<br />

Anwendbares Recht, Gerichtsstand,<br />

Sprachen<br />

Die Beteiligungsgesellschaft als Emittent, die Treuhänderin und alle<br />

Rechtsbeziehungen zu den Anlegern unterliegen dem Recht der Bun -<br />

des republik Deutschland. Der Gerichtsstand richtet sich für Treugeber<br />

gegenüber der Treuhänderin soweit zulässig nach dem Sitz der Treu -<br />

händerin. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

ist der Sitz der Gesellschaft, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die<br />

Kom munikation zwischen der Gesellschaft, der Treuhänderin und dem<br />

Anleger erfolgt in deutscher Sprache.<br />

Widerrufsrecht<br />

Der Anleger kann sein Vertragsangebot nach Maßgabe der Anlage<br />

„Widerrufsbelehrung“ widerrufen.


Außergerichtliche Schlichtungsstelle<br />

Die Möglichkeit zur Anrufung einer außergerichtlichen Schlich tungs -<br />

stelle ist vertraglich nicht vorgesehen. Bei Streitigkeiten aus der An -<br />

wen dung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über<br />

Finanzdienstleistungen können die Beteiligten unbeschadet ihres<br />

Rechts, die Gerichte anzurufen, eine Schlichtungsstelle anrufen, die bei<br />

der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist.<br />

Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung<br />

sind erhältlich bei:<br />

Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle,<br />

Postfach 111232, 60047 Frankfurt,<br />

Telefon: + 49-69-2388-1907 / -1906,<br />

Telefax: + 49-69-2388-1919<br />

Der Beschwerdeführer hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch<br />

kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die<br />

Streit beilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen<br />

Vergleich abgeschlossen hat. Die Verfahrensgrundsätze vor der Schlich -<br />

tungsstelle bestimmen sich im Übrigen nach der Schlichtungsstellen -<br />

verfahrensverordnung. Die Verordnung regelt auch die Übertragung der<br />

Aufgabe auf Dritte.<br />

Garantiefonds<br />

Ein Garantiefonds besteht nicht.<br />

Elbufer Invest 111


Recht und Steuern<br />

Wichtige Hinweise<br />

Abwicklung<br />

Dem Verkaufsprospekt liegen eine Beitrittserklärung und eine Emp -<br />

fangs bestätigung bei, die vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich<br />

unterzeichnet an die Elbufer Invest GmbH & Cie. KG, Chilehaus A,<br />

Fischertwiete 2, 20095 Hamburg im Original einzureichen sind. Die<br />

Annahme der Beitrittserklärung erfolgt durch die Treuhänderin und<br />

wird schriftlich unter Angabe der Treuhandnummer bestätigt. Das<br />

öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des<br />

Verkaufsprospektes und endet mit Vollplatzierung des vorgesehenen<br />

Fondskapitals spätestens jedoch am 31.12.2011 zuzüglich einer einmaligen<br />

Verlängerungsoption der phG bis zum 30.06.2012. Es besteht<br />

keine Möglichkeit, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.<br />

Der Erwerbspreis entspricht der Zeichnungssumme des Anlegers. Die<br />

Mindestbeteiligung beträgt € 15.000. Eine höhere Beteiligung soll<br />

durch € 5.000 ohne Rest teilbar sein. Eine Kürzung der Zeichnungs -<br />

summe ist nicht vorgesehen. Die Einzahlung der Zeichnungssumme ist<br />

auf dem Mittelverwendungskonto der Elbufer Invest Alpha 2 GmbH &<br />

Co. KG, Kontonummer 1001 206 953, Bankleitzahl 210 500 00 bei der<br />

HSH Nordbank, Hamburg, Kiel wie folgt fällig:<br />

100 % zuzüglich Agio gemäß Beitrittserklärung nach Beitritt und<br />

Aufforderung durch die Treuhänderin.<br />

Bei verspäteter Einzahlung ist die Beteiligungsgesellschaft insbesondere<br />

berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.<br />

Dieses öffentliche Angebot richtet sich primär an Anleger, die in der<br />

Bundesrepublik Deutschland als natürliche Personen uneingeschränkt<br />

steuerpflichtig sind. Dieses Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

