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PV Praxis - Jänner 2006 - Steuer & Service

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24<br />

Erfolgreich durch die GPLA<br />

Was Sie an allgemeinen Rechtsgrundlagen<br />

über die GPLA wissen sollten<br />

■ <strong>PV</strong>P <strong>2006</strong>/7, 24<br />

In dieser Serienfolge werden die allgemeinen Rechtsgrundlagen behandelt, die als Vorwissen, bevor die eigentliche GPLA<br />

(= gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben) so richtig beginnt, sehr hilfreich sind.<br />

Die Themen im Einzelnen:<br />

■ Was ist die GPLA?<br />

■ Wann kommt die GPLA?<br />

■ Welchen Zeitraum prüft die GPLA?<br />

a) Was ist die<br />

GPLA?<br />

Das Wesen der GPLA ist die Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben in einem<br />

Prüfungsvorgang. Die Aufgabe der GPLA ist es, die Einhaltung der sv-rechtlichen<br />

Bestimmungen sowie die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen.<br />

Damit seitens der (unterschiedlichen) Behörden, die eine GPLA durchzuführen<br />

haben (GKKs bzw Finanzämter), hinsichtlich der<br />

■ Vorbereitung einer GPLA<br />

■ Durchführung einer GPLA<br />

■ Nachbearbeitung einer GPLA<br />

einheitlich vorgegangen wird, wurden GPLA-Richtlinien geschaffen.<br />

Die GPLA umfasst<br />

Die Lohnsteuerprüfung (§ 86 EStG), und zwar:<br />

➥ Prüfung der Lohnsteuer<br />

➥ Prüfung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds (DB)<br />

➥ Prüfung des Zuschlags zum DB (DZ)<br />

Die SV-Prüfung (§ 41a ASVG), und zwar:<br />

➥ Prüfung der Einhaltung der Meldeverpfl ichtung in allen Versicherungs- und<br />

Beitragsangelegenheiten<br />

➥ Prüfung der Beitragsabrechnung<br />

➥ Prüfung der Grundlagen von Geldleistungen (Krankengeld, Wochengeld,<br />

Arbeitslosengeld etc)<br />

➥ Sicherung der beschäftigungskonformen Meldung der Zeiten der Pfl ichtversicherung<br />

➥ Die Beratung (!) in Fragen der Melde-, Versicherungs- und Beitragsangelegenheiten<br />

Die Kommunalsteuerprüfung (§ 14 KommStG), die der Sicherstellung des<br />

Kommunalsteueraufkommens der Kommunen (Städte und Gemeinden) dient.<br />

In Wien wird auch Einhaltung der Bestimmungen des Wiener Dienstgeberabgabegesetzes<br />

(U-Bahnsteuer) durch Organe der GPLA überprüft.<br />

Damit die GPLA ihre Aufgaben ungehindert erfüllen kann, können grundsätzlich<br />

auch alle in der BAO eingeräumten Befugnisse angewendet werden, und zwar:<br />

Personalverrechnung für die <strong>Praxis</strong> 1/<strong>2006</strong> – www.lexisnexis.at<br />

pvp_01_06.indd 24 20.01.<strong>2006</strong> 13:02:36

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