Protokoll der Sitzung vom 11. August 1999 1. Das Protokoll der ...

Protokoll der Sitzung vom 11. August 1999 1. Das Protokoll der ... Protokoll der Sitzung vom 11. August 1999 1. Das Protokoll der ...

12.02.2013 Aufrufe

Protokoll der Sitzung vom 11. August 1999 1. Das Protokoll der Sitzung vom 14.07.1999 wird verabschiedet. 2. Zur Situation der Roma innerhalb und außerhalb des Kosovo. Referentin: Anna Deilmolin, Rom e.V. (Bobstr. 6-8, 50676 Köln; Tel.: 0221-242536) Seit Mitte Juni 1999 flohen von den im Kosovo vormals lebenden rd. 170.000 Roma ca. 75.000 aus Furcht vor Übergriffen seitens der albanischen Bevölkerung. Die meisten Roma waren im Kosovo in der Umgebung von Prizren und in Gnjilane –im Osten- beheimatet. Die Roma sind seit ca. 500 Jahren im Kosovo ansässig und stellen keine einheitliche ethnische Volksgruppe dar. Es gibt orthodoxe, muslimische, nichtreligiöse Roma und Derwischroma. Ferner formierte sich die Gruppe der sog. Ägypter, das sind muslimisch-albanisch geprägte Roma, die einen eigenen politischen Status beanspruchten. „Die“ Roma gerieten mit dem Aufkommen des großserbischen und großalbanischen Nationalismus zwischen alle Fronten. Zunächst in den Balkankriegen 1912/1913. Mit Errichtung des großalbanischen Reiches von Mussolini wurden neben den Serben auch Roma und Juden vertrieben und ermordet. Nach 1945 setzten sich die Pressionen gegen die Roma fort, da sie bei Demonstrationen, Versammlungen oder Volkszählungen sowohl von serbischer als auch von albanischer Seite gezwungen wurden, sich zur jeweiligen Volksgruppe zu bekennen. Da Arbeitsplätze, gesundheitliche Versorgung und Bildungsmöglichkeiten von den beiden Hauptvolksgruppen monopolisiert wurden, sahen sich viele Roma gezwungen, sich bei der Beantragung von Pässen als Serben oder Albaner auszugeben. Der Druck auf die Roma verschärfte sich seit Ende der 80er Jahre. Daß Roma-Vertreter zur serbischen Verhandlungsdelegation in Rambouillet gehörten, wurde ihnen von der UCK als Hochverrat angekreidet, wie umgekehrt die Tatsache, daß Rugova versuchte, Roma-Vertreter für sich zu gewinnen. Über Rom e.V. kann eine umfangreiche Info-Mappe über die Lage der Roma angefordert werden (Unkostenbeitrag: 6,60 DM in Briefmarken). Eine bundesweite Tagung verschiedener Romavertreter (u.a. waren beteiligt die Süddeutsche Roma- Union, der Roma National Congress Int., das Europäische und bundesdeutsche Romano Informationszentrum und Carmen e.V.), die am 25./26.07.1999 in Münster stattfand, fordert u.a. die Aufnahme der Roma auf der Flucht vom Balkan als Kontingentflüchtlinge nach dem Kontingentflüchtlingsgesetz, einen sofortigen Abschiebestopp und ein Bleiberecht für Roma unabhängig von der bisherigen Aufenthaltsdauer in Deutschland. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, endlich die UN-Resolution zum Schutz der Minderheitenrechte der Roma zu ratifizieren (Forderungskatalog kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden). 3. Berichte • Hinweis aus dem Erftkreis Die Asylberatungsstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Brühl ist in der Zeit vom 24.09. bis zum 26.10.1999 aufgrund von Urlaub nur unregelmäßig besetzt. Die Vertretung von Gabriele Miller- Staudt übernimmt in dieser Zeit Klaus Jülich (Tel.: 02234-1857-0, -20). • Kosovo Das Innenministerium NRW teilt mit Schreiben vom 04.08.1999 Nr. I B 5/6.2.1 mit, daß mit sofortiger Wirkung bei den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) Bielefeld (für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster) und Düsseldorf (für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln) Zentrale Informationsstellen eingerichtet werden „mit dem vorrangigen Ziel der Förderung der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen mit albanischer Volkszugehörigkeit aus der Bundesrepublik Jugoslawien.“ Diese Informationsstellen haben u.a. die Aufgaben, Informationen insbesondere über den Kosovo zu sammeln und aufzubereiten (politische und wirtschaftliche Entwicklung, auch in den Regionen), kosovo-albanische Flüchtlinge über die Rückkehrmöglichkeiten zu beraten und die Organisation der freiwilligen Rückkehr vorzubereiten und zu koordinieren sowie die vorgesehenen Landesmittel auszuzahlen (ZAB Bielefeld, Tel.: 0521-51-8794, Fax: -8714; ZAB Düsseldorf, Tel.: 0211-7307-386, Fax: -387).

