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PV Praxis - Jänner 2006 - Steuer & Service

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Kurzböck informiert<br />

III. Sonstige Infos und Trends<br />

■ Die Finanzverwaltung vertritt weiters die Ansicht, dass derartige Zahlungen in<br />

den Abgaben DB-, DZ- und KommSt-pfl ichtig sind.<br />

❍ Genau diese Rechtsansicht ist nun zumindest in Frage gestellt.<br />

❍ Der VwGH entschied zu Pensionsabfi ndungen, die anlässlich eines Austrittes<br />

bezahlt werden, dass diese in den Abgaben DB, DZ und KommSt<br />

frei sind, auch wenn die Besteuerung der Pensionsabfi ndung selbst nicht<br />

nach § 67 Abs 6 EStG erfolgt ist (vgl VwGH 11. 5. 2005, 2002/13/0017,<br />

ARD 5599/13/2005).<br />

❍ Es reicht nach Ansicht des VwGH aus, wenn die Zahlung dem Grunde nach<br />

unter § 67 Abs 6 EStG fallen könnte (auch wenn sie es formell nicht tut).<br />

❍ Das bedeutet praktisch gesehen zweierlei:<br />

• Jene freiwilligen Abfertigungen, die für Personen, die unter die Abfertigung<br />

Alt fallen, zwar nach § 67 Abs 6 EStG zu beurteilen sind, aber<br />

aufgrund der „Viertel- oder Zwölftelüberschreitung“ nach Tarif zu besteuern<br />

sind, sind von den Abgaben DB, DZ und KommSt befreit.<br />

• Jene freiwilligen Abfertigungen für Personen, die unter die Abfertigung<br />

Neu fallen, werden zwar nach § 67 Abs 10 EStG besteuert. Wendet man<br />

die Grundsätze dieser VwGH-Entscheidung konsequent an, so muss die<br />

eingangs gestellte Rechtsansicht des BMF zu DB, DZ und KommSt zumindest<br />

in Frage gestellt werden.<br />

■ Im Übrigen sind freiwillige Abfertigungen generell von der Sozialversicherung<br />

befreit (sowohl nach altem Recht als auch nach neuem Recht, vorausgesetzt<br />

es handelt sich nicht um eine „versteckte Vergleichssumme“).<br />

Hauptverbandsfeststellungen zu Schmutzzulagen<br />

■ Ebenfalls unter http://www.wikutraining.at im Bereich „Bücher & Fachinfor-<br />

mation – Nützliche Tools für Ihre LV-<strong>Praxis</strong>“ fi nden Sie das komplette Dokument<br />

für sämtliche Hauptverbandsfeststellungen in Bezug auf die Beitragsfreiheit<br />

von Schmutzzulagen.<br />

■ Es handelt sich dabei um Zulagen nach Kollektivverträgen, die nicht eindeutig<br />

als Schmutzzulagen erkennbar sind, wodurch ein Feststellungsverfahren beim<br />

Hauptverband notwendig war.<br />

Dienstleistungsschecks für Angehörige?<br />

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor:<br />

Sie beauftragen Ihren Sohn bzw Ihre Tochter damit, Schnee zu schaufeln oder im<br />

Garten Laub zu rechen etc. Anstelle eines Taschengeldes entscheiden Sie sich<br />

dafür, die Entlohnung per Dienstleistungsscheck durchzuführen.<br />

Derzeit wird von den Versicherungsanstalten für Eisenbahn und Bergbau (= Kompetenzzentrum<br />

für Dienstleistungsschecks) bei derartigen Fragen die Ansicht<br />

vertreten, dass dies möglich sei (abgesehen von den arbeitsrechtlichen Problemen,<br />

die in Verbindung mit Kinderarbeit auftreten könnten).<br />

Darüber scheinen auch die Gebietskrankenkassen, die zu Angehörigendienstverhältnissen<br />

bisher eine eher strenge Haltung haben, überrascht zu sein.<br />

Personalverrechnung für die <strong>Praxis</strong> 1/<strong>2006</strong> – www.lexisnexis.at<br />

pvp_01_06.indd 8 20.01.<strong>2006</strong> 13:02:00

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