PV Praxis - Jänner 2006 - Steuer & Service
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Kurzböck informiert<br />
Kurzböck informiert<br />
I. Neues zur Lohnpfändung<br />
Wilhelm Kurzböck ist Herausgeber der WIKU-Personal-aktuell sowie Herausgeber zahlreicher<br />
Trainings- und Nachschlagebroschüren im Eigenverlag, Selbstständiger Personalverrechnungstrainer,<br />
Mitglied der <strong>PV</strong>-Prüfungskommission des WIFI OÖ<br />
Das Abgabenänderungsgesetz 2005 (BGBl I 2005/160, ausgegeben am<br />
30. 12. 2005) hat dem Anwender überraschenderweise auch Änderungen im<br />
Bereich der „Lohnpfändung“ beschert, und zwar konkret für Pfändungen, auf die<br />
die Bestimmungen der Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) zur Anwendung<br />
gelangen (Finanz-Pfändungen).<br />
a) Drittschuldnerhaftung: Anpassung an die Exekutionsordnung:<br />
■ § 53 AbgEO verweist nun auf den kompletten § 292j EO.<br />
■ Dieser unscheinbare Verweis bewirkt nunmehr, dass der Drittschuldner<br />
❍ nur im Falle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes gegenüber dem<br />
Gläubiger haftet sowie<br />
❍ in den ersten beiden Monaten eines Jahres die Pfandberechnung gemäß<br />
den Vorjahrestabellen schuldbefreiend durchführen kann und<br />
❍ während des gesamten Jahres über jene Tabellen schuldbefreiend heranziehen<br />
kann, die im <strong>Jänner</strong> des Jahres Gültigkeit hatten.<br />
■ Diese Neuerungen sind mit 31. 12. 2005 in Kraft getreten.<br />
b) Wiedereintritt binnen 12 Monaten:<br />
■ § 68 AbgEO bewirkt für Austritte nach dem 30. 12. 2005 (siehe dazu auch<br />
§ 90a Abs 5 AbgEO), dass ein Wiedereintritt binnen 12 Monaten – gerechnet<br />
ab der Beendigung – dazu führt, dass die zum Zeitpunkt der Beendigung noch<br />
nicht eingestellte „Finanz-Pfändung“ wieder jenen Rang einnimmt, den sie<br />
seinerzeit bei der Beendigung innehatte (Wiederaufl eben des Ranges bei<br />
Wiedereintritt binnen 12 Monaten gerechnet ab dem Austritt).<br />
■ <strong>PV</strong>P <strong>2006</strong>/2, 6<br />
■ Für Austritte vor dem 31. 12. 2005 ist bzw war diesbezüglich noch die<br />
6-Monate-Regel zu beachten.<br />
■ Ebenso wurde klargestellt, dass Karenzierungen nicht als Unterbrechungen<br />
gelten, sodass in derartigen Fällen der nächste Punkt zu beachten wäre.<br />
Personalverrechnung für die <strong>Praxis</strong> 1/<strong>2006</strong> – www.lexisnexis.at<br />
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