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Download - des Bundesministerium des Innern

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290 G EHEIMSCHUTZ , SABOTAGESCHUTZ<br />

Rechtsverordnung,<br />

Leitfaden<br />

Zustimmung<br />

In der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung vom<br />

30.07.2003 (BGBl. I S. 1553) werden die lebens- und verteidigungswichtigen<br />

Einrichtungen verbindlich genannt. Die Verordnung<br />

wurde durch die Änderungsverordnung vom 17. Oktober 2005 (BGBl.<br />

I S. 2984) unter anderem um den Sektor der Elektrizitätswirtschaft erweitert.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> <strong>Innern</strong> hat gemeinsam mit dem<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Wirtschaft und Technologie, dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

der Verteidigung einen Leitfaden für den personellen<br />

Sabotageschutz in der Wirtschaft verfasst. Er kann im Internet unter<br />

www.bmwa-sicherheitsforum.de abgerufen werden.<br />

Hervorzuheben ist, dass eine Sicherheitsüberprüfung nur mit ausdrücklicher<br />

vorheriger Zustimmung <strong>des</strong> Betroffenen erfolgen darf.

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