Ausgabe 1975 - Hohenzollerischer Geschichtsverein
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die Bewohner ihres Dorfes samt und sonders städtische<br />
Leibeigene seien, was von den Bitzern stets energisch bestritten<br />
wurde. Es ist aber anzunehmen, daß die Bitzer<br />
Bauern sicherlich nicht Leibeigene waren, sondern als<br />
Pächter auf den Gütern der Herren von Lichtenstein saßen.<br />
Zur Zeit des Kaufes war das Dorf Bitz noch sehr klein.<br />
1527 waren es „7 Huser", 1583 dann 11 Maier und nach<br />
dem Dreißigjährigen Krieg, in dem es viel unter Seuchen<br />
und Plünderungen zu leiden hatte und viele Bewohner in<br />
die Mauern von Ebingen geflohen waren, zählte man 96<br />
Einwohner. Von da ab vermehrte sich dann die Bevölkerung<br />
ziemlich rasch. Auf der verhältnismäßig kleinen<br />
Markung (883 ha) hatte Ebingen 120 Morgen erworben,<br />
dazu später noch 61 Morgen von dem Lehen, das das<br />
Klösterlein Margrethausen in Bitz besaß. Die Bitzer waren<br />
in die beiden gleichberechtigten Hauptmühlen in<br />
Ebingen, die Stadt- und die Spitalmühle, gebannt. Doch<br />
dieser Bann wurde zuweilen sehr locker gehandhabt. Da<br />
auf der ganzen Bitzer Markung keine Quelle und man<br />
nur auf Zisternen- und Hülenwasser angewiesen war,<br />
mußte bei Wassermangel das Wasser aus Ebingen bezogen<br />
werden.<br />
Noch im Jahr 1759 wurde die Wehrhoheit der Stadt anerkannt.<br />
Ihr wurde überlassen, „aus diesem ihrem Flekken<br />
die junge Mannschaft mit in Concurrenz zu ziehen".<br />
Die Einwohner von Bitz mußten nie dem herzoglichen<br />
Hause huldigen. Erst später wurden die Wehrpflichtigen<br />
auf Anordnung des württembergischen Oberamtsmannes<br />
ausgemustert. Von Seiten Württembergs wurde in Bitz<br />
kein Zoll und keine Accise erhoben, während die Bitzer,<br />
wenn sie in das Württembergische „kontrahierten", den<br />
ausländischen Zoll und Accise geben mußten. Da Bitz<br />
nicht zur württembergischen Landschaft gehörte, konnte<br />
es von Württemberg auch nicht zu entsprechenden Steuerzahlungen<br />
herangezogen werden. Daher wurde 1718<br />
der württembergische Steuerrevisor abgewiesen. Zur<br />
Aufsicht über den Ort bestellte die Stadt einen ihrer<br />
Richter zum Schultheißen und Vogt. Mit dem Stadtschreiber<br />
zusammen hielt er jährlich ein Vogt- oder Ruggericht<br />
ab. Als 1753 der württembergische Oberamtmann<br />
sich der Gemeinde Bitz annehmen wollte, wurden<br />
ihm zur juristischen Prüfung nur die Akten vorgelegt;<br />
weiter konnte er nichts erreichen. Die Stadt wollte dem<br />
eigenen Ort die Behandlung zuteil werden lassen, wie sie<br />
dieses unter den früheren adeligen Eigentümern gewohnt<br />
gewesen. Die Bitzer wurden aber so streng als möglich in<br />
Untertänigkeit gehalten. Doch waren sie durchaus nicht<br />
willens, sich in diese Abhängigkeit von Ebingen und in<br />
die manchmal reichlich willkürliche Behandlung ohne<br />
Widerstand zu fügen. Die Abhängigkeit von Ebingen,<br />
die nicht immer klaren Rechtsverhältnisse gaben daher<br />
oft Grund zu vielen Klagen und Streitigkeiten. Die noch<br />
vorhandenen Urkunden in den Gemeinderegistraturen<br />
berichten von manchen Schlichtungsversuchen und Neuregelungen.<br />
Es ging manchmal hart auf hart, und von<br />
mütterlicher Sorge für das Pflegekind und von kindlicher<br />
Liebe und Unterordnung ist wenig zu spüren. Der<br />
Hartnäckigkeit der Bitzer begegneten die Ebinger vielfach<br />
mit verbissener Unnachgiebigkeit und Verschlagenheit.<br />
1462 wurde wegen der Kernensteuer, die vom<br />
„Saatgut" 4 Simri Dinkel je Morgen betrug, zwischen<br />
Ebingen und Haintz Widerspohn gestritten. Im Vertrag<br />
von 1517 erreichten die Bitzer, daß sie und die Stadtbürger<br />
von Ebingen bei Fronen gleich behandelt wurden.<br />
1619 stritt man wegen der Umlegung der Kernensteuer,<br />
des Bezugs von Bau- und Brennholz durch die Bitzer in<br />
den Wäldern ihrer Markung, wegen Zuziehung eines Bitzers<br />