<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> <strong>1<strong>1.</strong></strong> <strong>August</strong> <strong>1999</strong><br />

<strong>1.</strong> <strong>Das</strong> <strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 14.07.<strong>1999</strong> wird verabschiedet.<br />

2. Zur Situation <strong>der</strong> Roma innerhalb und außerhalb des Kosovo.<br />

Referentin: Anna Deilmolin, Rom e.V. (Bobstr. 6-8, 50676 Köln; Tel.: 0221-242536)<br />

Seit Mitte Juni <strong>1999</strong> flohen von den im Kosovo vormals lebenden rd. 170.000 Roma ca. 75.000 aus<br />

Furcht vor Übergriffen seitens <strong>der</strong> albanischen Bevölkerung. Die meisten Roma waren im Kosovo in<br />

<strong>der</strong> Umgebung von Prizren und in Gnjilane –im Osten- beheimatet.<br />

Die Roma sind seit ca. 500 Jahren im Kosovo ansässig und stellen keine einheitliche ethnische<br />

Volksgruppe dar. Es gibt orthodoxe, muslimische, nichtreligiöse Roma und Derwischroma. Ferner<br />

formierte sich die Gruppe <strong>der</strong> sog. Ägypter, das sind muslimisch-albanisch geprägte Roma, die einen<br />

eigenen politischen Status beanspruchten. „Die“ Roma gerieten mit dem Aufkommen des<br />

großserbischen und großalbanischen Nationalismus zwischen alle Fronten. Zunächst in den<br />

Balkankriegen 1912/1913. Mit Errichtung des großalbanischen Reiches von Mussolini wurden neben<br />

den Serben auch Roma und Juden vertrieben und ermordet. Nach 1945 setzten sich die Pressionen<br />

gegen die Roma fort, da sie bei Demonstrationen, Versammlungen o<strong>der</strong> Volkszählungen sowohl von<br />

serbischer als auch von albanischer Seite gezwungen wurden, sich zur jeweiligen Volksgruppe zu<br />

bekennen. Da Arbeitsplätze, gesundheitliche Versorgung und Bildungsmöglichkeiten von den beiden<br />

Hauptvolksgruppen monopolisiert wurden, sahen sich viele Roma gezwungen, sich bei <strong>der</strong><br />

Beantragung von Pässen als Serben o<strong>der</strong> Albaner auszugeben. Der Druck auf die Roma verschärfte<br />

sich seit Ende <strong>der</strong> 80er Jahre. Daß Roma-Vertreter zur serbischen Verhandlungsdelegation in<br />

Rambouillet gehörten, wurde ihnen von <strong>der</strong> UCK als Hochverrat angekreidet, wie umgekehrt die<br />

Tatsache, daß Rugova versuchte, Roma-Vertreter für sich zu gewinnen.<br />

Über Rom e.V. kann eine umfangreiche Info-Mappe über die Lage <strong>der</strong> Roma angefor<strong>der</strong>t werden<br />

(Unkostenbeitrag: 6,60 DM in Briefmarken).<br />

Eine bundesweite Tagung verschiedener Romavertreter (u.a. waren beteiligt die Süddeutsche Roma-<br />

Union, <strong>der</strong> Roma National Congress Int., das Europäische und bundesdeutsche Romano<br />

Informationszentrum und Carmen e.V.), die am 25./26.07.<strong>1999</strong> in Münster stattfand, for<strong>der</strong>t u.a. die<br />

Aufnahme <strong>der</strong> Roma auf <strong>der</strong> Flucht <strong>vom</strong> Balkan als Kontingentflüchtlinge nach dem<br />

Kontingentflüchtlingsgesetz, einen sofortigen Abschiebestopp und ein Bleiberecht für Roma<br />

unabhängig von <strong>der</strong> bisherigen Aufenthaltsdauer in Deutschland. Außerdem wird die Bundesregierung<br />

aufgefor<strong>der</strong>t, endlich die UN-Resolution zum Schutz <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitenrechte <strong>der</strong> Roma zu ratifizieren<br />

(For<strong>der</strong>ungskatalog kann bei <strong>der</strong> Geschäftsstelle angefor<strong>der</strong>t werden).<br />

3. Berichte<br />

• Hinweis aus dem Erftkreis<br />

Die Asylberatungsstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Brühl ist in <strong>der</strong> Zeit <strong>vom</strong> 24.09. bis<br />

zum 26.10.<strong>1999</strong> aufgrund von Urlaub nur unregelmäßig besetzt. Die Vertretung von Gabriele Miller-<br />

Staudt übernimmt in dieser Zeit Klaus Jülich (Tel.: 02234-1857-0, -20).<br />

• Kosovo<br />

<strong>Das</strong> Innenministerium NRW teilt mit Schreiben <strong>vom</strong> 04.08.<strong>1999</strong> Nr. I B 5/6.2.1 mit, daß mit<br />

sofortiger Wirkung bei den Zentralen Auslän<strong>der</strong>behörden (ZAB) Bielefeld (für die Regierungsbezirke<br />

