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PV Praxis - Jänner 2006 - Steuer & Service

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So wird Ihre Erfolgsprämie durch die<br />

richtige Auszahlung mehr wert!<br />

Der Fall aus der Beratungspraxis<br />

Ein gutes Jahr beginnt mit einer steueroptimal ausbezahlten Erfolgsprämie. In zahlreichen Firmen werden die Jahres<br />

abschlüsse erstellt und abhängig vom erzielten Ergebnis werden Erfolgsprämien, Bilanzgelder, Tantiemen festgelegt.<br />

Der von Ernst Patka auf der Personal Austria Messe gehaltene Vortrag soll dem Wunsch der Leser entsprechend auch<br />

in Schriftform vorliegen.<br />

Aufgrund des Umstandes, dass durch die Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts<br />

das Jahressechstel im Regelfall bereits zur Gänze steuerlich genutzt<br />

wurde, sind diese Einmal-Leistungsvergütungen regelmäßig mit dem vollen <strong>Steuer</strong>satz<br />

belastet.<br />

Das so genannte Jahressechstel ist die Gestaltungsgrundlage für die steueroptimale<br />

Auszahlung von Einmalprämien.<br />

Für eine „lohnsteuersparende“ Auszahlung des Jahresbruttogehaltes inkl sonstiger<br />

Bezüge (wie zB Urlaubsbeihilfe, Weihnachtsremuneration etc) ist die nachfolgende<br />

Bestimmung des Einkommensteuergesetzes maßgebend.<br />

„Soweit die sonstigen, insbesondere einmaligen Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres<br />

ein Sechstel der bereits zugefl ossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten<br />

laufenden Bezüge übersteigen, sind sie dem laufenden Bezug des Lohnzahlungszeitraumes<br />

zuzurechnen, in dem sie ausgezahlt werden.“<br />

Das Jahressechstel begrenzt das mit 6 % lohnsteuerbegünstigte Ausmaß der sons-<br />

tigen Bezüge (Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration, Bilanzgeld, Einmalprämie<br />

etc), und zwar mit einem Sechstel der Jahressumme der laufenden Bezüge.<br />

Die steueroptimale Ausnutzung des begünstigten Jahressechstels ist dann gegeben,<br />

wenn das Jahresbruttogehalt (inkl Sachbezügen) in 14 Teilbeträgen ausbezahlt<br />

wird.<br />

Damit die Finanzverwaltung den steueroptimalen Auszahlungsmodus auch im<br />

Rahmen einer GPLA anerkennt, müssen zwei Spielregeln eingehalten werden.<br />

Spielregel 1: Vertragliche Auszahlungsvereinbarung + tatsächliche<br />

Auszahlung gemäß Vereinbarung<br />

Der geplante steueroptimale Auszahlungsmodus muss sowohl vertraglich mit<br />

dem Arbeitnehmer fi xiert sein als auch in dieser Form tatsächlich zur Auszahlung<br />

kommen.<br />

Aus diesem Grund empfehlen wir:<br />

a) Im Dienstvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung sollte nur der Anspruch<br />

(dem Grund nach) auf die Erfolgsprämie und dessen Berechnung geregelt<br />

werden.<br />

b) Hinsichtlich der Fälligkeit empfehlen wir folgende Formulierung:<br />

■ <strong>PV</strong>P <strong>2006</strong>/5, 13<br />

Die Gestaltungsgrundlage ist<br />

das Jahressechstel<br />

Die Rechtslage<br />

Das Gestaltungsziel<br />

Personalverrechnung für die <strong>Praxis</strong> 1/<strong>2006</strong> – www.lexisnexis.at 13<br />

pvp_01_06.indd 13 20.01.<strong>2006</strong> 13:02:07

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