Checkliste
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<strong>Checkliste</strong><br />
zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Rückführungsmaßnahmen<br />
(Stand 2/2009)<br />
Die Ausländerbehörde soll nach Möglichkeit mit Ausreisepflichtigen vor einer Abschiebung ein klärendes Gespräch führen<br />
und dabei die in der nachstehenden <strong>Checkliste</strong> aufgeführten Punkte ansprechen bzw. beachten. Es empfiehlt sich, die<br />
<strong>Checkliste</strong> zu Dokumentationszwecken mit ggf. notwendig werdenden ergänzenden Erläuterungen zur Ausländerakte zu<br />
nehmen.<br />
Personaldaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, LKZ) des bzw. der Betroffenen<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
Anlage Thema<br />
Anlage 1<br />
Anlage 2<br />
I. Allgemeines<br />
Vorbemerkung<br />
Anlagenübersicht<br />
Vorbereitung der Abschiebung<br />
II. Besonderheiten bei Abschiebungen von Familien oder<br />
Minderjährigen<br />
III. Besonderheiten im Falle einer Erkrankung oder<br />
Schwangerschaft<br />
I. Allgemeines<br />
Durchführung der Abschiebung<br />
II. Abholung in der Unterkunft<br />
Anlage 3 Abschiebung aus der Haft<br />
Anlage 4 Transport zum Flughafen<br />
Erledigungshinweise<br />
erledigt (+) / entfällt (-)<br />
1
Vorbemerkungen<br />
Nach dem Gesetz ist ein Ausländer unverzüglich zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet,<br />
wenn er einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt. Ist eine Ausreisefrist<br />
gesetzt, muss er die Ausreisepflicht innerhalb der Frist erfüllen. Dabei besteht für den Ausländer die<br />
Möglichkeit, die Ausreisepflicht selbst umzusetzen (z. B. mit finanzieller Unterstützung durch IOM,<br />
etc.).<br />
Sollte der Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen werden und die Ausreisepflicht vollziehbar sein,<br />
muss nach dem Gesetz die Abschiebung erfolgen.<br />
Die Verwendung der <strong>Checkliste</strong> soll die unvermeidlichen Beeinträchtigungen und Belastungen einer<br />
Abschiebung für die Betroffenen auf ein Mindestmaß reduzieren sowie die Abläufe und das<br />
Zusammenwirken der beteiligten Behörden optimieren.<br />
Bei der Abschiebung wird dem Schutz von Ehe und Familie, insbesondere der Familieneinheit,<br />
grundsätzlich Rechnung getragen. Vollziehbar ausreisepflichtige Familienangehörige sollen<br />
gemeinsam abgeschoben werden. Sollte das im besonderen Einzelfall nicht möglich sein, sind die<br />
Regeln der Anlage 1, Nr. II zu beachten.<br />
2
Anlage 1 Vorbereitung der Abschiebung<br />
I. Allgemeines<br />
1. Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen gem. § 60a Abs. 5 AufenthG,<br />
wonach eine Abschiebung, die länger als ein Jahr ausgesetzt ist, mindestens<br />
einen Monat vorher angekündigt werden muss.<br />
2. Vollständig ausgefülltes Rückführungsersuchen an die Bezirksregierung<br />
Düsseldorf – Zentrale Flugabschiebung – oder in Amtshilfefällen an die<br />
zuständige ZAB, senden. Hierin sind Besonderheiten und Terminwünsche auf<br />
der ersten Seite deutlich zu vermerken (s. Verfügung Bezirksregierung<br />
Düsseldorf „Verfahrensregelungen bei Rückführungen“ vom 31.07.2007)<br />
