PV Praxis - Jänner 2006 - Steuer & Service
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Erfolgreich durch die GPLA<br />
c) Welchen Zeitraum<br />
prüft die GPLA?<br />
Die drei Wiederaufnahmsgründe<br />
Der Arbeitnehmer verteidigte sich damit, dass er diesen aufgrund eines<br />
besonderen erfolgreich abgeschlossenen Projektes vom Arbeitgeber<br />
kostenlos erhalten hat. Das Wohnsitz-Finanzamt des Arbeitnehmers verfasst<br />
eine Kontrollmitteilung und schickt diese an das Arbeitgeber-Finanzamt.<br />
Eine GPLA wird vorbereitet.<br />
Die Hauptquellen anonymer Anzeigen sind<br />
➊ frustrierte, gekränkte bzw verärgerte Lebenspartner (insbesondere bei<br />
Trennung/Scheidung)<br />
➋ frustrierte, gekränkte bzw verärgerte (Ex-)Arbeitnehmer<br />
Im Punkt 8.4 und 8.5 der GPLA-Richtlinien sind der Prüfzeitraum und die Möglichkeit<br />
einer Wiederholungsprüfung geregelt.<br />
Der Prüfzeitraum<br />
Beträgt grundsätzlich drei Kalenderjahre und kann in begründeten Ausnahmefällen<br />
(§ 207 BAO und § 68 ASVG) auf ungeprüfte Zeiträume ausgedehnt werden.<br />
Wiederholungsprüfung<br />
Eine Wiederholungsprüfung ist nach § 148 Abs 3 BAO (gilt auch für die SV- und<br />
Kommunalsteuerprüfung) nur zulässig, wenn entweder<br />
a) der Arbeitgeber der Wiederholungsprüfung zustimmt (was wohl sehr selten<br />
der Fall ist), oder<br />
b) wenn einer der drei folgenden Gründe vorliegt:<br />
➥ Es sollen Abgabenarten geprüft werden, die im früheren Prüfauftrag nicht<br />
enthalten waren, oder<br />
➥ es soll überprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme<br />
gegeben sind, oder<br />
➥ wenn dies im Rechtsmittelverfahren im Auftrag der Abgabenbehörde zwei-<br />
ter Instanz zur Prüfung der Begründung des Rechtsmittels oder zur Prüfung<br />
der Frage, ob neue Tatsachen bzw Beweise vorliegen, erforderlich ist.<br />
Der in der <strong>Praxis</strong> häufi gste Grund für eine Wiederholungsprüfung ist das<br />
Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes. Es gibt drei Wiederaufnahmegrün-<br />
de (siehe §§ 303 ff BAO).<br />
➊ Erschleichungstatbestand<br />
Eine Wiederaufnahme ist möglich, wenn der Bescheid durch<br />
➥ Fälschung einer Urkunde<br />
➥ eine vorsätzliche Falschaussage<br />
➥ durch eine gerichtlich strafbare Tat<br />
erschlichen wurde.<br />
Personalverrechnung für die <strong>Praxis</strong> 1/<strong>2006</strong> – www.lexisnexis.at<br />
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