PV Praxis - Jänner 2006 - Steuer & Service
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Kurzböck informiert<br />
III. Sonstige Infos und Trends<br />
■ Die Finanzverwaltung vertritt weiters die Ansicht, dass derartige Zahlungen in<br />
den Abgaben DB-, DZ- und KommSt-pfl ichtig sind.<br />
❍ Genau diese Rechtsansicht ist nun zumindest in Frage gestellt.<br />
❍ Der VwGH entschied zu Pensionsabfi ndungen, die anlässlich eines Austrittes<br />
bezahlt werden, dass diese in den Abgaben DB, DZ und KommSt<br />
frei sind, auch wenn die Besteuerung der Pensionsabfi ndung selbst nicht<br />
nach § 67 Abs 6 EStG erfolgt ist (vgl VwGH 11. 5. 2005, 2002/13/0017,<br />
ARD 5599/13/2005).<br />
❍ Es reicht nach Ansicht des VwGH aus, wenn die Zahlung dem Grunde nach<br />
unter § 67 Abs 6 EStG fallen könnte (auch wenn sie es formell nicht tut).<br />
❍ Das bedeutet praktisch gesehen zweierlei:<br />
• Jene freiwilligen Abfertigungen, die für Personen, die unter die Abfertigung<br />
Alt fallen, zwar nach § 67 Abs 6 EStG zu beurteilen sind, aber<br />
aufgrund der „Viertel- oder Zwölftelüberschreitung“ nach Tarif zu besteuern<br />
sind, sind von den Abgaben DB, DZ und KommSt befreit.<br />
• Jene freiwilligen Abfertigungen für Personen, die unter die Abfertigung<br />
Neu fallen, werden zwar nach § 67 Abs 10 EStG besteuert. Wendet man<br />
die Grundsätze dieser VwGH-Entscheidung konsequent an, so muss die<br />
eingangs gestellte Rechtsansicht des BMF zu DB, DZ und KommSt zumindest<br />
in Frage gestellt werden.<br />
■ Im Übrigen sind freiwillige Abfertigungen generell von der Sozialversicherung<br />
befreit (sowohl nach altem Recht als auch nach neuem Recht, vorausgesetzt<br />
es handelt sich nicht um eine „versteckte Vergleichssumme“).<br />
Hauptverbandsfeststellungen zu Schmutzzulagen<br />
■ Ebenfalls unter http://www.wikutraining.at im Bereich „Bücher & Fachinfor-<br />
mation – Nützliche Tools für Ihre LV-<strong>Praxis</strong>“ fi nden Sie das komplette Dokument<br />
für sämtliche Hauptverbandsfeststellungen in Bezug auf die Beitragsfreiheit<br />
von Schmutzzulagen.<br />
■ Es handelt sich dabei um Zulagen nach Kollektivverträgen, die nicht eindeutig<br />
als Schmutzzulagen erkennbar sind, wodurch ein Feststellungsverfahren beim<br />
Hauptverband notwendig war.<br />
Dienstleistungsschecks für Angehörige?<br />
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor:<br />
Sie beauftragen Ihren Sohn bzw Ihre Tochter damit, Schnee zu schaufeln oder im<br />
Garten Laub zu rechen etc. Anstelle eines Taschengeldes entscheiden Sie sich<br />
dafür, die Entlohnung per Dienstleistungsscheck durchzuführen.<br />
Derzeit wird von den Versicherungsanstalten für Eisenbahn und Bergbau (= Kompetenzzentrum<br />
für Dienstleistungsschecks) bei derartigen Fragen die Ansicht<br />
vertreten, dass dies möglich sei (abgesehen von den arbeitsrechtlichen Problemen,<br />
die in Verbindung mit Kinderarbeit auftreten könnten).<br />
Darüber scheinen auch die Gebietskrankenkassen, die zu Angehörigendienstverhältnissen<br />
bisher eine eher strenge Haltung haben, überrascht zu sein.<br />
Personalverrechnung für die <strong>Praxis</strong> 1/<strong>2006</strong> – www.lexisnexis.at<br />
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