PV Praxis - Jänner 2006 - Steuer & Service
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So wird Ihre Erfolgsprämie durch die<br />
richtige Auszahlung mehr wert!<br />
Der Fall aus der Beratungspraxis<br />
Ein gutes Jahr beginnt mit einer steueroptimal ausbezahlten Erfolgsprämie. In zahlreichen Firmen werden die Jahres<br />
abschlüsse erstellt und abhängig vom erzielten Ergebnis werden Erfolgsprämien, Bilanzgelder, Tantiemen festgelegt.<br />
Der von Ernst Patka auf der Personal Austria Messe gehaltene Vortrag soll dem Wunsch der Leser entsprechend auch<br />
in Schriftform vorliegen.<br />
Aufgrund des Umstandes, dass durch die Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts<br />
das Jahressechstel im Regelfall bereits zur Gänze steuerlich genutzt<br />
wurde, sind diese Einmal-Leistungsvergütungen regelmäßig mit dem vollen <strong>Steuer</strong>satz<br />
belastet.<br />
Das so genannte Jahressechstel ist die Gestaltungsgrundlage für die steueroptimale<br />
Auszahlung von Einmalprämien.<br />
Für eine „lohnsteuersparende“ Auszahlung des Jahresbruttogehaltes inkl sonstiger<br />
Bezüge (wie zB Urlaubsbeihilfe, Weihnachtsremuneration etc) ist die nachfolgende<br />
Bestimmung des Einkommensteuergesetzes maßgebend.<br />
„Soweit die sonstigen, insbesondere einmaligen Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres<br />
ein Sechstel der bereits zugefl ossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten<br />
laufenden Bezüge übersteigen, sind sie dem laufenden Bezug des Lohnzahlungszeitraumes<br />
zuzurechnen, in dem sie ausgezahlt werden.“<br />
Das Jahressechstel begrenzt das mit 6 % lohnsteuerbegünstigte Ausmaß der sons-<br />
tigen Bezüge (Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration, Bilanzgeld, Einmalprämie<br />
etc), und zwar mit einem Sechstel der Jahressumme der laufenden Bezüge.<br />
Die steueroptimale Ausnutzung des begünstigten Jahressechstels ist dann gegeben,<br />
wenn das Jahresbruttogehalt (inkl Sachbezügen) in 14 Teilbeträgen ausbezahlt<br />
wird.<br />
Damit die Finanzverwaltung den steueroptimalen Auszahlungsmodus auch im<br />
Rahmen einer GPLA anerkennt, müssen zwei Spielregeln eingehalten werden.<br />
Spielregel 1: Vertragliche Auszahlungsvereinbarung + tatsächliche<br />
Auszahlung gemäß Vereinbarung<br />
Der geplante steueroptimale Auszahlungsmodus muss sowohl vertraglich mit<br />
dem Arbeitnehmer fi xiert sein als auch in dieser Form tatsächlich zur Auszahlung<br />
kommen.<br />
Aus diesem Grund empfehlen wir:<br />
a) Im Dienstvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung sollte nur der Anspruch<br />
(dem Grund nach) auf die Erfolgsprämie und dessen Berechnung geregelt<br />
werden.<br />
b) Hinsichtlich der Fälligkeit empfehlen wir folgende Formulierung:<br />
■ <strong>PV</strong>P <strong>2006</strong>/5, 13<br />
Die Gestaltungsgrundlage ist<br />
das Jahressechstel<br />
Die Rechtslage<br />
Das Gestaltungsziel<br />
Personalverrechnung für die <strong>Praxis</strong> 1/<strong>2006</strong> – www.lexisnexis.at 13<br />
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