Tätigkeitsbericht des Integrationsrates 2004-2009 - Förderverein ...
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Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz<br />
Im Sommer 2006 verabschiedete der Bun<strong>des</strong>tag das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.<br />
Mit der Verabschiedung erfüllte Deutschland eine<br />
Richtlinie der Europäischen Union, die in vergleichsweise scharfer Form<br />
die Diskriminierung aufgrund der Herkunft, <strong>des</strong> Geschlechts, sexueller<br />
Neigung oder Ähnlichem ablehnt und eine Sanktionierung fordert.<br />
Der Kölner Integrationsrat befasste sich im Sommer 2006 mit den<br />
Inhalten <strong>des</strong> Gesetzes. Die Mitglieder begrüßten, dass es nun eine gesetzliche<br />
Regelung gebe, kritisierten aber zugleich, dass die Bun<strong>des</strong>regierung<br />
sich auf die europäischen Minimalanforderungen beschränkt habe.<br />
Insbesondere Diskriminierung bei Wohnungssuche und Vermietung werde<br />
häufig beklagt, sei aber nur schwer nachweisbar. Die EU-Richtlinie hatte<br />
gerade für solche Fälle eine starke Vereinfachung bei der Beweisführung<br />
für die Betroffenen vorgesehen, die aber im deutschen Gesetz weitgehend<br />
unberücksichtigt blieb.<br />
Da die Aufklärung über Diskriminierung im Gesetz einen hohen Stellenwert<br />
einnimmt, beauftragten die Mitglieder <strong>des</strong> IR die Verwaltung,<br />
eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz<br />
durchzuführen. Diese fand am 14. September 2006 im<br />
Bürgerzentrum Ehrenfeld statt und richtete sich in erster Linie an ehren-<br />
und hauptamtliche Mitarbeiter von Interkulturellen Zentren und anderen<br />
Organisationen, die in der Beratung von Migrantinnen und Migranten tätig<br />
sind.<br />
Im weiteren Verlauf der Amtsperiode, erschien eine Informationsbroschüre<br />
in Zusammenarbeit mit der städtischen Anti-Diskriminierungsstelle.<br />
Unter dem Titel „Dissen – nicht mit mir“ werden insbesondere<br />
Jugendliche und Schülerinnen und Schüler über Diskriminierung und die<br />
Formen dagegen vorzugehen informiert.<br />
Das Kölner Drei-Säulen-Modell<br />
Gute Beratung und ein Netzwerk der Unterstützung sind für die wirksame<br />
Bekämpfung der Diskriminierung notwendig. Schon 2001 setzte<br />
die Stadt Köln eine Antidiskriminierungsbeauftragte ein. Außerdem wird<br />
von der Stadtverwaltung eine Antidiskriminierungsrichtlinie erarbeitet.<br />
Diese Richtlinie enthält Bestimmungen, wie Diskriminierung innerhalb der<br />
Verwaltung bekämpft wird. Außerdem können sich Bürger an die Antidiskriminierungsbeauftragte<br />
wenden, wenn sie meinen, diskriminiert worden<br />
zu sein.<br />
Integrationsrat Köln 47