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S CIENTOLOGY -ORGANISATION (SO)<br />

In einem anderen Gerichtsverfahren hat das Oberverwaltungsgericht<br />

(OVG) <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> am 27. April 2005 entschieden, dass das<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Verfassungsschutz Saarland den Einsatz nachrichtendienstlicher<br />

Mittel bei der Beobachtung der SO einzustellen habe.<br />

Das Gericht hält deren Einsatz nach saarländischem Lan<strong>des</strong>recht u. a.<br />

<strong>des</strong>halb für nicht mehr verhältnismäßig, weil es in diesem Bun<strong>des</strong>land<br />

aktuell keine Niederlassungen der SO und nur wenige Einzelmitglieder<br />

gibt. Das Urteil kann – auch nach den ausdrücklichen<br />

Feststellungen <strong>des</strong> Gerichts – nicht auf die Beobachtungstätigkeit <strong>des</strong><br />

BfV übertragen werden. 223<br />

In beiden Urteilen wird ausgeführt, dass der Frage, ob die SO als Religionsgemeinschaft<br />

zu qualifizieren ist, hinsichtlich der Zulässigkeit<br />

einer Beobachtung der Organisation durch den Verfassungsschutz<br />

keine entscheidende Bedeutung zukommt. Denn nach dieser Rechtsprechung<br />

ist es nicht ausgeschlossen, eine evtl. religiös motivierte<br />

Verhaltensweise zugleich als politisch zu bewerten.<br />

Die SO wirkt – wie im Urteil <strong>des</strong> VG Köln festgestellt – nach wie vor<br />

mit verfassungsfeindlicher Zielrichtung auf die politische Willensbildung<br />

ihrer Mitglieder ein. Sie veröffentlicht wiederkehrend 224 und<br />

ohne inhaltliche Einschränkung die für die Organisation verbindlichen<br />

Schriften ihres Gründers Hubbard.<br />

Zu deren unabänderlicher Geltung heißt es in der Satzung der SKD:<br />

„Die Scientology-Kirche soll die Scientology-Religion vorstellen, bekannt<br />

machen, verbreiten, ausüben, sowie ihre Reinheit und Unversehrtheit<br />

erhalten und bewahren, mit dem Ziel, dass jede Person ...<br />

den von L. Ron Hubbard aufgezeigten Weg der Erlösung gehen kann,<br />

so wie er es in seinen Schriften und anderen aufgezeichneten Werken<br />

bezüglich der Scientology-Religion oder Scientology-Kirchen – allgemein<br />

als ‚die Schriften‘ bezeichnet – beschrieben hat“. 225<br />

Auf ihrer Internetseite bestätigt die Organisation, dass sie die „Schriften<br />

und aufgezeichneten, gesprochenen Worte L. Ron Hubbards zu<br />

223 OVG <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>, Urteil vom 27. April 2005, Az.: 2 R 14/03.<br />

224 Vgl. „Ursprung - Das Magazin der Scientology Kirche Bayern e. V.“, Ausgabe 312, 2005.<br />

295<br />

Urteil <strong>des</strong><br />

Oberverwaltungs<br />

gerichts <strong>des</strong><br />

Saarlan<strong>des</strong><br />

Unveränderliche<br />

Gültigkeit der<br />

Schriften Hubbards<br />

225 § 2 Nr. 3 der Satzung der SKD vom 21. März 2002 (AG München, VR 6322). Vgl. auch § 5 Nr. 3<br />

der Satzung und den Mitgliedsantrag der „International Association of Scientologists“ (IAS),<br />

Copyright 2005; dort bezeichnet die IAS es als ihren Organisationszweck, „die Scientology-<br />

Religion und Scientologen in allen Teilen der Welt zu vereinigen, zu fördern, zu unterstützen<br />

und zu schützen, damit die Ziele der Scientology, wie L. Ron Hubbard sie aufgestellt hat,<br />

erreicht werden“. Antragsteller müssen im Mitgliedsantrag „geloben“, sich „im Rahmen<br />

der für alle geltenden Gesetze an die Regeln, Kodizes und Richtlinien von Scientology zu<br />

halten“. BERICHT<br />

2005

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