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G EHEIMSCHUTZ , SABOTAGESCHUTZ 289<br />

Der vorbeugende personelle Sabotageschutz wurde als eine Reaktion<br />

auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz<br />

vom 9. Januar 2002 in das SÜG eingeführt.<br />

Das im personellen Geheimschutz bewährte Instrument der Sicherheitsüberprüfung<br />

soll verhindern, dass Personen mit Sicherheitsrisiken<br />

an Schlüsselpositionen in sensiblen Bereichen beschäftigt werden.<br />

Überprüft werden Personen, die an sicherheitsempfindlichen<br />

Stellen innerhalb von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen<br />

beschäftigt sind oder werden sollen.<br />

Einrichtungen sind lebenswichtig, wenn deren Beeinträchtigung auf<br />

Grund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit<br />

oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden<br />

kann. Die betriebliche Eigengefahr bezeichnet die Gefahr,<br />

die vom Arbeitsprozess oder von den genutzten Produktions- oder<br />

Arbeitsmitteln ausgeht (z. B. Brand-, Explosions- oder Verseuchungsgefahr).<br />

Lebenswichtig sind außerdem solche Einrichtungen, die für das<br />

Funktionieren <strong>des</strong> Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Beeinträchtigung<br />

erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung<br />

und somit Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen<br />

lassen würde. Dazu gehört z. B. die Versorgung der Bevölkerung<br />

mit Post- und Telekommunikationsdienstleistungen.<br />

In den vorbeugenden personellen Sabotageschutz werden auch verteidigungswichtige<br />

Einrichtungen außerhalb <strong>des</strong> Geschäftsbereichs<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums der Verteidigung einbezogen. Dies sind Einrichtungen,<br />

die der Herstellung oder dem Erhalt der Verteidigungsbereitschaft<br />

dienen und deren Beeinträchtigung die Funktionsfähigkeit<br />

der Bun<strong>des</strong>wehr, verbündeter Streitkräfte sowie der Zivilen<br />

Verteidigung erheblich gefährden kann. Zu ihnen zählen auch<br />

Schlüsselbetriebe der Rüstungs -und Ausrüstungsindustrie sowie<br />

zentrale Verkehrs- und Fernmeldeeinrichtungen.<br />

Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist der Anwendungsbereich<br />

<strong>des</strong> vorbeugenden personellen Sabotageschutzes auf sicherheitsempfindliche<br />

Stellen innerhalb der lebens bzw. verteidigungswichtigen<br />

Einrichtungen beschränkt. Damit sind die kleinsten selbständig<br />

handelnden Organisationseinheiten gemeint, die vor unberechtigtem<br />

Zugang geschützt sind. Nur diejenigen, die dort beschäftigt<br />

sind, werden sicherheitsüberprüft. Für den Sabotageschutz ist die<br />

Überprüfungsform vorgeschrieben, die den Betroffenen möglichst<br />

wenig belastet (so genannte einfache Sicherheitsüberprüfung).<br />

Personeller<br />

Sabotageschutz<br />

Sicherheitsüberprüfung<br />

Lebenswichtige<br />

Einrichtungen<br />

Verteidigungswichtige<br />

Einrichtungen<br />

Sicherheitsempfindliche<br />

Stellen<br />

BERICHT<br />

2005

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