Arnsberg, Detmold und Münster) und Düsseldorf (für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln)<br />

Zentrale Informationsstellen eingerichtet werden „mit dem vorrangigen Ziel <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen mit albanischer Volkszugehörigkeit aus <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Jugoslawien.“ Diese Informationsstellen haben u.a. die Aufgaben, Informationen insbeson<strong>der</strong>e über<br />

den Kosovo zu sammeln und aufzubereiten (politische und wirtschaftliche Entwicklung, auch in den<br />

Regionen), kosovo-albanische Flüchtlinge über die Rückkehrmöglichkeiten zu beraten und die<br />

Organisation <strong>der</strong> freiwilligen Rückkehr vorzubereiten und zu koordinieren sowie die vorgesehenen<br />

Landesmittel auszuzahlen (ZAB Bielefeld, Tel.: 0521-51-8794, Fax: -8714; ZAB Düsseldorf, Tel.:<br />

0211-7307-386, Fax: -387).


- 2 -<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 05.08.<strong>1999</strong> Nr. A 5-936 046/7 an die Lagezentren <strong>der</strong> Innenminister/-senatoren<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> teilt <strong>der</strong> BMI mit, daß seit dem 02.08.<strong>1999</strong> <strong>der</strong> Flughafen in Pristina in begrenztem<br />

Umfang für humanitäre Charterflüge geöffnet ist. „Damit wird prinzipiell allen jugoslawischen<br />

Staatsangehörigen die Möglichkeit eröffnet, über den Flughafen Pristina in das Kosovo<br />

zurückzukehren“. Allerdings seien z.Zt. nur freiwillige Ausreisen möglich, die von <strong>der</strong> Internationalen<br />

Organisation für Migration (IOM) nur als Charterflug organisiert werden können. Für die freiwilligen<br />

Rückkehrer bestehe keine Paß- o<strong>der</strong> Dokumentenpflicht, ggfs. sei ein EU-Laissez-passer zu<br />

verwenden. IOM sorge im Flughafen Pristina für die Weiterleitung <strong>der</strong> Rückkehrer in sog. sichere<br />

Zielgebiete. Im Einvernehmen mit dem BMI hat das BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die<br />

Richtlinien des REAG-Programms Bosnien auf die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> freiwilligen Rückkehr von<br />

„Flüchtlingen und sonstigen Rückkehrwilligen in das Gebiet des ehemaligen Jugoslawien“<br />

ausgeweitet.<br />

Mit Erlaß <strong>vom</strong> 10.08.<strong>1999</strong> Nr. I B 5/6.2.1 regelt das Innenministerium NRW Antrags- und<br />

Auszahlungsverfahren für die Finanzierung <strong>der</strong> freiwilligen Ausreise nach dem REAG-Programm.<br />

Gewährt wird die Übernahme <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ungskosten mit dem Flugzeug sowie Kosten <strong>der</strong> durch IOM<br />

betreuten Weiterreise mit dem Bus <strong>vom</strong> Flughafen Pristina innerhalb des Kosovo. Innerhalb des<br />

GARP-Programms können Überbrückungshilfen (225,- DM für Kin<strong>der</strong> bis zu 12 Jahren; 450,- DM für<br />

alle Älteren; je Familie aber nicht mehr als <strong>1.</strong>350,- DM) in DM durch IOM in Pristina ausgezahlt<br />

werden. Die nach den REAG-/GARP-Programmen gewährten Hilfen werden je zur Hälfte aus<br />

Bundes- und Landesmitteln getragen. Anträge können bei Auslän<strong>der</strong>behörden, Sozialämtern und<br />

Verbänden <strong>der</strong> Freien Wohlfahrtspflege aufgenommen werden. Nach Bestätigung <strong>der</strong> im Antrag<br />

gemachten Angaben über Personalien und Ausweispapiere durch die zuständige Auslän<strong>der</strong>behörde<br />

wird <strong>der</strong> Antrag dann an die zuständige Zentrale Informationsstelle bei den Zentralen<br />

Auslän<strong>der</strong>behörden Bielefeld o<strong>der</strong> Düsseldorf übersandt. Nach Prüfung, inwieweit beantragte<br />

Leistungen in Anspruch genommen werden können, leitet die Zentrale Informationsstelle den Antrag<br />

an IOM weiter, die wie<strong>der</strong>um den Bewilligungsbescheid zurücksendet. <strong>Das</strong> Innenministerium weist<br />

darauf hin, daß z.Zt. freiwillige Rückreisen auf dem Landweg in den Kosovo noch nicht möglich sind.<br />

„Diesbezügliche Verhandlungen mit den Transitstaaten, vorrangig mit Mazedonien und Albanien,<br />

wird <strong>der</strong> Bund mit meiner Beteiligung in Kürze führen.“<br />

• Türkei<br />

Nach dem Besuch von Bundesaußenminister Fischer in <strong>der</strong> Türkei eskalierte die Verfolgung v.a. von<br />

