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Download - des Bundesministerium des Innern

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ISLAMISTISCHE/ISLAMISTISCH-TERRORISTISCHE BESTREBUNGEN UND VERDACHTSFÄLLE 223<br />

Weltherrschaft. Demokratie und Parteienpluralismus galten der Organisation<br />

als unvereinbar mit islamischen Glaubensgrundsätzen<br />

und wurden kategorisch abgelehnt.<br />

Die 2001 und 2002 vom Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> <strong>Innern</strong> gegen den<br />

„Kalifatsstaat“ und insgesamt 36 Teilorganisationen erlassenen Vereinsverbote<br />

sowie zahlreiche polizeiliche Exekutivmaßnahmen in<br />

der Folgezeit zeigen weiterhin eine nachhaltig dämpfende Wirkung<br />

auf die Anhänger KAPLANs. Auch im Jahr 2005 wurden Exekutivmaßnahmen<br />

gegen Anhänger KAPLANs durchgeführt. So fanden am<br />

29. September Durchsuchungen von zahlreichen Objekten in Niedersachsen,<br />

Nordrhein-Westfalen, den Niederlanden und in Belgien u.<br />

a. wegen <strong>des</strong> Verdachts verbotener Folgeaktivitäten statt. Am 23. November<br />

folgten weitere Durchsuchungen und Beschlagnahmen in<br />

Bayern.<br />

Ein großer Teil der ehemaligen Mitglieder <strong>des</strong> „Kalifatsstaates“ vermeidet<br />

seit dem Verbot offene Nachfolgeaktivitäten. Einzelne aber<br />

versuchen, sowohl organisatorische Zusammenhänge aufrechtzuerhalten<br />

als auch die Lehren <strong>des</strong> „Kalifen“ – unter anderem über das Internet<br />

– weiter zu verbreiten. Entsprechende Internetseiten in türkischer<br />

Sprache werden über einen niederländischen Webserver<br />

eingestellt und aktualisiert. Auf der Eingangsseite einer der beiden<br />

„Kalifatsstaats“-Internetseiten sind die in Deutschland verbotene<br />

Vereinsflagge sowie der Organisationsgründer Cemaleddin KAPLAN<br />

und <strong>des</strong>sen Sohn Metin abgebildet. Auf beiden Internetseiten können<br />

Texte zu und von Metin KAPLAN abgerufen werden, u. a.<br />

Beiträge über das gegen ihn in der Türkei durchgeführte Gerichtsverfahren.<br />

Nach seiner Abschiebung in die Türkei am 12. Oktober 2004 verurteilte<br />

ein Schwurgericht in Istanbul Metin KAPLAN am 20. Juni zu einer<br />

lebenslangen Haftstrafe u. a. wegen Hochverrats. Das Urteil entsprach<br />

dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die KAPLAN wegen<br />

insgesamt 13 Straftaten angeklagt hatte. Unter anderem wurde ihm<br />

vorgeworfen, am 29. Oktober 1998 ein Attentat auf das Atatürk-Mausoleum<br />

geplant zu haben, an dem sich die Regierung anlässlich <strong>des</strong><br />

Nationalfeiertages der Türkei zum Staatsakt versammelt hatte. Das<br />

Urteil wurde am 30. November durch das oberste Berufungsgericht<br />

der Türkei aufgehoben. Der Termin für ein neues Verfahren steht<br />

noch nicht fest.<br />

Verbot zeigt<br />

weiterhin Wirkung<br />

KAPLAN<br />

in der Türkei zu<br />

lebenslanger Haft<br />

verurteilt<br />

BERICHT<br />

2005

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