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ISLAMISTISCHE/ISLAMISTISCH-TERRORISTISCHE BESTREBUNGEN UND VERDACHTSFÄLLE 205<br />

stoßes gegen das Waffengesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von<br />

drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der zudem erhobene Vorwurf<br />

der versuchten Bildung einer terroristischen Vereinigung nach<br />

§ 129a StGB konnte nicht bewiesen werden; das Gericht sah es aber<br />

als erwiesen an, dass GARNAOUI während seines fast zweijährigen<br />

Aufenthalts im Ausland eine Ausbildung für den gewaltsamen „Jihad“<br />

durchlaufen und geplant hatte, zu Beginn <strong>des</strong> Irak-Kriegs in<br />

Deutschland einen Sprengstoffanschlag zu begehen. 169<br />

Nach insgesamt 136 Prozesstagen seit Februar 2004 verkündete das<br />

Oberlan<strong>des</strong>gericht Düsseldorf am 26. Oktober das Urteil gegen vier<br />

Angehörige eines deutschen Zweigs <strong>des</strong> international agierenden islamistischterroristischen<br />

„Al Tawhid“-Netzwerkes.<br />

Das Gericht verurteilte die aus Palästina stammenden Angeklagten<br />

Mohammed ABU DHESS, Ismail SHALABI und Ashraf AL DAGMA u. a.<br />

wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit<br />

mit der bandenmäßigen Vorbereitung der Fälschung von amtlichen<br />

Ausweisen zu Freiheitsstrafen zwischen sechs und acht Jahren.<br />

Der aus Algerien stammende vierte Angeklagte, Djamel MOUSTAFA,<br />

wurde unter Berücksichtigung seines weitgehenden Geständnisses<br />

wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und anderer<br />

Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.<br />

Die vier Verurteilten hätten – so die Feststellung <strong>des</strong> Gerichts – auf Anweisung<br />

<strong>des</strong> international gesuchten Terroristen AL-ZARQAWI Anschläge<br />

auf jüdisch-israelische Ziele in Deutschland vorbereitet und<br />

ferner Kampfgefährten im Ausland mit gefälschten Papieren versorgt.<br />

Bereits im Herbst 2003 war ein geständiges Mitglied <strong>des</strong> Netzwerks<br />

um ABU DHESS, Shadi ABDALLAH, wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen<br />

Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt<br />

worden.<br />

5. Verlautbarungen<br />

Nach wie vor ist die Nutzung der Medien ein wichtiges Mittel <strong>des</strong> internationalen<br />

islamistischen Terrorismus, wobei das Internet zum<br />

bevorzugten Werkzeug geworden ist. Die Verbreitung von Erklärungen,<br />

Video- und Audiobotschaften und anderem Propagandamaterial<br />

sichert ein hohes Maß an öffentlicher Aufmerksamkeit. Bestimmte<br />

Gruppierungen, wie etwa die „Abu Hafs Al Masri Brigaden“,<br />

sind bisher ausschließlich „virtuell“ in Erscheinung getreten. Die Publikationen<br />

verfolgen das Ziel der Information und Motivation der<br />

eigenen Anhängerschaft, der Werbung von Mitgliedern und Sympa­<br />

169 Mit Beschluss <strong>des</strong> BGH vom 8. Februar 2006 wurde die Revision gegen das Urteil <strong>des</strong> Kammergerichts<br />

verworfen.<br />

BERICHT<br />

2005

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