Mitglie<strong>der</strong>n, Funktionären und Anhängern <strong>der</strong> pro-kurdischen Demokratischen Volkspartei (HADEP).<br />

Die neueste Welle <strong>der</strong> Festnahmen begann am 22.07.<strong>1999</strong> in Ankara, Istanbul, Izmir, Batman und<br />

Adana.<br />

Nach einer offiziellen Statistik des Türkischen Justizministeriums sitzen in <strong>der</strong> Türkei <strong>der</strong>zeit rd.<br />

<strong>1<strong>1.</strong></strong>350 Personen wegen politischer bzw. „terroristischer“ Straftaten in den Gefängnissen ein.<br />

In einem Schreiben an den türkischen Premierminister Ecevit <strong>vom</strong> 09.08.<strong>1999</strong> hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong><br />

Deutschen Sektion <strong>der</strong> Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) anläßlich<br />

<strong>der</strong> neuesten Verhaftungswelle seine ernste Sorge um die Gesundheit verhafteter Oppositionspolitiker<br />

vorgetragen. Ecevit wird darin aufgefor<strong>der</strong>t zu garantieren, daß den Oppositionspolitikern im<br />

Polizeigewahrsam kein Leid zugefügt werde. Ferner soll er auf <strong>der</strong> Grundlage einer ihm vorgelegten<br />

Liste mit Namen <strong>der</strong> Verhafteten die Begründungen dieser Verhaftungen veröffentlichen. Der<br />

Vorstand <strong>der</strong> Deutschen Sektion nennt in diesem Zusammenhang die Statistik des Türkischen<br />

Menschenrechtsvereins (IHD) <strong>vom</strong> April <strong>1999</strong>, die u.a. insgesamt 7.078 Personen in<br />

Polizeigewahrsam, 86 Tote durch Sicherheitskräfte, 24 außergerichtliche Hinrichtungen und Tote nach<br />

Folter, 37 Polizeirazzien in Redaktionen und 21 Organisationsverbote aufwies.<br />

Nach dem kürzlich <strong>vom</strong> Istanbuler Büro des IHD veröffentlichten Bericht über Folter in den ersten<br />

sechs Monaten des Jahres <strong>1999</strong> wandten sich 236 Menschen an das Büro und baten um Hilfe,<br />

nachdem sie gefoltert worden waren. 157 von ihnen wurden aus politischen Gründen festgenommen.<br />

Nach Angaben des IHD wird auf je<strong>der</strong> Polizei- und Gendarmeriewache Istanbuls systematisch<br />

gefoltert. Der Bericht hob die politische Abteilung des Polizeipräsidiums in <strong>der</strong> Vatan-Straße in<br />

Istanbul-Aksaray als einen Ort hervor, in <strong>der</strong> die Folter beson<strong>der</strong>s häufig vorkommt (84 Fälle<br />

innerhalb <strong>der</strong> ersten sechs Monate des Jahres <strong>1999</strong>).


- 3 -<br />

Verschiedene „Asylanwälte“ for<strong>der</strong>ten inzwischen in einem Offenen Brief Bundesaußenminister<br />

Fischer auf, dafür Sorge zu tragen, daß <strong>der</strong> am 13.07.<strong>1999</strong> aus Moldawien in die Türkei entführte und<br />

dort gefolterte Cevat Soysal, <strong>der</strong> in Deutschland als Asylberechtigter anerkannt ist, sicher nach<br />

Deutschland zurückkehren kann.<br />

• Altfallregelung<br />

Am 12.08.<strong>1999</strong> fand zur Frage <strong>der</strong> Altfallregelung in Hamm/Westfalen ein Gespräch mit Vertretern<br />

des Arbeitskreises Asyl Nordrhein-Westfalen e.V. und dem Innenpolitischen Sprecher <strong>der</strong> SPD-<br />

Bundestagsfraktion, Herrn Dieter Wiefelspütz (MdB), statt. Nach seiner Einschätzung will <strong>der</strong> BMI<br />

keine gesetzliche Regelung, da er dann eine öffentliche Auseinan<strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong> CDU/CSU<br />

befürchtet. Es gehe vielmehr darum, eine einvernehmliche Lösung auf Län<strong>der</strong>ebene zu finden. Die<br />

Chance hierfür beträgt nach Auffassung von Herrn Wiefelspütz „50:50“. Wenn eine Regelung im<br />

Laufe des nächsten halben Jahres nicht zustande käme, sei „die Sache gestorben“. Herr Wiefelspütz<br />

erklärte sich bereit, mit Herrn Engel (IM-NRW) über die Möglichkeit einer wie auch immer gearteten<br />

„Vorgriffsregelung“ zu sprechen. Gleichzeitig erklärte er sich bereit, im September mit seinen<br />

