12.02.2013 Aufrufe

Tätigkeitsbericht des Integrationsrates 2004-2009 - Förderverein ...

Tätigkeitsbericht des Integrationsrates 2004-2009 - Förderverein ...

Tätigkeitsbericht des Integrationsrates 2004-2009 - Förderverein ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz<br />

Im Sommer 2006 verabschiedete der Bun<strong>des</strong>tag das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.<br />

Mit der Verabschiedung erfüllte Deutschland eine<br />

Richtlinie der Europäischen Union, die in vergleichsweise scharfer Form<br />

die Diskriminierung aufgrund der Herkunft, <strong>des</strong> Geschlechts, sexueller<br />

Neigung oder Ähnlichem ablehnt und eine Sanktionierung fordert.<br />

Der Kölner Integrationsrat befasste sich im Sommer 2006 mit den<br />

Inhalten <strong>des</strong> Gesetzes. Die Mitglieder begrüßten, dass es nun eine gesetzliche<br />

Regelung gebe, kritisierten aber zugleich, dass die Bun<strong>des</strong>regierung<br />

sich auf die europäischen Minimalanforderungen beschränkt habe.<br />

Insbesondere Diskriminierung bei Wohnungssuche und Vermietung werde<br />

häufig beklagt, sei aber nur schwer nachweisbar. Die EU-Richtlinie hatte<br />

gerade für solche Fälle eine starke Vereinfachung bei der Beweisführung<br />

für die Betroffenen vorgesehen, die aber im deutschen Gesetz weitgehend<br />

unberücksichtigt blieb.<br />

Da die Aufklärung über Diskriminierung im Gesetz einen hohen Stellenwert<br />

einnimmt, beauftragten die Mitglieder <strong>des</strong> IR die Verwaltung,<br />

eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz<br />

durchzuführen. Diese fand am 14. September 2006 im<br />

Bürgerzentrum Ehrenfeld statt und richtete sich in erster Linie an ehren-<br />

und hauptamtliche Mitarbeiter von Interkulturellen Zentren und anderen<br />

Organisationen, die in der Beratung von Migrantinnen und Migranten tätig<br />

sind.<br />

Im weiteren Verlauf der Amtsperiode, erschien eine Informationsbroschüre<br />

in Zusammenarbeit mit der städtischen Anti-Diskriminierungsstelle.<br />

Unter dem Titel „Dissen – nicht mit mir“ werden insbesondere<br />

Jugendliche und Schülerinnen und Schüler über Diskriminierung und die<br />

Formen dagegen vorzugehen informiert.<br />

Das Kölner Drei-Säulen-Modell<br />

Gute Beratung und ein Netzwerk der Unterstützung sind für die wirksame<br />

Bekämpfung der Diskriminierung notwendig. Schon 2001 setzte<br />

die Stadt Köln eine Antidiskriminierungsbeauftragte ein. Außerdem wird<br />

von der Stadtverwaltung eine Antidiskriminierungsrichtlinie erarbeitet.<br />

Diese Richtlinie enthält Bestimmungen, wie Diskriminierung innerhalb der<br />

Verwaltung bekämpft wird. Außerdem können sich Bürger an die Antidiskriminierungsbeauftragte<br />

wenden, wenn sie meinen, diskriminiert worden<br />

zu sein.<br />

Integrationsrat Köln 47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!