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WOLFGANG SCHILD Rechtsanwalt

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anderes gewünscht oder beabsichtigt sein. Dies geben Wortlaut und grammatikalischer Sinn<br />

der Vorschrift aber nicht her.<br />

Der Begriff der „häuslichen Gemeinschaft“ fordert (im Unterschied zum Begriff „familiäre Le-<br />

bensgemeinschaft“) nicht das Bestehen der Elternschaft oder des Sorgerechts. Es mag etwas<br />

anderes gewünscht sein. Der Begriff gibt dies aber nicht her.<br />

iii) § 104a Abs. 2 S. 2 AufenthG: Ausländer, der sich als unbegleiteter Minderjähriger seit min-<br />

destens sechs Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet aufgehalten hat.<br />

Es genügt, wenn der Ausländer bis zum 1.7.2007 sechs Jahre (ununterbrochen geduldet, ges-<br />

tattet pp) im Bundesgebiet als unbegleiteter Minderjähriger gelebt hat. Eintritt der Volljährigkeit<br />

vor oder nach dem Stichtag ist unschädlich (so auch BMI, a.a.O., Rz. 341; IM NRW, a.a.O.,<br />

2.2).<br />

c) keine Anforderungen an die Aufenthaltsdauer<br />

aa) Minderjähriges Kind, das in häuslicher Gemeinschaft mit einem Ausländer lebt: Das Kind<br />

wird einbezogen (so auch BMI, a.a.O. Rz. 339; IM NRW, a.a.O., 1.6.1). Die Einbeziehung setzt<br />

voraus, dass der Ausländer alle Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs.<br />

1 AufenthG erfüllt.<br />

bb) Volljähriges Kind eines Ausländers, der sich am Stichtag 8 bzw. – falls der Ausländer in<br />

häuslicher Gemeinschaft mit einem minderjährigen Kind lebt - 6 Jahre ununterbrochen im Bun-<br />

desgebiet aufgehalten hat, wenn es bei der Einreise minderjährig war (§ 104a Abs. 2 S. 1 Auf-<br />

enthG; so auch BMI, a.a.O., Rz. 340; IM NRW, a.a.O., 2.1). Das volljährige Kind braucht selbst<br />

keine Voraufenthaltsvoraussetzungen zu erfüllen.<br />

Der Norm ist nach Wortlaut und grammatikalischem Sinn nicht zu entnehmen, dass das Kind<br />

vor oder an dem Stichtag eingereist sein oder seine bisherige Ausbildung im Bundesgebiet<br />

gehabt haben muss. Es mag etwa anderes gewünscht sein. Wortlaut und grammatikalischer<br />

Sinn geben dies aber nicht her.<br />

III. Integrationsvoraussetzungen<br />

1. Sicherung des Lebensunterhalts<br />

Wolfgang Schild<br />

<strong>Rechtsanwalt</strong><br />

Hohenstaufenring 63<br />

50674 Köln<br />

Seite 7

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