FraktionskollegInnen zu sprechen, daß sie sich gegenüber den Auslän<strong>der</strong>behörden ihres Wahlkreises<br />

dafür verwenden, zuzuwarten. Abschließend bot Herr Wiefelspütz an, über den Stand einer<br />

Altfallregelung zu informieren.<br />

Arbeitsverbot<br />

Nachdem <strong>der</strong> zuständige Abteilungsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung dem<br />

Präsidenten des Diakonischen Werkes <strong>der</strong> EKD am 22.06.<strong>1999</strong> mitteilte, daß die Frage des Zugangs<br />

neu einreisen<strong>der</strong> Flüchtlinge zum Arbeitsmarkt nochmals eingehend geprüft werden würde, berichtet<br />

die Süddeutsche Zeitung (SZ) <strong>vom</strong> 07.08.<strong>1999</strong> nun über konkrete Pläne, das Beschäftigungsverbot<br />

zumindest zu lockern. Nach dem, was die SZ in Erfahrung bringen konnte, „könnte am Ende eine<br />

einjährige Wartezeit für alle Flüchtlingsgruppen herauskommen. Und eine Arbeitsmarktprüfung wäre<br />

nur dort nötig, wo Bevorrechtigte erkennbar Bedarf anmelden“.<br />

Informationsverbund Asyl<br />

Der Informationsverbund Asyl, <strong>der</strong> seit Anfang <strong>1999</strong> diverse asylverfahrensrelevante<br />

Informationsdienste anbietet, wird ab Ende <strong>August</strong> <strong>1999</strong> eine umfassende Internet-Seite mit<br />

zahlreichen Hinweisen hauptsächlich zur Asylrechtsprechung und (z.T. online abrufbaren)<br />

Dokumenten zur Lage in den Herkunftslän<strong>der</strong>n anbieten. Adresse: www.asyl.net<br />

Agisra: Adressenän<strong>der</strong>ung<br />

Die Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung e.V. bezieht in <strong>der</strong><br />

Steinbergerstr. 40 in 50733 Köln ein neues Büro (Tel.: 0221-124019, Fax: 0221-9727492).<br />

Deutschkurse<br />

Die Volkshochschule Köln bietet ab dem 06.09.<strong>1999</strong> gegen Entgelt verschiedene Deutschkurse an.<br />

Anmelden kann man sich <strong>vom</strong> 23.08.-16.09.<strong>1999</strong> montags und donnerstags, 10-18 Uhr, bzw.<br />

dienstags und mittwochs, 10-16 Uhr, im VHS-Studienhaus, Josef-Haubrich-Hof 2, Raum 302.<br />

Telefonische Information unter 0221-221-25990.<br />

• Neues aus <strong>der</strong> Rechtsprechung<br />

Kosovo: Asylberechtigung aufgrund von Gruppenverfolgung<br />

<strong>Das</strong> VG Darmstadt hat in einem Urteil <strong>vom</strong> 24.06.<strong>1999</strong> Nr. 1 E 8460/93.A(4) das Bundesamt für die<br />

Anerkennung ausländischer Flüchtlinge verpflichtet, einen Kosovo-Albaner als Asylberechtigten nach<br />

Art. 16a Grundgesetz anzuerkennen. <strong>Das</strong> Gericht sieht auch nach Stationierung <strong>der</strong> KFOR-<br />

Friedenstruppe im Kosovo eine noch immer bestehende Gruppenverfolgung albanischer<br />

Volkszugehöriger. „Es erscheint deshalb für einen Asylsuchenden nicht zumutbar, die<br />

Verfolgungsfreiheit im Kosovo erst zu erproben, auch wenn gegenwärtig <strong>der</strong> serbische Staat durch die<br />

Militärpräsenz <strong>der</strong> KFOR weitgehend an Verfolgungsschlägen gehin<strong>der</strong>t ist. Dies gilt auch für die zu<br />

stellende Prognose, die auf einen absehbaren Zeitraum auszurichten ist, zumal <strong>der</strong> Kosovo weiterhin<br />

<strong>der</strong> Staatshoheit <strong>der</strong> Bundesrepublik Jugoslawien unterliegt ... Eine die Gewährung von Asyl


- 4 -<br />

ausschließende inländische Fluchtalternative besteht ebenfalls nicht“. <strong>Das</strong> Gericht geht dann auf die<br />

instabile Situation in Montenegro ein.<br />

Aufhebung des Abschiebehaftbeschlusses hinsichtlich eines Algeriers<br />

In einem Beschluß <strong>vom</strong> 27.07.<strong>1999</strong> Nr. 20 W 306/98 hat das OLG Frankfurt a.M. im Rahmen <strong>der</strong><br />

sofortigen weiteren Beschwerde eines Algeriers in Zurückweisungshaft die Aufhebung <strong>der</strong><br />

Haftanordnung angeordnet. <strong>Das</strong> Gericht weist ausdrücklich darauf hin, daß gegen<br />

