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ISLAMISTISCHE/ISLAMISTISCH-TERRORISTISCHE BESTREBUNGEN UND VERDACHTSFÄLLE<br />

Im Verlauf <strong>des</strong> Jahres 2004 schuf die AAI unter den Bezeichnungen<br />

„Jaish Ansar al Sunna“ bzw. „Ansar al Sunna“ (AAS) eine Art Dachorganisation,<br />

die auch als Sammelbecken für ausländische „Mujahedin“<br />

fungiert. Zumeist unter diesem Namen zeichnete sie auch 2005<br />

für eine Vielzahl von Gewaltakten im Irak verantwortlich.<br />

Hierzu zählt u. a. die auf Videoband aufgezeichnete und über das Internet<br />

propagandistisch verbreitete Hinrichtung eines hochrangigen<br />

Angehörigen der irakischen Sicherheitsstreitkräfte in Mosul am<br />

23. Januar. In einer am 27. Januar über eine islamistische Homepage<br />

verbreiteten, als „finale Warnung“ bezeichneten Erklärung droht die<br />

Terrorgruppe der Bevölkerung <strong>des</strong> Irak für den Fall der Teilnahme an<br />

den Parlamentswahlen. Wahllokale seien selbstverständlich Ziele<br />

von Angriffen durch „Mujahedin“. Korrespondierend zu der Botschaft<br />

wurde am selben Tag über dieselbe Homepage ein dreiminütiges<br />

Video verbreitet. Dieses zeigte die zerstörerische Wirkung einer<br />

detonierenden Bombe in einem als Wahllokal vorgesehenen Gebäude<br />

in Mosul.<br />

Die AAI verfügt in verschiedenen europäischen Staaten – so auch in<br />

Deutschland – über ein Sympathisanten- und Anhängernetz, allerdings<br />

ohne feste organisatorische Struktur. Den in Deutschland in<br />

das Anhänger- und Unterstützernetz der AAI eingebundenen Personen<br />

kommen neben der offenen oder verborgenen Agitation für die<br />

Ziele ihrer Organisation auch klassische logistische Aufgaben zu.<br />

Hierzu zählen u. a. die Beschaffung und der Transfer von Spenden in<br />

den Irak zur finanziellen Unterstützung der AAI/AAS sowie die Rekrutierung<br />

von „Mujahedin“.<br />

Gegen die vornehmlich logistischen Unterstützeraktivitäten der in<br />

Deutschland lebenden AAI-Anhänger gehen die Sicherheitsbehörden<br />

seit langem entschieden vor:<br />

Das OLG München verurteilte am 12. Januar<br />

2006 den irakischen Staatsangehörigen Amin<br />

Lokman MOHAMMED wegen Mitgliedschaft<br />

in einer ausländischen terroristischen Vereinigung,<br />

der bandenmäßigen Einschleusung<br />

von Ausländern und wegen Betruges zu sieben<br />

Jahren Haft. Das Urteil erlangte am 23. Januar<br />

2006 Rechtskraft. Das Gericht sah es als<br />

erwiesen an, dass bei den Gruppierungen<br />

„Ansar Al Islam“ und „Jaish Ansar Al Sunna“,<br />

für die der irakische Staatsangehörige aktiv<br />

war, die Voraussetzungen für ausländische<br />

terroristische Vereinigungen vorliegen.<br />

Amin L. MOHAMMED<br />

203<br />

Drohungen im<br />

Zusammenhang<br />

mit irakischen<br />

Parlamentswahlen<br />

Strafverfahren<br />

gegen Anhänger<br />

der AAI in Deutschland<br />

BERICHT<br />

2005

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