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PV Praxis - Jänner 2006 - Steuer & Service

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Die Tantieme beträgt € 21.000,00<br />

Dieser Wert wurde aufgrund des Anfang Mai <strong>2006</strong> vorliegenden<br />

Bilanzergebnisses für 2005 errechnet.<br />

Die optimierte – unbedingt entsprechend zu vereinbaren! – Auszahlung<br />

sieht folgendermaßen aus:<br />

a) Formel 7: € 21.000,00 : 7 = € 3.000,00 (= Tantiemenrestzahlung<br />

im Dezember <strong>2006</strong>)<br />

b) Die verbleibende Tantieme (€ 18.000,00) wird in 8 gleiche<br />

Monatsraten (à € 2.250,00) in den Monaten Mai bis Dezember<br />

<strong>2006</strong> ausbezahlt.<br />

Die Lohnsteuerersparnis ist mit jener im Beispiel zuvor ident!<br />

Leitfaden Krankheit<br />

Beispiel<br />

Themen-Special<br />

Passend einerseits zur Jahreszeit (Grippewelle!), andererseits als Ergebnis unserer Personal Austria Messebesucher-Befragung,<br />

mit welchem Themen-Special wir starten sollen, haben wir für Sie einen Leitfaden zusammengestellt, der alle wichtigen<br />

Fragen rund um das Thema Krankheit beantwortet.<br />

Rechtsgrundlagen fi nden sich insbesondere in § 8 AngG, § 2 EFZG, § 17a BAG ua.<br />

Folgende Themen werden im ersten Teil dieses Specials behandelt:<br />

1) Die Krankmeldung (wann, wie und in welcher Form)<br />

2) Die Krankenstandsbestätigung<br />

3) Der Krankenstand (wie hat sich der Arbeitnehmer zu verhalten?)<br />

4) Die Entgeltfortzahlung (Anspruch, Dauer)<br />

■ Wann ist die Krankmeldung vorzunehmen?<br />

Der Mitarbeiter ist verpfl ichtet, unverzüglich nach Eintritt des Dienstverhinderungsgrundes<br />

diesen dem Dienstgeber zu melden.<br />

Verletzt der Mitarbeiter seine Verpfl ichtung, den Dienstgeber vom Vorliegen eines<br />

Dienstverhinderungsgrundes unverzüglich zu informieren, verliert er für die<br />

Dauer der Säumnis seinen Entgeltanspruch.<br />

Form der Krankmeldung<br />

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form der Krankmeldung vor. Die Krankmeldung<br />

kann daher formfrei – mündlich oder schriftlich – erfolgen. Auch SMS<br />

oder E-Mail sind zulässige Formen der Krankmeldung. Die Organisation beim<br />

Dienstgeber sollte hiefür vorbereitet sein.<br />

■ <strong>PV</strong>P <strong>2006</strong>/6, 17<br />

1) Die Krankmeldung des<br />

Mitarbeiters<br />

Personalverrechnung für die <strong>Praxis</strong> 1/<strong>2006</strong> – www.lexisnexis.at 17<br />

pvp_01_06.indd 17 20.01.<strong>2006</strong> 13:02:19

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