Handelsregister<br />

Die Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG wird als Treuhandkommanditist<br />

der Beteiligungsgesellschaft für die Anleger in das Handelsregister eingetragen.<br />

Dabei beträgt die einzutragende Haftsumme jeweils 10 % der<br />

Pflichteinlage ohne Agio. Die Treugeber haben danach das Recht, sich<br />

nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

auf eigene Kosten mit dieser Haftsumme von 10 % ihrer Pflichteinlage<br />

direkt in das Handelsregister eintragen zu lassen.<br />

112 Recht und Steuern<br />

Auszahlungen<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wird die vorgesehenen Auszahlungen über<br />

die Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Ballastkai 9, 24937 Flensburg,<br />

als Zahlstelle durch Überweisung auf das vom Anleger aufgegebene<br />

Konto ausführen. Der Verkaufsprospekt wird von der Elbufer Invest<br />

GmbH & Cie. KG kostenlos zur Ausgabe bereit gehalten (Zahlstelle im<br />

Sinne des § 9 Abs. 2 S.1 VerkProspG).<br />

Angabenvorbehalt<br />

Alle <strong>Prospekt</strong>angaben, Entwicklungsprognosen und Berechnungen wurden<br />

vom Anbieter nach heutigem Stand der Kenntnis mit Sorgfalt<br />

zusammengestellt. Nach dem Wissen des Anbieters sind die Angaben in<br />

diesem <strong>Prospekt</strong> richtig, und wesentliche Umstände sind nicht ausgelassen<br />

worden.<br />

Für Abweichungen durch künftige wirtschaftliche Entwicklungen und<br />

durch Änderungen der rechtlichen oder steuerlichen Grundlagen und<br />

Rechtsprechung kann vom Anbieter keine Haftung übernommen werden.<br />

Die Informationen im Verkaufsprospekt bleiben bis zur Bekannt -<br />

gabe von Änderungen gültig.<br />

Eine Haftung der Vermittler oder sonstiger Dritter für die Richtigkeit<br />

und Vollständigkeit der <strong>Prospekt</strong>darstellung ist ausgeschlossen.


Elbufer Invest 113


Planbeispiel inkl. weiterer Beteiligungsgesellschaften<br />

Beispielhafte Investitions- und Finanzierungsrechnung (Prognose)<br />

Elbufer Invest ALPHA_1 bis 4<br />

(Beteiligungsgesellschaften)<br />

Zu 1.<br />

Es ist vorgesehen, dass zukünftig weitere Fondsgesellschaften aus der Reihe Elbufer Invest ALPHA durch die Elbufer<br />

Invest GmbH & Cie. KG angeboten werden. Dabei sollen sich diese neuen Fondsgesellschaften ebenfalls an der Investitions -<br />

gesellschaft Elbufer Invest Alpha GmbH & Co. KG beteiligen. Im Folgenden ist beispielhaft dargestellt, wie sich die Beteiligung<br />

von 2 weiteren Betei ligungsgesellschaften mit einem zusätzlichen Kommanditkapital von € 9,6 Mio. auf die Auszahlungen an<br />

die Komman ditisten auswirken würde. Die Anzahl und das Volumen der Beteiligungsgesellschaften, die sich an der Elbufer<br />

Invest Alpha GmbH & Co. KG beteiligen, können vom hier dargestellten Beispiel abweichen. Das Kommanditkapital der Elbufer<br />

Invest Alpha GmbH & Co. KG kann insgesamt bis auf € 75 Mio. erhöht werden. Aufgrund der Blind-Pool-Konzeption sind die<br />

Parameter der Prognoserechnung über die gesamte Fondslaufzeit unsicher.<br />

Die Beteiligungsgesellschaften Elbufer Invest Alpha 1 GmbH & Co. KG<br />

bis Elbufer Invest Alpha 4 GmbH & Co. KG sollen sich gemäß Plan bei -<br />

spiel zum Zwecke des Ankaufs von Schiffsbeteiligungen an der In ves ti -<br />

tionsgesellschaft Elbufer Invest Alpha GmbH & Co. KG in Höhe von<br />

T€16.306 beteiligen. Davon sollen T€14.400 als Kommanditeinlage<br />

geleistet werden. Der Rest soll in die Rücklagen der In ves ti tions ge sell -<br />

