PV Praxis - Jänner 2006 - Steuer & Service
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Weisen Sie die Mitarbeiter schriftlich darauf hin, dass Sie das Krankenentgelt<br />
dann, wenn sich herausstellt, dass die Arbeitsunfähigkeit grob<br />
fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde, wieder rückfordern.<br />
■ Dauer der Entgeltfortzahlung<br />
Die Dauer der Entgeltfortzahlung richtet sich einerseits nach<br />
➥ der Zugehörigkeit zu einer Beschäftigtengruppe, dh ob es sich um einen<br />
Themen-Special<br />
Unsere Empfehlung<br />
für die <strong>Praxis</strong><br />
Dienstzugehörigkeit Angestellte Arbeiter Lehrlinge<br />
voller<br />
Anspruch<br />
halber<br />
Anspruch<br />
voller<br />
Anspruch<br />
halber<br />
Anspruch<br />
voller<br />
Anspruch<br />
bis zum 5. Arbeitsjahr 6 4 6 4 4 2<br />
6. – 15. Arbeitsjahr 8 4 8 4 4 2<br />
16. – 25. Arbeitsjahr 10 4 10 4 4 2<br />
ab 26. Arbeitsjahr 12 4 12 4 4 2<br />
Ist der Dienstnehmer an einem Feiertag (an dem er nicht zulässigerweise zB laut<br />
Schichtplan zur Arbeit eingeteilt gewesen wäre) krank, dann erhält er seinen<br />
Bezug aufgrund des Arbeitsruhegesetzes fortbezahlt, dh: der Feiertag wird bei<br />
der Dauer der krankheitsbedingten Entgeltfortzahlung NICHT berücksichtigt<br />
(Feiertagsentgeltfortzahlung „schlägt“ Krankenentgeltfortzahlung).<br />
Angestellte<br />
Arbeiter, Angestellten oder Lehrling handelt, und andererseits nach<br />
der<br />
➥ Dauer der Dienstzugehörigkeit.<br />
Eine Wartefrist gibt es weder für Arbeiter noch für Angestellte.<br />
In der folgenden Tabelle fi nden Sie überblicksartig die Grundanspruchsdauer der<br />
in der <strong>Praxis</strong> wichtigsten Beschäftigtengruppen. (Die Zeitangaben verstehen sich<br />
in Wochen.)<br />
Erkrankt der Mitarbeiter binnen eines halben Jahres nach Wiederantritt der Arbeit<br />
nach einem Krankenstand neuerlich (= Wiedererkrankung) und ist der in der<br />
Tabelle angeführte Grundanspruch erschöpft, gebührt Angestellten ein zusätzlicher<br />
Anspruch in Höhe des halben Grundanspruches – somit zB anstatt sechs Wochen<br />
volles Entgelt nur noch sechs Wochen halbes Entgelt + weitere vier Wochen ein<br />
Viertel des vollen Entgelts.<br />
Tritt ein neuer Krankenstand nach Ablauf von sechs Monaten nach Wiederantritt<br />
der Arbeit nach dem ersten Krankenstand auf, besteht jedenfalls wieder ein neuer<br />
voller Grundanspruch.<br />
halber<br />
Anspruch<br />
Personalverrechnung für die <strong>Praxis</strong> 1/<strong>2006</strong> – www.lexisnexis.at 21<br />
pvp_01_06.indd 21 20.01.<strong>2006</strong> 13:02:29<br />
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