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PV Praxis - Jänner 2006 - Steuer & Service

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26<br />

Erfolgreich durch die GPLA<br />

c) Welchen Zeitraum<br />

prüft die GPLA?<br />

Die drei Wiederaufnahmsgründe<br />

Der Arbeitnehmer verteidigte sich damit, dass er diesen aufgrund eines<br />

besonderen erfolgreich abgeschlossenen Projektes vom Arbeitgeber<br />

kostenlos erhalten hat. Das Wohnsitz-Finanzamt des Arbeitnehmers verfasst<br />

eine Kontrollmitteilung und schickt diese an das Arbeitgeber-Finanzamt.<br />

Eine GPLA wird vorbereitet.<br />

Die Hauptquellen anonymer Anzeigen sind<br />

➊ frustrierte, gekränkte bzw verärgerte Lebenspartner (insbesondere bei<br />

Trennung/Scheidung)<br />

➋ frustrierte, gekränkte bzw verärgerte (Ex-)Arbeitnehmer<br />

Im Punkt 8.4 und 8.5 der GPLA-Richtlinien sind der Prüfzeitraum und die Möglichkeit<br />

einer Wiederholungsprüfung geregelt.<br />

Der Prüfzeitraum<br />

Beträgt grundsätzlich drei Kalenderjahre und kann in begründeten Ausnahmefällen<br />

(§ 207 BAO und § 68 ASVG) auf ungeprüfte Zeiträume ausgedehnt werden.<br />

Wiederholungsprüfung<br />

Eine Wiederholungsprüfung ist nach § 148 Abs 3 BAO (gilt auch für die SV- und<br />

Kommunalsteuerprüfung) nur zulässig, wenn entweder<br />

a) der Arbeitgeber der Wiederholungsprüfung zustimmt (was wohl sehr selten<br />

der Fall ist), oder<br />

b) wenn einer der drei folgenden Gründe vorliegt:<br />

➥ Es sollen Abgabenarten geprüft werden, die im früheren Prüfauftrag nicht<br />

enthalten waren, oder<br />

➥ es soll überprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme<br />

gegeben sind, oder<br />

➥ wenn dies im Rechtsmittelverfahren im Auftrag der Abgabenbehörde zwei-<br />

ter Instanz zur Prüfung der Begründung des Rechtsmittels oder zur Prüfung<br />

der Frage, ob neue Tatsachen bzw Beweise vorliegen, erforderlich ist.<br />

Der in der <strong>Praxis</strong> häufi gste Grund für eine Wiederholungsprüfung ist das<br />

Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes. Es gibt drei Wiederaufnahmegrün-<br />

de (siehe §§ 303 ff BAO).<br />

➊ Erschleichungstatbestand<br />

Eine Wiederaufnahme ist möglich, wenn der Bescheid durch<br />

➥ Fälschung einer Urkunde<br />

➥ eine vorsätzliche Falschaussage<br />

➥ durch eine gerichtlich strafbare Tat<br />

erschlichen wurde.<br />

Personalverrechnung für die <strong>Praxis</strong> 1/<strong>2006</strong> – www.lexisnexis.at<br />

pvp_01_06.indd 26 20.01.<strong>2006</strong> 13:02:42

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