Mitwirkungspflichten nicht verstoße, wer sich weigere, eine Erklärung zu unterschreiben, daß er bereit<br />

sei, freiwillig nach Algerien zurückzukehren. „Eine Verpflichtung zur Abgabe einer solchen<br />

Freiwilligkeitserklärung ist dem Gesetz nicht zu entnehmen". Im übrigen verlangten die algerischen<br />

Behörden in einer „Rückkehrerklärung“ eine eidliche Versicherung nicht nur über die<br />

Staatsangehörigkeit, son<strong>der</strong>n auch über die Freiwilligkeit <strong>der</strong> Rückkehr. Deutsche Behörden dürften<br />

aber keinesfalls „dazu beitragen, daß ein Algerier, <strong>der</strong> –aus welchen Gründen auch immer- nicht in<br />

sein Heimatland zurückkehren will, und dessen Ausreisepflicht (auch) deshalb zwangsweise<br />

durchgesetzt werden soll, zur Beschleunigung seiner Abschiebung gegenüber seinen Heimatbehörden<br />

eine falsche Erklärung o<strong>der</strong> gar eine falsche eidliche Versicherung über seine Rückkehrbereitschaft<br />

abgibt“.<br />

Amtsgericht Leverkusen: Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke <strong>der</strong><br />

Abschiebung<br />

Mit Beschluß <strong>vom</strong> 23.07.<strong>1999</strong> Nr. 50 Gs 433/99 ordnete das Amtsgericht Leverkusen wegen einer<br />

Abschiebung im Falle eines türkischen Staatsangehörigen die Durchsuchung <strong>der</strong> Wohnung seines<br />

Bru<strong>der</strong>s an. „Der Betroffene S. soll am 27.07.99 aus <strong>der</strong> Asylunterkunft ... 51375 Leverkusen<br />

abgeschoben werden. Sollte er sich in <strong>der</strong> ihm zugewiesenen Unterkunft nicht aufhalten, muß die<br />

Auslän<strong>der</strong>behörde davon ausgehen, daß er unangemeldet bei seinem Bru<strong>der</strong> ... tatsächlich wohnhaft<br />

ist. Unter <strong>der</strong> Anschrift des Bru<strong>der</strong>s findet <strong>der</strong> gesamte Schriftverkehr des Herrn S. mit seiner<br />

Verfahrensbevollmächtigten und dem Verwaltungsgericht statt.“ <strong>Das</strong> Verfahren beim Amtsgericht war<br />

ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Z.Zt. ist noch unklar, wer und warum hier Strafanzeige<br />

gestellt hat. Der Betroffene wurde am 27.07.<strong>1999</strong> abgeschoben.<br />

OVG Nie<strong>der</strong>sachsen: Krankheit als zielstaatsbezogenes Abschiebungshin<strong>der</strong>nis. Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Zuständigkeiten des Bundesamtes und <strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong>behörde<br />

Im Urteil <strong>vom</strong> 28.0<strong>1.</strong><strong>1999</strong> Nr. 11 L 4582/98 stellt das OVG Nie<strong>der</strong>sachsen fest, daß die Gefahr <strong>der</strong><br />

Verschlimmerung <strong>der</strong> Krankheit (im vorliegenden Fall: Asthma bronchiale) eines ausreisepflichtigen<br />

Auslän<strong>der</strong>s im Heimatland (hier: Türkei) aufgrund unzureichen<strong>der</strong> Behandlungsmöglichkeiten ein<br />

Abschiebungshin<strong>der</strong>nis nach § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG darstellen kann, dessen Feststellung dem<br />

Bundesamt und nicht <strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong>behörde obliegt. Eine Zuständigkeit <strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong>behörde bestehe<br />

auch dann nicht, wenn im Asylerstverfahren die Krankheit nicht geltend gemacht worden ist und das<br />

Bundesamt bzw. das Verwaltungsgericht festgestellt hat, daß die Voraussetzungen des § 53 AuslG<br />

nicht vorliegen. In diesem Fall könne die Erkrankung mangels des Vorliegens <strong>der</strong> Voraussetzungen<br />

des § 51 VwVfG zwar nicht gegenüber dem Bundesamt im Rahmen eines Asylfolgeverfahrens mit<br />

Erfolg geltend gemacht werden. Es verbliebe aber die Möglichkeit, beim Bundesamt ein<br />

Wie<strong>der</strong>aufgreifen <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG nach Ermessen zu<br />

beantragen (sog. Wie<strong>der</strong>aufgreifen im weiteren Sinne). Für eine entsprechende Ermessensreduzierung<br />

verweist das Gericht u.a. auf die bis zur Klarstellung im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes <strong>vom</strong><br />

25.<strong>1<strong>1.</strong></strong>1997 in <strong>der</strong> obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlichen Bewertung von Krankheit und<br />

