13.02.2013 Aufrufe

Download - des Bundesministerium des Innern

Download - des Bundesministerium des Innern

Download - des Bundesministerium des Innern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

250<br />

Organisationsverbot<br />

gegen<br />

„Sprachrohre“ <strong>des</strong><br />

KONGRA GEL<br />

SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN<br />

UND VERDACHTSFÄLLE (OHNE ISLAMISMUS)<br />

Kurdistans“ (YHK), die „Union der Schriftsteller Kurdistans“ (YNK),<br />

die „Islamische Gemeinde Kurdistans“ (CIK), die „Union der Yeziden<br />

aus Kurdistan“ (YEK), die „Union kurdischer Familien“ (YEK-MAL)<br />

und die „Union der Aleviten aus Kurdistan“ (KAB).<br />

Zu den Strukturen <strong>des</strong> KONGRA GEL gehört auch das so genannte<br />

Heimatbüro (Ülke-Büro). Seine Tätigkeit erfolgt unter besonderer Geheimhaltung<br />

und ist daher nach außen hin kaum wahrnehmbar.<br />

Diese Organisationseinheit unterstützt von Europa aus die Aktivitäten<br />

der Organisation im Nahen Osten, namentlich durch die Schleusung<br />

von Funktionären und damit verbundene Passfälschungen.<br />

Aufgrund mehrerer polizeilicher Maßnahmen in den Niederlanden<br />

Ende <strong>des</strong> Jahres 2004 scheint diese Struktur schweren Schaden genommen<br />

zu haben, so dass 2005 – zumin<strong>des</strong>t in Deutschland – kaum<br />

Aktivitäten festzustellen waren.<br />

Von großer Bedeutung für die Organisation ist ihr Medienwesen,<br />

über welches u. a. Verlautbarungen führender Gremien und Funktionäre<br />

<strong>des</strong> KONGRA GEL sowie Berichte auch über terroristische Aktivitäten<br />

in den kurdischen Herkunftsgebieten verbreitet werden. Im<br />

September verfügte das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

<strong>des</strong> <strong>Innern</strong> gegen die Herausgeberin<br />

der in Deutschland erscheinenden<br />

Tageszeitung „Özgür Politika“ (ÖP) und die ebenfalls in Deutschland<br />

ansässige Betreibergesellschaft der Nachrichtenagentur „Mesopotamia<br />

Haber Ajansi“ (MHA) ein Organisationsverbot. Beide Medien sind<br />

aufgrund ihrer strukturellen Anbindung und inhaltlichen Ausrichtung<br />

als „Sprachrohre“ <strong>des</strong> KONGRA GEL anzusehen. Die Verbote<br />

wurden im Dezember aus Rechtsgründen, d. h. ohne Beurteilung der<br />

Tatsachengrundlagen, durch das Bun<strong>des</strong>verwaltungsgericht aufgehoben.<br />

Bis zu dem Verbot war die ÖP – inhaltlich nahezu identisch mit der<br />

Druckausgabe – auch im Internet vertreten. Danach wurden die den<br />

KONGRA GEL betreffenden Nachrichten noch über die Website der<br />

MHA verbreitet; seit Ende Oktober hat die „Firat Nachrichtenagentur“<br />

(ANF) diese Aufgabe übernommen. 191 Darüber hinaus können<br />

Nachrichten über die Organisation auch über einen Live-Stream <strong>des</strong><br />

Fernsehsenders „ROJ-TV“ im Internet abgerufen werden.<br />

2.2.3 Propaganda <strong>des</strong> KONGRA GEL<br />

Mit einer Vielzahl von Aktivitäten versuchte der KONGRA GEL erneut<br />

seine Anliegen in Europa auch propagandistisch zur Geltung zu bringen.<br />

Thematische Schwerpunkte waren – insbesondere nach Beginn<br />

191 Seit dem 16. Januar 2006 erscheint die „Yeni Özgür Politika“ (Neue Freie Politik).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!