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Tätigkeitsbericht des Integrationsrates 2004-2009 - Förderverein ...

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Vom Ausländerbeirat zum<br />

Integrationsrat<br />

Seit den 70er Jahren <strong>des</strong> letzten<br />

Jahrhunderts gab es in Städten und<br />

Gemeinden verschiedene Gremien,<br />

welche die politische Beteiligung von<br />

den nicht wahlberechtigten Ausländern<br />

gewährleisten sollten. In Köln<br />

wurde 1979 ein Ausländerbeirat vom<br />

Stadtrat berufen. Menschen, die sich<br />

in besonderer Weise für die Belange<br />

der ausländischen Arbeitnehmer<br />

stark machten, wurden von der Kommunalpolitik<br />

benannt, sie bei Fragen<br />

der Integration zu beraten. Schon<br />

bald gab es aber Debatten über die<br />

demokratische Legitimierung <strong>des</strong><br />

Ausländerbeirats.<br />

P olitische Partizipation von<br />

Migranten ist von elementarer<br />

Bedeutung für die politische und<br />

gesellschaftliche Entwicklung der<br />

Stadt, da nur diejenigen sich auch<br />

für das Gemeinwesen verantwortlich<br />

fühlen, die mitbestimmen können.<br />

Kölner Migrantinnen und Migranten<br />

müssen in die kommunalen<br />

politischen Entscheidungsprozesse<br />

einbezogen werden, wenn Integration<br />

gelingen soll.<br />

Insbesondere Migrantenvereine,<br />

aber auch Wohlfahrtsverbände setzten sich für die Direktwahl <strong>des</strong> Ausländerbeirates<br />

ein. 1984 kam es in Köln zur ersten Urwahl zum Ausländerbeirat.<br />

Alle volljährigen Kölnerinnen und Kölner ohne deutschen Pass<br />

waren aufgerufen, ihre politische Vertretung zu wählen. Daneben konnten<br />

auch deutsche Staatsbürger mit und ohne Migrationshintergrund in den<br />

Ausländerbeirat gewählt werden. Neben den direkt gewählten Mitgliedern<br />

gehörten zudem Vertreter der Ratsfraktionen mit Stimmrecht dem Ausländerbeirat<br />

in Köln an.<br />

Der Ausländerbeirat konnte sich gemäß der städtischen Hauptsatzung<br />

zu allen Fragen der Kommunalpolitik einbringen und besaß das Recht,<br />

Anträge an den Stadtrat zu stellen. Allerdings war das Gremium nicht<br />

in der Gemeindeordnung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen verankert.<br />

Der Ausländerbeirat war rein beratend tätig ohne die Möglichkeit der<br />

Verwaltung durch eigene Beschlüsse Aufträge zu erteilen, wie dies Fachausschüsse<br />

können.<br />

Integrationsrat Köln 7

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