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PV Praxis - Jänner 2006 - Steuer & Service

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Judikatur<br />

Probezeit<br />

Zwei Judikate beschäftigen sich mit der Vereinbarung einer Probezeit bzw mit der Aufl ösung des Beschäftigungsverhältnisses<br />

während der Probezeit. Diese überraschenden Judikate haben über den Anlassfall hinaus große praktische Bedeutung.<br />

OGH 31. 8. 2005, 9 ObA 4/05m, ARD 5637/6/2005 und OGH 8. 9. 2005, 8 ObA 42/05t, ARD 5644/7/2005<br />

Aufl ösung in der Probezeit<br />

wegen Schwangerschaft<br />

Hinweis<br />

Während der Probezeit können Dienstverhältnisse jederzeit ohne Angabe von<br />

Gründen aufgelöst werden. Dennoch muss der Dienstgeber darauf achten, dass die<br />

Aufl ösung nicht aus einem diskriminierenden Motiv erfolgt. Im Anlassfall klagte eine<br />

Dienstnehmerin, dass die Aufl ösung des Dienstverhältnisses während der Probezeit<br />

wegen der bestehenden Schwangerschaft erfolgte und somit als Diskriminierung<br />

zu werten sei. Die Aufl ösung des Dienstverhältnisses wegen einer bestehenden<br />

Schwangerschaft ist gemäß vorliegendem OGH-Erkenntnis – auch wenn die Aufl ösung<br />

während der Probezeit erfolgte – wegen Diskriminierung anfechtbar.<br />

In der <strong>Praxis</strong> kann dieses Erkenntnis weit reichende Folgen haben: Nicht<br />

nur eine Beendigung wegen einer vorliegenden Schwangerschaft kann<br />

eine Anfechtbarkeit wegen Diskriminierung nach sich ziehen, sondern<br />

auch alle weiteren Diskriminierungstatbestände – wie Alter, Behinderung,<br />

Geschlecht uÄ – sind denkbar.<br />

Erfährt beispielsweise der Dienstgeber während der Probezeit, dass der<br />

Dienstnehmer behindert ist, und löst er deshalb das Dienstverhältnis, so<br />

wird in Analogie zu diesem OGH-Erkenntnis diese Aufl ösung des Dienst-<br />

verhältnisses wegen Diskriminierung anfechtbar sein.<br />

<strong>Praxis</strong>tipp Der Dienstgeber sollte auch bei einer Aufl ösung während der Probezeit<br />

– die an sich nicht begründet werden muss – im Zweifelsfall auf eine<br />

Dokumentation zurückgreifen können, die eine sachliche Rechtfertigung<br />

für die Aufl ösung des Dienstverhältnisses während der Probezeit begründen<br />

kann.<br />

➼➼<br />

➼<br />

Mehrfache Probezeit bei<br />

demselben Dienstgeber für<br />

verschiedene Beschäftigungsverhältnisse<br />

■ <strong>PV</strong>P <strong>2006</strong>/3, 10<br />

Die – möglichst schriftliche – Aufl ösungserklärung sollte lapidar lauten: „Wir teilen<br />

Ihnen mit, dass Ihr Arbeitsverhältnis, für das rechtswirksam eine Probezeit vereinbart<br />

wurde, innerhalb dieser Probezeit mit sofortiger Wirkung beendet wird.“<br />

Gab es bislang unter Umständen Zweifel, ob im Falle eines Wiedereintrittes des<br />

Dienstnehmers in das Unternehmen neuerlich eine Probezeit wirksam vereinbart<br />

werden kann, wurden diese vom OGH in einer jüngsten Entscheidung ausgeräumt.<br />

Es gibt keine Regelung, wonach es nicht zulässig sei, eine neuerliche Probezeit<br />

zu vereinbaren, wenn – nach Beendigung eines Dienstverhältnisses zu einem<br />

Personalverrechnung für die <strong>Praxis</strong> 1/<strong>2006</strong> – www.lexisnexis.at<br />

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