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Ausgabe 1975 - Hohenzollerischer Geschichtsverein

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die Bewohner ihres Dorfes samt und sonders städtische<br />

Leibeigene seien, was von den Bitzern stets energisch bestritten<br />

wurde. Es ist aber anzunehmen, daß die Bitzer<br />

Bauern sicherlich nicht Leibeigene waren, sondern als<br />

Pächter auf den Gütern der Herren von Lichtenstein saßen.<br />

Zur Zeit des Kaufes war das Dorf Bitz noch sehr klein.<br />

1527 waren es „7 Huser", 1583 dann 11 Maier und nach<br />

dem Dreißigjährigen Krieg, in dem es viel unter Seuchen<br />

und Plünderungen zu leiden hatte und viele Bewohner in<br />

die Mauern von Ebingen geflohen waren, zählte man 96<br />

Einwohner. Von da ab vermehrte sich dann die Bevölkerung<br />

ziemlich rasch. Auf der verhältnismäßig kleinen<br />

Markung (883 ha) hatte Ebingen 120 Morgen erworben,<br />

dazu später noch 61 Morgen von dem Lehen, das das<br />

Klösterlein Margrethausen in Bitz besaß. Die Bitzer waren<br />

in die beiden gleichberechtigten Hauptmühlen in<br />

Ebingen, die Stadt- und die Spitalmühle, gebannt. Doch<br />

dieser Bann wurde zuweilen sehr locker gehandhabt. Da<br />

auf der ganzen Bitzer Markung keine Quelle und man<br />

nur auf Zisternen- und Hülenwasser angewiesen war,<br />

mußte bei Wassermangel das Wasser aus Ebingen bezogen<br />

werden.<br />

Noch im Jahr 1759 wurde die Wehrhoheit der Stadt anerkannt.<br />

Ihr wurde überlassen, „aus diesem ihrem Flekken<br />

die junge Mannschaft mit in Concurrenz zu ziehen".<br />

Die Einwohner von Bitz mußten nie dem herzoglichen<br />

Hause huldigen. Erst später wurden die Wehrpflichtigen<br />

auf Anordnung des württembergischen Oberamtsmannes<br />

ausgemustert. Von Seiten Württembergs wurde in Bitz<br />

kein Zoll und keine Accise erhoben, während die Bitzer,<br />

wenn sie in das Württembergische „kontrahierten", den<br />

ausländischen Zoll und Accise geben mußten. Da Bitz<br />

nicht zur württembergischen Landschaft gehörte, konnte<br />

es von Württemberg auch nicht zu entsprechenden Steuerzahlungen<br />

herangezogen werden. Daher wurde 1718<br />

der württembergische Steuerrevisor abgewiesen. Zur<br />

Aufsicht über den Ort bestellte die Stadt einen ihrer<br />

Richter zum Schultheißen und Vogt. Mit dem Stadtschreiber<br />

zusammen hielt er jährlich ein Vogt- oder Ruggericht<br />

ab. Als 1753 der württembergische Oberamtmann<br />

sich der Gemeinde Bitz annehmen wollte, wurden<br />

ihm zur juristischen Prüfung nur die Akten vorgelegt;<br />

weiter konnte er nichts erreichen. Die Stadt wollte dem<br />

eigenen Ort die Behandlung zuteil werden lassen, wie sie<br />

dieses unter den früheren adeligen Eigentümern gewohnt<br />

gewesen. Die Bitzer wurden aber so streng als möglich in<br />

Untertänigkeit gehalten. Doch waren sie durchaus nicht<br />

willens, sich in diese Abhängigkeit von Ebingen und in<br />

die manchmal reichlich willkürliche Behandlung ohne<br />

Widerstand zu fügen. Die Abhängigkeit von Ebingen,<br />

die nicht immer klaren Rechtsverhältnisse gaben daher<br />

oft Grund zu vielen Klagen und Streitigkeiten. Die noch<br />

vorhandenen Urkunden in den Gemeinderegistraturen<br />

berichten von manchen Schlichtungsversuchen und Neuregelungen.<br />

Es ging manchmal hart auf hart, und von<br />

mütterlicher Sorge für das Pflegekind und von kindlicher<br />

Liebe und Unterordnung ist wenig zu spüren. Der<br />

Hartnäckigkeit der Bitzer begegneten die Ebinger vielfach<br />

mit verbissener Unnachgiebigkeit und Verschlagenheit.<br />

1462 wurde wegen der Kernensteuer, die vom<br />

„Saatgut" 4 Simri Dinkel je Morgen betrug, zwischen<br />

Ebingen und Haintz Widerspohn gestritten. Im Vertrag<br />

von 1517 erreichten die Bitzer, daß sie und die Stadtbürger<br />

von Ebingen bei Fronen gleich behandelt wurden.<br />

1619 stritt man wegen der Umlegung der Kernensteuer,<br />

des Bezugs von Bau- und Brennholz durch die Bitzer in<br />

den Wäldern ihrer Markung, wegen Zuziehung eines Bitzers<br />