schaft fließen (zur Verwendung der Mittel siehe Punkte 9 bis 11).<br />

114 Berechnungen<br />

Zu 2.<br />

Für die Konzeption soll der Anbieter Elbufer Invest GmbH & Cie. KG<br />

gemäß Planbeispiel die aufgeführte prognostizierte Vergütung erhalten.<br />

Zu 3.<br />

€ in %* ) in % ** )<br />

Investition (Prognose) gesamt: 18.600.000 100,0 103,3<br />

1. Beteiligung an Elbufer Invest Alpha GmbH & Co. KG 16.305.685 87,7 90,6<br />

2. Vergütung für Konzeption 179.000 1,0 1,0<br />

3. <strong>Prospekt</strong>erstellung 159.000 0,9 0,9<br />

4. Gründungskosten, rechtliche und steuerliche Beratung,<br />

Mittelverwendungskontrolle, Treuhandeinrichtung, sonstige Kosten 85.794 0,5 0,5<br />

5. Emissionskosten inkl. Agio 1.790.000 9,6 9,9<br />

6. Kosten für nicht abzugsfähige Vorsteuer 80.521 0,4 0,4<br />

Finanzierung (Prognose) gesamt: 18.600.000 100,0 103,3<br />

7. Kommanditkapital<br />

Gründungsgesellschafter 100.000 0,5 0,6<br />

Emissionskapital 17.900.000 96,2 99,4<br />

8. Agio 600.000 3,2 3,3<br />

* ) in % der Gesamtmittelverwendung bzw. in % des Eigenkapitals inkl. Agio, Rundungsdifferenzen sind möglich<br />

** ) in % des Eigenkapitals ohne Agio, Rundungsdifferenzen sind möglich<br />

Gemäß Planbeispiel soll der Anbieter Elbufer Invest GmbH & Cie. KG<br />

für die <strong>Prospekt</strong>erstellung insgesamt die aufgeführte prognostizierte<br />

Vergütung erhalten.


Elbufer Invest ALPHA<br />

(Investitionsgesellschaft)<br />

Zu 4.<br />

Diese Position umfasst gemäß Planbeispiel die prognostizierten Kosten<br />

der steuerlichen und rechtlichen Beratung, die vertragliche Ein rich -<br />

tungs gebühr für die Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG sowie die prognostizierte<br />

Vergütung für die Mittelverwendungskontrolle. Ebenfalls<br />

sind hier die Gründungskosten sowie sonstige Kosten kalkuliert.<br />

Zu 5.<br />

Für den Vertrieb des gesamten Emissionskapitals gemäß Planbeispiel<br />

soll der Anbieter Elbufer Invest GmbH & Cie. KG die aufgeführte prognostizierte<br />

Vergütung erhalten.<br />

Zu 6.<br />

Gemäß Planbeispiel fallen Kosten für nicht abzugsfähige Vorsteuer be -<br />

träge der Investitionsphase in Höhe von T€ 81 an.<br />

Zu 7.<br />

€ €<br />

Investition (Prognose) 16.305.685<br />

9. Ankauf Schiffsbeteiligungen<br />

inkl. Nebenkosten 15.170.605<br />

Vertragspreis<br />

Gebühren Vermittler<br />

13.725.786<br />

und Plattformen<br />

Gebühren Ankauf und Bewertung<br />

686.289<br />

Elbufer Invest GmbH & Cie. 758.530<br />

10. US-Dollarabsicherung 235.080<br />

11. Liquiditätsreserve 900.000<br />

Finanzierung (Prognose) 16.305.685<br />

12. Kommanditkapital<br />

Elbufer Invest ALPHA_1 (bereits beteiligt) 2.400.000<br />

Elbufer Invest ALPHA_2 2.400.000<br />

Elbufer Invest ALPHA_3 4.000.000<br />

Elbufer Invest ALPHA_4 5.600.000<br />

13. Rücklage aus Kommanditkapitalglättung 1.905.685<br />

Neben dem geplanten Kommanditkapital der Gründungsgesellschafter<br />

ist es gemäß Planbeispiel vorgesehen, weiteres Kommanditkapital in<br />

Höhe von T€ 17.900 von Anlegern (Emissionskapital) einzuwerben.<br />

Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>legung ist bereits ein Kommanditkapital im<br />

