13.02.2013 Aufrufe

Bambini 8. Auflage - Kontakt- und Beratungsführer ... - Stadt Dortmund

Bambini 8. Auflage - Kontakt- und Beratungsführer ... - Stadt Dortmund

Bambini 8. Auflage - Kontakt- und Beratungsführer ... - Stadt Dortmund

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

28<br />

KranKheit & entwicKlunGsstörunGen<br />

Anmerkungen zu diesem Kapitel:<br />

Im Sommer 2010 erschien die 4. <strong>Auflage</strong><br />

der sehr umfangreichen <strong>und</strong> ausführlichen<br />

Broschüre „Frühe Hilfen für Kinder mit<br />

Handicaps”. Sie enthält Adressen, erklärt<br />

Fachbegriffe, verdeutlicht Zugangswege<br />

<strong>und</strong> beschreibt die gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen<br />

für die Inanspruchnahme von „Frühen<br />

Hilfen“ für Kinder mit seelischen, geistigen<br />

oder körperlichen Behinderungen.<br />

Die Broschüre „Frühe Hilfen für Kinder mit<br />

Handicaps“ ist erhältlich beim:<br />

• Ges<strong>und</strong>heitsamt der <strong>Stadt</strong> Dortm<strong>und</strong><br />

Hövelstraße 8, 44137 Dortm<strong>und</strong><br />

Martina Düring, Tel. 50-2 35 55<br />

mduering@stadtdo.de<br />

Im Internet ist die Broschüre als PDF-Datei<br />

unter www.dortm<strong>und</strong>.de/ges<strong>und</strong>heitsamt<br />

abrufbar.<br />

Hier erhalten Sie ebenfalls den „Dortm<strong>und</strong>er<br />

Wegweiser für Eltern chronisch<br />

kranker Kinder“. Dieser Wegweiser<br />

enthält die häufigsten <strong>und</strong> wichtigsten<br />

chronischen Krankheiten im Kindesalter<br />

mit den entsprechenden Hilfsangeboten.<br />

2.1 Beratung <strong>und</strong> Hilfe<br />

„Therapeutische Angebote für Kinder“<br />

siehe Kapitel 2.6., „Die städtischen Sozialbüros“<br />

siehe Kapitel 3.3.1<br />

• Ges<strong>und</strong>heitsamt der <strong>Stadt</strong> Dortm<strong>und</strong><br />

Hövelstraße 8, 44137 Dortm<strong>und</strong>, U<br />

Ges<strong>und</strong>heitsdienst für Kinder <strong>und</strong><br />

Jugendliche: Tel. 50-2 35 79<br />

rbreidenbach@stadtdo.de<br />

Sprachberatung: Mo–Do, Tel. 50-2 35 73<br />

ldielgre@stadtdo.de, (S = 1, 3, 5)*<br />

Beratung für Kinder <strong>und</strong> Jugendliche mit<br />

psychischen Problemen (auch für Angehörige/Betreuer):<br />

Mo–Fr 9.00–16.00 Uhr,<br />

Tel. 50-2 35 23, kschroeder@stadtdo.de<br />

• Klinikum Dortm<strong>und</strong> gGmbH<br />

Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)/<br />

Neuropädiatrie der Klinik für Kinder-<br />

<strong>und</strong> Jugendmedizin<br />

Beurhausstraße 40, 44137 Dortm<strong>und</strong><br />

Tel. 9 53-2 09 60, Fax 9 53-2 10 55<br />

www.klinikumdo.de/spz<br />

Diagnostik <strong>und</strong> Therapie von Entwicklungsstörungen<br />

<strong>und</strong> Behinderungen<br />

Entwicklungsneurologische Ambulanz<br />

(ENPA): Beratung für ehemalige extrem<br />

Frühgeborene <strong>und</strong> andere Risikokinder<br />

mit ihren Familien, (S = 5)*, U<br />

2.2 Hilfen <strong>und</strong> gesetzliche<br />

Regelungen für den<br />

Krankheits-/Pflegefall<br />

in der Familie<br />

2.2.1 Freistellung von der Arbeit<br />

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf<br />

Freistellung bei erkrankten Kindern unter<br />

12 Jahren bzw. erkrankten Kindern, die<br />

behindert <strong>und</strong> auf Hilfe angewiesen sind<br />

• pro Jahr, Kind <strong>und</strong> Elternteil 10 Tage –<br />

bei mehreren Kindern maximal 25 Tage<br />

je Elternteil<br />

• Alleinerziehende pro Jahr <strong>und</strong> Kind 20<br />

Tage – bei mehreren Kindern maximal<br />

50 Tage<br />

Voraussetzung ist immer ein ärztliches<br />

Zeugnis<br />

Wichtig: Auch in einer Patchworkfamilie<br />

kann sich ein Elternteil bei der Erkrankung<br />

eines nicht leiblichen Kindes für dessen<br />

Pflege von der Arbeit freistellen lassen.<br />

Allerdings nur, wenn er mit dem leiblichen<br />

Elternteil verheiratet ist oder eine Eingetragene<br />

Lebenspartnerschaft begründet hat.<br />

Eine bezahlte Freistellung von der Arbeit<br />

ist nur für kurze Zeit möglich – die Rechtsprechung<br />

geht von etwa 5 Arbeitstagen aus.<br />

*S=Sprachen: 1=Englisch, 2=Russisch, 3=Polnisch, 4=Ungarisch, 5=Türkisch, 6=Griechisch, 7=Schwedisch,<br />

8=Phillipinisch, 9=Französisch, 10=Ru mänisch, 11=Iranisch, 12=Portugisisch, 13=Serbokroatisch, 14=Italienisch,<br />

15=Spanisch, 16=Kroatisch, 17=Arabisch, 18=Marokkanisch,19=Nie der ländisch, 20=Dänisch, 21=Tamilisch,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!