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56<br />

Gewaltbereite<br />

Szene auf hohem<br />

Niveau stabilisiert<br />

Mitglieder<br />

von zwei rechtsterroristischenGruppen<br />

verurteilt<br />

„Freikorps<br />

Havelland“<br />

Gruppe um<br />

Martin WIESE<br />

R ECHTSEXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN UND V ERDACHTSFÄLLE<br />

II. Gewaltbereite Rechtsextremisten<br />

1. Rechtsextremistisches Gewaltpotenzial<br />

Das Potenzial gewaltbereiter Rechtsextremisten ist auf etwa 10.400<br />

Personen (2004: etwa 10.000) leicht angestiegen. Den größten Teil<br />

hiervon stellen rechtsextremistische Skinheads.<br />

2. Rechtsterrorismus<br />

Erstmals seit dem Jahr 1988 ergingen wieder Urteile gegen Mitglieder<br />

rechtsextremistischer Gruppierungen wegen <strong>des</strong> Vorwurfs der<br />

Bildung einer terroristischen Vereinigung (vgl. Kap. I, Nr. 2).<br />

Am 7. März verurteilte das Brandenburgische Oberlan<strong>des</strong>gericht<br />

(OLG) elf Jugendliche bzw. Heranwachsende u. a. wegen Gründung<br />

und Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung nach § 129a<br />

StGB zu teils mehrjährigen Jugendstrafen. Gegen den 20-jährigen<br />

Hauptangeklagten verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von<br />

vier Jahren und sechs Monaten. Gegen die übrigen Angeklagten<br />

sprach das Gericht Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren aus.<br />

Die Beteiligten hatten sich nach den Feststellungen <strong>des</strong> Gerichts unter<br />

der Bezeichnung „Freikorps“ bzw. „Freikorps Havelland“ organisiert,<br />

um mit systematisch geplanten Brandanschlägen ausländische<br />

Imbissbetreiber in der Region einzuschüchtern und sie zur Aufgabe<br />

ihres Geschäfts zu nötigen. In wechselnder Tatbeteiligung hatten sie<br />

von August 2003 bis Mai 2004 im Landkreis Havelland (Brandenburg)<br />

Brandanschläge gegen insgesamt sieben türkische bzw. asiatische<br />

Imbissstuben und Geschäfte verübt. Dabei war ein Sachschaden<br />

von insgesamt über 600.000 Euro entstanden. Auffallend war, dass<br />

die noch sehr jungen Beteiligten nicht in anderen rechtsextremistischen<br />

Organisationen aktiv waren oder sich politisch betätigten. Gegen<br />

die Verurteilungen legten die Angeklagten Revision ein. 7<br />

Das Bayerische Oberste Lan<strong>des</strong>gericht verurteilte insgesamt acht Angehörige<br />

<strong>des</strong> ehemaligen inneren Führungszirkels der Münchener<br />

„Kameradschaft Süd“ – darunter deren Anführer Martin WIESE – als<br />

Mitglieder bzw. Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung<br />

gemäß § 129a StGB.<br />

7 Gegen einen weiteren Angeklagten verhängte das Gericht wegen Brandstiftung in zwei Fällen,<br />

versuchter schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung eine Jugendstrafe von zwei<br />

Jahren, die es zur Bewährung aussetzte. Das Urteil gegen diesen Angeklagten ist rechtskräftig.<br />

Die Revision <strong>des</strong> Hauptangeklagten sowie von vier weiteren Mitangeklagten wurde vom<br />

Bun<strong>des</strong>gerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 9. März 2006 als offensichtlich unbegründet<br />

zurückgewiesen. Damit ist das Urteil <strong>des</strong> Brandenburgischen Oberlan<strong>des</strong>gerichts gegen<br />

fünf von insgesamt elf Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung<br />

gem. § 129a StGB rechtskräftig.

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