Volumen von T€ 2.975 von Anlegern eingeworben.<br />

Zu 8.<br />

Auf das Kommanditkapital von Elbufer Invest ALPHA_1 wurde ein Agio<br />

von 5 % erhoben. Auf das weitere geplante Kommanditkapital soll<br />

gemäß Planbeispiel ein Agio in Höhe von 3 % erhoben werden.<br />

Zu 9.<br />

Für den Ankauf der Schiffsbeteiligungen sind gemäß Planbeispiel insgesamt<br />

T€15.171 vorgesehen. Dabei wurden erfahrungsgemäß prog -<br />

nostizierte Ankaufsnebenkosten für Vermittler und Plattformen von<br />

durch schnittlich 5 % der Vertragspreise berücksichtigt sowie die vereinbarte<br />

An kaufs gebühr für Elbufer Invest GmbH & Cie. KG, welche 5 %<br />

der Brutto-Ankaufspreise inkl. dieser Ankaufsprovision ausmacht. Zum<br />

Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung sind bereits Schiffsbeteiligungen im<br />

Um fang von € 2.481.978 angekauft.<br />

Zu 10.<br />

Eine Abschwächung des US-Dollar-Wechselkurses gegenüber dem Euro<br />

würde zu einer Verringerung der Rückflüsse aus den Zielfonds führen.<br />

Zur teilweisen Absicherung dieser Rückflüsse ist es daher gemäß Plan -<br />

beispiel vorgesehen, 70 % der geplanten Rückflüsse über Währungs op -<br />

tionen gegen eine Abschwächung des US-Dollars unter 1,40 USD/EUR<br />

ab zusichern. Diese Absicherung soll sich für ALPHA_1 und ALPHA_2<br />

auf die Jahre 2012 und 2013 und für ALPHA_3 und ALPHA_4 auf die<br />

Jahre 2013 und 2014 beziehen. Für das bestehende Schiffsportfolio<br />

wurden bereits € 33.421 in eine Absicherung investiert.<br />

Zu 11.<br />

Hierbei handelt es sich um eine gemäß Planbeispiel prognostizierte<br />

Liquiditätsreserve in Höhe von T€ 900.<br />

Zu 12.<br />

Die Beteiligungsgesellschaften Elbufer Invest Alpha 1 GmbH & Co. KG<br />

bis Elbufer Invest Alpha 4 GmbH & Co. KG sollen sich gemäß Plan bei -<br />

spiel mit insgesamt T€ 14.400 an der Investitionsgesellschaft beteiligen.<br />

Es besteht bereits eine Beteiligung an der Geselllschaft durch Elbufer<br />

Invest ALPHA_1 in angegebener Höhe. Zukünftige Be tei li gungs ge sell -<br />

schaf ten, die sich an der Investitionsgesellschaft beteiligen, sollen sich<br />

ebenfalls mit 80 % ihres Kommanditkapitals an der In ves ti tions ge sell -<br />

schaft beteiligen.<br />

Zu 13.<br />

Die Rücklage aus Kommanditkapitalglättung soll gemäß Planbeispiel<br />

insgesamt T€ 1.906 betragen. Aus der Beteiligung von Elbufer Invest<br />

ALPHA_1 besteht bereits eine Rücklage aus Kommanditkapitalglättung<br />

in Höhe von T€ 324.<br />

Elbufer Invest 115


Planbeispiel inkl. weiterer Beteiligungsgesellschaften<br />

Beispielhafte Ergebnisrechnung (Prognose)<br />

Elbufer Invest ALPHA_1 bis 4 – Liquiditätsrechnung (Prognose) der Beteiligungsgesellschaften und der Investi-<br />

Beträge in € 2011 2012<br />

1a. Einnahmen aus Schiffsgesellschaften 696.446 1.693.689<br />

1b.Liquidität Elbufer Invest ALPHA Anfang 2011<br />

2. Laufende Kosten Elbufer Invest ALPHA_1 bis 4<br />

140.723<br />

Treuhandgebühren – 46.065 – 76.141<br />

Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung PHG – 3.641 – 4.755<br />

