DENKER - Priwall
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Wohnungsunternehmen Denker GmbH<br />
Roeckstr. 49 a . 23568 Lübeck<br />
Postfach 1351 . 23503 Lübeck<br />
Telefon 0451/5898-0<br />
Telefax 0451/589858<br />
e-mail info@wu-denker.de<br />
4425427<br />
Eheleute<br />
Renate und Willi Sei pp<br />
Paul Körschgen Str. 36<br />
41363 Jüchen<br />
425/ev/Die 28.10.2010<br />
TEG "Wochenendhaussiedlung <strong>Priwall</strong>" in Lübeck-Travemünde<br />
Ihr Schreiben vom 15.10.2010<br />
Sehr geehrte Frau Seipp,<br />
sehr geehrter Herr Seipp,<br />
WOhnungsunternehmen<br />
<strong>DENKER</strong><br />
GmbH<br />
'h 'm/nternet<br />
5' uns auc ,<br />
Besuchen ,e u_denker.de<br />
unter www.w<br />
Ansprechpartner:<br />
Herr Evers<br />
Durchwahl: 58 98 - 70<br />
in vorbezeichneter Angelegenheit dürfen wir zunächst einmal den Eingang Ihres o. g.<br />
Schreibens bestätigen und möchten zu den einzelnen Punkten wie folgt Stellung<br />
nehmen:<br />
Selbstverständlich stimmen wir Ihnen zu, dass Sie als Eigentümer das Recht haben<br />
über alle Rechtsstreite der TEG informiert zu werden, wobei die Information nicht nur<br />
die Einleitung eines Verfahrens sondern auch die Gründe hierfür beinhalten sollte. In<br />
diesem Fall ist es jedoch so, dass die Gründe für die Klagen auf der letzten<br />
ordentlichen Eigentümerversammlung ausführlich dargelegt und diskutiert worden<br />
sind und dass es sich bei der jetzigen Mitteilung nur um eine ergänzende Mitteilung<br />
und die Angabe der Namen der betroffenen Personen handelt.<br />
Wir bitten hierbei um Verständnis, dass wir gehalten sind, die Beschlüsse und<br />
Regelungen der TEG nach den Vorgaben der TEG durchzusetzen. Da auf der letzten<br />
ordentlichen Eigentümerversammlung nochmals per Abstimmung bestätigt worden<br />
ist, dass ein Parken auf den Grundstücken nicht zulässig ist und die TEG-Verwalterin<br />
angewiesen worden ist, diese Regelung notfalls auch gerichtlich durchzusetzen,<br />
haben wir hier leider keine andere Möglichkeit gesehen. Auch eine gütliche Einigung<br />
mit den betroffenen Parteien war vorher nicht möglich, da diese die von uns<br />
angebotene Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet haben. Wir möchten<br />
nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich hierbei nicht um eine Willkür<br />
der Verwalterin und um eine eigene Ansicht der Verwalterin handelt, sondern um die<br />
Regelungen, die jeder Eigentümer per Kaufvertrag anerkannt hat. Insofern weisen<br />
wir aus diesem Grund eventuelle Regressansprüche in aller Deutlichkeit zurück.<br />
Handelsregister Lübeck . HRB 1219 . Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Johannes Denker
WOhnungsunternehmen Denker GmbH<br />
Roeckstr. 49 a . 23568 Lübeck<br />
Postfach 1351 . 23503 Lübeck<br />
Telefon 0451/5898-0<br />
Telefax 0451/589858<br />
e-mail info@wu-denker.de<br />
VVohnungsuntennehrnen<br />
<strong>DENKER</strong><br />
CmbH<br />
h im Internet<br />
S· uns auc<br />
Besuchen ,e u_denker.de<br />
unter www.w<br />
In Bezug auf die Tätigkeit von Herrn Kiesiel haben wir an den Verträgen und dem<br />
Arbeitsumfang nichts geändert, so dass wir Ihre Ausführung in diesem Punkt nicht<br />
nachvollziehen können.<br />
Zum Zustand der Siedlung, insbesondere der Wege und Parkflächen dürfen wir<br />
mitteilen, dass wir diese regelmäßig mit den Mitgliedern des Verwaltungsbeirates<br />
begehen und selbstverständlich auch Mängel aufnehmen. Wie bereits auf mehreren<br />
Eigentümerversammlungen erläutert, ist es uns jedoch nicht möglich eine dauerhafte<br />
Komplettsanierung der Wege ohne entsprechende Beschlussfassung der TEG und<br />
einen üblichen finanziellen Aufwand durchzuführen. Vielmehr haben wir mehrfach an<br />
die Eigentümer und auch Mieter der Wochenendhaussiedlung appelliert, den<br />
