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72 R ECHTSEXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN UND V ERDACHTSFÄLLE<br />

„Anti-Antifa“<br />

der Kameradschaft richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung<br />

und gegen die Völkerverständigung. Zudem liefen die Bestrebungen<br />

<strong>des</strong> Vereins Strafgesetzen zuwider. Am 14. Juli folgte dann –<br />

aus den gleichen Gründen – das Verbot der Gruppierung „Alternative<br />

Nationale Strausberger Dart, Piercing und Tattoo Offensive“ (AN­<br />

SDAPO).<br />

In Anlehnung an die Vorgehensweise von Linksextremisten sammeln<br />

und veröffentlichen Neonazis Daten über politische Gegner<br />

(vgl. Linksextremistische Bestrebungen und Verdachtsfälle,<br />

Kap. IV, Nr. 1). Diese Aktivitäten sollen vornehmlich die Betroffenen<br />

verunsichern; in aller Regel dienen sie nicht zur Vorbereitung<br />

rechtsextremistischer Gewalttaten. Ein direkter Zusammenhang<br />

zwischen derartigen „Anti-Antifa“-Aktivitäten<br />

und militanten Aktionsformen konnte lediglich in einem Fall<br />

beobachtet werden. So waren im Juni und Juli im Bereich von<br />

Berlin und Potsdam eskalierende Auseinandersetzungen zwischen<br />

Links- und Rechtsextremisten zu verzeichnen. Nachdem<br />

im Juni Linksextremisten einen Angehörigen der „rechten“<br />

Szene brutal überfallen hatten, kam es am 3. Juli zu einem gewaltsamen<br />

Übergriff von Rechtsextremisten auf zwei „linke“<br />

Szeneangehörige in Potsdam. In beiden Fällen ermittelte die<br />

Polizei zunächst wegen <strong>des</strong> Verdachts <strong>des</strong> versuchten Mor<strong>des</strong>. 11<br />

11 Am 20. März 2006 verurteilte das Landgericht Potsdam fünf der rechtsextremistischen Täter<br />

nach Jugendstrafrecht. Die 18-jährige Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von<br />

drei Jahren und drei Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung. Drei 19 bis 21 Jahre alte<br />

Angeklagte erhielten zweijährige Freiheitsstrafen auf Bewährung, ein weiterer wurde wegen<br />

unterlassener Hilfeleistung verwarnt. Am 29. März 2006 verurteilte das Gericht die<br />

sechs übrigen, erwachsenen Tatbeteiligten wegen gemeinschaftlich begangener schwerer<br />

Körperverletzung zu Haftstrafen zwischen drei Jahren und neun Monaten und fünf Jahren<br />

sowie zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft Potsdam<br />

hatte ursprünglich in beiden Prozessen Anklage wegen versuchten Mor<strong>des</strong> erhoben, jedoch<br />

konnte nach Auffassung <strong>des</strong> Gerichts in keinem Fall eine Tötungsabsicht nachgewiesen<br />

werden.

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