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Download - des Bundesministerium des Innern

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354 G ESETZ ÜBER DEN B UNDESNACHRICHTENDIENST<br />

§ 4<br />

Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener<br />

Daten<br />

(1) Der Bun<strong>des</strong>nachrichtendienst darf personenbezogene Daten<br />

nach § 10 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsschutzgesetzes speichern, verändern<br />

und nutzen, soweit es zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich<br />

ist.<br />

(2) Die Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener<br />

Daten über Minderjährige ist nur unter den Voraussetzungen<br />

<strong>des</strong> § 11 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsschutzgesetzes zulässig.<br />

§ 5<br />

Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten<br />

(1) Der Bun<strong>des</strong>nachrichtendienst hat die in Dateien gespeicherten<br />

personenbezogenen Daten zu berichtigen, zu löschen und zu<br />

sperren nach § 12 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsschutzgesetzes.<br />

(2) Der Bun<strong>des</strong>nachrichtendienst hat personenbezogene Daten in<br />

Akten zu berichtigen und zu sperren nach § 13 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsschutzgesetzes.<br />

§ 6<br />

Dateianordnungen<br />

Der Bun<strong>des</strong>nachrichtendienst hat für jede automatisierte Datei mit<br />

personenbezogenen Daten eine Dateianordnung nach § 14 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsschutzgesetzes<br />

zu treffen, die der Zustimmung <strong>des</strong><br />

Chefs <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>kanzleramtes bedarf. § 14 Abs. 2 und 3 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsschutzgesetzes<br />

ist anzuwenden.<br />

§ 7<br />

Auskunft an den Betroffenen<br />

Der Bun<strong>des</strong>nachrichtendienst erteilt dem Betroffenen auf Antrag<br />

Auskunft über zu seiner Person nach § 4 gespeicherte Daten entsprechend<br />

§ 15 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsschutzgesetzes. An die Stelle <strong>des</strong><br />

dort genannten Bun<strong>des</strong>ministers <strong>des</strong> <strong>Innern</strong> tritt der Chef <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>kanzleramtes.

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