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Download - des Bundesministerium des Innern

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B EGRIFFSERLÄUTERUNGEN 317<br />

der Weimarer Republik unter der Bezeichnung „Konservative Revolution“<br />

aktiv waren. Die Aktivisten der „Neuen Rechten“ beabsichtigen<br />

die Beseitigung oder zumin<strong>des</strong>t die Beeinträchtigung <strong>des</strong> demokratischen<br />

Verfassungsstaates und versuchen, zunächst einen<br />

bestimmenden Einfluss auf den kulturellen Bereich zu erlangen, um<br />

letztlich den demokratischen Verfassungsstaat zu delegitimieren<br />

und das politische System grundlegend zu verändern.<br />

Proliferation<br />

Unter „Proliferation“ wird die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen<br />

oder chemischen Massenvernichtungswaffen bzw. der zu<br />

ihrer Herstellung verwendeten Produkte, einschließlich <strong>des</strong> dazu erforderlichen<br />

Know-hows, sowie entsprechender Waffenträgersysteme<br />

verstanden.<br />

Rassismus<br />

Der „Rassismus“ versucht Kultur und Geschichte auf biologisch-anthropologische<br />

und nicht auf politische und soziale Ursachen<br />

zurückzuführen. Rassisten plädieren für „ethnisch homogene“ Nationen.<br />

Der „Rassismus“ klassifiziert Gruppen und Individuen nach<br />

vermeintlichen ethnischen und biologischen Kriterien. Der „Rassismus“<br />

kann sich in der Unterscheidung von höher- und minderwertigen<br />

Menschen oder „Rassen“ äußern. Er kann auch kulturelle Differenzen<br />

als angeboren und unveränderbar erklären. In beiden Fällen<br />

negiert er die universelle Geltung der Menschenrechte.<br />

Rechtsextremismus<br />

Unter „Rechtsextremismus“ werden Bestrebungen verstanden, die<br />

sich gegen die im Grundgesetz konkretisierte fundamentale Gleichheit<br />

der Menschen richten und die universelle Geltung der Menschenrechte<br />

ablehnen. Rechtsextremisten sind Gegner <strong>des</strong> demokratischen<br />

Verfassungsstaates; sie haben ein autoritäres<br />

Staatsverständnis. Das rechtsextremistische Weltbild ist geprägt von<br />

einer Überbewertung ethnischer Zugehörigkeit (Fremdenfeindlichkeit).<br />

Dabei herrscht die Auffassung vor, die Zugehörigkeit zu einer<br />

Ethnie, Nation oder Rasse bestimme den Wert eines Menschen. Individuelle<br />

Rechte und gesellschaftliche Interessenvertretungen treten<br />

zugunsten kollektivistischer „volksgemeinschaftlicher“ Konstrukte<br />

zurück (Antipluralismus).<br />

Revisionismus, rechtsextremistischer<br />

Der eigentlich unverfängliche, das Bestreben nach einer kritischen<br />

BERICHT<br />

2005

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