PV Praxis - Jänner 2006 - Steuer & Service
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Erhebung und Auskunftsverlangen (§ 143 BAO)<br />
Erhebungen und Auskunftsverlangen dienen der Feststellung einzelner Sachverhalte<br />
durch das Sammeln von entsprechenden Informationen durch den<br />
behördlichen Außendienst.<br />
Nachschau (§ 144 BAO)<br />
Die Nachschau dient der Ermittlung einzelner Sachverhalte und der formellen<br />
Prüfung der Bücher und Aufzeichnungen.<br />
Prüfung der Aufzeichnungen (§ 151 BAO)<br />
Prüfungen der Aufzeichnungen sind umfassende Ermittlungsverfahren, die<br />
der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen, der Richtigkeit<br />
der Besteuerungs- und Beitragsgrundlagen sowie der Feststellung betrieblicher<br />
und außerbetrieblicher Umstände, welche für die Abgaben- und Beitragserhebung<br />
von Bedeutung sind, dienen.<br />
Darüber hinaus sind auch Umstände, die für andere sozialversicherungsrechtliche<br />
oder abgabenrechtliche Verfahren von Bedeutung sind, wahrzunehmen.<br />
Informationen darüber sind weiterzuleiten.<br />
Es gibt 3 Gründe, warum Ihr Betrieb von einer GPLA heimgesucht wird:<br />
➊ Zeitauswahl<br />
Das ist der häufi gste Grund, warum es zu einer GPLA kommt. Die Behörden<br />
sind aufgefordert dafür zu sorgen, dass die Abgabenzeiträume lückenlos<br />
geprüft werden (Anschlussprüfung).<br />
➋ Fallauswahl<br />
Bestimmte (Vergleichs-)Kriterien, das können bestimmte Branchenkennzahlen<br />
oÄ sein, zeigen ein aufklärungsbedürftiges Bild.<br />
➌ Auswahl aufgrund einer Kontrollmitteilung oder aufgrund einer anonymen<br />
Anzeige<br />
Die Abgabenbehörden erhielten im Zuge ihrer Aktivitäten bei anderen <strong>Steuer</strong>pfl<br />
ichtigen Informationen oder Unterlagen, die den Verdacht ergeben, dass<br />
möglicherweise die Abgaben nicht in korrekter Höhe gemeldet und/oder an<br />
die Behörde abgeführt wurden.<br />
Im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung machte der Arbeitnehmer<br />
die Anschaffung einer Funkmaus und eines Flachbildschirms als Werbungskosten<br />
geltend.<br />
Das Finanzamt übersandte ein Auskunftsverlangen und wollte wissen,<br />
wann der Computer angeschafft wurde, da in keiner der vorangegangenen<br />
Arbeitnehmerveranlagungen ein Computer als Werbungskosten geltend<br />
gemacht wurde.<br />
Erfolgreich durch die GPLA<br />
b) Wann kommt die GPLA?<br />
Beispiel<br />
Personalverrechnung für die <strong>Praxis</strong> 1/<strong>2006</strong> – www.lexisnexis.at 25<br />
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