<strong>der</strong>en Behandlungsmöglichkeiten im Heimatland.<br />

Aufgrund dieses Urteils bat im Juli <strong>1999</strong> das Innenministerium NRW den BMI um schnelle Klärung<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Verfahrensweise des Bundesamtes, ohne in eine inhaltliche Prüfung <strong>der</strong><br />

Angelegenheit einzutreten, entsprechende Anträge unter Hinweis auf § 71 Abs. 1 AsylVfG wegen<br />

Fehlens <strong>der</strong> Voraussetzungen des § 51 VwVfG abzulehnen.<br />

• Literaturhinweis<br />

WOGE e.V., Hamburg/Institut für Soziale Arbeit e.V., München (Hg.): Handbuch <strong>der</strong> Sozialen Arbeit<br />

mit Kin<strong>der</strong>flüchtlingen, 670 Seiten, erschienen im VOTUM-Verlag (Münster), ISBN 3-933158-08-7,<br />

DM 68,-. Für die 97 Artikel des Handbuchs wurden 94 sachkundige und bekannte AutorInnen aus


- 5 -<br />

Praxis und Wissenschaft gewonnen. „<strong>Das</strong> Handbuch stellt dieses noch recht junge und überregional<br />

sehr heterogene Feld Sozialer Arbeit grundlegende Informationen bereit. Erfahrungen im Umgang mit<br />

Kin<strong>der</strong>flüchtlingen und ihren sozialen und psychischen Schwierigkeiten werden dargestellt und die<br />

Fachdiskussion aus ihrem bisherigen Nischendasein herausgeführt“ (aus <strong>der</strong> Presseerklärung <strong>vom</strong><br />

<strong>1<strong>1.</strong></strong>08.<strong>1999</strong> zum Erscheinen des Handbuches). Bei <strong>der</strong> Vorstellung des Buches seitens VertreterInnen<br />

von WOGE e.V., des Bundesfachverbands unbegleitete min<strong>der</strong>jährige Flüchtlinge und von Pro Asyl<br />

wurden die For<strong>der</strong>ungen nach voller Umsetzung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>rechtskonvention, Aufhebung des von <strong>der</strong><br />

alten Bundesregierung erhobenen Gesetzesvorbehalts, Aussetzung des Flughafenverfahrens und <strong>der</strong><br />

Drittstaatenregelung für Kin<strong>der</strong>flüchtlinge, Beendigung <strong>der</strong> würdelosen zwangsweisen<br />

Altersfeststellungen, Verbot <strong>der</strong> Abschiebehaft für Min<strong>der</strong>jährige und nach Aufhebung des<br />

Arbeitsverbotes bekräftigt.<br />

• Materialauswahl (über die Geschäftsstelle gegen Kostenbeteiligung erhältlich)<br />

- UNHCR: Hintergrundinformation über das Asylsystem in Rumänien im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Rückführung von Asylsuchenden (nichtamtliche deutsche Übersetzung, Juli <strong>1999</strong>)<br />

- UNHCR: Stellungnahme zu Staatsangehörigkeits- und Statusfragen im Zusammenhang mit dem<br />

Konflikt zwischen Äthiopien und Eritrea (<strong>August</strong> <strong>1999</strong>)<br />

- UNHCR: Festlegung <strong>der</strong> europäischen Asyl-Agenda: UNHCR-Empfehlungen zum Tampere<br />

Gipfel (Oktober <strong>1999</strong>), <strong>August</strong> <strong>1999</strong> (dt. Fassung)<br />

- ECRE: „Alternativer Aktionsplan“ zur bestmöglichen Umsetzung <strong>der</strong> Bestimmungen des<br />

Amsterdamer Vertrages über Einwan<strong>der</strong>ung, Asyl, Integration und Nichtdiskriminierung, April<br />

<strong>1999</strong><br />

4. Termine und Veranstaltungen<br />

- 03.09.<strong>1999</strong>, 19.00 Uhr „nach dem Krieg ist vor dem Krieg“ – Veranstaltung <strong>der</strong> Volkshochschule<br />

Köln mit Rom e.V., Öffentlichkeit gegen Gewalt, Kölner Appell u.a. zum Antikriegstag, Ort: VHS<br />

Köln, Forum I, Josef-Haubrich-Hof.<br />

- 03.-05.09.<strong>1999</strong> Tagung: Kulturaustausch o<strong>der</strong> Kulturboykott – Was hilft den Menschenrechten?<br />

Veranstaltungsort: Evangelische Akademie an <strong>der</strong> Ruhr. Veranstalter: Ev. Akademie an <strong>der</strong> Ruhr<br />

in Zusammenarbeit mit dem Theater an <strong>der</strong> Ruhr. Information Anmeldung: Ev. Akademie an <strong>der</strong><br />

Ruhr, Uhlenhorstweg 29, 45479 Mülheim an <strong>der</strong> Ruhr, Rel. 0208/599060, Fax 0208/59906600.<br />

