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240 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN<br />

UND VERDACHTSFÄLLE (OHNE ISLAMISMUS)<br />

der DHKP-C hindeuten, setzte ihre Propagandaaktivitäten wie in den<br />

Jahren zuvor fort. Thematische Schwerpunkte waren hier insbesondere<br />

die Sozial- und Ausländerpolitik. Bei ihren propagandistischen<br />

Aktivitäten achtet die Organisation darauf, dass eine Nähe zur verbotenen<br />

DHKP-C nicht offenkundig wird.<br />

Die Redaktion der seit März 2002 erschienenen DHKP-C-Publikation<br />

„Ekmek ve Adalet“ (Brot und Gerechtigkeit) verkündete in ihrer Internetausgabe<br />

vom 15. Mai – ohne Angabe von Gründen – die Einstellung<br />

der Zeitschrift. Gleichzeitig wies sie auf das Erscheinen einer<br />

Nachfolgepublikation mit dem Titel „Yürüyüs“ (Marsch) ab dem 22.<br />

Mai hin.<br />

In ihrer Erstausgabe legte die „Yürüyüs“ ein klares Bekenntnis zu einem<br />

revolutionären Umsturz und der Errichtung einer sozialistischen<br />

Gesellschaft in der Türkei ab:<br />

„Unsere Revolution hat ein klares Ziel, das gegenwärtige System umstürzen,<br />

die revolutionäre Herrschaft <strong>des</strong> Volkes gründen und eine unabhängige,<br />

demokratische, sozialistische Türkei gründen.“<br />

(Internet-Erklärung der Publikation „Yürüyüs“ vom 22. Mai 2005)<br />

Wegen Verstoßes gegen ein Vereinsverbot und der Teilnahme an einer<br />

Schulungsveranstaltung der DHKP-C im August 2002 verurteilte<br />

das Landgericht Karlsruhe am 24. Januar eine DHKP-C Funktionärin<br />

und einen DHKP-C Aktivisten zu Geldstrafen.<br />

Am 21. Juni wurde ein DHKP-C Funktionär durch das Oberlan<strong>des</strong>gericht<br />

Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung<br />

zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten<br />

verurteilt.<br />

Am 26. Juli erhob der Generalbun<strong>des</strong>anwalt beim Staatsschutzsenat<br />

<strong>des</strong> Oberlan<strong>des</strong>gerichts Düsseldorf gegen einen DHKP-C Funktionär,<br />

der nach schengenweiter Fahndung am 29. Juni 2004 in Rotterdam<br />

festgenommen worden war, Anklage wegen Mitgliedschaft in einer<br />

terroristischen Vereinigung. Die Auslieferung von den Niederlanden<br />

nach Deutschland war am 27. Juni erfolgt.

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