als Pfleger bei der Heiligenpflege. Die Bitzer wand-<br />

20<br />

ten sich an den Herzog und klagten, daß sie als „gebannete<br />

Khunden so sehr liederlich in den Mühlen gefertigt<br />

werden", daß die Ebinger statt 100 Stück Galtvieh 300<br />

Stück auf ihrer Weide in Bitz laufen lassen, dazu noch<br />

krankes darunter, das ihre Herde auch noch anstecke.<br />

1625 stritt man um den Abzug. 1690 beklagten sich die<br />

Bitzer, daß sie ohne Erlaubnis Ebingens kein Allmandland<br />

umbrechen dürfen und daß die Ebinger Holz in<br />

den Bitzer Wäldern hauen lassen und nicht dulden wollten,<br />

daß die Bitzer „in dem aigenthumblich angehörigen<br />

Wald dem sogenannten Riedt und Bocksberg" Holz hauen<br />

und verkaufen dürfen. „Um unseren völligen Untergang<br />

und schändlichen Ruin zu befördern", habe Ebingen<br />

20 Jauchert Ackerland „von unseren Bahn" an ihre<br />

Bürger verteilt. Die Klage der „blutarmen Leute" endet:<br />

„Aus diesem allem nun erhellet zur Genüge, daß die<br />

Statt Ebingen uns gänzlich zu underdruckhen und vor<br />

ihre Fueßtuch zu halten suche".<br />

Von den im Lagerbuch eingetragenen Gütern heißt es<br />

einmal: „Waren den Inwohnern von Bütz äußerst zuwider".<br />

Ebingen gab an, es habe in den letzten 50 Jahren<br />

viel von seinem Feld eingebüßt, es seien „die Marken abund<br />

ausgeführt" worden. Manche Äcker seien nicht<br />

mehr aufzufinden. Der Dorfvogt drohte dem Vermesser<br />

mit Tätlichkeiten, „dahero man genötigt, dieses Geschäft<br />

einstweilig zu sistieren". Jahrelang zogen sich manchmal<br />

Streitigkeiten hin. Die Bitzer verteidigten ihre Rechte<br />

und Freiheiten sehr zäh, die ihnen Ebingen schmälern<br />

wollte und ihnen „zu äußerstem Nachtheil gereichende<br />

Eingang uff den Hals treschen, die uns die längin zu gedulden<br />

ganz beschwerlich und unverträglich fallen wollen,<br />

wenn ihnen nicht geholfen würde, sie samt Weib<br />

und Kindern in das äußerste höchste Verderben und an<br />

den Bettelstab gerichtet und ins Epilium vertrüben". So<br />

1619 an den Herzog.<br />

Neue Verträge kamen 1711 wegen der Viehweide und<br />

1740 wegen der Kriegskosten zustande, wonach die Bitzer<br />

an den der Stadt Ebingen entstandenen Kosten Vi»<br />

tragen sollten. 1789 ging es wieder um die Kernensteuer<br />

aus etwa 90 Morgen Stadtgütern, aus denen jährlich 35<br />

Scheffel Dinkel und ebensoviel Haber zu entrichten waren.<br />

1812 wurde ein neuer Vertrag geschlossen. Während<br />

Bitz bisher den 28. Teil der Ebinger Steuer getragen hatte,<br />

sollte es nun der 16. Teil sein.<br />

Im Jahre 1781 wurden die Streitenden von Herzog Karl<br />

Eugen zurechtgewiesen, denn aus der Untersuchung ergab<br />

sich, „daß die Bürger gegen den Magistrat zu Ebingen<br />

als ihrer vorgesetzten Obrigkeit sich sehr animos<br />

und heftig bezeuget haben: Als hast Du jene anzuweisen,<br />

sich künftighin mehrer Mäßigung gegen denselben zu befleißen,<br />

dem Magistrat zu Ebingen aber zu erkennen geben,<br />

wie man sich auch zu demselben gnädigst versehen<br />

wolle, daß er die Bitzer mit aller Bescheidenheit und ihnen<br />

kein begründete Ursache zu Beschwerden geben<br />

werde".<br />

Bei der zunehmenden Einwohnerzahl wurden jedoch die<br />

Verhältnisse fast unerträglich. Die Markung reichte nicht<br />

mehr zum Unterhalt des Ortes aus, und so kämpften die<br />

Bitzer hartnäckig um ihre Befreiung. Als gar zu Ende<br />

des 18. Jahrhunderts junge Mitbürger und Handwerker<br />

„naturalistische Schriften", auch Bücher von Voltaire in<br />

die Gemeinde gebracht hätten und an Abenden, besonders<br />

sonntags gemeinschaftlich darin lasen, kam es<br />

schließlich zum Steuerstreik. Bitz weigerte sich, Kernensteuer<br />

und Schloßgeld, d. h. Pachtzins für die Stadtgüter,<br />

zu bezahlen. Bei den immer währenden Streitigkeiten<br />

fühlte sich der Dorfvogt als Vertreter des Fleckens, obwohl<br />

er von der Stadt Ebingen bestellt war und drohte<br />

z. B. 1766 der Stadt mit Tätlichkeiten.

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