Tätigkeitsbericht des Integrationsrates 2004-2009 - Förderverein ...

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12.02.2013 Aufrufe

den jeweiligen Stadtteil, die Akzeptanz und Offenheit der Angebote werden berücksichtig. Fixkosten, wie Miete und Personalkosten werden weiter berücksichtigt, sind aber nicht allein ausschlaggebend. Die grundsätzlichen Kriterien zur Anerkennung als Interkulturelles Zentrum lauten: „Als Interkulturelles Zentrum anerkannt werden Zentren, die • von Wohlfahrtsverbänden, anderen eingetragenen Vereinen, deren Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkannt ist, Religionsgemeinschaften, Weltanschauungsgemeinschaften u.ä., die einem Wohlfahrtsverband angehören oder sonstigen Vereinigungen und Organisationen betrieben werden und ihren Sitz in Köln haben (mehrere Zentren eines Trägers an einem Standort gelten als ein Interkulturelles Zentrum), • als eigene Einheit von anderen größeren organisatorischen Einheiten (z.B. Wohlfahrtsverband, Bürgerzentrum usw.) erkennbar abgegrenzt sind, • über eine feste Organisationsstruktur verfügen, die den Bestand der Trägerschaft sichert, • die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland anerkennen, • keine parteipolitischen Ziele und politische Ziele der Herkunftsländer verfolgen, • nach definierten Zielen und Betätigung nicht hauptsächlich der Religionsausübung dienen. (…)“ Für eine klarere Übersicht unterscheidet die Verwaltung zudem zwischen, kleinen, mittleren und großen Zentren, die entsprechend fixe Zuschüsse erhalten. Dabei werden laut Richtlinie u.a. folgende Aspekte besonders beachtet: • Mietkosten… • Beschaffung von Informationsmaterial, (wobei Broschüren usw. auch in deutscher Sprache abgefasst sein müssen) Integrationsrat Köln 33

• Honorarkosten für Kurse • Personalkosten. Durch diese Richtlinien ist auch eine Anschubfinanzierung für neue Zentren möglich geworden, sofern sich eine Einhaltung der städtischen Richtlinien schon in der Aufbauphase absehen lässt. Der Integrationsrat stimmte im Oktober 2007 den neuen Richtlinien zu. Neue Interkulturelle Zentren – Integrationsrat entscheidet über Anerkennung und Mittelvergabe In der jetzt ablaufenden Amtsperiode hat der Integrationsrat aufgrund dieser Richtlinien zahlreiche neue Interkulturelle Zentren anerkannt. Das ist die Voraussetzung, um städtische Fördermittel beantragen zu können. Dabei zeigte sich, dass Köln in den letzten Jahren noch bunter geworden ist. Auf Vorschlag der Verwaltung entscheidet der Integrationsrat über die Vergabe der Mittel an die Zentren. Diese auf die fachliche Kompetenz beschränkte Finanzhoheit des Integrationsrates ist mit den Kompetenzen anderer Ratsausschüsse vergleichbar. Der Rat entscheidet bei der Verabschiedung des Haushaltes über die Gesamthöhe der Mittel. Die konkrete Vergabe erfolgt über einen Ausschuss. Somit ist der Integrationsrat auch in diesem Sinne mit einem Ratsausschuss in einer besonderen Zusammensetzung vergleichbar. Insbesondere Migrantinnen und Migranten mit russischen Wurzeln, aber auch aus afrikanischen Ländern organisierten sich in eigenen Vereinen. Viele stellten schnell fest, dass sie nicht effektiv im Sinne der Integration arbeiten können, wenn sie sich allein auf ihre Herkunfts-Community bezogen. Eine Öffnung zur Mehrheitsgesellschaft ist unabdingbar geworden. Interkulturelle Zentren sind für viele Menschen dabei ein wahrer „Türöffner“. Daher stimmte der Integrationsrat in den meisten Fällen einer Anerkennung zu, sofern diese Türöffner-Funktion erkennbar war. In einigen wenigen Fällen wurde die Anerkennung abgelehnt. Auch eine Aberkennung als Interkulturelles Zentrum hat der Integrationsrat beschlossen, da sowohl die Mittelverwendung als auch die Qualität der Arbeit nicht den Kriterien der neuen Richtlinie entsprach. Damit ist der Integrationsrat auch seiner Kontroll- und Steuerungsfunktion gerecht geworden. Zur Zeit werden in Köln 33 Interkulturelle Zentren gefördert. 34 Integrationsrat Köln

• Honorarkosten für Kurse<br />

• Personalkosten.<br />

Durch diese Richtlinien ist auch eine Anschubfinanzierung für neue<br />

Zentren möglich geworden, sofern sich eine Einhaltung der städtischen<br />

Richtlinien schon in der Aufbauphase absehen lässt.<br />

Der Integrationsrat stimmte im Oktober 2007 den neuen Richtlinien zu.<br />

Neue Interkulturelle Zentren – Integrationsrat entscheidet über<br />

Anerkennung und Mittelvergabe<br />

In der jetzt ablaufenden Amtsperiode hat der Integrationsrat aufgrund<br />

dieser Richtlinien zahlreiche neue Interkulturelle Zentren anerkannt. Das<br />

ist die Voraussetzung, um städtische Fördermittel beantragen zu können.<br />

Dabei zeigte sich, dass Köln in den letzten Jahren noch bunter geworden<br />

ist.<br />

Auf Vorschlag der Verwaltung entscheidet der Integrationsrat über die<br />

Vergabe der Mittel an die Zentren. Diese auf die fachliche Kompetenz<br />

beschränkte Finanzhoheit <strong>des</strong> <strong>Integrationsrates</strong> ist mit den Kompetenzen<br />

anderer Ratsausschüsse vergleichbar. Der Rat entscheidet bei der Verabschiedung<br />

<strong>des</strong> Haushaltes über die Gesamthöhe der Mittel. Die konkrete<br />

Vergabe erfolgt über einen Ausschuss. Somit ist der Integrationsrat auch<br />

in diesem Sinne mit einem Ratsausschuss in einer besonderen Zusammensetzung<br />

vergleichbar.<br />

Insbesondere Migrantinnen und Migranten mit russischen Wurzeln, aber<br />

auch aus afrikanischen Ländern organisierten sich in eigenen Vereinen.<br />

Viele stellten schnell fest, dass sie nicht effektiv im Sinne der Integration<br />

arbeiten können, wenn sie sich allein auf ihre Herkunfts-Community<br />

bezogen. Eine Öffnung zur Mehrheitsgesellschaft ist unabdingbar geworden.<br />

Interkulturelle Zentren sind für viele Menschen dabei ein wahrer<br />

„Türöffner“. Daher stimmte der Integrationsrat in den meisten Fällen einer<br />

Anerkennung zu, sofern diese Türöffner-Funktion erkennbar war.<br />

In einigen wenigen Fällen wurde die Anerkennung abgelehnt. Auch eine<br />

Aberkennung als Interkulturelles Zentrum hat der Integrationsrat beschlossen,<br />

da sowohl die Mittelverwendung als auch die Qualität der Arbeit nicht<br />

den Kriterien der neuen Richtlinie entsprach. Damit ist der Integrationsrat<br />

auch seiner Kontroll- und Steuerungsfunktion gerecht geworden. Zur Zeit<br />

werden in Köln 33 Interkulturelle Zentren gefördert.<br />

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Integrationsrat Köln

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