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Download - des Bundesministerium des Innern

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R ECHTSEXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN UND V ERDACHTSFÄLLE<br />

„Durch das Bekenntnis zu einer die Grundsätze dieses Systems angreifenden<br />

Weltanschauung, die Propagierung eines vom Kapitalismus<br />

abgewandten auf der Volksgemeinschaft fußenden Gesellschaftsmodells,<br />

positionieren wir uns absichtlich außerhalb der herrschenden<br />

Gesellschaft. ... Viele nationale Aktivisten, die sich auf Grund ihrer<br />

systemfeindlichen Haltung nicht in Parteien organisiert haben,<br />

sehen daher in der Unterstützung der NPD zur Bun<strong>des</strong>tagswahl eine<br />

Möglichkeit die Akzeptanz nationaler Standpunkte in der Bevölkerung<br />

zu testen und die eigene Basisarbeit zu intensivieren.“<br />

Dieser Aussage stand die Veröffentlichung eines Wahlboykotts im<br />

rechtsextremistischen „Störtebeker-Netz“ vom 6. August gegenüber:<br />

„Der Parlamentarismus ist nicht nur die demokratische Kulisse für<br />

die Herrschaft <strong>des</strong> raffenden Kapitals, sondern auch der To<strong>des</strong>engel<br />

unseres deutschen Volkes. ... Für uns gilt: NPD und DVU sind genauso<br />

BRD-Parteien wie CDU und SPD. Der Auftrag <strong>des</strong> Systems an die NPD<br />

ist, möglichst viele Unzufriedene und Systemgegner an das unsinnige<br />

Parlamentarische System zu binden und damit kalt zu stellen. Ohne<br />

uns.“<br />

Das ungeklärte Verhältnis zur NPD ist ein Indiz für die fehlende Geschlossenheit<br />

der Szene und weckt Zweifel, ob die Neonazis – abgesehen<br />

von der Adaption einzelner Versatzstücke aus der NS-Ideologie –<br />

überhaupt eine eigenständige politische Theorie entwickelt haben.<br />

Bislang benötigt die Neonazi-Szene – wie das gesamte rechtsextremistische<br />

Lager überhaupt – konsensfähige Themen wie das Heß-Gedenken<br />

oder die Debatte über den angeblichen Sozialabbau, um den<br />

Anschein politischer Handlungsfähigkeit zu wahren.<br />

Am 9. März verbot der Berliner Innensenator mit der „Kameradschaft<br />

Tor“ und der „Berliner Alternative Südost“ (BASO) zwei neonazistische<br />

Gruppierungen. Die Verbotsbehörde begründete die Verfügungen<br />

mit einer vorhandenen Wesensverwandtschaft der<br />

Gruppierungen mit dem Nationalsozialismus sowie mit deren aggressiv-kämpferischer<br />

Haltung gegenüber der freiheitlichen demokratischen<br />

Grundordnung.<br />

In Brandenburg erließ der dortige Innenminister am 12. April eine<br />

Verbotsverfügung gegen die „Kameradschaft Hauptvolk“ und deren<br />

Teilorganisation „Sturm 27“. Letztere hatte sich nach einer ehemaligen<br />

SA-Gliederung in Brandenburg benannt. Zweck und Tätigkeit<br />

Verbot von<br />

neonazistischen<br />

Gruppierungen in<br />

Berlin und<br />

Brandenburg<br />

71<br />

BERICHT<br />

2005

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