3. Das Ersuchen ist nur zu stellen, wenn alle für die Abschiebung notwendigen<br />
Unterlagen vorliegen:<br />
� Reisepass bzw. Passersatzpapier einschl. einer Kopie der Namens-, Foto-<br />
und Gültigkeitsseite bzw. die Zusage der Auslandsvertretung zur<br />
Ausstellung eines Passersatzes<br />
� Kopie der Ordnungsverfügung bzw. des Asylablehnungsbescheides,<br />
aufgrund derer die Abschiebung erfolgt,<br />
� ggf. Kopie des Haftbeschlusses,<br />
� AZR-Ausdruck pro Person,<br />
� Flugreisetauglichkeitsbescheinigung im Bedarfsfall (siehe auch Ziff. III).<br />
4. Prüfung, ob die Voraussetzungen für den Erlass ggf. erforderlicher richterlicher<br />
Beschlüsse vorliegen.<br />
� Abschiebungshaftbeschluss<br />
� Ergreifensbeschluss<br />
� Betretensbeschluss<br />
� Durchsuchungsbeschluss<br />
Beachtung der Richtlinien zur Vorbereitungs- und Sicherungshaft<br />
(§ 62 AufenthG), s. Erlass vom 19.01.2009<br />
5. Durchbeförderung bei der zuständigen Stelle beantragen.<br />
6. Transportmaßnahmen über „LTraKo / ZAB Köln“ anmelden<br />
7. Prüfung, ob entsprechend der Erläuterungen des Runderlass vom 05.12.2008,<br />
AZ 15-39.22.01-05 (Grundsätze der Kostenerstattung im Zusammenhang mit<br />
Abschiebungen ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehöriger) eine<br />
Sicherheitsleistung zur Deckung der Abschiebungskosten erhoben bzw.<br />
einbehalten werden kann.<br />
8. Prüfung, ob entsprechend Erlass vom 30.01.2004, AZ 15.1 / I.30.2 (Handgeld für<br />
mittellose Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen der Rückführung), ein<br />
Handgeld auszuzahlen ist.<br />
9. Sobald sich Gründe für eine Stornierung der Maßnahme ergeben, ist<br />
unverzüglich die Bezirksregierung bzw. die BPOL und ggf. die beauftragte ZAB<br />
sowie LTraKo zu informieren.<br />
Erledigungshinweise<br />
erledigt (+) / entfällt (-)<br />
3
II. Besonderheiten bei Abschiebungen von Familien oder<br />
Minderjährigen<br />
1. Die Trennung der Familie sollte nach Möglichkeit vermieden werden. In<br />
unvermeidbaren Fällen sind die Gründe, die zur Trennung geführt haben, und<br />
die Maßnahmen, die ergriffen wurden (Amtshilfe der Polizei oder anderer<br />
Ausländerbehörden), um nicht angetroffene Familienmitglieder ausfindig zu<br />
machen und damit eine gemeinsame Abschiebung möglichst zu realisieren, zu<br />
dokumentieren.<br />
2. Sollte die Trennung eines minderjährigen Kindes von der Familie unvermeidbar<br />
sein, ist unverzüglich das zuständige Jugendamt zu unterrichten, um die<br />
umgehende Inobhutnahme zu gewährleisten. Das Kindeswohl ist zu<br />
berücksichtigen. Hier ist eine Dokumentation besonders wichtig.<br />
3. Wird ein unbegleiteter Minderjähriger abgeschoben, ist die Übernahme durch<br />
einen Sorgeberechtigten bzw. eine zuständige Stelle im Zielstaat sicher zu<br />
stellen und zu dokumentieren. Entsprechende Unterlagen (ggf. mit Übersetzung)<br />
sind bei der Abschiebung der BPOL vorzulegen.<br />
III. Besonderheiten im Falle einer Erkrankung oder Schwangerschaft<br />
1. Prüfung von Transport-, Gewahrsams- / Haftfähigkeit und Flugreisetauglichkeit.<br />
Liegt eine Schwangerschaft vor und in welcher SSW befindet sich die Frau? (Bei<br />
Schwangeren auch Fristen nach der Best.-Rück Luft und den medizinischen<br />