Kraftfahrzeugverkehr in der Siedlung so gering wie möglich zu halten und auch bei<br />
Baustellentätigkeiten auf den Grundstücken darauf zu achten, dass die beauftragten<br />
Handwerker mit ihren Fahrzeugen keine Wegebeschädigungen vornehmen.<br />
Weiterhin haben wir darauf hingewiesen, dass die Entwässerung nur dann<br />
ordnungsgemäß funktionieren kann, wenn die Eigentümer ihre Grundstücke nicht<br />
gegen das Regenwasserfass, welches von den Wegen auf die Grundstücke geleitet<br />
werden und dort versickern soll, absperren. Leider hält sich ein Großteil der<br />
Bewohner Ihrer Wochenendhaussiedlung nicht an diese Regelungen, so dass es<br />
immer wieder zu neuen Schäden auf den Wegen kommt. Diese werden dann von<br />
uns, in Absprache mit den Beiratsmitgliedern, bei größeren Maßnahmen nach<br />
Beschlussfassung durch die TEG und im kleineren Rahmen durch Beauftragung des<br />
Hausmeisters, beseitigt.<br />
Wir hoffen mit unseren Ausführungen zur Klärung beigetragen zu haben und<br />
verbleiben<br />
mit freundlichen Grüßen<br />
w ·g<br />
WOhnu flnt nehmen<br />
Denke mb<br />
,--'JJ r: ~<br />
i. A. Dieckmann<br />
Handelsregister Lübeck . HRB 1219 . Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Johannes Denker<br />
2
R. u. W. Seipp, Paul Körschgen Str. 36, 41363 Jüchen<br />
Wohnungsunternehmen<br />
Denker GmbH<br />
Roeckstr 49a<br />
23568 Lübeck<br />
Renate u. Willi Seipp<br />
Per Mail Jüchen,01.11.2010<br />
TEG „ Wochenendhaussiedlung <strong>Priwall</strong>“ in Lübeck- Travemünde 4425427<br />
Ihr Schreiben vom 28.10.2010<br />
Sehr geehrter Herr Evers,<br />
Ihr oben genanntes Schreiben haben wir erhalten.<br />
Wir nehmen dazu wie folgt Stellung:<br />
Bezüglich der Parkmöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück besteht der Eindruck,<br />
dass nicht grundsätzlich das Problem angegangen wird, sondern durch eine Klage<br />
gegen einen Eigentümer und starken Befürworter des Parkens auf den<br />
Grundstücken, dieser mundtot gemacht werden soll.<br />
Es wird nicht bestritten, dass Herr Kiesiel nicht mehr als Hausmeister für die<br />
Eigentümergemeinschaft tätig ist. Herr Kiesiel ist jedoch fast nie mehr auf dem<br />
<strong>Priwall</strong> anzutreffen, da er auswärtige Tätigkeiten wahrnimmt. So wird z.B. das Mähen<br />
von einer anderen Person durchgeführt. Wer zahlt dies? Bestimmt nicht Herr Kiesiel,<br />
sondern dies fällt als Sonderausgaben dann den Eigentümern zu Last. Die<br />
Abfallecke ist die reinste Müllkippe!!<br />
Der Weg „Muschelweg“ ist ein einziges Schlachloch. Dort fahren so gut wie keine<br />
Fahrzeuge von Eigentümern, geschweige denn Autos von Firmen (Baufahrzeuge<br />
etc.). Der Weg ist aufgrund der Wittererungsverhältnisse des vergangenen Winters in<br />
diesem Zustand und der nächste Winter steht vor der Tür!!!! Hätten wir einen<br />
Hausmeister, der in der Siedlung tätig wäre, könnte er auf einigen Wegen auch ohne<br />
hohe Kosten Abhilfe schaffen.<br />
Paul Körschgen Str. 36, 41363 Jüchen – Tel: 02181 242895<br />
E-Mail: Haustrave@aol.com<br />
Hompage: www.Haustrave.com
Weiterhin erwähnen Sie in Ihrem Schreiben, dass die Entwässerung der Wege von<br />
einigen Eigentümern unterbunden wird. Wieso fragen wir uns, wird nichts dagegen<br />
unternommen? Es ist schon sehr verwunderlich, gegen das Parken auf dem<br />
e i g e n e n Grundstück wird bei einem Eigentümer gerichtlich vorgegangen, doch<br />
bei der Entwässerung werden die betreffenden Eigentümer nicht zur Verantwortung<br />
gezogen, obgleich dies Problem die Gemeinschaft betrifft.<br />
Es drängt sich uns immer mehr der Verdacht auf, das man an einem Eigentümer ein<br />
Exempel statuieren will.<br />
Gleichbehandlung aller Eigentümer?!!<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Renate u. Willi Seipp<br />
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