13.02.2013 Aufrufe

Gesamtkatalog - RSA - Rinderzuchtverband Sachsen Anhalt

Gesamtkatalog - RSA - Rinderzuchtverband Sachsen Anhalt

Gesamtkatalog - RSA - Rinderzuchtverband Sachsen Anhalt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2. Bundesf‰rsenweide Fleckvieh 2008<br />

Auktionsbestimmungen der Absatzveranstaltung des <strong>RSA</strong> (Auszug)<br />

Die vollst‰ndigen und maflgeblichen Auktionsbedingungen liegen im Auktionsb¸ro zur Einsicht aus.<br />

Mit der Abgabe eines Gebotes und der Anmeldung eines Tieres zum Verkauf werden diese Bestimmungen vom K‰ufer<br />

und Verk‰ufer anerkannt.<br />

Auktionsbestimmungen<br />

1. Der Beschicker verpflichtet sich, die in Kommission gegebenen Tiere bis zum Verkauf zu f¸ttern, zu pflegen und im<br />

Ring vorzuf¸hren.<br />

2. Eine Abtretung von Verkaufserlˆsen an dritte Personen ist nicht mˆglich.<br />

3. Der <strong>Rinderzuchtverband</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> eG verkauft die im Katalog aufgef¸hrten Tiere im eigenen Namen f¸r<br />

fremde Rechnung (Kommissionsgesch‰ft).<br />

4. Das Mindest¸bergebot betr‰gt:<br />

bis 500,-- Ä = 20,-- Ä ; von 500,-- bis 1.000,-- Ä = 30,-- Ä; ¸ber 1.000,-- Ä = 50,-- Ä.<br />

5. Der vom K‰ufer zu zahlende Rechnungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Zuschlagpreis f¸r: + Kommissionsgeb¸hr Abtriebsgeb¸hr + Mwst.<br />

Bulle 4,75 % 6,-- Ä +<br />

Kuh / F‰rse 4,50 % 6,-- Ä +<br />

Jungrind 3,00 % 6,-- Ä +<br />

Kalb 3,00 % - +<br />

6. Abstammung und Katalogangaben<br />

Der Beschicker haftet f¸r die Richtigkeit der im Katalog gemachten Angaben. Auflerdem ¸bernimmt er die Gew‰hr<br />

daf¸r, dass der bei weiblichen Tieren angegebene Deck- bzw. Besamungsbulle stimmt. Die Gew‰hrsfrist betr‰gt 6<br />

Wochen. Reklamationen und Gew‰hrleistungen sind ausgeschlossen, wenn unrichtige Angaben vor dem Ausbieten<br />

des Tieres berichtigt und bekannt gegeben worden sind.<br />

Wenn bei zur Zucht verkauften weiblichen Rindern einer Fleischrasse durch ein tier‰rztliches Attest nachgewiesen<br />

wird, dass das Tier zuchtuntauglich ist (z. B. Zwitter, Zwicke), so ist der Kauf grunds‰tzlich zu wandeln. Auflerdem<br />

sind dem K‰ufer vom Verk‰ufer 2,00 Ä Futtergeld pro Tag, sowie die Untersuchungskosten zu erstatten. Die<br />

Gew‰hrsfrist betr‰gt 33 Monate nach dem Verkauf.<br />

7. Deckf‰higkeit<br />

Die Gew‰hrsfrist hierf¸r betr‰gt 6 Wochen.<br />

8. Befruchtungsf‰higkeit<br />

Die Gew‰hrsfrist hierf¸r betr‰gt 4 Monate.<br />

9. Tr‰chtigkeit<br />

Alle Anspr¸che wegen Nichttr‰chtigkeit am Versteigerungstag oder wegen einer zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits<br />

abgestorbenen Frucht oder wegen nichtzutreffender Belegdaten, m¸ssen bis zum 305. Tag nach dem angegebenen<br />

Belegdatum ñ sp‰testens jedoch 6 Wochen nach dem Ankauf ñ dem <strong>RSA</strong> gemeldet werden, auch wenn das Tier bis<br />

dahin noch nicht gekalbt haben sollte. Eine Tr‰chtigkeitsgarantie wird nur ¸bernommen, wenn das Beleg- bzw.<br />

Besamungsdatum beim Verkauf l‰nger als 12 Wochen zur¸ckliegt.<br />

10. Eutergesundheit<br />

Der Beschicker haftet bei tragenden und abgekalbten Tieren f¸r den Minderwert bei folgenden Euterfehlern: a)<br />

Dreistrichigkeit (15% des Zuschlagpreises); b) Zweistrichigkeit (20% des Zuschlagpreises). Anspr¸che m¸ssen bei<br />

tragenden Tieren sp‰testens 3 Tage nach dem Abkalben hˆchstens jedoch innerhalb von 2 Monaten nach dem<br />

Zukauf geltend gemacht werden. Bei abgekalbten Tieren sp‰testens 3 Tage nach dem Ankauf. Eine<br />

Wandlungsmˆglichkeit besteht nicht.<br />

11. Kaufauftr‰ge<br />

Kaufauftr‰ge nimmt der <strong>Rinderzuchtverband</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> entgegen und f¸hrt diese entsprechend den W¸nschen<br />

der Auftraggeber gewissenhaft aus. F¸r die Geltendmachung s‰mtlicher Rechte aus der Versteigerung, sowie sie<br />

nach den Bedingungen nicht in anderer Weise geschlichtet werden, ist der Gerichtsstand Stendal ñ Kreisgericht<br />

Stendal ñ zust‰ndig. Auftraggeber und K‰ufer erkennen diese Bedingungen als verbindlich an.<br />

12. Gew‰hrleistungsausschluss<br />

Der Verkauf erfolgt wie besehen. F¸r ‰uflerlich sichtbare M‰ngel wird grunds‰tzlich keine Haftung ¸bernommen.<br />

13. Reklamation<br />

In jedem Reklamationsfall ist die Voraussetzung f¸r eine Entsch‰digung bzw. Wertminderung, dass der Mangel durch<br />

tier‰rztliches Attest einwandfrei nachgewiesen wird.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!