als Pfleger bei der Heiligenpflege. Die Bitzer wand-<br />
20<br />
ten sich an den Herzog und klagten, daß sie als „gebannete<br />
Khunden so sehr liederlich in den Mühlen gefertigt<br />
werden", daß die Ebinger statt 100 Stück Galtvieh 300<br />
Stück auf ihrer Weide in Bitz laufen lassen, dazu noch<br />
krankes darunter, das ihre Herde auch noch anstecke.<br />
1625 stritt man um den Abzug. 1690 beklagten sich die<br />
Bitzer, daß sie ohne Erlaubnis Ebingens kein Allmandland<br />
umbrechen dürfen und daß die Ebinger Holz in<br />
den Bitzer Wäldern hauen lassen und nicht dulden wollten,<br />
daß die Bitzer „in dem aigenthumblich angehörigen<br />
Wald dem sogenannten Riedt und Bocksberg" Holz hauen<br />
und verkaufen dürfen. „Um unseren völligen Untergang<br />
und schändlichen Ruin zu befördern", habe Ebingen<br />
20 Jauchert Ackerland „von unseren Bahn" an ihre<br />
Bürger verteilt. Die Klage der „blutarmen Leute" endet:<br />
„Aus diesem allem nun erhellet zur Genüge, daß die<br />
Statt Ebingen uns gänzlich zu underdruckhen und vor<br />
ihre Fueßtuch zu halten suche".<br />
Von den im Lagerbuch eingetragenen Gütern heißt es<br />
einmal: „Waren den Inwohnern von Bütz äußerst zuwider".<br />
Ebingen gab an, es habe in den letzten 50 Jahren<br />
viel von seinem Feld eingebüßt, es seien „die Marken abund<br />
ausgeführt" worden. Manche Äcker seien nicht<br />
mehr aufzufinden. Der Dorfvogt drohte dem Vermesser<br />
mit Tätlichkeiten, „dahero man genötigt, dieses Geschäft<br />
einstweilig zu sistieren". Jahrelang zogen sich manchmal<br />
Streitigkeiten hin. Die Bitzer verteidigten ihre Rechte<br />
und Freiheiten sehr zäh, die ihnen Ebingen schmälern<br />
wollte und ihnen „zu äußerstem Nachtheil gereichende<br />
Eingang uff den Hals treschen, die uns die längin zu gedulden<br />
ganz beschwerlich und unverträglich fallen wollen,<br />
wenn ihnen nicht geholfen würde, sie samt Weib<br />
und Kindern in das äußerste höchste Verderben und an<br />
den Bettelstab gerichtet und ins Epilium vertrüben". So<br />
1619 an den Herzog.<br />
Neue Verträge kamen 1711 wegen der Viehweide und<br />
1740 wegen der Kriegskosten zustande, wonach die Bitzer<br />
an den der Stadt Ebingen entstandenen Kosten Vi»<br />
tragen sollten. 1789 ging es wieder um die Kernensteuer<br />
aus etwa 90 Morgen Stadtgütern, aus denen jährlich 35<br />
Scheffel Dinkel und ebensoviel Haber zu entrichten waren.<br />
1812 wurde ein neuer Vertrag geschlossen. Während<br />
Bitz bisher den 28. Teil der Ebinger Steuer getragen hatte,<br />
sollte es nun der 16. Teil sein.<br />
Im Jahre 1781 wurden die Streitenden von Herzog Karl<br />
Eugen zurechtgewiesen, denn aus der Untersuchung ergab<br />
sich, „daß die Bürger gegen den Magistrat zu Ebingen<br />
als ihrer vorgesetzten Obrigkeit sich sehr animos<br />
und heftig bezeuget haben: Als hast Du jene anzuweisen,<br />
sich künftighin mehrer Mäßigung gegen denselben zu befleißen,<br />
dem Magistrat zu Ebingen aber zu erkennen geben,<br />
wie man sich auch zu demselben gnädigst versehen<br />
wolle, daß er die Bitzer mit aller Bescheidenheit und ihnen<br />
kein begründete Ursache zu Beschwerden geben<br />
werde".<br />
Bei der zunehmenden Einwohnerzahl wurden jedoch die<br />
Verhältnisse fast unerträglich. Die Markung reichte nicht<br />
mehr zum Unterhalt des Ortes aus, und so kämpften die<br />
Bitzer hartnäckig um ihre Befreiung. Als gar zu Ende<br />
des 18. Jahrhunderts junge Mitbürger und Handwerker<br />
„naturalistische Schriften", auch Bücher von Voltaire in<br />
die Gemeinde gebracht hätten und an Abenden, besonders<br />
sonntags gemeinschaftlich darin lasen, kam es<br />
schließlich zum Steuerstreik. Bitz weigerte sich, Kernensteuer<br />
und Schloßgeld, d. h. Pachtzins für die Stadtgüter,<br />
zu bezahlen. Bei den immer währenden Streitigkeiten<br />
fühlte sich der Dorfvogt als Vertreter des Fleckens, obwohl<br />
er von der Stadt Ebingen bestellt war und drohte<br />
z. B. 1766 der Stadt mit Tätlichkeiten.