IATA-Richtlinien beachten)<br />
2. Vollständige Informationsweitergabe von (gesicherten) Erkenntnissen im<br />
Rahmen der Anmeldung zur Flugabschiebung über Erkrankungen, die<br />
Auswirkungen auf den Vollzug der Abschiebung haben könnten (z. B. HIV / Aids,<br />
TBC, Hepatitis u. a. ).<br />
Nachträglich bekannt werdende Informationen unverzüglich an die<br />
Bezirksregierung Düsseldorf und die BPOL melden.<br />
3. Rechtzeitig vor der Abschiebung die notwendigen Medikamente inkl.<br />
Einnahmeverordnung für den Flug besorgen und für eine angemessene Zeit im<br />
Zielstaat zur Verfügung stellen.<br />
4. Ist eine Weiterbehandlung, eine Übergabe an medizinisches Personal oder eine<br />
stationäre Unterbringung im Zielstaat erforderlich, sind die notwendigen<br />
Unterlagen (z. B. Erklärung der Behörden des Zielstaates, Vereinbarung mit der<br />
deutschen Auslandsvertretung im Zielstaat bezüglich der Übernahme, ärztliche<br />
Atteste u. a.) ggf. mit Übersetzung der BPOL vorzulegen.<br />
5. Erforderliche Flugreisetauglichkeitsbescheinigung gem. Best.-Rück Luft<br />
besorgen (max. 14 Tage vor der Abschiebung).<br />
4
Anlage 2 Durchführung der Abschiebung<br />
Vor Beginn jeder Abschiebungsmaßnahme ist der geordnete Verlauf durch entsprechende<br />
Einsatzplanung, Einsatzbesprechung mit konkreter Aufgabenzuweisung, Abstimmung mit<br />
sonstigen beteiligten Stellen (z. B. Polizei, Arzt, Hausmeister) sicher zu stellen.<br />
I. Allgemeines<br />
1. Kommunikation mit dem Abzuschiebenden kann deeskalierend wirken. Den<br />
weiteren Ablauf erklären.<br />
2. Durchsuchung des Abzuschiebenden, spätestens bevor er ins Fahrzeug<br />
genommen wird (Eigensicherung und Sicherung des Abzuschiebenden –<br />
Selbstverletzung)<br />
3. Bei einer Fesselung sind die Vorschriften zur Anwendung des unmittelbaren<br />
Zwangs und die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten. Siehe Runderlass<br />
IM NRW vom 24.08.2002, AZ. 15-39.16.01-1 (Eigensicherung ABH) sowie die<br />
Best.-Rück Luft<br />
4. Während der Abschiebung ist die telefonische Erreichbarkeit des<br />
Sachbearbeiters in der Ausländerbehörde und der Einsatzkräfte sicher zu<br />
stellen.<br />
II. Abholung in der Unterkunft<br />
1. Genügend Zeit für das Einpacken der persönlichen Gegenstände<br />
berücksichtigen. Gepäckgrenze beachten (i. d. R. 20-25 kg). Auf die Mitnahme<br />
von wichtigen Dokumenten (Führerschein, Zeugnisse etc.) hinweisen.<br />
2. Darauf achten, dass das Gepäck in Koffer oder sonstigen für die Reise<br />
geeigneten Verpackungen gepackt wird (keine Plastiktüten, ggf. Kartons /<br />
Nylontaschen mit zur Wohnung nehmen).<br />
3. Technische Geräte wie z. B. Fernsehgeräte werden nur in der noch nicht<br />
geöffneten Werksverpackung befördert, deshalb klären und dokumentieren, was<br />
mit den nicht mehr original verpackten Geräten geschehen soll.<br />
4. Gepäck mit Namensschildern versehen.<br />
5. Bei Bedarf nach Möglichkeit telefonieren lassen. Am Flughafen besteht<br />
grundsätzlich keine Möglichkeit zu telefonieren.<br />
6. Darauf achten, dass persönliche Gegenstände, Handys und Wertsachen im<br />
Koffer verpackt sind. Bargeld und Reisedokumente gehören nicht in den Koffer.<br />
