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SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN<br />

UND VERDACHTSFÄLLE (OHNE ISLAMISMUS)<br />

Anklage vor dem OLG Stuttgart wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen<br />

Vereinigung erhob. In dem am 21. Dezember ergangenen Urteil<br />

wurde der Angeklagte für schuldig befunden, von Juli bis Dezember<br />

2001 als Führungskader für die damalige PKK-Region Nordwest<br />

(Hamburg, Bremen, Kiel und Oldenburg) zuständig gewesen zu sein.<br />

Er erhielt eine Haftstrafe von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt<br />

wurde.<br />

Zwei bereits der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung<br />

schuldig gesprochene ehemalige PKK-Funktionäre wurden am 29.<br />

April auch in einer zweiten Berufungsverhandlung vor dem OLG<br />

Celle zu Haftstrafen verurteilt. Das Gericht verhängte gegen einen<br />

der Angeklagten, der zugleich gegen ausländerrechtliche Gesetze<br />

verstoßen hatte, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten,<br />

gegen den zweiten Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei<br />

Jahren und zwei Monaten. Die erneute Berufungsverhandlung über<br />

die Strafhöhe war notwendig geworden, weil der Bun<strong>des</strong>gerichtshof<br />

(BGH) das erste Urteil <strong>des</strong> OLG Celle zwar im Schuldspruch bestätigt,<br />

in der Strafzumessung aber aufgehoben hatte.<br />

Am 9. Mai begann die Hauptverhandlung vor dem OLG Düsseldorf<br />

gegen zwei bereits im Mai 2004 festgenommene ehemals führende<br />

Funktionäre der PKK/KADEK wegen Rädelsführerschaft bzw. Mitgliedschaft<br />

in einer kriminellen Vereinigung und schwerer Körperverletzung.<br />

193<br />

Das Landgericht Dortmund verurteilte am 7. Juni einen langjährigen<br />

Führungsfunktionär der Organisation wegen Verstoßes gegen das<br />

Vereinsgesetz, Erpressung und Mitgliedschaft in einer kriminellen<br />

Vereinigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren. Ihm wurde nachgewiesen,<br />

u. a. Gebietsverantwortlicher für die Gebiete Dortmund,<br />

Bonn und Duisburg gewesen zu sein.<br />

Das OLG Koblenz verurteilte am 16. Juni einen 28-jährigen kurdischstämmigen<br />

Türken wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung<br />

zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen<br />

an, dass er seit September 2003 als Gebietsleiter in Darmstadt<br />

und Mainz für KADEK/KONGRA GEL tätig war. Außerdem konnte ihm<br />

die Beschaffung von gefälschten Ausweisen und deren Weiterleitung<br />

an Gesinnungsgenossen nachgewiesen werden.<br />

Am 18. Oktober wurde aufgrund eines Haftbefehls <strong>des</strong> Ermittlungsrichters<br />

beim BGH ein 36-jähriger Türke kurdischer Volkszugehörig­<br />

193 In diesem Verfahren verurteilte das OLG am 3. Februar 2006 einen der Angeklagten wegen<br />

Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren<br />

und vier Monaten. Gegen den anderen Angeklagten verhängte das Gericht eine Freiheits- BERICHT<br />

strafe von zwei Jahren und zehn Monaten wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen<br />

Vereinigung. 2005<br />

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