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46 P OLITISCH MOTIVIERTE K RIMINALITÄT (PMK)<br />

3. Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus dem<br />

Bereich der „Politisch motivierten Ausländerkriminalität“<br />

3.1 Überblick<br />

Der Phänomenbereich „Politisch motivierte Ausländerkriminalität“<br />

umfasst auch die Teilmenge der politisch motivierten Straftaten mit<br />

extremistischem Hintergrund. Dem Phänomenbereich „Politisch<br />

motivierte Ausländerkriminalität“ wurden 771 (2004: 603) Straftaten,<br />

hiervon 71 (2004: 86) Gewalttaten, zugeordnet. In diesem Bereich<br />

wurden 644 (2004: 461) Straftaten mit extremistischem Hintergrund,<br />

darunter 47 (2004: 61) Gewalttaten erfasst.<br />

Damit stieg die Zahl der Straftaten im Bereich „Politisch motivierter<br />

Ausländerkriminalität“ mit extremistischem Hintergrund um 39,7 %;<br />

die Zahl der Gewalttaten in diesem Bereich fiel um 23 %.<br />

Straftaten mit<br />

extremistischem Hintergrund aus dem Bereich<br />

„Politisch motivierte Ausländerkriminalität“ 1)<br />

Gewalttaten: 2004 2005<br />

Tötungsdelikte 4 0<br />

Versuchte Tötungsdelikte 0 0<br />

Körperverletzungen 24 24<br />

Brandstiftungen 0 3<br />

Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 0 0<br />

Landfriedensbruch 4 2<br />

Gefährliche Eingriffe in Bahn-, Luft-,<br />

Schiffs- und Straßenverkehr 0 4<br />

Freiheitsberaubung 1 0<br />

Raub 2 1<br />

Erpressung 17 11<br />

Widerstandsdelikte 9 2<br />

Sexualdelikte 0 0<br />

gesamt 61 47<br />

Sonstige Straftaten:<br />

Sachbeschädigungen 31 23<br />

Nötigung/Bedrohung 28 20<br />

Andere Straftaten 341 554<br />

gesamt 400 597<br />

Straftaten insgesamt 461 644<br />

1) Die Zahlen basieren auf Angaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>kriminalamtes (BKA).<br />

Die Übersicht enthält – mit Ausnahme der Tötungsdelikte – vollendete und versuchte Straftaten.<br />

Jede Tat wurde nur einmal gezählt. Ist zum Beispiel während eines Landfriedensbruchs<br />

zugleich eine Körperverletzung begangen worden, so erscheint nur die Körperverletzung als<br />

das Delikt mit der höheren Strafandrohung in der Statistik. Wurden mehrere Straftaten verübt,<br />

wurde ausschließlich der schwerer wiegende Straftatbestand gezählt.

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