- 05.09.<strong>1999</strong>, 12.00 Uhr, Eröffnung <strong>der</strong> Fotoausstellung von Özgür Nizam und Insa Wessendorf:<br />

Zwischen den Burgtürmen: Diyarbakir. Ort: Mülheimer Selbsthilfe Teestube e.V., Interkultureller-<br />

Treff, Berliner Str. 77, 51063 Köln.<br />

- 06.09.<strong>1999</strong>, 19.30 Uhr, KA-MER- ein Frauenprojekt in Diyarbakir. Dia-Vortrag von Insa<br />

Wessendorf. Ort: wie oben.<br />

- 07.09.<strong>1999</strong>, 19.30 Uhr, Min<strong>der</strong>heiten in Diyarbakir. Dia-Vortrag mit Özgür Nizam. Ort: wie oben.<br />

- 9./10.09.<strong>1999</strong> Tagung: Die Grammatik urbanen Zusammenlebens. Konstruktion, Rekonstruktion,<br />

Reflexion. Tagungsort: Repräsentationssaal <strong>der</strong> Universität zu Köln, Klosterstr. 79b, 50931 Köln.<br />

Veranstalter: Forschungsstelle für interkulturelle Studien in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong><br />

Landeszentrale für politische Bildung NRW und dem Kölner Appell gegen Rassismus e.V.<br />

Information und Anmeldung: Forschungsstelle für interkulturelle Studien, Gronewaldstr. 2, 50931<br />

Köln, Tel. 0221/4704739 o<strong>der</strong> 4706331, Fax 0221/4704717.<br />

- 15.09.<strong>1999</strong>, 17.30 Uhr Bildungschancen und berufliche Perspektiven für jugendliche Flüchtlinge<br />

mit unsicherem Aufenthaltsstatus. Referent: Holger Jäger, Arbeitsamt Köln, Berufsberatung.<br />

Veranstaltungsort: „Kapitelsaal“ des Domforums, Domkloster 3, Köln. Veranstalter: Kath.<br />

Bildungswerk Köln und PSZ Köln.<br />

- 17.09.<strong>1999</strong> Tagung: Suchbewegungen nach einer Bildung für eine nachhaltige Entwicklung.<br />

Pädagogen/-innen aller Sparten vereinigt Euch. Veranstaltungsort: Ököbildungswerk, Herwarthstr.<br />

22, Köln. Eine Veranstaltung <strong>der</strong> VHS Köln und des Ökobildungswerks. Information und<br />

Anmeldung: VHS-Geschäftsstelle Nippes, Tel. 0221/9723217, Fax 0221/9732318.<br />

- 17./18.09.<strong>1999</strong> Tagung: Fluchtursachen. Tagungsort: Haus <strong>der</strong> Kirche – Evangelische Akademie<br />

Baden, Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb. Veranstalter: Evangelische Akademie Baden in<br />

Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Evangelischen Akademie Bad Boll und dem Arbeitskreis Asyl Baden-<br />

Württemberg. Information und Anmeldung: Evangelische Akademie Baden, Postfach 2269, 76010<br />

Karlsruhe, Tel. 0721/9175354, Fax 0721/9175350.


- 6 -<br />

- 17.-19.09.<strong>1999</strong> Tagung: Für eine Europäische Union des Asyl- und Menschenrechtsschutzes.<br />

Tagungsort: Ev. Akademie Arnoldshain (Taunus). Veranstalter: Komitee für Grundrechte und<br />

Demokratie und Ev. Akademie Arnoldshain. Info unter Tel.: 0221-9726920.<br />

- 17.-19.09.<strong>1999</strong> Tagung: Multikultur im Stadtteil – Interkulturelle gemeinwesenorientierte<br />

Jugendarbeit. Veranstalter: Informations-, Dokumentations- und Aktionszentrum gegen<br />

Auslän<strong>der</strong>feindlichkeit (IDA e.V.). Tagungsort: CJD Bonn – Internationales Jugendforum.<br />

Information und Anmeldung: IDA e.V., Friedrichstr. 61a, 40217 Düsseldorf, Tel.: 0211-371026,<br />

Fax: 0211-382188.<br />

- 0<strong>1.</strong>/02.10.<strong>1999</strong> Tagung: Migration und Flucht im Zeichen <strong>der</strong> Globalisierung. Tagungsort:<br />

Heilpädagogische Fakultät, Klosterstr. 79b, 50931 Köln. Veranstalter: Universität zu Köln.<br />

- 13.10.<strong>1999</strong> Unbegleitete min<strong>der</strong>jährige Flüchtlinge in Deutschland – Lebenssituation und<br />

Zukunftsaussichten. Referentin: Helga Jochenhövel-Schiecke, Internationaler Sozialdienst<br />

Frankfurt a.M. Veranstaltungsort: „Kapitelsaal“ des Domforums, Domkloster 3, Köln.<br />

Veranstalter: Kath. Bildungswerk Köln und PSZ Köln.

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