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R ECHTSEXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN UND V ERDACHTSFÄLLE<br />

Soweit die Ordnungsbehörden bei den wenigen angemeldeten Veranstaltungen<br />

die Durchführung von bestimmten Auflagen abhängig<br />

gemacht hatten, achteten die Organisatoren meist auf deren Einhaltung.<br />

Die Zunahme der rechtsextremistischen Skinhead-Konzerte hat<br />

mehrere Ursachen.<br />

Die Organisatoren haben sich inzwischen auf die Maßnahmen der<br />

Sicherheits- und Ordnungsbehörden eingestellt und versuchen,<br />

keine Ansatzpunkte für Verbote und Auflagen zu bieten. Darüber<br />

hinaus agieren sie weiterhin konspirativ und binden nur einen kleinen<br />

Personenkreis in die Vorbereitung ein. Zum Teil mieten sie – unter<br />

einem Vorwand – verschiedene Räumlichkeiten für dieselbe Veranstaltung<br />

an. Vor allem dort, wo den Organisatoren szeneeigene<br />

Räume zur Verfügung stehen, ist ein Anstieg der Konzertzahlen zu<br />

verzeichnen. Beispiele hierfür gibt es u. a. in Thüringen, Sachsen,<br />

Bayern und Baden-Württemberg. Eine wichtige Rolle spielte auch<br />

die NPD, die die Musik nicht nur im Rahmen ihrer Wahlkämpfe als<br />

Propagandamittel verwendete, sondern auch mehrmals Räume zur<br />

Verfügung stellte oder Auftritte rechtsextremistischer Bands und<br />

Liedermacher organisierte. Dabei setzte sie darauf, dass die Eingriffsschwelle<br />

für die Polizei bei einer Parteiveranstaltung höher liegt,<br />

auch wenn die Musikdarbietung tatsächlich deren Schwerpunkt bildet.<br />

Die Zahl der rechtsextremistischen Skinhead-Musikgruppen, die bei<br />

Konzerten auftraten oder einschlägige Tonträger veröffentlichten,<br />

hat sich 2005 erneut erhöht. Sie liegt nunmehr bei 142 Bands (2004:<br />

106). Rund 56 Prozent dieser Bands sind seit mehreren Jahren aktiv.<br />

Mit der Zurückweisung der Revision <strong>des</strong> „Landser“-Bandleaders<br />

durch den Bun<strong>des</strong>gerichtshof am 10. März ist das Verfahren gegen<br />

die Mitglieder der Band „Landser“ u. a. wegen Bildung einer kriminellen<br />

Vereinigung rechtskräftig abgeschlossen. Eine Woche nach<br />

seinem Abschiedskonzert im April trat der Bandleader seine Freiheitsstrafe<br />

von drei Jahren und vier Monaten an.<br />

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat im Dezember gegen vier Mitglieder<br />

der baden-württembergischen Skinhead-Musikgruppe „Race<br />

War“ Anklage u. a. wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung<br />

(§ 129 StGB) erhoben. Es handelt sich – nach der Verurteilung der<br />

„Landser“-Mitglieder – um das zweite Verfahren gegen eine Band<br />

wegen dieses Tatvorwurfs. Die Bandmitglieder verfolgen mit einem<br />

hohen Maß an Konspiration das Ziel, durch strafrechtlich relevantes<br />

Ursachen für den<br />

Anstieg<br />

Rechtsextremistische<br />

Bands<br />

Urteile gegen<br />

Mitglieder der<br />

Band „Landser“<br />

rechtskräftig<br />

63<br />

BERICHT<br />

2005

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