Jahresabschlüsse, Buchhaltung<br />

3. Laufende Kosten Elbufer Invest ALPHA<br />

– 24.990 – 33.320<br />

Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung PHG – 1.214 – 1.238<br />

Jahresabschluss, Buchhaltung<br />

4. Zinsen<br />

– 5.950 – 5.950<br />

Guthabenzinsen 4.731 16.187<br />

5. Gewerbesteuern – 34.578 – 25.654<br />

6. Liquidität aus Investitionsphase Elbufer Invest ALPHA_2 bis 4 373.333 326.667<br />

Liquidität vor Ausschüttungen Elbufer Invest ALPHA_1 bis 4 1.098.795 2.509.879<br />

Kommanditkapital gesamt 11.000.000 18.000.000<br />

7. Auszahlungen in % p.a. 8,00* ) 10,00<br />

an Kommanditisten – 460.000* ) – 1.800.000<br />

Ergebnisbeteiligung Elbufer Invest – 18.400 – 72.000<br />

Liquidität nach Auszahlungen Elbufer Invest ALPHA_1 bis 4 620.395 637.879<br />

* ) Die Auszahlung 2011 unterstellt eine Einzahlung der Kommanditisten ALPHA_2 zum 1. Juli 2011 und eine Einzahlung der Kommanditisten ALPHA_3 zum 1. Oktober 2011.<br />

Die Elbufer Invest Alpha GmbH & Co. KG soll die Zielfonds weiterer<br />

geplanter Beteiligungsgesellschaften (gemäß Planbeispiel Elbufer Invest<br />

Alpha 3 GmbH & Co. KG und Elbufer Invest Alpha 4 GmbH & Co. KG)<br />

in einer gemeinsamen Investitionsgesellschaft zusammenfassen. Die<br />

Bün delung der anzukaufenden Schiffsgesellschaften in der In ves ti tions -<br />

gesellschaft soll eine Vergrößerung des Investitionsvolumens und damit<br />

eine breitere Streuung sowie eine Verringerung des relativen Anteils der<br />

laufenden Verwaltungskosten der Beteiligungsgesellschaften ermöglichen.<br />

Für die Anleger des Elbufer Invest ALPHA_2 können sich daraus<br />

höhere Gesamtauszahlungen als bei einer isolierten Betrachtung des<br />

Elbufer Invest ALPHA_2 ergeben.<br />

1a. Einnahmen aus Schiffsgesellschaften<br />

Das Fondsmanagement hat aufgrund seiner Erfahrung beim Ankauf<br />

von Schiffsbeteiligungen für eine Vielzahl von Private Placements, zwei<br />

Publikumsfonds sowie durch die fortlaufende Bewertung von über<br />

1.100 Schiffen die Einnahmen gemäß Planbeispiel über ein Mus ter port -<br />

folio prognostiziert. Es wurde ein Verkauf von jeweils 50 % der Be tei li -<br />

gungen zum 31.12.2014 und 31.12.2015 angenommen.<br />

116 Berechnungen<br />

1b. Liquidität Anfang 2011<br />

Hier wurde die Planliquidität zum Ende des Jahres 2010 laut Emis -<br />

sions prospekt des ALPHA_1 herangezogen.<br />

2. Laufende Kosten<br />

Elbufer Invest ALPHA_1 bis 4<br />

Die Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG soll ab dem Jahr der jeweiligen<br />

Platzierung eine jährliche Vergütung von zunächst 0,35 % des verwalteten<br />

Kom man dit kapitals erhalten. Diese Vergütung soll ab dem der<br />

Platzierung folgenden Jahr um jährlich 2 % gesteigert werden. Für die<br />

Tätigkeit nach Auf lö sung der Be tei li gungs gesellschaften gemäß Plan -<br />

beispiel erhält die Treu händerin von den Beteiligungsgesellschaften<br />

eine Pauschalvergütung in Höhe des Doppelten der im letzten Jahr vor<br />

der Auflösung fällig ge wor denen Jahresvergütung. Die Ge schäfts füh -<br />

rungs- und Haf tungs ver gü tung der Komplementärin soll ab 2011 prognosegemäß<br />

