Der Besuchsdienst - Haus kirchlicher Dienste

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13.02.2013 Aufrufe

ar b e I t s h I l f e n 58 „tj a, e I n m a l Is e s D e n n v o r b e I“ – üb e r D I e a l l e r l e t z t e n DI n g e r e D e n 2 Tage-Seminar Mit zunehmendem Alter und besonders mit zunehmender körperlicher bleibender Beeinträchtigung macht sich die Endlichkeit des Lebens bemerkbar. Bei Besuchen kommt dieses in unterschiedlicher Weise zum Ausdruck z. B. als Klage, in verdrängter Form, als Wunsch, es möge doch bald vorbei sein. In dem Seminar werden wir uns offene und versteckte Signale der Endlichkeit vergegenwärtigen und überlegen, wie man angemessen darauf reagieren kann. Einen besonderen Stellenwert soll die Frage haben: Was gibt es an Hoffnungsvollem über den Tod hinaus zu sagen? Wir werden uns mit Geschichten, Bildern und Gegenständen beschäftigen, die Jenseitshoffnung vermitteln und überlegen, wie und wann sie aufbauend bei einem Besuch eingesetzt werden können. Aber auch eventuell vorhandene Ängste vor dem Danach werden Thema sein. Das Seminar wird in Kooperation mit der Fachstelle für gemeindebezogene Altenarbeit in der EEB Niedersachsen durchgeführt. Termin: 13. – 14. Nov. 2009 Leitung: Dagmar Callenius-Meuß, Pfarrerin, Hamm (Westfalen) Klaus Depping, Pastor, päd. Mitarbeiter EEB, Hannover Ort: Springe, Lutherheim Teilnehmende: 15 Mitarbeitende im Besuchsdienst Konditionen: Beginn: Freitag 16.00 Uhr. Ende: Samstag 18.30 Uhr Kosten: 50 € (EZ) Anmeldungen: bis 21. August 2009 Maßnahme-Nr.: B 5000.09.6225.17 Fallbesprechung „Was war eigentlich heute mit Herrn Meyer los?“ „Was will diese Frau immer von mir?“ Es gibt immer wieder Situationen, die leitenden Mitarbeitenden in der Besuchsdienstarbeit nicht aus dem Kopf gehen und sie weiterbeschäftigen. Seien es Begegnungen bei Besuchen oder aber auch Szenen in der Besuchsdienstgruppe oder Gemeinde. Von diesen Begegnungen und Szenen können sie in der Fallbesprechungsgruppe berichten. Mit Hilfe der Einfälle und Gedanken der anderen Teilnehmenden gelingt es ihnen, die Situationen besser zu verstehen und sich sicherer zu verhalten. Gleichzeitig erweitern sie durch die regelmäßige Teilnahme ihre Handlungskompetenz für die leitende Funktion in ihrer Besuchsdienstgruppe. Eingeladen sind Mitarbeitende in der Besuchsdienstarbeit, die leitende Aufgaben im Besuchsdienst übernommen haben oder übernehmen möchten. Ort und Termine Da s m ö c h t e I c h b e s s e r v e r s t e h e n… Falls in Ihrer Region eine Fallbesprechungsgruppe angeboten werden kann, erhalten Sie eine Einladung dazu, gleichzeitig mit der Einladung zum nächsten Arbeitskreis. Darin sind Ort und Termine und der Referent bzw. die Referentin angegeben. Bei Interesse rufen Sie uns aber gerne auch an. Haus kirchlicher Dienste der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers Besuchsdienstarbeit Fon: 0511 1241-544 E-Mail: besuchsdienst@kirchliche-dienste.de

