Handbuch Diplomsemester Dipl. Techniker/in HF - PP99

Handbuch Diplomsemester Dipl. Techniker/in HF - PP99 Handbuch Diplomsemester Dipl. Techniker/in HF - PP99

13.02.2013 Aufrufe

Handbuch Diplomsemester Dipl. Techniker/in HF Sie soll die Fähigkeit der Studierenden im selbständigen Erarbeiten von Lösungen im Rahmen eines Projektes aufzeigen (Handlungs- und Sozialkompetenz). Sie ist ein Teil der Ausbildung und der Qualifizierung zum Erwerb des Titels „Dipl. Techniker HF“. 1.5 Geheimhaltung Es besteht grundsätzlich kein Anrecht auf Geheimhaltung oder ähnliche Ansprüche für die Diplomarbeit! Für die Diplomarbeit besteht immer ein Einsichtsrecht der Schulleitung, des Fachgruppenleiters, des Diplomleiters sowie der Aufsichtskommission. � Wird das Vertrauen in diese Personen nicht gegeben, muss eine andere Aufgabenstellung gewählt werden. Der Auftraggeber akzeptiert zudem, dass die Diplomarbeit an der Diplomausstellung ausgestellt und präsentiert werden muss (Bestandteil der Diplomarbeit und Notengebung) und er ist sich bewusst, dass diese Anlässe öffentlich zugänglich sind. 1.6 Haftung Bei den bearbeitenden Projekten haften weder die Fachgruppenleitung, der Diplomleitung noch die IBZ | zti für die Richtigkeit der Lösung sowie die Erreichung der vorgegebenen Ziele. 1.7 Bekanntgabe von Noten Die Bekanntgabe von Noten darf nur durch die Schulleitung oder durch die von der Schulleitung beauftragten Personen erfolgen. Detailnoten- und Notizblätter, die der Erhebung und Ermittlung der Noten während der Diplomarbeit, der Präsentation und mündlichen Prüfung dienen, werden nicht abgegeben. 1.7.1 Notenschlüssel Um über alle Schulen, Klassen und Studenten eine einheitliche Notengebung zu erreichen, ist die nachfolgende Formel für die Umrechnung der erreichten Punktzahlen in Noten massgebend: © by IBZ | zti / Änderungen vorbehalten Seite 6 von 19 P:\Public\03 Handbücher und Doku Administration\08 HB-IRG (IBZ-Reglemente)\08 Handbuch Diplomsemester\HB Diplomsemester für Studenten V4.3 110512.doc

Handbuch Diplomsemester Dipl. Techniker/in HF 2 Organisation Diplomleiter Kandidaten Schulleitung Fachgruppenleiter Die Fachgruppenleitung und der Diplomleiter (sofern schon bestimmt) stehen im 6. Semester den Kandidaten bei der Auswahl ihrer Diplomarbeit beratend zur Seite. Während der Projektbearbeitung im Diplomsemester ist der Diplomleiter für den Kandidaten Berater, Coach, Moderator und Motivator. Sie sind für eine sachlich und vorgehensmässig richtige Beurteilung und schulische Bewertung der Diplomarbeit verantwortlich. 2.1 Aufgaben / Verantwortung FGL Diplomleiter Diplomleiter Kandidaten Kandidaten Aufsichtskommission Die Organisation des genauen Zeitablaufs des Diplomsemesters, siehe Kapitel 3, wird durch die Schulleitung IBZ | zti geplant. Administrativ wird das Diplomsemester von der Fachgruppenleitung geführt. Sie hat die Möglichkeit eine Assistenz zuzuziehen, um diverse Aufgaben zu delegieren. Die Verantwortung aber bleibt in jedem Fall bei der Fachgruppenleitung. Folgende Aufgaben fallen in den Pflicht- & Verantwortungsbereich der Fachgruppenleitung: � Planung der personellen Einsätze (Prüfer und Experte) und der zeitlichen Abläufe für Präsentation und mündliche Prüfung. � Koordination betr. Schwierigkeitsgrad, einheitlicher Bewertung und Massstäbe über alle Diplomleiter und Schulorte. © by IBZ | zti / Änderungen vorbehalten Seite 7 von 19 P:\Public\03 Handbücher und Doku Administration\08 HB-IRG (IBZ-Reglemente)\08 Handbuch Diplomsemester\HB Diplomsemester für Studenten V4.3 110512.doc

<strong>Handbuch</strong> <strong><strong>Dipl</strong>omsemester</strong><br />

<strong>Dipl</strong>. <strong>Techniker</strong>/<strong>in</strong> <strong>HF</strong><br />

Sie soll die Fähigkeit der Studierenden im selbständigen Erarbeiten von Lösungen im Rahmen<br />

e<strong>in</strong>es Projektes aufzeigen (Handlungs- und Sozialkompetenz). Sie ist e<strong>in</strong> Teil der Ausbildung und<br />

der Qualifizierung zum Erwerb des Titels „<strong>Dipl</strong>. <strong>Techniker</strong> <strong>HF</strong>“.<br />

1.5 Geheimhaltung<br />

Es besteht grundsätzlich ke<strong>in</strong> Anrecht auf Geheimhaltung oder ähnliche Ansprüche für die<br />

<strong>Dipl</strong>omarbeit!<br />

Für die <strong>Dipl</strong>omarbeit besteht immer e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>sichtsrecht der Schulleitung, des Fachgruppenleiters,<br />

des <strong>Dipl</strong>omleiters sowie der Aufsichtskommission.<br />

� Wird das Vertrauen <strong>in</strong> diese Personen nicht gegeben, muss e<strong>in</strong>e andere Aufgabenstellung<br />

gewählt werden.<br />

Der Auftraggeber akzeptiert zudem, dass die <strong>Dipl</strong>omarbeit an der <strong>Dipl</strong>omausstellung ausgestellt<br />

und präsentiert werden muss (Bestandteil der <strong>Dipl</strong>omarbeit und Notengebung) und er ist<br />

sich bewusst, dass diese Anlässe öffentlich zugänglich s<strong>in</strong>d.<br />

1.6 Haftung<br />

Bei den bearbeitenden Projekten haften weder die Fachgruppenleitung, der <strong>Dipl</strong>omleitung noch die<br />

IBZ | zti für die Richtigkeit der Lösung sowie die Erreichung der vorgegebenen Ziele.<br />

1.7 Bekanntgabe von Noten<br />

Die Bekanntgabe von Noten darf nur durch die Schulleitung oder durch die von der Schulleitung<br />

beauftragten Personen erfolgen.<br />

Detailnoten- und Notizblätter, die der Erhebung und Ermittlung der Noten während der <strong>Dipl</strong>omarbeit,<br />

der Präsentation und mündlichen Prüfung dienen, werden nicht abgegeben.<br />

1.7.1 Notenschlüssel<br />

Um über alle Schulen, Klassen und Studenten e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Notengebung zu erreichen, ist die<br />

nachfolgende Formel für die Umrechnung der erreichten Punktzahlen <strong>in</strong> Noten massgebend:<br />

© by IBZ | zti / Änderungen vorbehalten Seite 6 von 19<br />

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