für jede Be tei li gungs ge sellschaft € 1.020 betragen und<br />

sich ab 2012 um jährlich 2 % steigern. Die Kosten für die Jah res ab -<br />

schlüs se und Buchhaltung sind für jede Be tei li gungs ge sell schaft mit


tionsgesellschaft, (konsolidierte Darstellung)<br />

2013 2014 2015<br />

2.213.104 10.993.127 9.835.744<br />

– 77.664 – 79.217 – 242.405<br />

– 4.850 – 4.947 – 5.046<br />

– 33.320 – 33.320 – 33.320<br />

– 1.263 – 1.288 – 1.314<br />

– 5.950 – 5.950 – 5.950<br />

16.972 31.770 19.844<br />

0 – 214 0<br />

2.744.908 11.398.469 10.670.023<br />

18.000.000 18.000.000 18.000.000<br />

12,00 55,00 57,00<br />

– 2.160.000 – 9.900.000 – 10.259.638<br />

– 86.400 – 396.000 – 410.386<br />

498.508 1.102.469 0<br />

T€7 per annum veranschlagt. Die hier beschriebenen Kosten verstehen<br />

sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

3. Laufende Kosten Elbufer Invest ALPHA<br />

Die vertraglich vereinbarte Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung<br />

der Komplementärin ist für das Jahr 2011 mit € 1.020 aufgeführt und<br />

erhöht sich ab 2012 um jährlich 2 %. Kosten für den Jahresabschluss<br />

und die Buchhaltung der Investitionsgesellschaft Elbufer Invest Alpha<br />

GmbH & Co. KG betragen prognostiziert T€ 5 per annum. Die hier<br />

beschriebenen Kosten verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

4. Zinsen<br />

Für die Guthabenzinsen wurde gemäß Planbeispiel mit einem Zinssatz<br />

von 2 % per annum kalkuliert.<br />

5. Gewerbesteuern<br />

Es fallen gemäß Planbeispiel für die Gesellschaften während der Lauf -<br />

zeit Gewerbesteuern in prognostizierter Höhe von T€ 60 an.<br />

6. Liquidität aus Investitionsphase<br />

Elbufer In vest ALPHA_2 bis 4<br />

Bei der Liquidität aus der Investitionsphase handelt es sich um die prognostizierte<br />

Liquiditätsreserve aus der Investitionsphase der einzelnen<br />

Beteiligungsgesellschaften gemäß Planbeispiel.<br />

7. Auszahlungen in %<br />

Sämtliche Beteiligungsgesellschaften sollen jährliche Auszahlungen in<br />

übereinstimmender prozentualer Höhe in Bezug auf die gezeichnete<br />

Kommanditeinlage erhalten.<br />

Das Planbeispiel sieht vor, dass Auszahlungen an die Anleger von 8 %<br />

p.a. im Jahr 2011 (pro rata temporis) ansteigend auf 12 % per annum<br />

im Jahr 2013 und in der Veräußerungsphase eine Auszahlung von<br />

55 % p.a. im Jahr 2014 und von ca. 57 % im Jahr 2015 erfolgen. Für<br />

das Jahr 2011 erfolgt die Auszahlung zeitanteilig ab Einzahlung des An -<br />

legers. Im Falle einer Einzahlung zum 01.07.2011 ergibt sich im Jahr<br />

2011 prognosegemäß eine Aus zah lung von 4 %. Weiterhin ist geplant,<br />

die Auszahlungen jeweils im Dezem ber für das laufende Jahr zu erbringen.<br />

Die angegebenen Aus zah lungen beziehen sich jeweils auf die<br />

über nommenen Pflichteinlagen ohne Agio. Der Anbieter Elbufer Invest<br />

GmbH & Cie. KG erhält von den Be tei ligungsgesellschaften gemäß<br />

Plan beispiel einen jährlichen, erfolgsabhängigen Vorabgewinn in Höhe<br />

von 4 % der geleis teten Auszah lun gen an die Kommanditisten.<br />

Elbufer Invest 117


Notizen<br />

118 Notizen


Elbufer Invest 119


Elbufer Invest GmbH & Cie. KG<br />

Chilehaus A<br />

Fischertwiete 2<br />

20095 Hamburg<br />

Tel.: 040 - 32 00 552 0<br />

Fax: 040 - 32 00 520 0<br />

E-Mail: info@elbufer-invest.de<br />

Internet: www.elbufer-invest.de<br />

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