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266<br />

Aufklärungsziel<br />

Deutschland<br />

Präsenz ausländischenNachrichtendienstpersonals<br />

„Klassische<br />

Spionage“ und<br />

Oppositionellen-<br />

ausspähung<br />

Proliferation<br />

S PIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE A KTIVITÄTEN<br />

I. Überblick<br />

Das Bedrohungsszenario im Aufgabenbereich der Spionageabwehr<br />

hat sich im Jahr 2005 nicht verändert. Die Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />

ist auch weiterhin ein wichtiges Aufklärungsziel für die Nachrichtendienste<br />

einer Reihe fremder Staaten. Dazu zählen unverändert<br />

aus der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) 194 die<br />

Russische Föderation und die Republik Belarus; darüber hinaus einige<br />

Staaten aus dem nordafrikanischen sowie nah-, mittel- und<br />

fernöstlichen Raum, insbesondere die Volksrepublik China.<br />

Die Nachrichtendienste dieser Staaten sind in unterschiedlicher Personalstärke<br />

an den amtlichen bzw. halbamtlichen Vertretungen ihrer<br />

Länder in Deutschland präsent. Ihre dort als „Diplomaten“ oder<br />

„Journalisten“ auf Tarndienstposten in den so genannten Legalresidenturen<br />

eingesetzten Mitarbeiter betreiben entweder selbst – offen<br />

oder verdeckt – Informationsbeschaffung oder leisten Unterstützung<br />

bei nachrichtendienstlichen Operationen, die direkt von den Zentralen<br />

der Dienste in den Heimatländern geführt werden. Gelingt es der<br />

Spionageabwehr, solchen „Diplomaten“ statuswidrige Aktivitäten<br />

nachzuweisen, kann dies zur Ausweisung der betreffenden Person<br />

aus Deutschland führen.<br />

Die Aufklärungsziele ausländischer Dienste reichen von „klassischer<br />

Spionage“ – d. h. der Informationsbeschaffung aus Politik, Wirtschaft,<br />

Militär etc. – bis hin zur Ausspähung und Unterwanderung in<br />

Deutschland ansässiger Organisationen und Personen, die in Opposition<br />

zu ihren Regierungen im Heimatland stehen. Die Nachrichtendienste<br />

versuchen, ausgewählte Personen mit dem Ziel einer Verpflichtung<br />

zur nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit<br />

anzusprechen. Bei Ablehnung wird den betreffenden Personen oder<br />

ihren in der Heimat lebenden Angehörigen oftmals mit Repressalien<br />

gedroht.<br />

Schließlich bemühen sich einige Länder unverändert darum, in den<br />

Besitz atomarer, biologischer oder chemischer Massenvernichtungswaffen<br />

sowie der dazu erforderlichen Trägersysteme zu gelangen<br />

und die zu deren Herstellung notwendigen Güter und das erforderliche<br />

Knowhow zu erwerben (Proliferation; vgl. Kap. VI).<br />

194 Zur GUS gehören: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau,<br />

Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Belarus

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