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PV Praxis - Jänner 2006 - Steuer & Service

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Weisen Sie die Mitarbeiter schriftlich darauf hin, dass Sie das Krankenentgelt<br />

dann, wenn sich herausstellt, dass die Arbeitsunfähigkeit grob<br />

fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde, wieder rückfordern.<br />

■ Dauer der Entgeltfortzahlung<br />

Die Dauer der Entgeltfortzahlung richtet sich einerseits nach<br />

➥ der Zugehörigkeit zu einer Beschäftigtengruppe, dh ob es sich um einen<br />

Themen-Special<br />

Unsere Empfehlung<br />

für die <strong>Praxis</strong><br />

Dienstzugehörigkeit Angestellte Arbeiter Lehrlinge<br />

voller<br />

Anspruch<br />

halber<br />

Anspruch<br />

voller<br />

Anspruch<br />

halber<br />

Anspruch<br />

voller<br />

Anspruch<br />

bis zum 5. Arbeitsjahr 6 4 6 4 4 2<br />

6. – 15. Arbeitsjahr 8 4 8 4 4 2<br />

16. – 25. Arbeitsjahr 10 4 10 4 4 2<br />

ab 26. Arbeitsjahr 12 4 12 4 4 2<br />

Ist der Dienstnehmer an einem Feiertag (an dem er nicht zulässigerweise zB laut<br />

Schichtplan zur Arbeit eingeteilt gewesen wäre) krank, dann erhält er seinen<br />

Bezug aufgrund des Arbeitsruhegesetzes fortbezahlt, dh: der Feiertag wird bei<br />

der Dauer der krankheitsbedingten Entgeltfortzahlung NICHT berücksichtigt<br />

(Feiertagsentgeltfortzahlung „schlägt“ Krankenentgeltfortzahlung).<br />

Angestellte<br />

Arbeiter, Angestellten oder Lehrling handelt, und andererseits nach<br />

der<br />

➥ Dauer der Dienstzugehörigkeit.<br />

Eine Wartefrist gibt es weder für Arbeiter noch für Angestellte.<br />

In der folgenden Tabelle fi nden Sie überblicksartig die Grundanspruchsdauer der<br />

in der <strong>Praxis</strong> wichtigsten Beschäftigtengruppen. (Die Zeitangaben verstehen sich<br />

in Wochen.)<br />

Erkrankt der Mitarbeiter binnen eines halben Jahres nach Wiederantritt der Arbeit<br />

nach einem Krankenstand neuerlich (= Wiedererkrankung) und ist der in der<br />

Tabelle angeführte Grundanspruch erschöpft, gebührt Angestellten ein zusätzlicher<br />

Anspruch in Höhe des halben Grundanspruches – somit zB anstatt sechs Wochen<br />

volles Entgelt nur noch sechs Wochen halbes Entgelt + weitere vier Wochen ein<br />

Viertel des vollen Entgelts.<br />

Tritt ein neuer Krankenstand nach Ablauf von sechs Monaten nach Wiederantritt<br />

der Arbeit nach dem ersten Krankenstand auf, besteht jedenfalls wieder ein neuer<br />

voller Grundanspruch.<br />

halber<br />

Anspruch<br />

Personalverrechnung für die <strong>Praxis</strong> 1/<strong>2006</strong> – www.lexisnexis.at 21<br />

pvp_01_06.indd 21 20.01.<strong>2006</strong> 13:02:29<br />

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