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254 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN<br />

UND VERDACHTSFÄLLE (OHNE ISLAMISMUS)<br />

2.2.4 Finanzielle und wirtschaftliche Aktivitäten<br />

Der KONGRA GEL sammelte im Rahmen seiner jährlichen Spendenkampagne<br />

in Deutschland wieder mehrere Millionen Euro, musste<br />

damit im Vergleich zu früheren Jahren jedoch Einnahmeverluste<br />

hinnehmen. Es war der Organisation offensichtlich nicht gelungen,<br />

ihre Unterstützer zu höheren Abgaben zu bewegen. Weitere Einnahmen<br />

konnten insbesondere aus monatlichen Mitgliedsbeiträgen und<br />

durch den Verkauf von Publikationen erzielt werden. Am 18. Oktober<br />

wurde ein Leitungsfunktionär <strong>des</strong> „Finanz- und Wirtschaftsbüros“<br />

(EMB) <strong>des</strong> KONGRA GEL in Darmstadt wegen Verdachts der Rädelsführerschaft<br />

in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 und 4<br />

StGB) festgenommen. Das EMB ist zuständig für alle finanziellen Angelegenheiten<br />

der Organisation in Europa. Es verfügt über einen<br />

kompletten Überblick über Einnahmen und Ausgaben. Größere Ausgaben<br />

müssen zuvor vom EMB genehmigt werden.<br />

Vom 30. April bis 1. Mai fand der alljährliche Kongress der KONGRA<br />

GEL-nahen „Union Kurdischer Arbeitgeber“ (KARSAZ) in Raunheim<br />

(Hessen) statt. Bei dieser Veranstaltung wurde eine Stärkung der kurdischen<br />

Wirtschaft thematisiert und für Investitionen in „Kurdistan“<br />

geworben; der Vorsitzende der KON-KURD hielt dort eine Rede. Der<br />

Verband blieb bisher einflusslos und entwickelte nur wenige öffentlichkeitswirksame<br />

Aktivitäten.<br />

2.2.5 Strafverfahren gegen ehemalige Funktionäre<br />

Am 4. Januar wurde der ehemalige Vorstandsvorsitzende <strong>des</strong> „Kurdischen<br />

Roten Halbmonds” (HSK) vom Landgericht Koblenz wegen<br />

Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation zu einer Geldstrafe<br />

von 40 Tagessätzen verurteilt. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass es<br />

sich bei HSK um eine Nebenorganisation der verbotenen PKK handele.<br />

Ein hochrangiger Führungsfunktionär <strong>des</strong> KONGRA GEL wurde am 1.<br />

Februar aufgrund eines Haftbefehls <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofs bei der<br />

versuchten Einreise in die Bun<strong>des</strong>republik Deutschland festgenommen.<br />

Der Generalbun<strong>des</strong>anwalt erhob am 17. August Anklage vor<br />

dem OLG Frankfurt/Main wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen<br />

Vereinigung. Der Prozess endete am 23. Dezember mit der<br />

Verurteilung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.<br />

Der Angeklagte wurde für schuldig befunden, zwischen 1999 und<br />

2001 der Europaführung der PKK angehört zu haben.<br />

Aufgrund eines Haftbefehls <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofs vom 13. April<br />

2004 wurde am 8. Februar in Berlin ein kurdischstämmiger Türke<br />

festgenommen, gegen den der Generalbun<strong>des</strong>anwalt am 17. August

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