hI n w e I s e z u r an m e l D u n g Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Nach Eingang der Teilnahmebestätigung lassen Sie bitte den Teilnahmebeitrag von Ihrer Kirchengemeinde überweisen auf das Konto des Hauses kirchlicher Dienste bei der Ev. Kreditgenossenschaft Hannover, Kto.-Nr. 6955, BLZ 520 604 10 mit dem Vermerk: Maßn.-Nr. B 5000.09.6225.10 (z. B. 5000.09.6225.10 für das Seminar „Gute Gespräche“) und Name des Teilnehmenden. Die Maßnahme.-Nr. des jeweiligen Seminars finden Sie unten auf der Seite der Ausschreibung. Die Veranstaltung wird in der pädagogischen Verantwortung* der Evangelischen Erwachsenenbildung Niedersachsen durchgeführt. *§ 8 Abs. 1 Niedersächsisches Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) te I l n a h m e b e I t r a g Die Kirchengemeinden werden ein Interesse haben an einer laufenden Fortbildung ihrer ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen, damit eine verantwortliche Mitarbeit im Besuchsdienst gelingt. Sie werden die entstehenden Kosten der Fortbildung ihrer Mitarbeiter/ innen übernehmen. Wir empfehlen darum folgende Vorgehensweise: • Über die Leitung der Besuchsdienstgruppe lassen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde die Teilnahme an der Fortbildung genehmigen. • Daraufhin melden Sie sich in der Besuchsdienstarbeit zu der Fortbildung an. • Nachdem Sie die Anmeldebestätigung erhalten haben, weisen Sie die Kirchengemeinde auf die Überweisung des Teilnahmebetrages hin. • Nach der Fortbildung können Sie sich dann Ihre Fahrtkosten bei der Kirchengemeinde erstatten lassen. • Für eine von der Kirchengemeinde genehmigte Fortbildung bekommen Sie nicht nur die Kosten erstattet, sondern Sie sind auch während der Veranstaltung und während der An- und Abreise versichert. Ausfallgebühren: Abmeldungen von Teilnehmern bis zum Anmeldeschluss sind kostenfrei. Bei Abmeldungen nach Anmeldeschluss berechnen wir 50 % des Teilnahmebeitrages, bei Absage zwei Wochen vor der Veranstaltung muss leider der gesamte Teilnahmebeitrag berechnet werden. Die Ausfallgebühren sind nicht fällig, wenn noch jemand von einer eventuellen Warteliste nachrücken kann. ar b e I t s h I l f e n 59

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Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.<br />

Nach Eingang der Teilnahmebestätigung<br />

lassen Sie bitte den Teilnahmebeitrag von Ihrer<br />

Kirchengemeinde überweisen auf das Konto des<br />

<strong>Haus</strong>es <strong>kirchlicher</strong> <strong>Dienste</strong><br />

bei der Ev. Kreditgenossenschaft Hannover,<br />

Kto.-Nr. 6955, BLZ 520 604 10<br />

mit dem Vermerk: Maßn.-Nr. B 5000.09.6225.10<br />

(z. B. 5000.09.6225.10 für das Seminar „Gute Gespräche“)<br />

und Name des Teilnehmenden.<br />

Die Maßnahme.-Nr. des jeweiligen Seminars finden<br />

Sie unten auf der Seite der Ausschreibung.<br />

Die Veranstaltung wird in der pädagogischen<br />

Verantwortung* der Evangelischen Erwachsenenbildung<br />

Niedersachsen durchgeführt.<br />

*§ 8 Abs. 1 Niedersächsisches Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG)<br />

te I l n a h m e b e I t r a g<br />

Die Kirchengemeinden werden ein Interesse haben<br />

an einer laufenden Fortbildung ihrer ehrenamtlichen<br />

Mitarbeiter/innen, damit eine verantwortliche Mitarbeit<br />

im <strong>Besuchsdienst</strong> gelingt. Sie werden die entstehenden<br />

Kosten der Fortbildung ihrer Mitarbeiter/<br />

innen übernehmen.<br />

Wir empfehlen darum folgende Vorgehensweise:<br />

• Über die Leitung der <strong>Besuchsdienst</strong>gruppe lassen<br />

Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde die Teilnahme<br />

an der Fortbildung genehmigen.<br />

• Daraufhin melden Sie sich in der <strong>Besuchsdienst</strong>arbeit<br />

zu der Fortbildung an.<br />

• Nachdem Sie die Anmeldebestätigung erhalten<br />

haben, weisen Sie die Kirchengemeinde auf die<br />

Überweisung des Teilnahmebetrages hin.<br />

• Nach der Fortbildung können Sie sich dann Ihre<br />

Fahrtkosten bei der Kirchengemeinde erstatten<br />

lassen.<br />

• Für eine von der Kirchengemeinde genehmigte<br />

Fortbildung bekommen Sie nicht nur die Kosten<br />

erstattet, sondern Sie sind auch während der<br />

Veranstaltung und während der An- und Abreise<br />

versichert.<br />

Ausfallgebühren:<br />

Abmeldungen von Teilnehmern bis zum Anmeldeschluss<br />

sind kostenfrei. Bei Abmeldungen nach<br />

Anmeldeschluss berechnen wir 50 % des Teilnahmebeitrages,<br />

bei Absage zwei Wochen vor der Veranstaltung<br />

muss leider der gesamte Teilnahmebeitrag<br />

berechnet werden.<br />

Die Ausfallgebühren sind nicht fällig, wenn noch<br />

jemand von einer eventuellen Warteliste nachrücken<br />

kann.<br />

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