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204 ISLAMISTISCHE/ISLAMISTISCH-TERRORISTISCHE BESTREBUNGEN UND VERDACHTSFÄLLE<br />

Festnahmen und<br />

Verurteilungen<br />

In dem Verfahren fand der nach dem 11. September 2001 neu geschaffene<br />

Paragraph § 129 b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen<br />

im Ausland) erstmalig Anwendung.<br />

Im Ermittlungsverfahren gegen drei mutmaßliche Anhänger der<br />

AAI aus Berlin, Stuttgart und Augsburg wegen <strong>des</strong> Verdachts, einen<br />

Anschlag auf den irakischen Ministerpräsidenten Allawi während<br />

seines offiziellen Besuches in Berlin am 2. und 3. Dezember 2004 geplant<br />

zu haben, ist am 10. November Anklage erhoben worden.<br />

Am 14. Juni wurden im Rahmen <strong>des</strong> Anfang Dezember 2003 durch<br />

den GBA eingeleiteten Strukturverfahrens gegen mutmaßliche Unterstützer<br />

der ausländischen terroristischen Vereinigung AAI über<br />

20 Objekte von insgesamt 14 Beschuldigten, u. a. in Bayern, Baden-<br />

Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-<br />

Holstein, durchsucht und mehrere Haftbefehle vollstreckt.<br />

4. „Non-aligned-Mujahedin“<br />

„Mujahedin” finden sich auch in kleinen und Kleinstgruppen. Sie<br />

sammeln sich in der Regel um eine Führungspersönlichkeit, sind<br />

über vielfältige Kontakte in das weltweite Netzwerk der „Mujahedin“<br />

eingebunden und durch unterschiedliche Aktivitäten für den „Jihad“<br />

aktiv, wie zum Beispiel durch Sammlung von Geld, Schleusung von<br />

Freiwilligen (entweder in Ausbildungslager oder an die Schauplätze<br />

<strong>des</strong> bewaffneten Kampfes) oder durch die Einbindung in die Vorbereitung<br />

terroristischer Aktionen. Diesen Strukturen gemein ist die<br />

Bereitschaft zur Beteiligung am gewalttätigen weltweiten „Jihad“.<br />

In den vergangenen Jahren konnten auch in Deutschland einige<br />

Netzwerke zerschlagen werden, die dem „non-aligned“-Spektrum<br />

zuzurechnen sind.<br />

So wurden am 23. Januar Ibrahim KHALIL und Yasser ABOU SHA­<br />

WEESH an ihren Wohnsitzen in Mainz bzw. Bonn festgenommen.<br />

Ihnen wird die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung i. S.<br />

von § 129 a StGB vorgeworfen. KHALIL und ABOU SHAWEESH planten<br />

offensichtlich die Begehung von Anschlägen im arabischen Raum.<br />

Die Finanzierung dieser Anschläge sollte über die betrügerische Inanspruchnahme<br />

von Lebensversicherungen durch fingierte To<strong>des</strong>fälle<br />

sichergestellt werden.<br />

Ihsan GARNAOUI, der geplant hatte, Anfang 2003 zusammen mit<br />

weiteren Personen Anschläge in Deutschland zu begehen und <strong>des</strong>halb<br />

am 20. März 2003 festgenommen worden war, wurde am 6.<br />

April vom 1. Strafsenat <strong>des</strong> Kammergerichts in Berlin u. a. wegen Ver­

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