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R ECHTSEXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN UND V ERDACHTSFÄLLE<br />

Rechtsextremisten, dazu zählen insbesondere rechtsextremistische<br />

Skinheads, ist diffus. Ihr Lebensgefühl wird von fremdenfeindlichen,<br />

oft rassistischen sowie gewaltbejahenden Ressentiments geprägt. Sie<br />

treten mit spontanen Gewalttaten und aggressiver, volksverhetzender<br />

Musik in Erscheinung. So wollen sie ihren Willen ausdrücken,<br />

Deutschland von allen Fremden zu „befreien“.<br />

2. Entwicklungen im Rechtsextremismus<br />

Auf besonders eklatante Weise manifestiert sich die rechtsextremistische<br />

Ideologie in rechtsextremistischen Straf- und Gewalttaten.<br />

Auch 2005 stieg ihre Zahl an (vgl. Politisch motivierte Kriminalität<br />

(PMK), Kap. III, Nr. 1).<br />

Das rechtsextremistische Personenpotenzial ging hingegen zurück<br />

(vgl. Nr. 3). Insbesondere die Parteien <strong>des</strong> rechtsextremistischen<br />

Spektrums – mit Ausnahme der NPD – verloren viele Mitglieder. Die<br />

Zahl gewaltbereiter Rechtsextremisten ist 2005 wieder leicht angestiegen.<br />

Fast 50 Prozent der rechtsextremistischen Skinheads und<br />

sonstiger gewaltbereiter Rechtsextremisten leben im Osten Deutschlands.<br />

Weiter angewachsen ist auch das neonazistische Personenpotenzial.<br />

Am 7. März verurteilte das Oberlan<strong>des</strong>gericht Brandenburg zwölf<br />

Angehörige eines „Freikorps Havelland“ u. a. wegen Mitgliedschaft<br />

in einer terroristischen Vereinigung zu teils mehrjährigen Jugendstrafen.<br />

Die Mitglieder der Organisation hatten in wechselnder Tatbeteiligung<br />

im Zeitraum von August 2003 bis Mai 2004 Brandanschläge<br />

auf insgesamt sieben türkische bzw. asiatische Imbissstuben<br />

und Restaurants verübt (vgl. Kap. II, Nr. 2).<br />

Das Bayerische Oberste Lan<strong>des</strong>gericht in München sprach im April<br />

und Mai Urteile gegen Angehörige der „Kameradschaft Süd“. Ihr Anführer<br />

Martin WIESE wurde wegen Rädelsführer- und Mitgliedschaft<br />

in einer terroristischen Vereinigung sowie weiterer Delikte zu einer<br />

Freiheitsstrafe von insgesamt sieben Jahren verurteilt. Drei weitere<br />

Angeklagte erhielten Freiheitsstrafen von 27 Monaten bis zu fünf Jahren<br />

und neun Monaten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen<br />

Vereinigung und anderer Delikte (vgl. Kap. II, Nr. 2).<br />

Anhaltspunkte für terroristische Absichten weiterer Rechtsextremisten<br />

lagen 2005 nicht vor, allerdings beschlagnahmten die Sicherheitsbehörden<br />

wiederholt Waffen und Sprengstoff. Eine intensiv geführte<br />

Diskussion über terroristische Gewalttaten war in der Szene<br />

jedoch nicht feststellbar. Die überwiegende Zahl der Rechtsextremisten<br />

lehnt aus taktischen Gründen derzeit terroristische Gewalttaten<br />

zur Durchsetzung politischer Ziele ab (vgl. Kap. II, Nr. 2).<br />

Anstieg<br />

rechtsextremistischer<br />

Gewalttaten<br />

Rückgang <strong>des</strong><br />

rechtsextremistischenPersonenpotenzials<br />

Urteile wegen<br />

Bildung einer<br />

terroristischen<br />

Vereinigung<br />

51<br />

BERICHT<br />

2005

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