7. Für die Reise notwendige Medikamente inkl. Einnahmeverordnung separat<br />
einpacken und ggf. noch in der Apotheke besorgen, damit sie bei Bedarf<br />
während der Reise genommen werden können. Falls erforderlich für die erste<br />
Zeit im Heimatland die ausreichende Medikamentenversorgung sicher stellen.<br />
Medikamente, die während der Reise genommen werden müssen, sind der<br />
BPOL zu übergeben, nicht benötigte Medikamente sind ins Reisegepäck zu<br />
packen.<br />
8. Auf angemessene und der Witterung angepasste Kleidung und festes<br />
Schuhwerk der abzuschiebenden Person ist zu achten.<br />
9. Bei Bedarf Hygieneartikel und sofern Kleinkinder mit der Familie abgeschoben<br />
werden, ausreichende Babynahrung, Getränke, Windeln und Spielzeug<br />
gesondert als „Handgepäck“ einpacken.<br />
Erledigungshinweise<br />
erledigt (+) / entfällt (-)<br />
5
Anlage 3 Abschiebung aus der Haft<br />
1. Nach Erhalt der Flugbestätigung die Flugdaten der Abschiebung der JVA<br />
mitteilen.<br />
2. Die Abholzeit aus der JVA spätestens einen Tag vor der Maßnahme der JVA<br />
mitteilen.<br />
3. Die Einsatzkräfte informieren, welche JVA im Falle des Scheiterns der<br />
Abschiebung für die Aufnahme des Betroffenen zuständig ist.<br />
4. Informationen zum eventuell vorhandenen Überbrückungsgeld bei der JVA<br />
einholen. (siehe Erläuterungen des IM zur Pfändbarkeit von Überbrückungsgeld<br />
vom 29.09.2008)<br />
Erledigungshinweise<br />
erledigt (+) / entfällt (-)<br />
6
Anlage 4 Transport zum Flughafen<br />
1. Mitführen von allen notwendigen Unterlagen für die Übergabe an die BPOL (z. B.<br />
Reisedokumente einschl. einer Kopie, Durchbeförderungsgenehmigung,<br />
Ordnungsverfügung, AZR-Ausdruck, Haftbeschluss, bei Erkrankung ärztliches<br />
Attest und aktuelle Flugreisetauglichkeitsbescheinigung u. a.)<br />
2. Klarsichtbeutel für die persönliche Habe (Handy, Geld, Schlüssel etc.) bereit<br />
halten und getrennt von den Abschiebungsunterlagen aufbewahren.<br />
3. Finanzielle Fragen mit dem Abzuschiebenden klären. Geld, das nicht sicher<br />
gestellt wird, an den Ausländer aushändigen, bevor er der BPOL übergeben wird<br />
(Übergabe des Geldes quittieren lassen). Handgelderlass beachten.<br />
4. Belehrung nach § 95 AufenthG aushändigen.<br />
5. Versorgung des Abzuschiebenden bei längeren Fahrten sicherstellen,<br />
insbesondere wenn Kinder betroffen sind (Essen, Getränke, Spielzeug, ggf.<br />
notwendige Medikamente),<br />
6. Besonderheiten, die während der Zuführung auftreten, sind unverzüglich an die<br />
BPOL weiter zu geben, weil sie Auswirkungen auf den Vollzug der Abschiebung<br />
haben können. Dies können z. B. eine plötzlich auftretende Erkrankung, eine<br />
sich darstellende Gefährdungslage oder sonstige Probleme sein, die während<br />
der Fahrt aufgetreten sind.<br />
7. Die BPOL über Eil- oder Asylfolgeanträge informieren.<br />
8. Wartezeit am Flughafen bis 30 Minuten nach dem Abflug einplanen und<br />
sicherstellen, dass bei einer gescheiterten Abschiebungsmaßnahme der<br />
Abzuschiebende unverzüglich wieder bei der BPOL abgeholt wird.<br />
Erledigungshinweise<br />
erledigt (+) / entfällt (-)<br />
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