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PV Praxis - Jänner 2006 - Steuer & Service

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Erhebung und Auskunftsverlangen (§ 143 BAO)<br />

Erhebungen und Auskunftsverlangen dienen der Feststellung einzelner Sachverhalte<br />

durch das Sammeln von entsprechenden Informationen durch den<br />

behördlichen Außendienst.<br />

Nachschau (§ 144 BAO)<br />

Die Nachschau dient der Ermittlung einzelner Sachverhalte und der formellen<br />

Prüfung der Bücher und Aufzeichnungen.<br />

Prüfung der Aufzeichnungen (§ 151 BAO)<br />

Prüfungen der Aufzeichnungen sind umfassende Ermittlungsverfahren, die<br />

der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen, der Richtigkeit<br />

der Besteuerungs- und Beitragsgrundlagen sowie der Feststellung betrieblicher<br />

und außerbetrieblicher Umstände, welche für die Abgaben- und Beitragserhebung<br />

von Bedeutung sind, dienen.<br />

Darüber hinaus sind auch Umstände, die für andere sozialversicherungsrechtliche<br />

oder abgabenrechtliche Verfahren von Bedeutung sind, wahrzunehmen.<br />

Informationen darüber sind weiterzuleiten.<br />

Es gibt 3 Gründe, warum Ihr Betrieb von einer GPLA heimgesucht wird:<br />

➊ Zeitauswahl<br />

Das ist der häufi gste Grund, warum es zu einer GPLA kommt. Die Behörden<br />

sind aufgefordert dafür zu sorgen, dass die Abgabenzeiträume lückenlos<br />

geprüft werden (Anschlussprüfung).<br />

➋ Fallauswahl<br />

Bestimmte (Vergleichs-)Kriterien, das können bestimmte Branchenkennzahlen<br />

oÄ sein, zeigen ein aufklärungsbedürftiges Bild.<br />

➌ Auswahl aufgrund einer Kontrollmitteilung oder aufgrund einer anonymen<br />

Anzeige<br />

Die Abgabenbehörden erhielten im Zuge ihrer Aktivitäten bei anderen <strong>Steuer</strong>pfl<br />

ichtigen Informationen oder Unterlagen, die den Verdacht ergeben, dass<br />

möglicherweise die Abgaben nicht in korrekter Höhe gemeldet und/oder an<br />

die Behörde abgeführt wurden.<br />

Im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung machte der Arbeitnehmer<br />

die Anschaffung einer Funkmaus und eines Flachbildschirms als Werbungskosten<br />

geltend.<br />

Das Finanzamt übersandte ein Auskunftsverlangen und wollte wissen,<br />

wann der Computer angeschafft wurde, da in keiner der vorangegangenen<br />

Arbeitnehmerveranlagungen ein Computer als Werbungskosten geltend<br />

gemacht wurde.<br />

Erfolgreich durch die GPLA<br />

b) Wann kommt die GPLA?<br />

Beispiel<br />

Personalverrechnung für die <strong>Praxis</strong> 1/<strong>2006</strong> – www.lexisnexis.at 25<br />

pvp_01_06.indd 25 20.01.<strong>2006</strong> 13:02:40

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